Drucksache Nr. 0431/2005:
Bebauungsplan Nr. 1672, Ernst-August-Galerie,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0431/2005
3
 
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Bebauungsplan Nr. 1672, Ernst-August-Galerie,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1672 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Neubau einer innerstädtischen Einkaufsgalerie in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauptbahnhofes bietet allen Bevölkerungsgruppen eine zusätzliche attraktive Einkaufsmöglichkeit, die durch ihre optimale Lage direkt am Hauptbahnhof sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sein wird. Fußgänger können durch die breiten Überwege die Einkaufsgalerie bequem erreichen. Durch zusätzliche Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße werden für Radfahrer die Abstellmöglichkeiten in diesem Teil der City ausgeweitet. Die Pkw-Zufahrt über die Celler Straße, Herschelstraße/Brüderstraße zu den in den Obergeschossen vorgesehenen Parkebenen bietet eine gute Anbindung an das hannoversche Hauptverkehrsstraßennetz.
In dem Parkebenen werden speziell markierte Frauen-Parkplätze an den Eingängen zur Galerie angelegt. Für Familien mit Kleinkindern werden ein Wickelraum sowie eine "Still-Ecke", für größere Kinder kindgerechte Toilettenanlagen zur Verfügung stehen. Neben kostenlos benutzbarem Spielgerät an der Information verfügen viele Geschäfte über Rutschen und/oder Spielräume. An der Treffpunkt-Bühne sind u.a. saisonale kindgerechte Veranstaltungen geplant.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1672 werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 7 "Kosten für die Stadt" dargelegt. Für die Stadt Hannover entstehen dabei keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Einkaufs-Center-Entwicklungsgesellschaft (ECE) beabsichtigt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1672 auf den Flächen des ehemaligen Postbahnhofes und der Hauptpost ein Einkaufscenter mit ca. 120 - 140 Geschäften, die sich auf drei Geschossen verteilen (Basement, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss) zu errichten. Die Konkurrenzsituation Hannovers zu anderen Städten macht die Ansiedlung eines solchen Einkaufscenters sinnvoll und notwendig. In Braunschweig, Wolfsburg und Hameln entstehen ähnliche attraktive Einrichtungen der ECE, so dass Hannover hier nicht zurückstehen kann. Ein modernes zeitgemäßes Einkaufscenter mitten in der City ist als Ergänzung und Stärkung des Oberzentrums Hannover zu sehen, um auch weiterhin aus dieser Funktion zum Umland eine führende Position einzunehmen.

Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des übergeleiteten Durchführungsplanes Nr. 50. Die Verwirklichung dieser Neubaumaßnahme erfordert die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die vorhandenen Gebäude der Hauptpost und der anderen Betriebsgebäude sollen abgebrochen werden.

Die zwischenzeitlich hinzu erworbenen Grundstücke Herschelstraße 1 A + B, 2 u. 6, sowie Brüderstraße 7 u. 8 werden abgebrochen und mit in die Neubebauung durch das Projekt der ECE einbezogen. Die eingangs genannte Größenordnung bleibt durch den Hinzuerwerb gewahrt. Die ursprünglich vorgesehenen zufahrtsbedingten Änderungen im Straßenprofil der Herschelstraße reduzieren sich auf den Ausbau der Kreuzung Herschelstraße / Brüderstraße, worüber die verkehrliche Erschließung der ca. 1200 Stellplätze in den Obergeschossen der Galerie wie auch der Anlieferung hergestellt werden wird.

Der Verwaltungsausschuss hat am 01.07.2004 einen Aufstellungsbeschluss sowie einen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit den o.g. Planungszielen gefasst. Das Verfahren wird daher nach dem alten Baurecht in der vor dem 20.7.2004 gültigen Fassung des BauGB durchgeführt werden.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 20.07. bis zum 27.08.2004 statt. Hinweise oder Zuschriften gingen nicht ein.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

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Hannover / 25.02.2005