Antrag Nr. 15-0288/2014:
Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit
einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der
Haushaltssatzung,
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen,
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 10 erfüllt werden.
3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Ricklingen
wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise
durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),
4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache
0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Ricklingen sowie der
veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße,
5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien
Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß
Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im
Stadtbezirk Ricklingen,
6. Streichung der Gredelfeldstraße (Abschnitt Wallensteinstr. – Schwedenpfad,
lfd.Nr. 29) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen,
7. Streichung der Ringstraße (lfd.Nr. 31) aus der Liste der von Grund auf zu
erneuernden Straßen, ersatzweise ggf. Durchführung einer beitragsfreien
Deckensanierung
8. Streichung der Straße Unter den Birken (lfd.Nr. 32) aus der Liste der von Grund
auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise Durchführung einer beitragsfreien
Deckensanierung
9. die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der
Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer
Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte
über das Ergebnis,
10. die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die
Prüfergebnisse gemäß Punkt 9 vorliegen und eine Finanzierung der
Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine
Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden
müssen.

Begründung

Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden
Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden
Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014
verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die
Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht
abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraftfahrzeug besitzen. Die CDU-Fraktion ist daher
der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit
getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist.
Zu 1) Das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung sollte ohne eine Erhebung von
Anliegerbeiträgen realisiert werden.
Zu 2) Über die Mittelfreigabe und den Baubeginn hat nach dem seit 2011 geltenden
NkomVG der jeweilige Bezirksrat zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne Kenntnis der
entstehenden Kosten für die jeweilige Straße kann nicht getroffen werden.
Zu 3) Da die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Anlieger an den Sanierungskosten zu
beteiligen, haben die Betroffenen unseres Erachtens auch das Recht, vor Ausschreibung der
Bauleistungen umfassend über die anstehende Baumaßnahme und die entstehenden
Kosten informiert zu werden.
Zu 4) Ohne Kenntnis der entstehenden Kosten kann der Bezirksrat nicht über die
Maßnahme entscheiden. Auch die Anlieger sollten vor Beschluss einer Baumaßnahme, für
die sie zahlen sollen, die Berechnungsgrundlagen und die ungefähre Höhe ihrer
Anliegerbeiträge kennen können.
Zu 5) Um zu beurteilen, welches die geeignetste und wirtschaftlichste Sanierungsmethode für die
jeweilige Straße ist, muss zuvor die Beschaffenheit des Straßenober- und –unterbaus geprüft und eine
vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Sanierungsmodelle durchgeführt werden.
Zu 6) Die Gredelfeldstraße ist im Abschnitt zwischen Wallensteinstraße und Schwedenpfad
bereits mit roten Klinkersteinen gepflastert, weist derzeit keine Flickstellen auf und befindet
sich augenscheinlich in einem guten Zustand. Eine Sanierung ist nicht erforderlich.
Zu 7) In ihrer Antwort Ds-Nr. 15-2506/2013 F1 teilt die Verwaltung mit, dass die letzte
Sanierungsmaßnahme in der Ringstraße im Jahr 1976 mit einem neuen Dünnschichtbelag
erfolgte. Seit 38 Jahren wurde somit die Ringstraße nicht mehr instand gesetzt. Wir sind
daher der Auffassung, dass die Stadt die Unterhaltung der Ringstraße in den letzten
Jahrzehnten vernachlässigt hat und daher die Anlieger jetzt nicht für das Versäumnis der
Stadt zur Kasse gebeten werden dürfen. Die Möglichkeit einer ersatzweise
durchzuführenden, beitragsfreien Deckensanierung ist zu prüfen.
Zu 8) In ihrer Antwort Ds-Nr. 15-2251/2013 F1 teilt die Verwaltung mit, dass die letzte
Deckensanierung in der Straße Unter den Birken im Jahr 1979 erfolgte. Seit 35 Jahren
wurde somit die Straße Unter den Birken nicht mehr instand gesetzt. Zuvor erfolgte die
nächste Deckensanierung bereits nach 20 Jahren (1959 – 1979). Wir sind daher der
Auffassung, dass die Stadt die Unterhaltung der Straße Unter den Birken in den letzten
Jahrzehnten vernachlässigt hat und daher die Anlieger jetzt nicht für das Versäumnis der
Stadt zur Kasse gebeten werden dürfen. Eine ersatzweise durchzuführende, beitragsfreie
Deckensanierung wurde seitens der Stadtverwaltung im Frühjahr 2013 (Antwort Ds Nr. 15-
0135/2013 F1) für möglich gehalten. Die Verwaltung rechnet dabei mit einer Verlängerung
der Nutzungsdauer der Straße Unter den Birken von 5 – 10 Jahren (Antwort Ds Nr. 15-
1708/2013 F1). Eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen beiden
Sanierungsmethoden liegt dem Stadtbezirksrat bis heute nicht vor.
Zu 9 und 10) Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen aus
Gründen der sozialen Solidarität und Gerechtigkeit auch in Hannover von der Allgemeinheit
getragen werden sollte, wie dies unserer Kenntnis nach bereits in anderen Städten wie z.B.
Berlin, Stadthagen, Langenhagen und Barsinghausen der Fall ist.