Antrag Nr. 15-0685/2014:
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zu DS 0077/2014 - Sonderprogramm für Straßenerneuerung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zu DS 0077/2014 - Sonderprogramm für Straßenerneuerung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Ursprungsantrag wird ergänzt durch:
Die Verwaltung führt folgende Maßnahmen durch:
1. Bei Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk, bei denen die Straßenausbaubeitragssatzung der LHH zur Anwendung kommt und die im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) Drucksache Nr. 0077/2014 umgesetzt werden sollen, werden die Anlieger (damit sind neben den Eigentümern auch Mieter und sonstige regelmäßige Nutzer einer Straße (z. B. Wochenmarkt) frühzeitig über die Planung durch Anschreiben informiert. Hierbei ist zur Schaffung einer größtmöglichen Transparenz eine Zeitplanung, eine Kostenschätzung (z.B. als Kosten annähernd vergleichbarer Maßnahmen nach dem jeweiligen Kostenstand mit Hinweis auf mögliche Preissteigerung bei Ausschreibungen) sowie eine konkrete Benennung der Schäden, die eine Straßenerneuerung erforderlich machen, vorzulegen.
2. Die Anlieger s. 1. werden durch Anschreiben zur nächstmöglichen Bezirksratssitzung eingeladen und zu den Ausbauplänen angehört.
3. Die Entscheidung über das Für und Wider der Ausbauplanung obliegt dem Bezirksrat. Die Ausbauplanung ist dem Bezirksrat rechtzeitig vor der Bezirksratssitzung zuzustellen.
4. Die Verwaltung stellt den Gesamtkatalog der Straßen zusammen, die im Rahmen des fünfjährigen Sonderprogramms Berücksichtigung finden sollen und veröffentlicht diesen.

Begründung

Bündnis90/Die Grünen im Bezirksrat Vahrenwald-List begrüßen grundsätzlich, dass in den Werterhalt der städtischen Infrastruktur investiert wird. Um die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu verbessern, fordern wir eine höhere Transparenz. Aufgrund der subjektiven Betroffenheit kann oft nicht sachlich über das Für und Wider einer Straßensanierung/-grunderneuerung diskutiert und eine objektive Entscheidung getroffen werden. Die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, dass das Thema Straßenausbau viele Menschen im Stadtbezirk beschäftigt. Ebenso hat sich gezeigt, dass eine verbesserungswürdige Kommunikation besteht und durch fehlende Information Befürchtungen in der Bevölkerung geweckt werden. Um dem Gedanken der Willkür vorzubeugen, soll den Anliegern s. 1. eine frühzeitige Information mit Zeitplanung, Kostenschätzung und Begründung der Maßnahmen vorgelegt werden. Durch die Gesamtschau aller Straßen verliert das Sonderprogramm den Charakter der Beliebigkeit. Durch die Veröffentlichung des Gesamtkatalogs kann die Akzeptanz erhöht werden. Zur Einholung eines Meinungsbildes sind die Anlieger in eine Bezirksratssitzung einzuladen und anzuhören, sodass die Äußerungen der Bevölkerung in die politische Beratung einfließen können. Die abschließende Entscheidung über das Für und Wider der Ausbauplanung obliegt dem Bezirksrat. (vgl. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-2567/2013).