Antrag Nr. 15-0288/2014 N1:
Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0288/2014 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
0077/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 06.03.2014: Stadtbezirksrat Ricklingen: Die Punkte 1-8 und 10 der Drucks. wurden mit 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt Punkt 9 der Drucksache wurde mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung zuzustimmen, sofern die Punkte 2 - 10 erfüllt werden.
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen, wie in der Begründung
dargestellt, zuzustimmen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002 aufzuheben.
3. Vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Ricklingen wird eine Bürgerbeteiligung für diese Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung).
4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Ricklingen sowie der veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße.

5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Ricklingen.
6. Streichung der Gredelfeldstraße (Abschnitt Wallensteinstr. - Schwedenpfad, Ifd.Nr. 29) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen. Die von der Verwaltung mündlich angekündigte Aufnahme des Stichweges Gredelfeldstraße (Richtung Torstenssonstraße) in die Liste der zu sanierenden Straßen wird abgelehnt.
7. Streichung der Ringstraße (lfd.Nr. 31) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise ggf. Durchführung einer beitragsfreien Deckensanierung.
8. Streichung der Straße Unter den Birken (lfd.Nr. 32) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise Durchführung einer beitragsfreien Deckensanierung.
9. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte über das Ergebnis. Die Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen wird um die Springer Straße im Abschnitt Levester Straße - Rohrskamp ergänzt.
10. Die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die Prüfergebnisse gemäß Punkt 9 vorliegen und eine Finanzierung der Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden müssen. Der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden und das in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten wird.

Begründung

Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden. Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen niedersächsischen Städten der Fall ist, weil alle Bürgerinnen und Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren.
Zu 1) Das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung sollte ohne eine Erhebung von Anliegerbeiträgen realisiert werden.
Zu 2) Über die Mittelfreigabe und den Baubeginn hat nach dem seit 2011 geltenden NkomVG der jeweilige Bezirksrat zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne Kenntnis der entstehenden Kosten für die jeweilige Straße kann nicht getroffen werden. Die Straßenausbaubeitragssatzung sorgt seit Jahren für einen immensen Verwaltungsaufwand, führt zu relativ geringen Einnahmen (bezogen auf das Gesamtvolumen des städtischen Haushaltes) und belastet im Gegenzug einzelne Bürger unverhältnismäßig hoch. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch das jetzt geplante Sonderprogramm zur Straßenerneuerung für jahrzehntelange Versäumnisse der Stadt in einem noch nie dagewesenen Umfang mit 50 bis 75% der Kosten beteiligt werden. Die immer wieder vorgeschobene Behauptung, die Stadt sei zum Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet, ist rechtlich nicht haltbar und steht schon gar nicht im Einklang mit dem Kommunalrecht. Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil (OVG Lüneburg, 9. Senat, Beschluss vom 06.06.2001,9 LA 907/01) deutlich gemacht, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht und dass es den Kommunen vielmehr freisteht, zu entscheiden, die Straßensanierung mittels Steuern oder einer Straßenausbaubeitragssatzung zu finanzieren. Aus diesem Grund soll der Rat der Landeshauptstadt Hannover die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung aufheben.
Zu 3) Da die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Anlieger an den Sanierungskosten zu beteiligen, haben die Betroffenen unseres Erachtens auch das Recht, vor Ausschreibung der Bauleistungen umfassend über die anstehende Baumaßnahme und die entstehenden Kosten informiert zu werden.
Zu 4) Ohne Kenntnis der entstehenden Kosten kann der Bezirksrat nicht über die Maßnahme entscheiden. Auch die Anlieger sollten vor Beschluss einer Baumaßnahme, für die sie zahlen sollen, die Berechnungsgrundlagen und die ungefähre Höhe ihrer Anliegerbeiträge kennen können.
Zu 5) Um zu beurteilen, welches die geeignetste und wirtschaftlichste Sanierungsmethode für die jeweilige Straße ist, muss zuvor die Beschaffenheit des Straßenober- und -unterbaus geprüft und eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Sanierungsmodelie durchgeführt werden.
Zu 6) Die Gredelfeldstraße ist im Abschnitt zwischen Wallensteinstraße und Schwedenpfad bereits mit roten Klinkersteinen gepflastert, weist derzeit keine Flickstellen auf und befindet sich augenscheinlich in einem guten Zustand. Eine Sanierung ist nicht erforderlich. Der Stichweg zur Torstenssonstraße ist mit Basalt gepflastert und ebenfalss in einem hinnehmbaren Zustand, die Anlieger haben sich mehrheitlich gegen eine Grunderneuerung ausgesprochen.
Zu 7) In ihrer Antwort Ds-Nr. 15-2506/2013 F1 teilt die Verwaltung mit, dass die letzte Sanierungsmaßnahme in der Ringstraße im Jahr 1976 mit einem. neuen Dünnschichtbelag erfolgte. Seit 38 Jahren wurde somit die Ringstraße nicht mehr instand gesetzt. Wir sind daher der Auffassung, dass die Stadt die Unterhaltung der Ringstraße in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt hat und daher die Anlieger jetzt nicht für das Versäumnis der Stadt zur Kasse gebeten werden dürfen. Die Möglichkeit einer ersatzweise durchzuführenden, beitragsfreien Deckensanierung ist zu prüfen.
Zu 8) In ihrer Antwort Ds-Nr. 15-2251/2013 F1 teilt die Verwaltung mit, dass die letzte Deckensanierung in der Straße Unter den Birken im Jahr 1979 erfolgte. Seit 35 Jahren wurde somit die Straße Unter den Birken nicht mehr instand gesetzt. Zuvor erfolgte die nächste Deckensanierung bereits nach 20 Jahren (1959 - 1979). Wir sind daher der Auffassung, dass die Stadt die Unterhaltung der Straße Unter den Birken in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt hat und daher die Anlieger jetzt nicht für das Versäumnis der Stadt zur Kasse gebeten werden dürfen. Eine ersatzweise durchzuführende, beitragsfreie Deckensanierung wurde seitens der Stadtverwaltung im Frühjahr 2013 (Antwort Ds Nr. 15-0135/2013 F1) für möglich gehalten. Die Verwaltung rechnet dabei mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Straße Unter den Birken von 5 - 10 Jahren (Antwort Os Nr. 15- 1708/2013 F1). Eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen beiden Sanierungsmethoden liegt dem Stadtbezirksrat bis heute nicht vor.

Ein aktuelles Gutachten der Ingenieurgemeinschaft ConVia belegt, dass sich die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung hier nicht stellt und mit einer Deckensanierung mindestens die Qualität benachbarter Straßen erreicht oder gar übertroffen wird. Zu 9) Durch Inaugenscheinnahme besteht in der Springer Straße im Abschnitt Levester Straße - Rohrskamp ein deutlich größerer Sanierungsbedarf als in der Bebelstraße oder Konrad-Hänisch-Straße.
Zu 10) Das für die Straßensanierung zur Verfügung stehende Budget soll auch ohne die Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Sanierung zur Verfügung stehen. So kann zumindest das halbe Sanierungsprogramm im selben Zeitraum durchgeführt werden, sollte sich bei einigen Straßen eine Deckensanierung als die auf Dauer wirtschaftlichere Sanierungsmethode herausstellen, so könnte ein deutlich größerer Programmanteil mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erneuert werden.