Antrag Nr. 0252/2021:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2511/2020: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0252/2021 (Originalvorlage)
2511/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2511/2020: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung

Antrag

zu beschließen:

1. Punkt 2.3 „Sonstige Sportgruppen“ wird wie folgt ergänzt: Für die Förderung werden vorrangig Mittel aus dem Haushaltsansatz „Sammeltopf Funsport“ verwendet.

2. In Punkt 3.1.1.3 wird der zweite Spiegelstrich wie folgt geändert: Eine Änderung des Verteilungsschlüssels erfolgt abschließend durch Beschluss der zuständigen Ratsgremien der LHH.

3. Der Punkt 3.2.1.2 wird wie folgt ergänzt: Die anrechenbaren Beträge für die Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

4. Als neuen Punkt 3.6.3 „Zuwendung für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Turnieren“ mit folgendem Text einzufügen:


Die LHH zahlt für die Teilnahme von Sportler*innen an internationalen Wettbewerben oder Turnieren als Einzelstartende oder Mannschaften einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten bis zur maximalen Höhe von 25,- €/Nacht/Person. Die Höhe der tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten ist der LHH nachzuweisen. Die Zuwendung ist um die Beträge zu kürzen, die von Bund, Land oder Sportorganisationen zu den Fahrtkosten gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Haushaltsplan.
5. Punkt 3.8 wird wie folgt geändert: - für Sportbegegnungen mit den Partnerstädten in Hannover ein Tagegeld in Höhe von 25 €/Gast/Tag. Außerdem wird ergänzt: Das Tagegeld wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

6. Der Punkt 3.9 wird am Ende des ersten Absatzes wie folgt ergänzt: Für die Förderung werden vorrangig Mittel aus dem Haushaltsansatz „Projekte zur Förderung der Integration und Inklusion“ verwendet.

7. Der letzte Absatz zu Punkt 3.9 wird wie folgt geändert: Voraussetzung für die Förderung der Organisationen und Einrichtungen außerhalb des organisierten Sports ist die verbindliche schriftlich fixierte Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit einem Sportverein, der alle Voraussetzungen nach Ziffer 2.2 erfüllt.

8. Der Punkt 3.10.1 wird wie folgt geändert: Förmliche Schriftlich fixierte Kooperationen, die die wirtschaftliche Basis von Vereinen oder die Nutzung von Ressourcen verbessern (z. B. gemeinsame Anschaffung von Sportplatzpflegegeräten) können mit einem Betrag von bis zu 5.000,- € gefördert werden. Die Fördersumme wird zu gleichen Teilen an die kooperierenden Vereine ausgezahlt.

Begründung

Zu 1.: Da bei der Förderung sonstiger Sportgruppen eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die Fördervoraussetzungen für die Vereine entsteht soll durch eine vorrangige Mittelverwendung aus dem Sammeltopf Funsport die Prioritätensetzung der Sportförderung zugunsten der Vereine verdeutlicht werden.

Zu 2.: Klarstellung der Formulierung im Sinne des Änderungsantrags (DS Nr. 3270/2019 N1)
Zu 3.: Die anrechenbaren Beträge für die Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern sollten regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.
Zu 4.: Herstellung der Gleichbehandlung von deutschen Meisterschaften und internationalen Meisterschaften bzw. Turnieren.

Zu 5.: Ein Tagegeld von 15,- €/Gast/Tag ist nicht ausreichend. Außerdem sollte das Tagegeld regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.

Zu 6.: Klarstellung welcher Mittelansatz für die Förderung vorrangig verwendet werden soll.

Zu 7. und 8.: Vereinheitlichung der Formulierung in Bezug auf Kooperationen. Durch die Schriftform wird die Kooperation überprüfbar.


Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender