Antrag Nr. 15-0646/2014:
Zusatzantrag zu DS 0077/2014 – Sonderprogramm für Straßenerneuerung –
Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zu DS 0077/2014 – Sonderprogramm für Straßenerneuerung –
Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit
einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der
Haushaltssatzung,

2. der Mittelfreigabe,

wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 8 erfüllt werden.

3. vor der Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen bedarf es einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtbezirksrates,

4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder der in Anlage 1 zur Drucksache
0077/2014 aufgeführten Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide,

5. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide wird zudem eine Bürgerbeteiligung auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),
6. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer Deckensanierung und einer Grunderneuerung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide,

7. Streichung der Straße Beckmannhof aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise Durchführung einer beitragsfreien Deckensanierung nach Fertigstellung des Neubauvorhabens,

8. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover.

Begründung

Zu 2., 3., 4.) Über die Mittelfreigabe und den Baubeginn hat nach dem seit 2011 geltenden NKomVG der jeweilige Stadtbezirksrat zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne Kenntnis der entstehenden Kosten für die jeweilige Straße steht nicht im Einklang mit dem Kommunalrecht.

Zu 5.) Die Anlieger haben unseres Erachtens das Recht, vor Ausschreibung der Bauleistungen umfassend über die anstehende Baumaßnahme informiert und miteinbezogen zu werden.

Zu 6.) Um beurteilen zu können, welches die notwendigste und wirtschaftlichste Sanierungsmethode für die jeweilige Straße ist, muss zuvor die Beschaffenheit des Straßenober- und –unterbaus geprüft und eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Sanierungsmodelle durchgeführt werden.

Zu 7.) Die Straße Beckmannhof grenzt an das Grundstück der St. Nathanael Gemeinde, auf dem in naher Zukunft ein Neubauvorhaben realisiert werden soll. Eine Grunderneuerung macht somit zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

Zu 8.) Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraftfahrzeug besitzen. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen aus Gründen der sozialen Solidarität und Gerechtigkeit auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist (wie z.B. Berlin, Stadthagen, Langenhagen und Barsinghausen).