Antrag Nr. 15-0718/2014:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 0077/2014: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand; Grundsatzbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0718/2014 (Originalvorlage)
0077/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 24.03.2014: Stadtbezirksrat Mitte: Einzelabstimmung der Punkte 1 und 2 und Einzelabstimmung über den Vorschlag Hinüberstraße: Punkt 1: einstimmig Punkt 2 (ohne Hinüberstraße): einstimmig Abstimmung Hinüberstraße: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 0077/2014: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand; Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat Mitte informiert die betroffenen AnliegerInnen frühzeitig vor allen Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung über die vorhandenen Schäden, die die Straßenerneuerung erforderlich machen, die vorgesehene Planung und die anfallenden Kosten (Schätzung). Darüberhinaus erhalten die AnliegerInnen eine niedrigschwellige Möglichkeit (z.B. Hotline oder E-Mail), der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Straßenerneuerung zu geben (z.B. sog. „Nasen“).
2. Im Rahmen des Sonderprogramms werden, sofern sie aufgrund der vorgegebenen Kriterien und der vorhandenen Schäden infrage kommen, folgende Straßen im Stadtbezirk Mitte erneuert:
· Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg
· Hausmannstraße
· Fischerstraße
· Rambergstraße
· die Nebenanlagen in der Bernadotte- und Fritz-Behrens-Allee
- Hinüberstraße (Schiffgraben bis Königstraße)
- Lüerstraße (Zeppelinstr. bis Bristoler Str.)

Begründung

zu 1.)
Das Sonderprogramm für Straßenerneuerung schließt eine Umgestaltung von Straßen explizit und damit die Notwendigkeit einer AnliegerInnenbeteiligung implizit aus. Dennoch ist es zur Schaffung größtmöglicher Transparenz und Akzeptanz bei den betroffenen AnliegerInnen erforderlich, diese mindestens frühzeitig so umfassend wie möglich zu informieren. Auch wenn das Programm keinen Raum für die Umgestaltung von Straßen lässt, sollte die Erneuerung von Straßen zum Anlass genommen werden, um die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Ort zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dabei sind die Ideen und Vorschläge der AnliegerInnen zu berücksichtigen.

zu 2.)
Die aufgeführten Straßen befinden sich augenscheinlich in schlechtem Zustand und erfüllen nach Ansicht der Antragsstellenden die Kriterien für das Sonderprogramm für Straßenerneuerung.