Antrag Nr. 3027/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 2511/2020: "Neufassung der Grundsätze der Sportförderung"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3027/2020 (Originalvorlage)
2511/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 2511/2020: "Neufassung der Grundsätze der Sportförderung"

Antrag

Die dem Antrag beigefügten zu beschließenden „Grundsätze der Sportförderung“
werden wie folgt geändert:
Antrag,

(…)

1.2 Ziel

(…)

Darüber hinaus kann der nicht-vereinsorganisierte Sport bei schriftlich fixierten Kooperationen mit dem vereinsorganisierten Sport zur Erreichung der Ziele der städtischen Sportentwicklungsplanung gefördert werden.

2.2 Sportvereine und Sportverbände

(…)

Von den in Ziffer 2.2 Buchstabe d und e beschriebenen Voraussetzungen können in begründeten Einzelfällen aus – sportart- und/oder vereinsspezifischen Gründen – Ausnahmen zugelassen werden. Die Ausnahmen werden mit dem SSB erörtert. Zu prüfende Ausnahmen werden zuvor mit dem SSB Hannover erörtert.

(…)

3.9 Förderung der Teilhabe durch Sport

Die LHH gewährt Vereinen und Verbänden Zuwendungen für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen aus dem Bereich des Sports, die das Ziel haben, die Teilhabe von verschiedenen Gesellschaftsgruppen in Hannover, die im organisierten Sport unterrepräsentiert sind, zu ermöglichen. Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Antragsberechtigt aus dem Bereich des Sports nach Maßgabe von Pkt. 3.9, erster Satz sind neben den unter Ziffer 2.2 genannten Sportvereinen und Sportverbänden auch

a. gemeinnützige Migrantenselbstorganisationen, die als Verein beim Amtsgericht Hannover eingetragen sind, und

b. gemeinnützige Organisationen der Integrations- und Inklusionsarbeit, die ihren Sitz in Hannover haben.

Voraussetzung für die Förderung der Organisationen und Einrichtungen außerhalb des organisierten Sports ist die verbindliche, schriftliche Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit einem Sportverein, der alle Voraussetzungen nach Ziffer 2.2 erfüllt.

Begründung


erfolgt mündlich