Drucksache Nr. 2511/2020:

Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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2511/2020
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Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ gemäß Anlage 1 mit Wirkung zum 01. Januar 2021 zu beschließen und gleichzeitig die aktuell geltende Fassung vom 14. Dezember 2000 (zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.02.2020) außer Kraft zu setzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ wirkt sich gleichermaßen auf alle förderfähigen Sportvereine, Sportverbände und sonstigen Sportgruppen aus. Bei Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen erfolgt die konkrete Bewilligung einer Zuwendung unter Berücksichtigung von Gender-Aspekten.

Kostentabelle

Mit der Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ geht keine Erhöhung der Zuwendungsmittel für den Sport einher. Mittel für Zuwendungen für neue Förderarten werden durch eine Mittelreduzierung bei bestehenden Förderarten ausgeglichen.

Begründung des Antrages

Die „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ wurden seit Inkrafttreten der Fassung vom 14. Dezember 2000 nicht mehr grundlegend geändert. Der Wandel des Sports (vgl. Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Hannover, 2016) macht eine Überarbeitung der bisherigen Grundsätze der Sportförderung erforderlich. Ziel ist eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Sportförderung, die allen Einwohner*innen die Teilhabe an Sport und Bewegung ermöglicht.

Die Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ enthält neben sprachlichen Anpassungen vor allem inhaltliche Änderungen, die in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund Hannover e. V. erarbeitet wurden. Die aus Sicht der Verwaltung wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen werden nachfolgend erläutert (der Auszug aus der neuen Fassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ ist jeweils kursiv gedruckt):

Förderfähige Sportarten (Ziffer 2.1)

Im Sinne dieser Grundsätze förderfähig sind Sportarten nur dann, wenn sie die Kriterien nach § 3 der Aufnahmeordnung des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) vom 20. Mai 2006 (zuletzt geändert am 01. Dezember 2018) erfüllen.

Aktuell gibt es keine einheitliche Regelung darüber, welche Sportarten qua Richtlinie förderfähig sind. In der Einzelfallprüfung ausschlaggebend für die Förderfähigkeit war bis dato die Mitgliedschaft des jeweiligen Fachverbandes im DOSB. Durch diese praktizierte Vorgehensweise wurden jedoch kleinere Sportarten, deren Fachverbände aufgrund ihrer zu geringen Mitgliederzahl nicht selbst im DOSB organisiert sein können und/oder sich (aus diversen Gründen) keinem bestehenden Mitgliedsverband angeschlossen haben, von einer Förderung ausgeschlossen. Zukünftig sollen daher grundsätzlich alle Sportarten förderfähig sein, die die Kriterien nach § 3 der Aufnahmeordnung des DOSB erfüllen. Wenngleich dem DOSB als privatem Personenzusammenschluss prinzipiell keine über seinen eigenen Organisationsbereich hinausgehende verbindliche Definitionskompetenz für den Sportbegriff zusteht, kommt seiner Definition angesichts von fast 28 Millionen Mitgliedern und dem Selbstverständnis als „Dachverband“ faktisch eine entscheidende Bedeutung zu. Als oberste Instanz des nationalen Sports vertritt er den Sport in all seinen Erscheinungsformen im In- wie Ausland und genießt eine hohe Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft.

Sonstige Sportgruppen (Ziffer 2.3)

Bei Förderungen nach Ziffer 3.11 können abweichend von Ziffer 2.2 auch sonstige Sportgruppen finanziell unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Sportgruppen, die

a. eine voll rechts- und geschäftsfähige verantwortliche Person zur Vertretung gegenüber der LHH benennen und

b. mindestens aus zehn Personen bestehen, die ihre Zugehörigkeit zur Sportgruppe schriftlich bestätigen und

c. zu 80 % in der LHH wohnen.

Bisher können ausschließlich Sportvereine und Sportverbände eine Förderung erhalten. Angesichts sich veränderter Sportbedürfnisse organisieren immer mehr Menschen (etwa 2/3 der sporttreibenden Hannoveraner*innen) ihre Sportpraktiken jedoch außerhalb des Sportvereines in individualisierten Sozialformen (z. B. Lauftreffs), die sich zunehmend als informelle Alternative zum Vereinssport etablieren (vgl. Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Hannover, 2016). Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sollen – unter bestimmten Voraussetzungen – neben Sportvereinen und Sportverbänden in Zukunft auch „sonstige Sportgruppen“ die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung erhalten.

Förderung der Teilhabe durch Sport (Ziffer 3.9)

Die LHH gewährt Vereinen und Verbänden Zuwendungen für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen, die das Ziel haben, die Teilhabe von verschiedenen Gesellschaftsgruppen in Hannover, die im organisierten Sport unterrepräsentiert sind, zu ermöglichen. Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Antragsberechtigt sind neben den unter Ziffer 2.2 genannten Sportvereinen und Sportverbänden auch

a. gemeinnützige Migrantenselbstorganisationen, die als Verein beim Amtsgericht Hannover eingetragen sind, und

b. gemeinnützige Organisationen der Integrations- und Inklusionsarbeit, die ihren Sitz in Hannover haben.

Voraussetzung für die Förderung der Organisationen und Einrichtungen außerhalb des organisierten Sports ist die Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit einem Sportverein, der alle Voraussetzungen nach Ziffer 2.2 erfüllt.

Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Hannover (2016) wurde das Leitziel formuliert, allen Hannoveraner*innen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, sozialem Status oder Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe durch das Medium Sport zu ermöglichen (kurz: „Sport für alle“). Um dieses Ziel zu erreichen, soll der bisherige – auf den Sport von Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund reduzierte – Fördergegenstand entsprechend erweitert werden. Da die Ansprache der im Sport unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen, Menschen in sozialer Notlage) zumeist in Organisationen außerhalb des Sportvereines erfolgt, können auch diese – vorausgesetzt es existiert eine Kooperation mit einem Sportverein – zukünftig eine finanzielle Förderung erhalten.

Förderung von Kooperationen und Fusionen bei Sportvereinen (Ziffer 3.10)

LHH und SSB unterstützen und fördern die Zusammenarbeit von Vereinen. Die Vereine sollen in diesen Verfahren die Beratungsleistungen der Organisationsberatung des SSB in Anspruch nehmen.

· Förderung von Kooperationen


Förmliche Kooperationen, die die wirtschaftliche Basis von Vereinen oder die Nutzung von Ressourcen verbessern, können mit einem Betrag von bis zu 5.000,- € gefördert werden. Die Fördersumme wird zu gleichen Teilen an die kooperierenden Vereine ausgezahlt.

· Förderung von Fusionen

Fusionen von Vereinen können mit einem Betrag bis zu 10.000,- € pauschal gefördert werden. Die Zuwendung wird an den neu gebildeten Verein ausgezahlt.

Eine Förderung von Maßnahmen nach den Ziffern 3.10.1 und 3.10.2 ist nur dann möglich, wenn das Ergebnis den allgemeinen Entwicklungszielen der Sportentwicklung der LHH entspricht. Diese Feststellung erfolgt im Einvernehmen mit dem SSB.


Die aktuellen Herausforderungen der Sportvereine sind mannigfaltig (u. a. Mitgliederbindung und -gewinnung, Rekrutierung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen) und bedrohen nicht selten sogar deren Existenz. Durch Ressourcenzusammenlegung in Form von Kooperationen (z. B. gemeinsame Nutzung von Sportplatzpflegegeräten, Verwaltungszusammenlegungen, Spielgemeinschaften) oder Fusionen (Verschmelzung zweier Vereine zu einem neuen Verein) kann die Effizienz der Sportvereine gesteigert und deren Zukunftsfähigkeit auf Dauer sichergestellt werden. Finanzielle Anreize sollen – im Sinne der strategischen Ziele der Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Hannover (2016) – zukünftig entsprechende Kooperations- bzw. Fusionsprozesse aktiv initiieren und unterstützen. Ziel ist es, die derzeitige Sportvereinslandschaft, nicht zuletzt aufgrund ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung und enormen Angebotsvielfalt, möglichst langfristig zu erhalten.

Eine vollständige Übersicht über die vorgenommenen inhaltlichen Änderungen gibt die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“, die als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt ist.

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Hannover / 28.10.2020