Drucksache Nr. 2027/2022:
Haushalt 2023/2024

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Betriebsausschuss Städtische Häfen
In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2027/2022
4 (online)
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushalt 2023/2024

Antrag,


1. die Haushaltssatzung (Anlage 1) mit dem Haushaltsplan (Anlage 2, Teil I und II des Haushaltsplans), dem Stellenplan (Anlage 3, Teil I des Haushaltsplans) der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2023 und 2024,
2. das Investitionsprogramm 2022 bis 2027 der Landeshauptstadt Hannover
(Anlage 4, Teil III des Haushaltsplans),
3. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover
(Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 173-203)
a. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover,
4. die Höchstbeträge der Liquiditätskredite der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover aus den Wirtschaftsplänen 2023/2024
(Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 173-203)
a. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


Gemäß den Bestimmungen des § 112 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Landeshauptstadt Hannover stellt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt nach den Bestimmungen des §112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG auf. Der Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß §58 Abs. 1 Nr. 9 des NKomVG in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates.

Weiterhin beschließt der Rat nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über das Investitionsprogramm 2022-2027.

Das NKomVG sieht zudem im § 58 Abs. 1 Nr. 9 a vor, dass der Rat gesondert über die Wirtschaftspläne und über die Höchstbeträge der Liquiditätskredite der Eigenbetriebe beschließt.

Die rein deklaratorischen Daten der Eigenbetriebe für die Kreditermächtigung (§ 2), die Liquiditätskredite (§ 3) und die Verpflichtungsermächtigungen (§ 4) sind in der Haushaltssatzung nicht mehr enthalten. Diese Daten werden mit dem Beschluss des Rates über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (siehe Ziffern 3 und 4 des Beschlusstextes) beschlossen.
20.11 
Hannover / 25.08.2022