Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 18.06.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.06.2020)
Protokoll (erschienen am 16.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 11.08.2020

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 18. Juni 2020,
Neues Rathaus (Ratssaal), Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
(Bezirksratsfrau Gehle) (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
(Bezirksratsherr Kreiner) (SPD)
Bezirksratsherr Dr.phil. Ohse (SPD)
Bezirksratsfrau Oppelt 18.30 - 21.46 Uhr (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger 18.30 - 21.24 Uhr (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Brinkop FB Planen und Stadtentwicklung
Dr. Schwalbach FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 33. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung Roderbruch

3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

5.1.2. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

6. A N T R Ä G E

6.1. aus der letzten Sitzung der Fraktion Die LINKE.

6.1.1. Ausbau von Radwegrouten
(Drucks. Nr. 15-0889/2020)

6.2. Interfraktionell

6.2.1. Ökologische Sanierung des Spielplatzes Sibeliusweg
(Drucks. Nr. 15-1026/2020)

6.2.2. Installation einer Beleuchtung im Schwardtmannschen Garten auf dem Weg parallel zur Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1202/2020)

7.1.5. Fahrradschnellweg Hannover – Lehrte: Stand der Planungen
(Drucks. Nr. 15-1207/2020)

6.3. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.3.1. Attraktivitätssteigerung Sonnenweg
(Drucks. Nr. 15-1210/2020)



6.3.2. Verkehrsspiegel an der Fahrradunterführung unter dem Messeschnellweg an der Brücke über den Mittellandkanal anbringen
(Drucks. Nr. 15-1211/2020)

6.3.3. Teilentsiegelung des Gehweges an der Kreuzung Schierholzstrasse / Pasteurallee nord-östlicher Bereich
(Drucks. Nr. 15-1212/2020)

7.1.4. Fahrrad- und Fußwegsituation an der Karl-Wiechert-Allee im Bereich zwischen der Misburger Straße, der Stadtbahnhaltestelle Nackenberg und der Kirchröder Straße
(Drucks. Nr. 15-1206/2020)

6.3.4. Bahnhof Karl-Wiechert-Allee Park & Ride und Fahrradwege
(Drucks. Nr. 15-1213/2020)

6.3.5. Anhörung Verkehrsplanung Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1229/2020)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Abschnitt eines Waldweges erneuern
(Drucks. Nr. 15-1254/2020)

6.4.2. Sauberkeit des Kantplatzes verbessern
(Drucks. Nr. 15-1255/2020)

6.4.2.1 Änderungsantrag zur Drucksache 15-1255/2020
(Drucks. Nr. 15-1446/2020)

6.4.3. Dringlichkeitsantrag: "Köritzhof in Groß-Buchholz ersteigern"
(Drucks. Nr. 15-1447/2020)

6.5. der Fraktion DIE LINKE.

6.5.1. #MehrPlatzfürsRad in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1262/2020)

6.5.2. Für mehr Bürgerfreundlichkeit: Parlamentarische Anfragen als Möglichkeit der Kontrollfunktion der Verwaltung aufwerten
(Drucks. Nr. 15-1265/2020)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.1.1. Abfallbehälter Baumschulenallee/Ecke Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 15-1203/2020)

7.1.2. Anfrage Lichtsignalanlage Osterfelddamm
(Drucks. Nr. 15-1204/2020)


7.1.3. Fahrradwege im Hermann-Löns-Park
(Drucks. Nr. 15-1205/2020)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Nachnutzung des Firmengeländes KraussMaffei
(Drucks. Nr. 15-1252/2020)

7.2.2. Anfrage zur 1. Entscheidung 15-0194/2020 S1
(Drucks. Nr. 15-1253/2020)

7.3. der Fraktion DIE LINKE.

7.3.1. Bunker Rupsteinstraße
(Drucks. Nr. 15-1257/2020)

7.3.2. Sanierung des Radweges am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-1263/2020)

7.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)

7.4.1. Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 1: Allgemein (1)
(Drucks. Nr. 15-1249/2020)

7.4.2. Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 2: Allgemein (2)
(Drucks. Nr. 15-1250/2020)

7.4.3. Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 3: Datenschutzrecht
(Drucks. Nr. 15-1251/2020)

8. M I T T E I L U N G E N

8.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8.2. des Bezirksbürgermeisters


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 33. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 33. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.




Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 4 und TOP 8.1. wurden abgesetzt.
Der Antrag unter TOP 6.3.5. wurde von der SPD-Fraktion zurückgezogen.
Dem GO-Antrag der SPD-Fraktion TOP 7.1.4. vor 6.3.4. und der Fraktion DIE LINKE. TOP 7.1.5. vor TOP 6.3.1. zu behandeln wurde wegen des Sachzusammenhangs einstimmig zugestimmt.
Die Dringlichkeit des Antrages der CDU-Fraktion Drucksache Nr. 15-1447/2020 wurde einstimmig bestätigt. Die Behandlung erfolgte unter TOP 6.4.3..
Der GO-Antrag der Fraktion DIE LINKE. TOP 7.1.3. und TOP 7.3.2. vor TOP 6.5.1. zu behandeln wurde mit 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider informierte darüber, dass Bezirksratsfrau Wyborny ab 19.06.2020 den Fraktionsvorsitz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld übernehme.

Bezirksbürgermeister Hofmann gab die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und Coronabedingte Hinweise.


TOP 2.
Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung Roderbruch

Herr Brinkop stellte anhand der als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Roderbruch vor. Er ging u. a. auf das entsprechende Gebiet im Roderbruch und die Aufgabenstellung ein. Er stellte das methodische Vorgehen vor und informierte über das Untersuchungsgebiet u.a. mit der räumlichen Verteilung sozialer Lagen und Missstände im Bereich Wohnen und Wohnumfeld. Er rundete die Vorstellung mit möglichen Maßnahmen und den möglichen räumlichen Handlungsschwerpunkten ab. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es aktuell in der Stadt Hannover weitere Gebiete gebe, die auch Bedarfe anmelden und in der sozialen Lage einen deutlicheren Bedarf erkennen lassen würden. Aus diesem Grund und da noch weitere Untersuchungen stattfinden, werde eine abschließende Entscheidung, ob das Gebiet zur Anmeldung beim Land komme, im Vergleich mit anderen Quartieren getroffen. Er erläuterte den weiteren Ablauf. Soweit ein Gebiet angemeldet werde, müsse das Land entscheiden, ob dieses in Betracht käme.

Bezirksbürgermeister Hofmann dankte Herrn Brinkop für den Vortrag und stellte fest, dass die Untersuchung bereits ein erster Schritt gewesen sei.

Bezirksratsherr Plotzki ging darauf ein, dass in dem gezeigten Untersuchungsgebiet im Bereich der Heisenbergstraße und der Gerhard-Lossin-Straße ein Teilgebiet herausgenommen worden sei. Dies sei ihm unverständlich, da es in diesem Bereich Veränderungen geben könne und sich dort geförderter Wohnraum und noch unbebaute Flächen befinden würden. Er warb für die Fortsetzung des Prozesses, auch gemeinsam mit dem Stadtteilgespräch. Die Aussage „Vernachlässigung der IGS Roderbruch“ führte ihn zu der Frage, was für ein Bedarf dort gesehen werde. Er bat um Erläuterung.





Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass angedacht sei, im Stadtbezirk an der Nackenberger Straße eine neue IGS zu errichten. Er erkundigte sich, welche Konsequenzen sich ergeben würden, wenn bei der IGS Roderbruch einerseits ein Mangel gesehen werde und andererseits ein Neubau an der Nackenberger Straße errichtet werden solle. Für ihn stellte sich die Frage, ob es nicht schlüssiger sei, in direkter räumlicher Nähe der IGS Roderbruch z. B. auf den Sportanlagen einen Neubau zu errichten.

Bezirksbürgermeister Hofmann erinnerte daran, dass aufgrund des Denkmalschutzes Änderung im Bestand der IGS Roderbruch nur mit Bedacht durchgeführt werden können. Er ergänzte, dass es in der Vergangenheit diverse Gespräche mit der Schulleitung, dem Bezirksbürgermeister in Kooperation mit der Stadtbezirksmanagerin und dem Gebäudemanagement inhaltlicher Art gegeben habe mit dem Ergebnis der Bereitstellung von Mitteln für die bauliche Unterhaltung bzw. Sanierung der IGS Roderbruch.

Herr Dr. Schwalbach ging auf die zwei Säulen der Stadterneuerung ein. Es gebe zum einen das Besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch, mit der Fragestellung, ob ein städtebaulicher Missstand vorliege aus dem die Festsetzung eines Sanierungsgebiets abgeleitet werden könne. Dafür müssten klare Begründungen geliefert werden, weil das Besondere Städtebaurecht in bestimmten Fällen auch Eingriffe in das private Eigentum regele. Die Vorbereitende Untersuchung Roderbruch stellte städtebauliche Missstände fest. Es liege eine komplexe Problemlage vor, sodass eine Gesamtmaßnahme, wie die städtebauliche Sanierung, in Bezug auf das gesamte Quartier im Grundsatz ein Weg sei, dieser Problemlage zu begegnen. In diesem Zusammenhang müsse auch mit dem Geltungsbereich eines etwaigen Sanierungsgebietes sorgfältig umgegangen werden. Der Gutachter habe dazu einen Vorschlag gemacht. Es bedürfe eines politischen Beschlusses, der parzellengenau das Sanierungsgebiet benenne.
Die zweite Säule sei die Städtebauförderung. Er wies darauf hin, dass die Mittel der Städtebauförderung nur nachrangig und investiv eingesetzt werden könnten. Es müssten Nachweise erbracht werden, dass im Vorfeld alle anderen Förderungsmittel ausgeschöpft worden seien. Aus diesem Grund gehe die Stadterneuerung davon aus, dass die Mittel der Städtebauförderung nicht in den Schulbau fließen würden, weil andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung stünden. Unabhängig davon sei die hohe Bedeutung für die soziale Infrastruktur innerhalb und außerhalb des Gebietes der IGS Roderbruch bekannt.

Bezirksratsherr Jäger fragte zum einem nach der Zeitschiene, nach dem Ablauf des Projektes und wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Zum anderen interessierte es ihn, was mit dem Gebiet geschehe, falls es nicht als Sanierungsgebiet ausgewählt werde. Er erkundigte sich, ob die nächste Entscheidung und evt. Antragstellung beim Land abgewartet werden müsse oder ob andere Maßnahme zur Aufwertung durchgeführt werden würden.

Herr Dr. Schwalbach informierte darüber, dass es aktuell fünf Gebiete in der Sanierung gebe, in denen Städtebauförderungsprogramme zur Anwendung kommen. Es könne so lange kein neues Sanierungsgebiet aufgenommen werden, solange keines der aktuell in Bearbeitung befindlichen Gebiete entlassen worden sei. Zudem gebe es eine weitere Vorbereitende Untersuchung zum Bereich Davenstedter Markt/Geveker Kamp und eine weitere Vorbereitende Untersuchung werde zurzeit verwaltungsintern zum Bereich Körtingsdorf erarbeitet.
Bisher sei der Zeitplan eingehalten. Ende dieses Jahres lägen damit drei Untersuchungsergebnisse vor, sodass es Ende 2020 bzw. Anfang 2021 eine Gesamtschau




geben könne. Sämtliche Ergebnisse würden der sog. Steuerungsrunde vorgestellt und ein Vorschlag unterbereitet. Die Steuerungsrunde bestehe aus allen Dezernaten, ausgenommen Dezernat I. Sofern der Vorschlag angenommen werde, könne Anfang 2021 eine Anmeldung beim Land erfolgen. Mit einer Entscheidung des Landes sei nicht vor 2022 zu rechnen.
Es gebe neben dem Roderbruch auch andere problembehaftete Gebiete. Diese Gebiete seien von der sozialen Infrastruktur nicht so gut ausgestattet, wie der Roderbruch. Der Roderbruch weise eine große Menge an sozialer Infrastruktur auf, auch wenn diese teilweise mängelbehaftet sei. Es müssten Verfahrensvorschläge entwickelt und abgeklärt werden, ob eine Kombination mit anderen Programme möglich wäre. Bei der baulichen Sanierung könne zum Beispiel mit KfW-Mitteln aus dem energetischen Sanierungsprogramm gearbeitet werden.
Er merkte an, dass nicht alle Kosten über das Programm der Städtebauförderung gedeckt werden könnten. Zwar sei der Ansatz der Städtebauförderung integrativ aber die Grundlast sei investiv. Daher müsse geklärt werden, ob der Schwerpunkt in sozialen oder städtebaulichen Problemlagen liege. Es müsse auch in der Gesamtschau betrachtet werden, wie mit Gebieten, die einer höheren Aufmerksamkeit bedürfen, umgegangen werde.

Bezirksratsherr Borstelmann bat um Anhang der Präsentation an das Protokoll und um eine Erläuterung im Protokoll dazu, welche Parameter zur der Darstellung der sozialen Lagen angewandt wurden.
Antwort zu Protokoll des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung:
Monitoring sozialer Lagen in Hannover
Das Vorgehen zur Ermittlung sozialen Lagen und die Ergebnisse für die Mikrobezirke der Stadt Hannover sind im Sozialbericht 2018, Kapitel 10 und dessen Anhang dargestellt (www.sozialbericht-Hannover.de).
Nach Sozialbericht 2018, Kapitel 10
Nirgends ist es wie im Durchschnitt: diese Weisheit trifft auch für die sozialstrukturelle Landschaft in der Stadt Hannover zu. Am Durchschnitt kann man sich orientieren, wenn man beschreiben möchte, ob ein Stadtteil oder ein Quartier besser oder schlechter situiert ist als der Durchschnitt aller Sozialräume. Die kleinräumige Erfassung und Abbildung von sozialen Ungleichheiten ermöglicht es, Unterschiede innerhalb der Stadt aufzuzeigen, entspannte Lagen zu erkennen und Quartiere mit sozialem Handlungsbedarf zu identifizieren, in denen sich Problemlagen konzentrieren.
Für die Stadt Hannover wurde ein Berechnungsverfahren entwickelt (vgl. Anhang), das im Ergebnis soziale Belastungspunkte ausweist. In fünf Abstufungen können damit besser situierte Sozialräume, durchschnittliche soziale Lagen und Gebiete mit sozialem Handlungsbedarf identifiziert werden. Es schafft eine nachvollziehbare und objektive Grundlage für die Auswahl von Gebieten, die Förderung benötigen. In der mittel- und langfristigen Beobachtung soll das Verfahren als Frühwarnsystem dienen: Es zielt darauf ab, sich abzeichnende Problemlagen zu erkennen und um frühzeitig handeln zu können.
Zur Beschreibung der sozialen Lagen wurden Indikatoren ausgewählt, die geeignet sind, soziale Lagen zu beschreiben und die kleinräumig verfügbar sind, nämlich:

Bevölkerung nach
o Altersklassen
o Nationalität
Haushalte nach
o Anzahl der Kinder
o Familienform



Transferleistungsbezug
o Altersklassen
o Nationalität
o Familienform
Arbeitslosigkeit nach
o Nationalität
o Rechtskreis
Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach der Zeitschiene für die Sanierung und merkte an, dass bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden müsse, dass erst ein anderes Gebiet aus der Förderung rausfallen müsse, damit der Roderbruch aufgenommen werden könne. Der Roderbruch sei bereits seit längerer Zeit ein Aufmerksamkeitsgebiet. Umso länger dort keine Fortschritte gemacht würden, desto schwieriger wäre es dort wieder Strukturen einzuziehen. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf im Roderbruch. Es helfe den Bürger*innen nicht, wenn Maßnahmen weiter aufgeschoben werden. Die gute Arbeit im Roderbruch u.a. durch die IGS Roderbruch, den Sportverein und weiterer sozialer Institutionen würde erschwert werden, wenn es baulich nicht weitergehe. Er sprach sich für eine frühzeitige Sanierung aus.

Herr Dr. Schwalbach lobte das Engagement von Bezirksratsherrn Borstelmann. Er erläuterte, dass es viele Gebiete gebe, bei denen ein Handlungsbedarf bestehe. Die Stadterneuerung schaue fortlaufend, wo Bedarfe bestehen. Die Leistungsgrenze aus Sicht der Stadterneuerung sei erreicht. Zurzeit gebe es fünf „Soziale Zusammenhalt“-Gebiete in der Bearbeitung. Eines davon bedürfe besonderer Aufmerksamkeit und dort seien enorme Ressourcen zu aktivieren. Bei anderen Problemgebieten gebe es geringere soziale Infrastrukturen als im Roderbruch und diese Gebiete wiesen massive und komplexe Probleme auf. Auch diesen Gebieten widme sich die Stadterneuerung.


TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.26 Uhr bis 19.46 Uhr durchgeführt.

Eine Einwohnerin berichtete, dass der Fachbereich Tiefbau Ende Februar 2020 ein absolutes Halteverbot für den gesamten Wendehammer der Anliegerstraße Tietlinger Weg nach über 60 Jahren eingerichtet habe. Dies sei vermutlich aufgrund einer Beschwerde und eines Ortstermins im November 2019, von dem kein*e Anwohner*in in Kenntnis gesetzt worden sei, geschehen. Da sie damit nicht einverstanden war, habe sie den Beschwerdeweg beschritten. U. a. war sie in der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters und habe im Anschluss ein Schreiben des Fachbereichs Tiefbau erhalten mit dem Hinweis, dass es keinen weiteren Ortstermin geben werde. Als Grund wurde angegeben, dass es in diesem Bereich zu keiner anderen Entscheidung kommen werde. Sie bemängelte, dass die Anlieger*innen in die Entscheidung nicht mit einbezogen und keine alternativen Lösungen gesucht worden seien.
Sie informierte darüber, dass die parkenden Fahrzeuge vom Wendehammer entfernt worden seien. Am Wendehals sei das Parken ihres Erachtens verkehrstechnisch jedoch machbar, da dort die Durchgangsbreite von 3,50 m gewährleistet sei. Anfang Mai hätten sie für das dortige Parken ein Strafmandat für „Falschparken“ und am 18.06.2020 eine zweite Ermahnung ohne Bußgeld erhalten. Als Hinweis werde angegeben, dass die Durchgangsbreite von 3 m nicht gewährleistet sei. Diese müsse sowohl für den Tietlinger




als auch für den Bispinger Weg geklärt werden. Die gesamte Straßenbreite betrage 5,35 m und setze sich aus asphaltierter Straße, Gosse und einem farblich durch Klinker abgesetzten Streifen als Fußweg zusammen. Dieser ebenerdige Streifen sei immer befahren worden, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht. Sie bat um Klärung hinsichtlich der Parksituation.

Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass eine verkehrstechnische Bewertung nicht möglich sei. Die CDU-Fraktion würde aufgrund des Ablaufs die Verwaltung bitten, sich die Situation nochmals anzuschauen, ggfs. einen Ortstermin mit allen betroffenen Anwohner*innen zu organisieren, um eine Lösung zu finden, die das Problem entschärfe.

Bezirksratsherr Fulst schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Oppelt an. Er bat darum, den Bezirksrat bei einem derartigen Ortstermin mit einzuladen.

Bezirksratsherr Plotzki bat darum, dass im Vorfeld des Ortstermins, die rechtliche Situation in Bezug auf diese Straße betrachtet werde und dem Bezirksrat zukommen zu lassen.

Ein Einwohner bat darum den sog. „Sonnenweg“ umzubenennen. Der Präventionsrat sehe hier einen akuten Handlungsbedarf. Er erläuterte dies anhand eines Beispiels. Er fragte nach, ob der Bezirksrat hier eine Benennung befürworte und den Vorschlag des Präventionsrates aufgreifen werde.

Bezirksbürgermeister Hofmann bestätigte, dass es sinnvoll sei, eine konkrete Ortsangabe für den Notfall zu haben. Er wies den Einwohner auf das abgesprochene und ihm bekannte Verfahren hinsichtlich der Benennung von Straßen hin.

Ein weiterer Einwohner berichtete, dass seinem Vorschlag die Straße „Am Annateich“ in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln nicht gefolgt worden sei. Es sei das Schild „Anlieger frei“ erneut angebracht worden und anstatt 50 km/h seien jetzt 20 km/h erlaubt. Dies bedeute jedoch, dass aus Osten kommend mit Tempo 50 und aus Westen kommend mit Tempo 20 um die Kurve gefahren werden dürfe. Die Senke auf dem sog. „Sonnenweg“ sei mit 2 Schaufeln Splitt aufgefüllt worden.
Des Weiteren informierte er darüber, dass die Wangenheimstraße 5 m breit sei und die Stadt erlaube, auf beiden Seiten halb hoch zu parken. Ein Farbstrich von 60 cm weise darauf hin. Soweit alle Fahrzeuge korrekt parken würden, könne der Müllwagen nicht mehr durch diese Straße fahren. Um dies zu ermöglichen, parkten die PKWs über 60 cm hinaus auf dem Gehweg. Dies habe zur Folge, dass fast alle Fußgänger*innen die Fahrbahn nutzen, da der Gehweg zu eng sei. Da noch weitere Straßen betroffen seien, bat er den Bezirksrat, zu überlegen, ob das Konzept der allgemeinen Nutzung für bestimmte Straßen nicht übernommen werde solle.
Darüber hinaus machte er auf den Wurzelaufwuchs auf dem Fahrradweg der Senator-Bauer-Straße in Höhe von Haus Nr. 8 aufmerksam.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt






TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl:

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig


TOP 5.1.2.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl:

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung der Fraktion Die LINKE.



TOP 6.1.1.
Ausbau von Radwegrouten
(Drucks. Nr. 15-0889/2020)

Bezirksratsherr Dr. Ohse erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag begrüße, da sie die Maßnahmen für notwendig und zielführend erachte. Zu Punkt 4 „Lückenschluss Annateich – Sonnenweg“ gehe die SPD Fraktion davon aus, dass im Zuge der Planungen zum Radschnellweg diese Punkt zügig bearbeitet werde. Inwieweit dies im Hinblick auf die Haushaltslage möglich sei, bleibe abzuwarten. Er machte darauf aufmerksam, dass dieser Abschnitt auch Gegenstand des Veloroutenkonzeptes sei. Der vorliegende Antrag werde als Signal zur Förderung des Radverkehrs, der Gesundheit und des Klimaschutzes gesehen. Aus diesem Grund werde die SPD-Fraktion zustimmen.

Bezirksratsherr Oppelt erläuterte, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich dafür sei, die bestehenden Radwege im Stadtbezirk zu ertüchtigen bzw. zu verbessern. Der vorliegende Antrag sei jedoch zu pauschal gehalten, daher werde die CDU-Fraktion diesem nicht zustimmen. Er wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion nicht dafür sei, jeden Weg zu asphaltieren. Dies würde dem Wunsch nach Entsiegelung von Flächen aus Gründen des Umweltschutzes entgegenstehen. Auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage sei es wünschenswert zu priorisieren und nicht alle Maßnahmen zu fordern.

Bezirksratsfrau Wyborny wies darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen werde. Sie erklärte, dass sie unabhängig von Punkt 1 einen weiteren Antrag einbringen werden – speziell zum Hermannsburger Damm ab Schwarmstedter Straße bis zur Breiten Wiese. Sie erinnerte an einen Antrag des Bezirksrates aus 2018 zur Sanierung dieses Radweges. Dem Antrag wurde teilweise gefolgt. In der Antwort der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Pflege des Weges dem dortigen Kleingärtnerverein obliege. Dieser sei ihres Erachtens jedoch nicht für die Deckensanierung verantwortlich. Bisher sei nichts geschehen. Inzwischen würden sich die Beschwerden der Senior*innen des Eilenriedestiftes mehren, die sich u. a. mit ihren Rollatoren auf den Fußwegen nicht mehr sicher bewegen können. Eine Sanierung sei notwendig.
Sie stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, dass nicht alle Wege, die von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gemeinsam genutzt werden, asphaltiert werden sollten.
Zu Punkt 6 des Antrages machte sie darauf aufmerksam, dass im Februar einem interfraktionellen Antrag die Radwegroute im Grünzug von der Karl-Wiechert-Allee Richtung Milanstraße betreffend zugestimmt worden sei. Der Schwerpunkt in diesem Antrag sei die Sicherung der Übergänge über den Osterfelddamm und die Milanstraße gewesen. Die Antwort der Verwaltung auf diesen Antrag sei nicht zufriedenstellend gewesen, sodass nachgehakt werde.

Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass im Rahmen von Ortsbegehungen im April durch Frau Rembecki, Frau Schulz und ihn festgestellt worden sei, dass noch keine Umsetzung erfolgt sei. Der aktuelle Stand sei ihm nicht bekannt. (Anmerkung Stand 29.05.2020: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen befinden sich in der Ausschreibung, Ausbau des Radweges ist auf August 2020 terminiert.)

Bezirksratsherr Plotzki plädierte für den Antrag und schlug eine Einzelabstimmung der Punkte vor. Er merkte an, dass im Rahmen des Konzeptes Veloroutennetzes eine Chance bestünde, bestimmte Projekte vorzuziehen und im Stadtbezirk voranzubringen.




Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Radwegrouten und Lückenschließungen in einem hohen baulichen Standard (möglichst mit einer Teerdecke) als komfortables Stadtteilnetz im gesamtstädtischen Routennetz auszubauen. Investitionen sind vorzuziehen. Priorität sollten zunächst die folgenden Abschnitte haben:

1. der von vielen Schüler*innen genutzte, kombinierte Rad- und Fußweg nördlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte im Bereich Kleefeld-Heideviertel von der Ebellstraße beginnend durch den Grünzug an der Sievertstraße bis zum Bahnhof K-W-A und darüber hinaus den Hermannsburger Damm folgend der Grünzug zwischen den Kleingärten bis hin zum Wendehammer An der Breiten Wiese
2. abzweigend davon der Lückenschluss im Grünzug zwischen der Kleingartenanlage und den Leinetalschulen bis zur Berckhusenstraße
3. der Lückenschluss Klaterfeldweg im Grünzug von der Lathusenstraße bis zur Kleestraße
4. der Lückenschluss Sonnenweg - Am Annateich nördlich vom Obdachlosenheim
5. die Radwegrouten nördlich und südlich des Messeschnellweges
6. die Radwegroute im Grünzug von der K-W-A nördlich Forssmannweg - Osterfelddamm - Milanstraße bis zum Kanal und die Querverbindung vom Wohngebiet Neue-Land-Straße bis zum Roderbruch
7. die Radwegroute Brunnenstieg durch die Eilenriede von der Herderstraße bis zur Zuschlagstraße

Getrennte Abstimmung:
Punkt 1) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 2) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 3) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 4) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 5) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 6) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Punkt 7) 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


TOP 6.2.
Interfraktionell

TOP 6.2.1.
Ökologische Sanierung des Spielplatzes Sibeliusweg
(Drucks. Nr. 15-1026/2020)

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Mittel 2020 aus dem „Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätze, Stadtteilparks und Grünflächen“ des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld wie folgt zu verwenden.
Der Spielplatz Sibeliusweg wird saniert und nach ökologischen Gesichtspunkten aufgewertet.
Die Vorschläge der Verwaltung sind dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen. Die Belange der Kinder und Anwohner*innnen sind zu berücksichtigen.

Einstimmig


TOP 6.2.2.
Installation einer Beleuchtung im Schwardtmannschen Garten auf dem Weg parallel zur Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1202/2020)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott merkte an, dass dieser Antrag auf Initiative des Präventionsrates entstanden sei. Da alle Fraktionen und Einzelvertreter*innen dem Antrag folgen konnten, sei er interfraktionell eingebracht worden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Beleuchtung auf dem Weg, der vom Osterfelddamm parallel zur Stadtbahnstrecke (Südseite) durch den Schwardtmannschen Garten führt, zu installieren und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Einstimmig


TOP 7.1.5.
Fahrradschnellweg Hannover – Lehrte: Stand der Planungen
(Drucks. Nr. 15-1207/2020)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte die Anfrage vor.

Der mit der Drucksachen-Nr. 1856/2018 und der Nr.1856/2018E1 beschlossene Teilausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte führt u.a. auch durch unseren Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der Stand der Planungen, speziell für die durch unseren Stadtbezirk führenden Abschnitte?
2. Wurden bereits Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ausbaus durchgeführt und wenn ja, welche?
3. Wie sieht der Zeitplan aus, mit dem das Projekt realisiert werden soll?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.)
Die Planungen für den Radschnellweg Hannover Lehrte 1. Bauabschnitt für den Bereich Kleefeld sind weitestgehend abgeschlossen.
Zu 2.)
Es wurden noch keine Maßnahmen umgesetzt.
Zu 3.)
Die Verwaltung geht von einem Baubeginn im September 2020 beginnend mit dem westlichen Abschnitt zwischen Gutenberghof und Bultstraße aus, vorausgesetzt die erwarteten Förderbescheide gehen wie erwartet im Juli 2020 ein. Im Stadtbezirk Buchholz/Kleefeld werden erste Maßnahmen ab dem Frühsommer 2021 ausgeführt.

Bezirksratsfrau Wyborny fragte nach, ob der Bezirksrat vor Beginn der Baumaßnahmen nochmals informiert werde.





Frau Schulz antwortete, dass aufgrund von Änderungen beabsichtigt sei, eine Neufassung der Drucksache Nr. 1856/2018 zu erstellen. Diese sei momentan im Verfahren und werde dem Bezirksrat zur Kenntnis gegeben.

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.3.1.
Attraktivitätssteigerung Sonnenweg
(Drucks. Nr. 15-1210/2020)

Bezirksratsherr Fulst verlas den Antrag und begründeten diesen.

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag grundsätzlich begrüße. Es sollten vorab jedoch die Ausführungen zu den Planungen des Radschnellweges abgewartet werden. Er machte daher den Vorschlag, den Antrag zurück zu ziehen und bei erneutem Einbringen um einen sog. Freundschaftshain zu ergänzen.

Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass die CDU-Fraktion den Ansatz des Antrages für sinnvoll halte. Es solle jedoch die bauliche Veränderung abgewartet werden, um im Nachgang die Bepflanzung vorzunehmen.

Bezirksratsherr Fulst entgegnete, dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung den Antrag in die weitere Planung des Radschnellweges mit einfließen lasse. Er bat um Unterstützung des Antrages.

Bezirksratsfrau Wyborny stellte fest, dass die Verwaltung auch entscheiden könne, dass sei dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht folgen werde. Es bestünde kein Grund den Antrag zurückzuziehen.

Der GO-Antrag auf Schluss der Debatte des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Schneider wurde mit 10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.

Der Bezirksrat beschloss:

Entlang des Sonnenweges werden an dafür geeigneten Stellen (z.B. in direkter Nähe von Bänken) Anpflanzungen von Obstbäumen u.a. ökologisch sinnvollen Bäumen vorgenommen.
Auf die angeplanzten Obstbäume, soll durch ein Schild am Anfang des Sonnenweges, aufmerksam gemacht werden. Es soll dazu einladen das Obst auch zur richtigen Jahreszeit zu ernten.

10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen








TOP 6.3.2.
Verkehrsspiegel an der Fahrradunterführung unter dem Messeschnellweg an der Brücke über den Mittellandkanal anbringen
(Drucks. Nr. 15-1211/2020)

Bezirksratsfrau Wyborny trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Hunze bat darum, den Antrag aus Kostengründen zurück zu ziehen. Er wies darauf hin, dass der Übergang bereits seit Jahrzehnten bestünde und stimmte Bezirksratsfrau Wyborny zu, dass dort in der Vergangenheit gefährliche Verkehrssituationen entstanden seien. Die Brücke solle jedoch in 1 ½ bis 2 Jahren abgerissen werden. Es sei nicht sinnvoll, sie jetzt noch mit Verkehrsspiegeln auszustatten und diese dann zu entsorgen. Der Kosten-Nutzen-Vergleich sei nicht ausgewogen, daher werde die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Dr. Ohse verstand den Einwand, aber es sei aufgrund von Corona ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an Radfahrer*innen zu verzeichnen und es handele sich um eine geringfügige Investition, die keinen großen Aufwand erfordere.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bestätigte aus eigenen Erfahrungen, dass der Bereich eine Gefahrenstelle darstelle. Verkehrsspiegel würden Sicherheit bringen. Er machte darauf aufmerksam, dass nicht bekannt sei, wann die Brücke tatsächlich neu gebaut werde.

Bezirksratsherr Teicher bemerkte, dass die Sicherheit vorgehen sollte. Er konnte den Kosten-Nutzen-Vergleich von Bezirksratsherrn Hunze nicht nachvollziehen.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat möge beschließen, an den beiden Fahrradwegen, die rechts und links des Messeschnellweges über die Brücke am Mittellandkanal geführt werden, im Bereich der Fahrradunterführung vor der Brücke auf beiden Seiten Verkehrsspiegel aufzustellen. Alle Radfahrer*innen, die sich dieser Wegekreuzung nähern, müssen rechtzeitig erkennen können, ob sich andere Verkehrsteilnehmer*innen in diesem für Sie nicht einsehbaren Unterführungsbereich befinden oder nähern.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.3.
Teilentsiegelung des Gehweges an der Kreuzung Schierholzstrasse / Pasteurallee nord-östlicher Bereich
(Drucks. Nr. 15-1212/2020)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass die CDU-Fraktion zustimmen werde, da Fläche entsiegelt werden solle. Er hoffte, dass aufgrund der Pflanzenauswahl und der Verschattung durch die Bäume keine unansehnliche Fläche entstehe.




Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag grundsätzlich begrüße. Es sollte jedoch der Stadtbezirk flächendeckend diesbezüglich angeschaut werden. In Zukunft wünsche er sich interfraktionell ein Programm aufzulegen.

Bezirksratsfrau Wyborny erläuterte, dass Grundlage des Antrages der Wunsch eines Bürgers aus Groß-Buchholz gewesen sei. Sie gehe davon aus, dass passende Pflanzen dort ihren Standort finden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Gehwegplatten zwischen den 3 Bäumen in diesem Bereich zu entfernen und im Sinne einer ökologischen Aufwertung mit niedrigen bodendeckenden Pflanzen zu begrünen.

Einstimmig


TOP 7.1.4.
Fahrrad- und Fußwegsituation an der Karl-Wiechert-Allee im Bereich zwischen der Misburger Straße, der Stadtbahnhaltestelle Nackenberg und der Kirchröder Straße
(Drucks. Nr. 15-1206/2020)

Bezirksratsfrau Wyborny trug die Anfrage vor.

In dem oben genannten Bereich gibt es rechts und links der Karl-Wiechert-Allee einen Bürgersteig, der sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern intensiv genutzt wird. Dieser Weg ist besonders auf Höhe der Haltestelle Karl-Wiechert Allee sehr schmal. Fußgänger und Radfahrer sind auf beiden Seiten in beide Richtungen unterwegs. Lediglich an der Einmündung der Straße Am Annateich gibt es noch ein Verkehrsschild, das auf einen benutzungspflichtigen Radweg hinweist. Für Fußgänger gibt es keine Hinweise.
Vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit das Bauvorhaben nördlich S-Bahnhaltestelle Karl-Wiechert-Allee fertiggestellt sein wird und zusätzlicher Rad-und Fußverkehr aus dem Heideviertel über den Wolfsburger Damm und die Suderburger Wende auf die Karl-Wiechert-Allee geleitet wird, fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um dem Radverkehr und dem Fußverkehr in diesem Straßenabschnitt ausreichend Raum zu geben?
2. Wie sieht die zukünftige Wegebeziehung für Radfahrer und Fußgänger aus, die aus dem Heideviertel auf die Karl-Wiechert-Allee wollen? Hier bitten wir um genaue Angaben der Wegeführung, möglichst über eine Karte und die Angabe: Fußweg, Radweg, gemeinsam oder getrennt, auch Barrierefreiheit sollte hier genannt werden.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf der Fahrbahn der Karl-Wiechert-Allee einen rot markierten Schutzstreifen für den Radverkehr einzurichten und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Frau Baron beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1: Grundsätzlich ist nach Fertigstellung des Neubau-Komplexes „Suderburger Wende“ mit erhöhtem Fuß- und Radverkehr zu rechnen. Daher ist davon auszugehen, dass an der bestehenden Trennung von Geh- und Radwegen festzuhalten ist. Dabei laufen die Radwege fahrbahnparallel und die Gehwege abgesetzt teils auf einem anderen Höhenniveau.



Zu 2: Die zukünftig geplante Anbindung des Heideviertels an die Karl-Wiechert-Allee für zu Fuß Gehende und Radfahrende erfolgt über einen öffentlichen kombinierten Geh-/Radweg in einer Breite von 3 m vom Wolfsburger Damm ausgehend. Er verläuft zwischen dem Neubaugebiet und dem vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67) geplanten Spielplatz.
Die Planung und der Bau des Geh-/Radweges wird zusammen mit dem Neubaugebiet durch den Investor geplant und gebaut. Die erforderliche Barrierefreiheit wird bei der Planung berücksichtigt.
Zu 3: Eine separate Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn hätte zur Folge, dass die Nebenanlagen entlang der Karl-Wiechert-Allee auf gesamter Länge baulich umgestaltet werden müssten. Derzeit sind dort benutzungspflichtige Radwege vorhanden, die im Falle der Radwegführung auf der Fahrbahn aufzuheben wären. Insofern würden dadurch erhebliche Kosten entstehen.

Bezirksratsfrau Wyborny ging auf Punkt 2 der Antwort ein, wonach Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vom Wolfsburger Damm auf die Karl-Wiechert-Allee gelangen können. Für sie stellte sich die Frage, wie Fahrradfahrer*innen, die den zukünftigen Fahrradschnellweg auf der anderen Seite der Brücke benutzen wollen, auf diesem Fahrradweg fahren können. Sie erkundigte sich, ob es einen Zwei-Wege-Radweg geben werde. Bezirksratsfrau Wyborny wies darauf hin, dass es an der Stelle, an der die Fahrradfahrer*innen auf die Karl-Wiechert-Allee gelangen würden, keine Möglichkeit gebe, die Fahrbahn zu überqueren.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll:
Der künftige Radschnellweg wird nicht an der Karl-Wiechert-Allee und somit nicht auf einem dieser Radwege verlaufen, sondern abgesetzt entlang der Senator-Bauer-Straße und der Verlängerung Am Annateich. Zum Radschnellweg gelangt man über die angrenzenden Straßen.

Des Weiteren stellte Bezirksratsfrau Wyborny zu Punkt 3) fest, dass die getrennten Fußwege, die auf einem anderen Niveau verlaufen würden, nicht von allen Fußgänger*innen benutzt würden. Als Gründe führte sie an, dass die Wege viel länger seien und weit ab von den üblichen Verkehrswegen liegen würden und daher während der dunklen Jahreszeit weniger genutzt werden. Sie regte einen Umbau der Karl-Wiechert-Allee an dieser Stelle an, um hier Abhilfe zu schaffen und fragte nach, ob dies geplant sei.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll:
Ein Umbau der Karl-Wiechert-Allee ist derzeit nicht vorgesehen. Es ist insbesondere durch die Höhenentwicklung mit den Böschungen kein Raum vorhanden, weder für Geh- noch für Radwege. Somit wäre ein Umbau nur zu Lasten je einer Fahrspur möglich, diese sind aber nicht entbehrlich.

Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, ob er es richtig verstanden habe, dass mit erheblichen Kosten zu rechnen sei, wenn der Fahrradweg auf die Fahrbahn verlegt werde. Er fragte nach, ob dies der Fall sei, weil der Fahrradweg, der sich auf derselben Höhe wie der Fußgängerweg befinde, zurückgebaut werden solle und ob dies zwangsläufig notwendig sei. Bei Straßen mit Tempo-30-Zonen würde dies auch nicht erfolgen, wenn vor Einrichtung der Tempo-30-Zone der Fahrradweg auf dem Fußgängerweg verlaufen wäre.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll:
Bei dem fraglichen Weg handelt es sich um einen reinen Radweg. Aufgrund der Bestandssituation (vgl. Antwort oben bzgl. Platzverfügbarkeit) ist eine Veränderung nicht nur aufgrund des Mittelbedarfes, sondern primär aufgrund eines Flächenbedarfes schwierig.



Bezirksratsherr Fulst fragte nach der Höhe der Kosten.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll:
Die Kosten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, da für eine generelle Umsetzung des Antrages eine Berechnung der Leistungsfähigkeit (ggf. Verkehrserhebung) und Feststellung der notwendigen Maßnahmen erforderlich wird..


TOP 6.3.4.
Bahnhof Karl-Wiechert-Allee Park & Ride und Fahrradwege
(Drucks. Nr. 15-1213/2020)

Bezirksratsherr Jäger stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen würde. Er begründete dies damit, dass die Karl-Wiechert-Allee eine der Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk sei und sich durch Umsetzung der Maßnahmen im Antrag die verkehrliche Situation im Stadtbezirk erheblich verschlechtere. Eine Verringerung der vier Fahrbahnspuren auf zwei würde in Hauptverkehrszeiten zu chaotischen Verhältnissen führen. Die Situation sei bereits jetzt durch die vorübergehend parkenden Fahrzeuge, die Pendler *innen absetzen würden, gefährlich. Er machte darauf aufmerksam, dass die PKW-Fahrer*innen bei Umsetzung evt. auf andere Straßen ausweichen würden und damit eine verkehrliche Belastung für diese Nebenstraßen herbeigeführt werde. Aus den genannten Gründen warnte die CDU-Fraktion vor einer Beschlussfassung.

Bezirksratsherr Plotzki lobte den Antrag. Er stellte fest, dass die Karl-Wiechert-Allee von der Landeshauptstadt Hannover als Radverkehrsnetzhauptroute in dem neuen Netzplan mit eingezeichnet sei. Mit dem vorliegenden Antrag werde etwas vorweggenommen, was für die Zukunft geplant sei. Es werde Veränderungen geben müssen. Die Fraktion DIE LINKE. habe zu diesem Thema einem Alternativvorschlag in Form eines Änderungsantrages erarbeitet, da u. a. Park & Ride Parkplätze an dieser Stelle kontraproduktiv seien. Kurzzeitparken könnten sie unterstützen. Er stellte den vorbereiteten Änderungsantrag mit 5 Punkten vor und erläuterte diesen.

Bezirksratsherr Dr. Ohse machte darauf aufmerksam, dass vorrangiges Ziel des Antrages sei, mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen. Am S-Bahn-Bahnhof Karl-Wiechert-Allee befinde sich ein entscheidender Knotenpunkt des ÖPNV im Stadtbezirk mit S-Bahn, Stadtbahn und Bus. Er erinnerte an den Änderungsantrag zum Nahverkehrsplan in der letzten Sitzung. Sollte dem Änderungsantrag entsprochen werden, sei davon auszugehen, dass der S-Bahn-Bahnhof wesentlich mehr frequentiert werde. Park & Ride Parkplätze auf beiden Seiten der Karl-Wiechert-Allee durch Abtrennung einer Fahrbahn herzustellen, wäre eine kostengünstige Lösung, um Menschen zum Umsteigen auf den ÖPNV zu bewegen. Kurzzeitparkplätze seien nicht ausreichend. Er wies darauf hin, dass es zu keinen Staus auf der Karl-Wiechert-Allee gekommen sei, als die LKWs der Baustelle an der Straße geparkt hätten. Auch schleichende Verkehre in den Nebenstraßen konnten nicht festgestellt werden. Er ging auf das Beispiel von Bezirksratsherrn Plotzki aus Berlin hinsichtlich der Park & Ride Parkplätzen in der Nähe von S-Bahn-Bahnhöfen an mehrspurigen Straßen ein und berichtete, dass es dort keine Gefährdungspotentiale gebe.

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag in die Fraktion ziehe und den Änderungsantrag entsprechend zurückziehe.





Bezirksratsherr Hunze zitierte aus der Begründung des Antrages und wies darauf hin, dass der Verkehr aufgrund von Corona stark reduziert war, als nur eine Spur auf der Karl-Wiechert-Allee befahrbar gewesen sei. Er zweifelte aus diesem Grund die Argumente an und verwehrte sich gegen eine Verengung der Karl-Wiechert-Allee.

Bezirksratsfrau Wyborny ging auf die Historie der Karl-Wiechert-Allee ein. Die Karl-Wiechert-Allee und die Brücke über die Eisenbahntrasse in der bestehenden Breite seien in den 60ziger Jahren gebaut worden. In den Folgejahren sei zusätzlich die Straßenbahn über die Brücke geleitet worden und in Zusammenhang mit der Expo seien die S-Bahn-Haltestelle und die Bushaltestelle entstanden. Alles sei auf der Brücke etabliert worden. Jetzt noch Park & Ride Parkplätze auf der Brücke einzurichten, halte sie für wenig zielführend. Im Antrag sei auch nicht von der Brücke, sondern von der Karl-Wiechert-Allee insgesamt die Rede. Im Vorfeld zu diesem Antrag habe sie den Ersatzparkplatz für das Kleefelder Bad Am Annateich mit erwogen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. beinhalte die Prüfung von anderen Park & Ride Parkplätzen, um eine Fahrbahn auf der Karl-Wiechert-Allee für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen besser zu nutzen. Durch die Einrichtung von Park & Ride Parkplätzen verändere sich nicht die Situation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf der Karl-Wiechert-Allee. Ein Umbau – sprich Verbreiterung des Fußwegs - müsse erfolgen, um Platz für beide zu schaffen. Sie bat darum, die Zeit zu nutzen, um zu prüfen, inwieweit die unterschiedlichen Nutzungen mit einander verknüpft werden können.

Antrag auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.5.
Anhörung Verkehrsplanung Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1229/2020)

Antrag zurückgezogen


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Abschnitt eines Waldweges erneuern
(Drucks. Nr. 15-1254/2020)

Bezirksratsherr Hunze verlas den Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den in etwa 80 Meter langen Abschnitt des vom Waldweg "Am Wolfsgraben" links abzweigenden Wegs zu sanieren.

Einstimmig





TOP 6.4.2.
Sauberkeit des Kantplatzes verbessern
(Drucks. Nr. 15-1255/2020)

Bezirksratsherr Oppelt trug den Antrag vor und begründete diesen ausführlich. Er warb für den Antrag der CDU-Fraktion, weil dieser konkret Handlungen und nicht Prüfungen fordere.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die entsprechenden Stellen anzuweisen, die Verunreinigungen des Kantplatzes umgehend zu entfernen und die Sauberkeit des Kantplatzes nachhaltig zu verbessern. Das Reinigungsintervall ist zu verringern. Zu prüfen ist, ob zusätzliche Mülleimer angebracht werden sollten.

Mit dem Zusatzantrag Drucksache Nr. 15-1446/2020 mit 12 Ja-Stimmen,
6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen genehmigt.


TOP 6.4.2.1
Änderungsantrag zur Drucksache 15-1255/2020
(Drucks. Nr. 15-1446/2020)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Änderungsantrag vor.

Bezirksratsherr Oppelt bat für die CDU-Fraktion darum, zunächst über den Antrag der CDU abzustimmen, weil dieser weitergehend sei. Er stimmte Bezirksratsherrn Fulst zu, dass es sinnvoll sei, die Müllmelde - App zu verwenden. Der Bezirksrat könne sich jedoch grundsätzlichere Gedanken machen und seinen politischen Willen kundtun, dass die zuständigen Stellen tätig werden.

Bezirksbürgermeister Hofmann wies darauf hin, dass der Änderungsantrag als Zusatzantrag zu werten sei und bei Annahme den Ursprungsantrag erweitere. Daher sei zunächst über den Zusatzantrag abzustimmen.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson, ob dies die Möglichkeit eröffne, beiden Anträgen zuzustimmen, bejahte Bezirksbürgermeister Hofmann.

Bezirksratsherr Oppelt erläuterte, dass nach seinem Verständnis ein Zusatzantrag vorliege, wenn dem Ursprungsantrag vollständig zugestimmt werde und noch Ergänzungen eingebracht werden. Der vorliegende Änderungsantrag würde diverse Punkte streichen und sei daher eher als Änderungsantrag als Zusatzantrag zu werten. Der Änderungs-/Zusatzantrag sei aber nicht weitergehend. Aus diesem solle zunächst über den weitergehenden Ursprungsantrag abgestimmt werden.

Bezirksratsherr Dr. Ohse redete dagegen. Es sei zunächst immer über die Änderungsanträge abzustimmen. Der Änderung-/Zusatzantrag würde den Antrag verändern und sei daher weitergehend. Grundsätzlich ginge es darum welcher Änderungstext weitergehend sei.





Frau Schulz verwies auf § 19 Absatz 4 der GO des Rates und erklärte sinngemäß, dass bei mehreren vorliegenden Änderungsanträgen über den weitergehenden abzustimmen sei. Hier liege ein Zusatzantrag vor, weil dieser Ergänzungen habe. Bei einem Zusatzantrag sei über beide Anträge abzustimmen. Soweit ein Änderungsantrag vorliege, ersetze dieser – soweit er beschlossen werde – den Ursprungsantrag.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen wie oft es bereits Beschwerden über die Sauberkeit des Kantplatzes gab und ob dies auch ggf. über die Müllmeldeapp bzw. die Mängelmelder-App geschehen ist, die entsprechenden Stellen anzuweisen, Die Verunreinigungen des Kantplatzes sind umgehend zu entfernen. und die Sauberkeit des Kantplatzes nachhaltig zu verbessern. Der Reinigungsintervall ist zu verringern. Zu prüfen ist, ob zusätzliche Mülleimer angebracht werden sollten. und ggf. anzupassen. Dies ist zwischen den unterschiedlichen zuständigen Bereichen abzustimmen.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.3.
Dringlichkeitsantrag: "Köritzhof in Groß-Buchholz ersteigern"
(Drucks. Nr. 15-1447/2020)

Bezirksratsherr Oppelt brachte den Antrag ein und begründete diesen ausführlich.

Bezirksratsherr Jäger dankte Bezirksratsherrn Oppelt, dass die CDU-Fraktion den Antrag als Dringlichkeitsantrag eingebracht habe. Er hoffte auf eine breite Zustimmung, erinnerte an die Anträge zum Köritzhof und plädierte für die Annahme des Antrages.

Bezirksratsherr Teicher erinnerte an den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Enteignung des Köritzhofes und signalisierte die Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Köritzhof in Groß-Buchholz selbst oder mittels einer städtischen Tochtergesellschaft bei der Versteigerung zu erwerben.

Einstimmig


TOP 6.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.5.1.
#MehrPlatzfürsRad in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1262/2020)

Bezirksratsherr Teicher verlas den Antrag.





Bezirksratsherr Dr. Ohse bemerkte, dass die Förderung des Radverkehrs ein wichtiges Thema sei. Er stellte klar, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da es bereits Konzepte, wie den Maßnahmenplan und das Veloroutenkonzept, gäbe. Es werde an der Umsetzung dieser Konzepte gearbeitet. Zudem wehre er sich gegen die Unterstellung, die Verwaltung sowie dadurch indirekt die Politik würden die Bürger*innen nicht beteiligen. Im Veloroutenkonzept aus 2020 seien z.B. der ADFC, BUND, Bürgerinitiative Umweltschutz, VCD und die Region beteiligt worden. Er setze voraus, dass die Polizei und der Fahrradbeauftragte ebenfalls beteiligt worden seien. Der Antrag werde daher als überflüssig angesehen.

Bezirksratsherr Plotzki entgegnete, dass sich der Antrag auch auf das Veloroutenkonzept beziehe. Die Fraktion DIE LINKE. wisse, dass das Konzept auf Vorschlägen des ADFC und der Beteiligten beruhe. Mit dem Antrag würde die Fraktion DIE LINKE. eine Detailplanung mit Bürger*innen vor Ort verlangen. Diese seien die anzuhörenden Expert*innen. Die Planungen im Veloroutenkonzept seien nicht so konkret wie im Netzkonzept 2018. Er wies darauf hin, dass die vor 10 Jahren in der Broschüre „Leitbild Radverkehr“ festgelegten Standards noch in der Umsetzung seien. Die Menschen vor Ort, die zuständig seien, sollten beim Radverkehr mit beteiligt werden. Diese könnten das Augenmerk darauflegen, wo evt. fehlerhafte Planungen entstanden seien.

Bezirksratsherr Dr. Ohse erwiderte, dass bekannt sein müsse, dass bestimmte Beteiligungsformaten vorgesehen seien und auch umgesetzt würden.

Der Antrag wurde mit 3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.




TOP 6.5.2.
Für mehr Bürgerfreundlichkeit: Parlamentarische Anfragen als Möglichkeit der Kontrollfunktion der Verwaltung aufwerten
(Drucks. Nr. 15-1265/2020)

Bezirksratsherr Teicher stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Fulst erläuterte, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehne. Er begründete dies damit, dass zum einen die Tagesordnung in Abstimmung mit dem Bezirksbürgermeister verantwortungsvoll erstellt werde. Dabei sei die Reihenfolge der TOPs nicht vorgeschrieben. Zum anderen würden vereinzelt auch Anfragen vor Anträgen behandelt, wenn es einen konkreten Zusammenhang gebe. Die SPD-Fraktion befürchte, dass durch Anfragen mit vielen Fragen der Bezirksrat gelähmt werden könne, wenn diese vor den Anträgen behandelt würden. Es bestünde die Gefahr, dass der zeitliche Rahmen nicht eingehalten werden könne und die Sitzung unterbrochen und an einem anderen Tag fortgesetzt werden müsse. Dies solle vermieden werden. Grundsätzlich seien bisher alle Anfragen beantwortet worden, sodass er ein Problem mit dem bisherigen Verfahren nicht nachvollziehen könne.

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass sich die Fraktion DIE LINKE. schon länger dafür einsetze, Einwohner*innen zu beteiligen und dies auch weiter tun werde, da er es für sinnvoll halte, Expert*innen anzuhören.




Bezirksratsherr Teicher merkte an, dass er sich nicht vorstellen könne, dass die im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld vertretenen Fraktionen ein Interesse daran hätten, den Bezirksrat durch Anfragen zu lähmen. Er wies darauf hin, dass die Region Hannover eine derartige Begrenzung der Anzahl der Fragen für Anfragen nicht habe und das Verfahren funktioniere.

Bezirksratsherr Fulst erinnerte daran, dass die Einwohner*innen zu bestimmten Themen immer die Möglichkeit hätten, Nachfragen zu stellen. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, Einwohner*innen gezielt auszuschließen.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.


TOP 7.
A N F R A G E N
Der Vorschlag von Bezirksratsherrn Oppelt nur noch die Fragen der Anfragen ohne den Kontext zu verlesen, fand mehrheitlich Zustimmung.


TOP 7.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.1.1.
Abfallbehälter Baumschulenallee/Ecke Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 15-1203/2020)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott berichtete, dass seit Montag ein Abfalleimer aufgestellt sei. Sie ziehe daher die Anfrage zurück.

Frau Schulz wies daraufhin, dass dort bereits ein Abfallbehälter gestanden habe, aber dieser aufgrund von Vandalismusschäden entfernt und nunmehr erneut ein solcher aufgestellt worden sei.


TOP 7.1.2.
Anfrage Lichtsignalanlage Osterfelddamm
(Drucks. Nr. 15-1204/2020)

Bezirksratsherr Jäger stellte die Anfrage vor.

In der Bezirksratssitzung vom 08.02.2018 wurde der Antrag für eine Bedarfsampel Osterfelddamm / Neue-Land-Straße beschlossen. In der 2. Entscheidung (15-0191/2018 S2) wurde für die Realisierung die erste Jahreshälfte 2019 bekannt gegeben. Mit der Antwort (15-2304/2019 F1) auf eine Aufklärungsanfrage wurde der Baubeginn auf Anfang des Jahres 2020 verlegt.
1. Wann wird die Lichtsignalanlage am Osterfelddamm gebaut?
2. Schildern Sie den zeitlichen internen Ablauf seit Beschlussfassung durch den Bezirksrat am 08.02.2018.



Frau Rembecki beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.) Die Durchführung der notwendigen Tiefbau- und Elektroanschlussarbeiten erfolgt bis zum 10. Juli 2020. Danach erfolgt die Montage der Lichtsignalanlage. Die Inbetriebnahme ist für Ende Juli vorgesehen.
Zu 2.) Planung der Maßnahme und Vorbereitung der Ausschreibung erfolgte bis zum 15.02.2019, Ausschreibung und Vergabe bis Ende Juni 2019. Seit der Vergabe wurde die bauliche Umsetzung vorbereitet, konnte aber aufgrund von personellen Engpässen sowohl innerhalb des Fachbereichs Tiefbau als auch bei den beteiligten Firmen noch nicht begonnen werden. Die Programmierung der Lichtsignalanlage ist vorbereitet und bereits am verkehrstechnischen Arbeitsplatz abgenommen.

Bezirksratsherr Jäger fragte nach, ob der zeitliche Ablauf die Regel sei.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll: Der zeitliche Vorlauf bis zur Realisierung einer Lichtsignalanlage ist je nach Ausgangslage (örtliche Situation, planerischer Vorlauf, personelle und finanzielle Kapazitäten, etc.) individuell sehr unterschiedlich. Im vorliegenden Fall haben sich leider Verzögerungen bei der Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Tiefbauarbeiten ergeben, so dass die Ausführung der Arbeiten erst im Juli 2020 erfolgen konnte.


TOP 7.1.3.
Fahrradwege im Hermann-Löns-Park
(Drucks. Nr. 15-1205/2020)

Bezirksratsherr Fulst trug die Anfrage vor.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelung für Fahrradfahrer im Hermann-Löns-Park schwierig ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Wege im Hermann-Löns-Park sind nur für Fussgänger, Fahrradfahrer bzw. beide freigegeben (Wir bitten um Darstellung mit einer Karte zur Verdeutlichung)?
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um weitere Wege für beide Verkehrsteilnehmer zu öffnen bzw. parallel verlaufende Wege nur für eine Verkehrsart festzulegen?
3. Sieht die Verwaltung einen Veränderungsbedarf bei der Zuordnung der Wege für Radfahrer und Fußgänger, und wenn nein, warum nicht?

Frau Rembecki beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. Angefügt ist eine Planübersicht über die derzeitige Situation der Verkehrslenkung im Hermann-Löns-Park. Aus der Sicht der Verwaltung ist eine Überarbeitung der derzeitigen verkehrlichen Situation notwendig, um die wiederkehrenden Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu lösen.
Eine Änderung der „Wegewidmung“ und deren Ausschilderung ist durch den Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Verkehrslenkung, vorzunehmen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird die notwendige verwaltungsinterne Abstimmung vornehmen.
Zu 2. Grundsätzlich sind Wege für alle Nutzer*innengruppen (Fußgänger*innen, Radfahrer*innen) vorzuhalten. Die Ausweisung bzw. Öffnung für eine oder mehrere Verkehrsarten (kombinierte Fuß- und Radwegnutzung) sollte abhängig von der



aktuellen Frequentierung der Wege erfolgen. Insofern wären Verkehrszählungen vorzunehmen, um eine sachgerechte und begründete Regelung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu treffen.
Zu 3. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Veränderung der verkehrlichen Zuordnung von Radverkehr und fußläufigem Verkehr. Die augenblickliche Beschilderung für Radfahrer*innen auf gewidmeten Fußwegen mit dem Zusatz „Radfahren erlaubt“ erhöht das Konfliktpotenzial, zumal es sich hier um von der Region ausgewiesene überregionale Radwegeverbindungen handelt. Grundsätzlich wäre aus der Sicht der Verwaltung eine parallele Verkehrsführung umsetzbar.
Es ist allerdings zu bedenken, dass in den nächsten zwei Jahren die Planungen des Radschnellweges zwischen Hannover und Lehrte umgesetzt werden sollen, so dass ein Großteil des Radverkehrs über die nördliche Spange entlang der Kleingärten „Am Annateich“ gelenkt wird.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob die Bürger*innen, die sich mit der Thematik in dem Bereich auskennen und fachkundige Vertreter*innen von Verbänden wie z. B. des ADFC an der Planung der Verwaltung beteiligt und angehört werden oder ob die Planung nur verwaltungsintern erfolgen

Frau Rembecki erklärte, dass hierzu eine Antwort zu Protokoll gegeben werde.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll:
Es ist geplant, zunächst intern die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für die Neuwidmung der vorhandenen Rad- und Fußwege innerhalb der Verwaltung zu erstellen. Hier ist eine gemeinsame Planung des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün und dem Fachbereich Tiefbau notwendig.
Diese offene Vorplanung soll dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld zur Diskussion vorgestellt werden, gern auch als öffentlicher Teil der Sitzung mit den Bürger*innen des Stadtbezirkes.
Die Idee, die Fachverbände wie den ADFC einzubinden, sieht der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün als zielführend an und wird diese Idee aufnehmen.

Bezirksratsherr Ohse erkundigte sich, inwieweit der Eilenriedebeirat bei einer Veränderung der Wege anzuhören bzw. zu beteiligen sei.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll:
Ja, der Eilenriedebeirat ist im Bereich des Hermann-Löns-Parks zu beteiligen und hinsichtlich der Umwidmung in die Planung einzubinden.


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Nachnutzung des Firmengeländes KraussMaffei
(Drucks. Nr. 15-1252/2020)

Bezirksratsherr Hunze verlas die Anfrage.

Die Fa. KraussMaffei Berstorff will bis Ende 2022 vom Firmengelände an "An der Breiten Wiese" nach Laatzen umziehen. Es handelt sich bei dem Gelände in Buchholz-Kleefeld um ein Gelände in guter städtebaulicher Lage.




Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung von Planungen von KraussMaffei für das Gelände in Buchholz-Kleefeld?
2.. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung für das Gelände?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. Die Verwaltung hat von Mitte 2017 in enger Abstimmung u.a. der Fachbereiche Wirtschaft und Planen und Stadtentwicklung und mit persönlichem Einsatz der Wirtschafts- und Umweltdezernentin sowie des Oberbürgermeisters versucht, das Unternehmen KraussMaffei Berstorff GmbH in Hannover zu halten.
Das Unternehmen, mittlerweile KraussMaffei Extrusion GmbH, hat sich aus betrieblichen Gründen in 2019 für einen Standortwechsel nach Laatzen entschieden.
Eigentümerin der Grundstücksflächen war bereits vor der Standortentscheidung eine Investmentgesellschaft, die nicht mit der Maffei-Gruppe verbunden ist.
Die Gesellschaft bzw. deren Beauftragte haben auf Nachfrage auch im persönlichen Kontakt gegenüber der Verwaltung bisher keine Absichten oder Planvorstellungen für die Zukunft des derzeitigen Betriebsgeländes äußern können.
Zu 2. Konkrete Vorstellungen für weitere Nutzungen können nur in Abstimmung mit der Eigentümerin zunächst auf Basis von Zielvorstellungen der Stadt entwickelt werden, wie sie in Beschlüssen des Rates formuliert worden sind. Die Verwaltung wird deshalb weiter den Kontakt mit der Grundstückseigentümerin suchen, um eine gesteuerte Entwicklung des Geländes zu ermöglichen.


TOP 7.2.2.
Anfrage zur 1. Entscheidung 15-0194/2020 S1
(Drucks. Nr. 15-1253/2020)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor.

Seit vielen Jahren wird die Instandhaltung der Waldwege in der südlichen Eilenriede vernachlässigt. Eine Instandsetzung ist in vielen Bereichen dringend erforderlich.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann voraussichtlich wird der letzte Abschnitt des Weges "Am Wolfsgraben" saniert?
2. In der südlichen Eilenriede können wir im Wegenetz seit Jahrzehnten keine Flächenzuwächse feststellen. Welche Flächenzuwächse bei welchen Wegen sind gemeint?
3. Welche Hauptverbindungen, die stark frequentiert sind und Wege, die nicht mehr verkehrssicher sind, haben Priorität?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt und stellte die Wege unter Punkt 3 im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld anhand einer Power-Point-Präsentation vor:
Zu 1. Der letzte Abschnitt wird voraussichtlich im August 2020 saniert.
Zu 2. Es handelt sich nicht um Flächenzuwächse in der Eilenriede Süd, sondern um Wald- und Landschaftsraumflächen im gesamten Bereich der
Landeshauptstadt Hannover. Der städtische Forstbetrieb hat in den letzten




Jahren 60 neue Flurstücke zur Bewirtschaftung übertragen bekommen, dies vor dem Hintergrund der ohnehin beschränkten personellen Kapazitäten.
Zu 3. Neben einigen Ausbesserungsarbeiten an den geteerten Radwegen sollen in 2020/21 in der südlichen Eilenriede folgende Wege saniert werden:
· ein Teilstück des Philosophenpfades im Bereich Waldheim
· der Weg, der den Senatorweg zur Straße Am Pferdeturm verbindet
· der Weg von der Bleekstraße zu den kleinen Zuschlägen
· der Weg vom Hexenspielplatz bis zum Weg „An den Föhren“


TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.1.
Bunker Rupsteinstraße
(Drucks. Nr. 15-1257/2020)

Bezirksratsherr Teicher trug die Anfrage vor.

Im März 2012 wurde die Zivilschutzbindung für die Schutzbauten der Landeshauptstadt Hannover aufgehoben.
Der ehemaligen Luftschutzbunker Hesemannstraße/Ecke Bleidornstraße (Groß-Buchholz) wird schon seit 1951 von der Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg für Unterrechtszwecke und die Betreuung der Hortgruppe „ABC-Kids“ genutzt.
Der ehemalige Bunker Lüneburger Damm/Ecke Wolfsburger Damm (Heideviertel) wurden mittlerweile von Investoren zu einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen umgebaut.
Das Nordstädter Musikzentrum hat den Bunker Brentanostraße (Kleefeld) seit Jahrzehnten von der Stadt Hannover gemietet und vermietet sie als Proberäume für Bands aus Stadt und Region Hannover weiter.
In einem HAZ-Artikel vom 10.08.2018 kündigte Jonas Kirchberg, Mitarbeiter Zentrale Fachbereichsangelegenheit und Immobilienverwaltung (OE 23.0), einen Verkauf des ehemaligen Luftschutzbunker Rupsteinstraße in den nächsten zwei Jahren an den Höchstbietenden an.1

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es gegenwärtig Interessenten/Investoren für den Kauf des Bunkergrundstücks „Rupsteinstraße“?
2. Wenn ja, welche Nutzungen (Wohnen, Gewerbe etc.) sind durch den Interessenten/Investor vorgesehen?
3. Wenn nein, welche Nutzungsmöglichen stellt sich die Verwaltung städteplanerisch für dieses Grundstück vor?
-----
1
https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Linie-5-Stadt-Hannover-verkauf-Bunker-an-der-Rupsteinstrasse

Frau Baron beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

1. In den letzten Jahren gab es insgesamt sieben Nachfragen nach dem Bunker in der Rupsteinstraße. Unter den Interessent*innen waren Privatpersonen, Immobilienentwickler




und Einzelhandelsunternehmen. Weitergehende Gespräche über den Erwerb wurden lediglich mit einem Einzelhandelsunternehmen geführt.
2. Aufgrund der schwierigen Bebauung und der anstehenden Investitionen sowie der unklaren Erweiterungsoptionen auf Nachbargrundstücken konnte der Plan, einen Einzelhandelsstandort zu entwickeln, nicht weiter vorangetrieben werden. Aktuell gibt es keine konkreten Gespräche mit Investoren.
3. Das Bunkergrundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans und ist planungsrechtlich gem. § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet einzustufen. Aus stadtplanerischer Sicht wird eine in Bezug auf Lärmemissionen sowie verkehrliche Auswirkungen wohngebietsverträgliche Nutzung angestrebt. Aufstockungen sind nicht möglich. Es wäre jedoch ein skulpturaler Aufbau vorstellbar. Als Zielgruppen sind neben privaten Bauherren oder Bauträgern auch Baugemeinschaften vorstellbar. Bei einem Vorhaben von mehr als 20 Wohnungen wäre gemäß den Vorgaben der Wohnbauflächeninitiative eine Konzeptvergabe erforderlich. Gegebenenfalls wäre ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Näheres wird sich durch das in Vorbereitung befindliche Ausschreibungsverfahren ergeben.
Anders als in Ihrer Anfrage dargestellt, wird der Bunker nicht ausschließlich an den Höchstbietenden veräußert. Im Rahmen der Vermarktung, wie auch im Zeitungsartikel genannt, werden ebenfalls städtebauliche Belange berücksichtigt.  


TOP 7.3.2.
Sanierung des Radweges am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-1263/2020)

Bezirksratsherr Plotzki verlas die Anfrage.

Die Verwaltung beantwortete bereits eine Anfrage im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide zur geforderten Asphaltierung der Radwegeverbindung in der Sitzung am 28.02.2018. Darin hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ihre Haltung verdeutlicht, das eine gravierende Veränderung des Zustandes des Betriebsweges, z.B. durch eine Aufwertung durch den Schwarzdeckenausbau (Versieglung der Fläche), einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses bedarf. Ein wasserdurchlässiger Aufbau ist festgeschrieben.
Daher wird vom WSA Braunschweig empfohlen, eine Verbesserung der bestehenden Betriebswege durch die Aufbringung einer fahrradtauglichen Feinschicht (wassergebunden) zu errichten. Dazu müssten lediglich die vorhandenen Gestattungsverträge angepasst werden. Auch dem Antrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 12.04.2018 wurde aus denselben Gründen nicht gefolgt.
Zwischenzeitlich gab es auf Ratsebene einen Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0182/2019 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 07.11.2018 (Teilhaushalt: 66 Tiefbau Produkt: Radweg Mittellandkanal) mit einem klaren Auftrag an die Verwaltung die Anlage eines durchgehenden asphaltierten Radweges auf dem Betriebsweg am Südrand des Mittellandkanals mit der WSA zu verhandeln, die planerischen Vorbereitungen zu treffen und eine Kostenschätzung zu erarbeiten.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es bereits konkrete Planungen den Gestattungsvertrag 3101/159,39-172,83 mit der LHH (vertreten durch Grünflächenamt) geschlossen am 22/23.09.2000 dahingehend anzupassen und die Unterhaltung des Betriebsweges im Bereich der LHH zu verbessern?



2. Was würde die Sanierung des Betriebsweges und der Zufahrten mit einer hochwertigen, wassergebundenen Feinschicht und alternativ mit einer Asphaltdeckschicht im Abschnitt des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld schätzungsweise kosten?
3. Können zusätzlich Fördermittel bei EU, Bund, Land und Region für den Ausbau / Sanierung abgerufen werden?
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Verweise auf Quellen:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0399-2018F1
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0517-2018S1
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/H-0182-2019

Frau Rembecki beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover befindet sich in intensiven Abstimmungen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal. Beabsichtigt ist, die vorhandenen Betriebswege zur Verbesserung einer Unterhaltung weitergehend zu befestigen. Es ist davon auszugehen, dass bei der vorgesehenen Asphaltierung der Betriebswege entsprechend dem Änderungsantrag H-0182/2019 der geschlossene Gestattungsvertrag 3101/159,39-172,83 diese Veränderungen mit den getroffenen Regelungen nicht mehr abdecken wird. Es wird hierzu ein neuer Gestattungsvertrag zu schließen sein, in dem auch Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht neu zu regeln sind.
Zu 2.) Im Zuge der Erarbeitung der Machbarkeitsuntersuchung bzw. eines ersten Handlungskonzeptes zum Änderungsantrag Haushalt-Nr. H-0182/2019 werden neben der durchgängigen Asphaltierung mindestens einer Uferseite auch die Optimierung der Rampen / Zuwegungen (z. B. Asphaltierung, Verbreiterung, Neubau) sowie eine Erhöhung der Erreichbarkeit dieser Rampen durch Querungshilfen (Mittelinseln, Lichtsignalanlagen) betrachtet. Das Konzept befindet sich in der Schlussphase der Erarbeitung. Ein Kostenansatz kann hierzu zurzeit noch nicht benannt werden.
Zu 3.) Der radverkehrstaugliche Ausbau der Betriebswege kann zu 90 % für förderfähige Maßnahmen vom Bund gefördert werden. Etwaige Querungshilfen und die Anbindungen sind von dieser Förderung ausgenommen. Ob hier weitere Fördermittel beansprucht werden können, befindet sich in der Prüfung.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)


TOP 7.4.1.
Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 1: Allgemein (1)
(Drucks. Nr. 15-1249/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfragen nacheinander vor.




Sachverhalt:
Es gibt immer wieder Unklarheiten bzw. Ungewissheiten über die Frage, ob Stadtbezirksratsmitglieder über nicht-öffentliche und/oder vertrauliche Inhalte von Sitzungen sprechen dürfen. Eindeutige, transparente und nachvollziehbare Regelungen sind notwendig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Rechtsvorschriften sind für diese Fragestellungen entscheidend?
2. Was ist der genaue Unterschied zwischen nicht-öffentlich und vertraulich?
3. Wenn personenbezogene Daten in einer vertraulichen Sitzung vertraulich behandelt werden müssen: Welche personenbezogenen Daten sind das?[1]
Fussnote:
[1] z.B. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei Personen der Zeitgeschichte (AKA 'Personen des öffentlichen Lebens') bestimmte Arten von personenbezogenen Daten per definitionem dem Datenschutz nicht unterliegen.

Frau Schulz beantwortete die Anfragen für die Verwaltung nacheinander wie folgt:

Vorbemerkung:
Ein Tagesordnungspunkt ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern,
§ 64 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Zu den berechtigten Interessen Einzelner, die den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, gehört auch der Schutz personenbezogener Daten. Es kann aber über den Datenschutz hinaus noch weitere berechtigte Interessen Dritter wie zum Beispiel den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen natürlicher oder juristischer Personen geben, die den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Unter dem öffentlichen Wohl versteht man in erster Linie berechtigte Interessen der Landeshauptstadt Hannover an einer Geheimhaltung bestimmter Informationen, wie z.B. die Höhe vereinbarter Mieten oder Grundstückskaufpreise.

zu 1.
Folgende Rechtsvorschriften sind für die angesprochenen Fragestellungen entscheidend:
§ 64 NKomVG und § 7 in Verbindung mit § 32 Geschäftsordnung des Rates (GO Rat) zur Öffentlichkeit der Sitzungen sowie § 40 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG zur Amtsverschwiegenheit der Bezirksratsmitglieder.
zu 2.
Der Begriff „nicht-öffentlich“ bezieht sich darauf, dass über eine Drucksache unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wird. Der Begriff „vertraulich“ bezieht sich darauf, dass das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner bei der Beratung einer Drucksache den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Zwischen den beiden Begriffen gibt es also keinen graduellen Unterschied hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit.
zu 3.
Alle personenbezogenen Daten, die in den Schutzbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen (vgl. zur Definition der personenbezogenen Daten Art. 4 Nr. 1 DSGVO).


TOP 7.4.2.
Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 2: Allgemein (2)
(Drucks. Nr. 15-1250/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfragen nach einander vor.

Sachverhalt:
Es gibt immer wieder Unklarheiten bzw. Ungewissheiten über die Frage, ob Stadtbezirksratsmitglieder über nicht-öffentliche und/oder vertrauliche Inhalte von Sitzungen sprechen dürfen. Eindeutige, transparente und nachvollziehbare Regelungen sind notwendig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Müssen alle Daten aus einer vertraulichen Sitzung bzw. einer vertraulichen TOP vertraulich behandelt werden
oder nur personenbezogene Daten sowie Stellungnahmen einzelner Stadtbezirksratsmitglieder und Abstimmungsvorgänge und -ergebnisse?
2. Wenn nur personenbezogene Daten sowie Stellungnahmen einzelner Stadtbezirksratsmitglieder und Abstimmungsvorgänge aus einer vertraulichen Sitzung vertraulich behandelt werden müssen, kann ein Stadtbezirksratsmitglied nicht-personenbezogene Daten und Abstimmungsergebnisse aus einer vertraulichen Sitzung öffentlich machen und - falls nicht - wieso nicht?
3. Wann wird ein Tagesordnungspunkt für nicht-öffentlich und wann für vertraulich erklärt?

Frau Schulz beantwortete die Anfragen für die Verwaltung nacheinander wie folgt:

zu 1.
Bei einer als vertraulich gekennzeichneten Drucksache ist der gesamte Inhalt der Drucksache als vertraulich zu behandeln, dies gilt auch für die Tatsache der Existenz
dieser Drucksache sowie für die Stellungnahmen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung und das Abstimmungsverhalten und -ergebnis zu einer als vertraulich gekennzeichneten Drucksache.
zu 2.
Nein, siehe Antwort zu Frage 1.
zu 3.
Beide Begriffe sind synonym, siehe Antwort zu Frage 2. Drucksache Nr. 15-1249/2020.

TOP 7.4.3.
Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 3: Datenschutzrecht
(Drucks. Nr. 15-1251/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfragen nach einander vor.

Der Datenschutz gilt für personenbezogene Daten. Mitunter wird als (oft nur mündlich vorgebrachte) Begründung für die nicht-öffentliche Erörterung von Sachverhalten der Datenschutz bemüht, obwohl nachher in den Ausführungen bzw. in den schriftlichen Unterlagen keine personenbezogenen Daten vorkommen. Zwar werden Firmen oder Behörden genannt, diese sind jedoch keine Träger*innen von datenschutzrechtlich zu schützenden Persönlichkeitsrechten.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Von welcher Definition geht die Verwaltung bei der konkreten inhaltlichen Ausfüllung des Begriffs "personenbezogene Daten" aus? [1]
2. Welcher Rechtsbehelf bzw. welche Möglichkeit des Remonstrierens bestehen, falls man den Verdacht hat, dass die o.g. Definition falsch sein soll oder aber im Einzelfall falsch zur Anwendung gebracht wurde?




Fussnote
[1] Der Begriff der „personenbezogenen Daten“ ist gesetzlich definiert in Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“. Firmen oder Behörden sind allenfalls als "juristische Personen" zu bezeichnen. Somit geniessen sie kein Datenschutzrecht als natürliche, also lebende Personen.

Frau Schulz beantwortete die Anfragen für die Verwaltung nacheinander wie folgt:

zu 1.
Die Verwaltung legt die gesetzliche Definition in Art. 4 Nr. 1 DSGVO zugrunde.
zu 2.
Nach § 56 S. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann jedes Mitglied des Stadtbezirksrates zur eigenen Unterrichtung vom Oberbürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten des Stadtbezirkes verlangen. Dazu gehört auch die Auskunft, aus welchen Gründen eine Drucksache in einer Sitzung des Stadtbezirksrates als vertraulich gekennzeichnet wurde. Im Übrigen beschließt der Bezirksrat gemäß § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover (GO Rat) zu Beginn der jeweiligen Sitzung über die Feststellung der Tagesordnung und über die öffentliche oder nichtöffentliche Behandlung der Tagesordnungspunkte. Es steht dem Bezirksrat daher grundsätzlich frei, eine als vertraulich gekennzeichnete Drucksache in öffentlicher Sitzung zu behandeln und insoweit vom Vorschlag der Verwaltung abzuweichen.
Allerdings könnte es im Einzelfall für die einzelnen Abgeordneten zu einem Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit im Sinne des § 40 NKomVG führen, wenn eine als vertraulich gekennzeichnete Drucksache vor, innerhalb oder nach der Sitzung öffentlich bekannt gemacht wird. Nach § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 2 – 4 NKomVG ist ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In besonderen Einzelfällen kommt auch eine Strafbarkeit aus § 203 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) (Verletzung von Privatgeheimnissen) oder § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) in Betracht.


TOP 8.
M I T T E I L U N G E N

TOP 8.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt


TOP 8.2.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann wies darauf hin, dass dies seine letzte Sitzung war, die er als Bezirksbürgermeister geleitet habe. Er merkte an, dass es ihm eine große Ehre war, gemeinsam mit den Mitgliedern des Bezirksrates den Menschen im Stadtbezirk zu dienen.

Bezirksbürgermeister Hofmann wurde im Anschluss verabschiedet.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bedauerte, dass




Bezirksbürgermeister Hofmann „gehe“, aber viele Ergebnisse seiner Arbeit würden bleiben. Er hob insbesondere sein Engagement im Flüchtlingswohnheim Oststadtkrankenhaus hervor. Er habe den Menschen die Angst genommen und erreicht, dass viele Menschen sich ehrenamtlich um Geflüchtete gekümmert haben bzw. kümmern.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider würdigte u. a. seine Verdienste in Bezug auf das Kulturzentrum Hölderlin Eins, die neue Grundschule in Groß-Buchholz und seine Vermittlungsarbeiten bei neuen Bauvorhaben wie z. B. das Dialogverfahren zum Bauvorhaben „Karl-Wiechert-Allee“. Er ging weiter auf die Kapelle-der-Künste ein.
Er erinnerte daran, dass Bezirksbürgermeister Hofmann auch in den Nachbarschaftskreisen sehr aktiv war. Er habe die Bürger*innenbeteiligung im Stadtbezirk vorangebracht.
Er betonte, dass Bezirksbürgermeister Hofmann immer ansprechbar gewesen sei und lobte, seine Verlässlichkeit, seine Umtriebigkeit sowie seine geleistete Überzeugungsarbeit und Geduld. Er habe zwischen den Parteien vermittelt und geschlichtet. Er hob sein „offenes Ohr“ für alle hervor und die Vertretung der Arbeit des Bezirksrates nach außen, welche er transparent gemacht habe.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bedankte sich im Namen von allen bei Bezirksbürgermeister Hofmann.

Bezirksratsherr Oppelt ergänzte, dass das zeitlich eingebrachte Engagement von Bezirksbürgermeister Hofmann in Zukunft nicht erreichbar sein werde. Es habe zeitweise die Dimension eines Berufspolitikers angenommen. Darüber hinaus hob er die gute und überparteiliche Amtsführung von Bezirksbürgermeister Hofmann als Bezirksbürgermeister hervor. Es sei ihm oft gelungen zwischen den einzelnen politischen Parteien zu vermitteln.

Bezirksratsherr Fulst schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Mit Bezirksbürgermeister Hofmann würden sie eine „Gallionsfigur“ verlieren, die immer laut und deutlich für den Stadtbezirk Partei ergriffen habe, die den Stadtbezirk nach vorne gebracht und seine Schönheit hervorgehoben habe. Bezirksbürgermeister Hofmann hinterlasse große „Fußspuren“. Diese „Riesenspuren“ werde niemand verwischen können. Er wünsche sich für den Bezirksrat weiterhin so eine konstruktive Zusammenarbeit.

Bezirksratsherr Plotzki bedankte sich bei Bezirksbürgermeister Hofmann für die Art und Weise wie er den Stadtbezirk als Bezirksbürgermeister durch schwierige Zeiten geführt habe; insbesondere im Hinblick auf das Oststadtkrankenhaus. Er dankte Bezirksbürgermeister Hofmann für seine tolle Arbeit.

Frau Gäbler, Repräsentantin des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld, dankte Bezirksbürgermeister Hofmann für die Unterstützung bei der Gründung des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld und bei vielen anderen Angelegenheiten. Den guten Wünschen schloss sich Frau Gundlach-Schröter an.

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 22.00 Uhr

Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)