Antrag Nr. 15-0561/2014:
Änderungsantrag zur Drucks.Nr. 0077/2014, Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand- Grundsatzbeschluß

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucks.Nr. 0077/2014, Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand- Grundsatzbeschluß

Antrag

Der Stadtbezirks rat möge beschließen:
Sofern möglich, wird bei der Sanierung der Straße "An der Brauerei" die Deckschicht auf
gleiche Höhe wie der danebenliegende Gehweg gebracht. Weiter wird die Straße mit
den Schildern für einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) gekennzeichnet.

Begründung:
Aufgrund des vorhandenen Kopfsteinpflasters wird zumindest der Oberbau der Straße
komplett erneuert werden müssen. Durch den schmalen Querschnitt der Straße und den
engen Gehweg ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Bereich für alle Verkehrsteilnehmer
zu schaffen. Durch die geringe Länge der Straße ist es zudem nicht möglich mit höherer
Geschwindigkeit zu fahren, sodass für Verkehrsteilnehmer keine wesentlichen Nachteile
entstehen.


Hannes Amelung