1. Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat Mitte informiert die betroffenen AnliegerInnen frühzeitig vor allen Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung über die vorhandenen Schäden, die die Straßenerneuerung erforderlich machen, die vorgesehene Planung und die anfallenden Kosten (Schätzung). Darüberhinaus erhalten die AnliegerInnen eine niedrigschwellige Möglichkeit (z.B. Hotline oder E-Mail), der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Straßenerneuerung zu geben (z.B. sog. „Nasen“).
2. Im Rahmen des Sonderprogramms werden, sofern sie aufgrund der vorgegebenen Kriterien und der vorhandenen Schäden infrage kommen, folgende Straßen im Stadtbezirk Mitte erneuert:
· Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg
· Hausmannstraße
· Fischerstraße
· Rambergstraße
· die Nebenanlagen in der Bernadotte- und Fritz-Behrens-Allee
- Hinüberstraße (Schiffgraben bis Königstraße)
- Lüerstraße (Zeppelinstr. bis Bristoler Str.)