Drucksache Nr. 15-0399/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung Radweg Mittellandkanal
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.02.2018
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0399/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung Radweg Mittellandkanal
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.02.2018
TOP 6.1.2.

In der Sitzung vom 24.01.2018 des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide wurde einstimmig ein Antrag der SPD-Fraktion zur Sanierung des Radwegs am Mittellandkanal mit einseitiger Asphaltierung des Weges verabschiedet. Die Notwendigkeit, diese Radwegeverbindung in einem dauerhaft nutzbaren Zustand zu versetzen, wird von den Bezirksratsmitgliedern vor Ort übereinstimmend gesehen.

Da sich die Liegenschaft sich im Besitz der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) befindet, ist die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover zunächst eingeschränkt. Jedoch gibt es Förderprogramme des Bundes, die darauf basieren, dass die Kommune, in deren Bereich sich die Liegenschaft befindet, einen entsprechenden Ausbau beantragt:

Im Bundeshaushalt 2015, Kapitel 1203, Titel 780 12 ist eine Grundlage für den „Fahrradtauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen“ geschaffen worden. Der Haushaltsvermerk sieht folgendes dazu vor:
„Mit der Maßgabe der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50% der Kosten für den Radwegeausbau (..) verwendet werden.“
Wie aus dem Fahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu entnehmen ist, engagiert sich der Bund für eine sichere, bedarfsgerechte und komfortable Radverkehrsinfrastruktur durch den Bau von Radwegen ... und ist für die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für Zwecke des Radverkehrs zuständig.
Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich z.B. durch das Förderprogramm „Nationaler Radverkehrsplan 2020“
Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Welche Fördermöglichkeiten sind/waren der Verwaltung in diesem Zusammenhang bekannt und wurden hinsichtlich einer entsprechenden Nutzung geprüft? Mit welchem Ergebnis?
2. Wurde hinsichtlich eines möglichen Ausbaus bereits Kontakt mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) aufgenommen bzw. ist dies geplant?
3. Welche Kosten würde ein Ausbau entsprechend dem o.g. Bezirksratsantrag für den Bereich des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide bzw. dem gesamten Stadtbereich verursachen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Das Programm für den „Fahrradtauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen“ ist bekannt. Eine entsprechende Nutzung wurde nicht geprüft, da es sich nicht um städtische Flächen handelt.
Das Förderprogramm „Nationaler Radverkehrsplan 2020“ ist bekannt, es werden damit nicht-investive Modellprojekte gefördert.

Zu 2. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wird eine solche bauliche Aufwertung der Wege nicht durchführen, da diese für die Nutzbarkeit als Betriebsweg nicht erforderlich ist. Die Verwaltung sieht hier keine Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, da für die LHH hier keine Zuständigkeit gegeben ist und die Benutzung dieser Wege nur nachrangig gestattet ist.
StN des WSA Braunschweig:
Aus betrieblicher Sicht des WSA Braunschweig wird ein Schwarzdeckenausbau des Betriebsweges nicht als erforderlich gehalten.

Im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Mittellandkanals ist der Betriebsweg mit einem wasserdurchlässigen Aufbau festgeschrieben. In diesem Planfeststellungsverfahren wurde eine Nutzung des Betriebsweges durch die LHH vorgesehen. Dieses Bestreben war die Grundlage der im Folgenden aufgeführten und abgeschlossenen Gestattungsverträge.

- Gestattungsvertrag 3101/159,39-172,83 mit der LHH (vertreten durch Grünflächenamt) geschlossen am 22/23.09.2000
- Gestattungsvertrag 3101/132,695-191,640 mit der Region Hannover (vertreten durch den Regionspräsidenten) geschlossen am 29.01/02.02.2007

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vertreten durch das WSA Braunschweig unterhält den Betriebsweg nur insoweit, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Übrigen obliegt durch den Gestattungsvertrag 3101/159,39-172,83 die Unterhaltung für den Mittellandkanalabschnitt der Landeshauptstadt Hannover.
Bei einer gravierenden Veränderung des Zustandes des Betriebsweges, z.B. durch eine Aufwertung durch den Schwarzdeckenausbau (Versieglung der Fläche), bedarf es der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.
Daher wird vom WSA Braunschweig empfohlen, eine Verbesserung der bestehenden Betriebswege durch die Aufbringung einer fahrradtauglichen Feinschicht (wassergebunden) zu errichten. Dazu müssten lediglich die vorhandenen Gestattungsverträge angepasst werden.

Zu 3. Es handelt sich nicht um städtische Flächen. Somit hat die Verwaltung keine Informationen bzgl. Tragfähigkeit bzw. Beschaffenheit des Baugrunds. Eine grobe Schätzung der Kosten für die Herstellung einer Asphaltdecksicht in 3m Breite für die etwa 5 km Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sind ca. 2 Mio. Euro. Für die Betriebswege des Mittellandkanals für das gesamte Stadtgebiet beläuft sich die Schätzung auf ca.14 Mio. Euro.