Antrag Nr. 0120/2021:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2511/2020: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0120/2021 (Originalvorlage)
2511/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2511/2020: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag, zu beschließen:

1. Die Ziffer 2.3 (Sonstige Sportgruppen) wird wie folgt ergänzt:

„Bei Förderungen nach Ziffer 3.11 können abweichend von Ziffer 2.2 auch sonstige Sportgruppen finanziell unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Sportgruppen, die

a. eine voll rechts- und geschäftsfähige verantwortliche Person zur Vertretung gegenüber der LHH benennen und

a. als Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen sind und ihren Sitz in Hannover haben

b. mindestens aus zehn Personen bestehen, die ihre Zugehörigkeit zur Sportgruppe schriftlich bestätigen und

c. b. und dessen Mitglieder zu 80 % in der LHH wohnen.

Diese Vereine sind auch förderfähig, wenn sie nicht die Kriterien nach §3 der Aufnahmeordnung des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. erfüllen. Eine Mitgliedschaft im Stadtsportbund und/oder dem Landessportbund Niedersachsen e.V. ist nicht erforderlich.“

2. Die Ziffer 3.9 (Förderung der Teilhabe durch Sport) wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

„Die LHH gewährt Vereinen und Verbänden Zuwendungen für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen, die das Ziel haben, die Teilhabe von verschiedenen Gesellschaftsgruppen in Hannover, die im organisierten Sport unterrepräsentiert sind, zu ermöglichen. Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Antragsberechtigt sind neben den unter Ziffer 2.2 genannten Sportvereinen und Sportverbänden auch

a. gemeinnützige Migrantenorganisationen, die als Verein beim Amtsgericht Hannover eingetragen sind, und

b. gemeinnützige Organisationen der Integrations- und Inklusionsarbeit, die ihren Sitz in Hannover haben.

Voraussetzung für die Förderung der vorgenannten Organisationen und Einrichtungen außerhalb des organisierten Sports ist die Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit einem Sportverein, der alle Voraussetzungen nach Ziffer 2.2 erfüllt. ist, dass diese über eine eigene Sportsparte verfügen. Sie sind verpflichtet, dem Sportdezernat der Landeshauptstadt Hannover jährlich einen Rechenschaftsbericht über die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen Zuwendungen vorzulegen.

Begründung


1. Die Gründung eines Vereins nach Vereinsgesetz stellt keine besonders große Hürde dar. Daher ist es auch kleineren Sportgruppen zuzumuten, einen eigenen Verein zu gründen. Sportgruppen, bei denen sich nur eine Person verantwortlich zeichnet, können sich leicht aufsplittern und auseinanderbrechen, beispielsweise durch Streitigkeiten, Veränderung des Wohnsitzes etc. Außerdem ist unklar, was bei Auflösung einer Sportgruppe mit den von Fördermitteln gekauften Sportgeräte passiert. Werden diese Sportgeräte nicht weiter verwendet oder evtl. in privaten Besitz übergehen? Solange diese Unklarheiten bestehen und nicht klar definiert sind, ist es sinnvoll, diese Förderungen nur für eingetragene Vereine zu ermöglichen.

2. In der Ziffer 3.9 des Verwaltungsvorschlags wird für die Förderung der dort benannten Organisationen lediglich die Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit einem Sportverein vorausgesetzt. Dies reicht jedoch nicht aus, da die Formulierung „Kooperation mit einem Sportverein“ bzw. „Zusammenarbeit mit einem Sportverein“ zu dehnbar ist und damit die Fördermerkmale nicht genau genug definiert sind. Reicht es, wenn man sich als „gemeinnützige Migrantenorganisation“ alle 12 Monate mit einem Vertreter eines Vereins in der ansässigen Sportklause trifft? Welche Voraussetzungen sind an eine „Kooperation“ bzw. „Zusammenarbeit“ gebunden? Solange dies nicht klar definiert ist, darf eine Förderung nicht stattfinden und sollte stattdessen an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die betreffende Organisation über eine eigene Sportsparte verfügt.

Darüber hinaus muss für jeden nachvollziehbar sein, für welche Investitionen die bereitgestellten Fördergelder verwendet werden – frei nach dem Motto: „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser“. Da man davon ausgehen kann, dass die Organisationen die Fördergelder selbstverständlich bestimmungsgemäß für die entsprechenden Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen verwenden werden, dürfte ein jährlicher Rechenschaftsbericht beim Sportdezernat auch kein Problem darstellen.

Sören Hauptstein

Fraktionsvorsitzender