Drucksache Nr. 0077/2014:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0077/2014
1
 

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

Antrag,


1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen

wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.909
Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20.000.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 47.500.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -27.500.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 500.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 500.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.187.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 687.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.875.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.875.000,00 €
Die Gesamtkosten für das Sonderprogramm betragen 47,5 Mio. €.

Auflösung Sonderposten bedeutet in der Kostentabelle die buchhalterische Verteilung der Einzahlungen auf den Abschreibungszeitraum.

Begründung und Darstellung des Programms

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem, bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten, in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums, Grunderneuerungen von Straßen durchgeführt werden sollen.

Ausgangslage:

Das Straßennetz der Landeshauptstadt Hannover hat eine Länge von insgesamt ca. 1.300 km und ist mit einem Infrastrukturvermögen von etwa 1 Mrd. € bewertet worden. Die Straßen und somit das Infrastrukturvermögen sind zu erhalten.

Das Straßennetz besteht aus verschiedenen technischen Aufbauten (Asphalt, Pflaster), wobei diese im Laufe der Zeit durch die Einwirkungen von Verkehr, Klima und Aufgrabungen einem stetigen Substanzverlust unterliegen, der sich anhand der Oberflächenschäden darstellt. Oberflächenschäden können unter anderem Unebenheiten, Risse und Ausmagerungen sein.

Diesem Substanzverlust muss mit Erhaltungsmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Unter Erhaltung sind folgende Maßnahmen zu verstehen:

- Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Abfräsen von Verformungen, Flicken von Schlaglöchern

- Instandsetzungsmaßnahmen, wie z.B. Maßnahmen des Deckenprogramms, Erneuerung von Verschleißschichten

- Erneuerungsmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung des technischen Aufbaus eines Straßenabschnitts (Grunderneuerung).

Eine Erneuerung wird dann erforderlich, wenn aufgrund des Zustands der Straße eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.

Derzeit investiert der Fachbereich Tiefbau jährlich rund 16,35 Mio. Euro in die Straßenerhaltung (Investitionsmittel, Sach- und Personalaufwand), nach den gängigen Richtlinien wäre für das Straßennetz der LHH aber ein Finanzbedarf von 21,1 Mio. Euro erforderlich. Damit ergibt sich eine jährliche Unterdeckung bei der Straßenerhaltung von 4,75 Mio. Euro.

Im Rahmen des hier vorgelegten Sonderprogramms soll dem aus der seit Jahren andauernden Unterdeckung der Kosten resultierenden Sanierungsstau entgegengewirkt und die Straßensubstanz deutlich verbessert werden.

Konzeptidee:

1. In einem vorläufigen Fünfjahresprogramm soll die Substanz der Straßen deutlich verbessert werden. Insgesamt werden dafür 50 Mio. Euro veranschlagt - 47,5 Mio. Euro für Straßenbaumaßnahmen im Teilfinanzhaushalt 66 und 2,5 Mio. Euro für Sach- und Personalaufwand im Teilergebnishaushalt 66. Das entspricht Grunderneuerungen in rund 200 Straßen. Das Programm wird zusätzlich zu den ohnehin geplanten Grunderneuerungen durchgeführt.

2. Abweichend zur bisherigen Vorgehensweise, bei der für Straßenerneuerungen auch immer der Straßenraum grundsätzlich überplant und Veränderungen in der Querschnittsaufteilung realisiert wurden, soll bei dem Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand die bestehende Straßengestaltung nicht verändert werden. Das werden in der Regel Straßen im untergeordneten Straßennetz sein, die nach der Erneuerung genauso aussehen werden wie vorher, nur in einem bautechnisch neuwertigen Zustand. Der Planungs- und Abstimmungsaufwand kann damit auf ein Minimum beschränkt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich keine Veränderungen in den Straßen wie z.B. zusätzliche Bäume, veränderte Parkstreifen oder Nebenanlagen möglich sind! Bei der Auswahl der Straßen wird angestrebt, dass eine Gleichverteilung über alle Stadtbezirke erreicht wird.

3. Abweichend zur bisherigen Vorgehensweise, für jede Straßenerneuerung einen eigenen politischen Beschluss herbeizuführen, ist eine Grundsatzdrucksache zu Beginn des Programms vorgesehen (diese Drucksache). Mit dieser Grundsatzdrucksache wird die Verwaltung beauftragt, zunächst innerhalb von fünf Jahren das Thema Grunderneuerung im Bestand mit einem jährlichen Finanzvolumen von rund 10 Mio. Euro (inkl. Personalkosten) umzusetzen. Weiterhin werden mit der Grundsatzdrucksache die ersten Straßen der insgesamt rund 200 geplanten Straßen zur Beschlussfassung vorgelegt, die in 2014 und 2015 realisiert werden sollen (s. Anlage). Nach der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen werden diese in einer weiteren Drucksache Ende 2014/Anfang 2015 zum Beschluss vorgelegt. Einzelbeschlüsse für jede Straße sind in diesem Programm nicht vorgesehen.

4. Zur Reduzierung des Aufwands bei der Ausschreibung, Vergabe und Bauabwicklung sollen jeweils mehrere gleichartige Straßen als Paket ausgeschrieben werden, ähnlich den Rahmenverträgen in der Straßenunterhaltung. Dadurch können die Submissions- und Vergabestelle entlastet und Zeiten für Veröffentlichungen, Submissionen und Vergaben reduziert werden. Außerdem gibt es in der Bauabwicklung insgesamt weniger Vertragspartner, mit denen sich die Bauleitung auseinander setzen muss. Auf die Preise dürfte sich diese Vorgehensweise auch positiv auswirken, da die Auftragsgröße und damit die Massen höher liegen.

5. Da das geplante Programm zusätzlich zu den Arbeiten des Fachbereichs Tiefbau umgesetzt werden soll, ist für die Realisierung des Konzeptes zusätzliches Personal erforderlich. Das Konzept soll mit einer neuen Arbeitsgruppe abgewickelt werden, die im Wesentlichen aus vier Personen besteht (2x Ingenieur, 2x Techniker):


· Ingenieur 1 bereitet die Maßnahmen vor und begleitet sie bis zur Ausschreibung

· Ingenieur 2 begleitet die Maßnahmen in der Bauphase als Oberbauleiter

· 2 Techniker betreuen die Maßnahmen vor Ort in der Bauabwicklung


Auswahl der zu erneuernden Straßen:

Alle öffentlichen Straßen in Hannover werden regelmäßig auf ihren baulichen Zustand hin untersucht. Schadstellen werden je nach Umfang und Ursache mit kleineren oder größeren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt. Wenn aufgrund des Zustands der Straße eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, wird eine Erneuerung der Straße angestrebt.

Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist es möglich, einen Großteil der notwendigen Straßenerneuerungen durchzuführen. Bei der Auswahl der tatsächlich zu erneuernden Straßen ist jedoch nicht nur der technische Zustand ausschlaggebend, häufig werden Straßenerneuerungen im Zusammenhang mit großen privaten oder öffentlichen Baumaßnahmen oder im Rahmen von Stadtentwicklungs- und Sanierungsprogrammen durchgeführt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass insbesondere in den Wohn- und Gewerbegebieten Erneuerungen von Straßen immer wieder verschoben wurden.

Mit dem hier vorgelegten Konzept sollen die bereits zur Erneuerung vorgesehenen, aber noch nicht realisierten Straßen abgearbeitet werden. Das bedeutet, dass für das Programm keine Straßen gesucht werden, die erneuert werden müssen, sondern dass auf Straßen zurückgegriffen wird, die bereits in den vergangenen Jahren zur Grunderneuerung vorgesehen waren und derzeit lediglich durch Unterhaltungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.

Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl aus den bereits zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen ist außerdem, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben, wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm schließt auch Grunderneuerungen von Geh- und Radwegen ein, die unabhängig von Straßen des Kraftfahrzeugverkehrs verlaufen, jedoch im Verwaltungsvermögen des Fachbereichs Tiefbau liegen.

Finanzierung:

Die Investitionsmittel wurden in den Finanzhaushalt ab 2014ff unter dem PSP-Element I.54101.909 Grunderneuerung im Bestand eingebracht. Im ersten Jahr der Realisierung wird ein reduzierter HH-Ansatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro in den Finanzhaushalt eingestellt, da zunächst Personal gewonnen und die Projekte vorbereitet werden müssen, für die Folgejahre sind im Finanzhaushalt in der MifriFi 9,5 Mio. Euro und im letzten Programmjahr 5,5 Mio. Euro vorgesehen.

Der Personal- und Sachaufwand für vier Stellen wurde ebenfalls ab 2014ff in den Ergebnishaushalt eingestellt. Der Personal- und Sachaufwand wurde zunächst mit rund 500.000 € pro Jahr geplant.

Die HH-Mittel werden im Teilhaushalt 66 zusätzlich zu den bisher geplanten Ansätzen zur Verfügung bereitgestellt.

Grundsätzlich erfolgt mit dem Programm Grunderneuerung im Bestand ein kostengünstiger Ausbau der Straßen, da die Maßnahmen im Paket ausgeschrieben werden sollen und damit günstige Preise realisiert werden können. Darüber hinaus dürfte sich die zeitnahe Realisierung der Maßnahmen auf Grund der zu erwartenden Baupreissteigerungen kostendämpfend auswirken. Weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben sich für die Anlieger und die Stadt, weil die Straßen im gleichen Standard wieder hergestellt werden und keine kostenerhöhenden Faktoren neu geplant werden. Insofern führt das Programm dazu, dass die voraussichtlichen Anliegerbeiträge vergleichsweise niedriger liegen dürften, als bei einer herkömmlichen Herangehensweise. Für die Immobilien der Anlieger wirkt das Programm mindestens werterhaltend, wenn nicht sogar wertsteigernd.

Eine teilweise Refinanzierung der Investitionen erfolgt über die Straßenausbaubeitragssatzung. Ob und bei welchen Projekten die Satzung angewandt werden muss, wird im Einzelfall geprüft.

Die Einzahlungen werden zeitversetzt nach der Baumaßnahme erfolgen, da erst nach der Ab-rechnung der Baumaßnahme die Anliegerbeiträge ermittelt werden können. Nach einer ersten Abschätzung können etwa 50% der Investitionskosten über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden.

Bei allen für eine Grunderneuerung im Bestand vorgesehenen Straße handelt es sich um Straßen, die schon seit längerem grunderneuerungsbedürftig sind und die in den nächsten Jahren hätten grunderneuert werden müssen. Dies würde dann voraussichtlich deutlich später als im geplanten Programm „Grunderneuerung im Bestand“ geschehen, würde aber in jedem Fall auch zur Erhebung von Beiträgen von den Anliegern führen, sofern die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden ist.

Die Einstufung der für die Grunderneuerung im Bestand vorgesehenen Straßen wird im Einzelfall vorgenommen. Die Straßenausbaubeitragssatzung wird überwiegend zur Anwendung kommen.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher, das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

Umsetzung des Programms:

Mit der Umsetzung des Programms soll 2014 begonnen werden, sobald die Arbeitsgruppe eingerichtet ist. Erste Vorarbeiten zur Auswahl der zu erneuernden Straßen sind bereits im Jahr 2013 durchgeführt worden. Es sind rund 50 Straßen geprüft und mit den Arbeiten der Leitungsträger koordiniert worden, um für die Jahre 2014 und 2015 die ersten Maßnahmen festlegen zu können. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten ist die Straßenliste im Anhang dieser Drucksache.

Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe werden die weiteren zu erneuernden Straßen überprüft und koordiniert, so dass in einer zweiten Drucksache diese Straßen der Politik vorgelegt werden können. Eine Gleichverteilung der zu erneuernden Straßen über die Stadtbezirke wird dabei angestrebt.

Für die zweite Jahreshälfte 2014 ist vorgesehen, mit den ersten Baumaßnahmen aus der beiliegenden Straßenliste zu beginnen.

Die Dauer des Sonderprogramms ist derzeit bis 2019 vorgesehen, anschließend folgen noch die Abrechnungen der letzten Baumaßnahmen.

66.3 
Hannover / 15.01.2014