Antrag Nr. 15-0241/2014:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0077/2014: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0241/2014 (Originalvorlage)
0077/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0077/2014: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung,

2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 7 erfüllt werden.
3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Mitte wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),

4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Mitte sowie der veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße,
5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Mitte,
6. die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte über das Ergebnis,

7. die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die Prüfergebnisse gemäß Punkt 6 vorliegen und eine Finanzierung der Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden müssen.

Begründung

Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraftfahrzeug besitzen. Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist.