Drucksache Nr. 1056/2012:
Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung, Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1056/2012
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Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung, Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregungen aus der Stellungnahme der Grundstückseigentümerin, deren Name aus Datenschutzgründe in einer vertraulichen Informationsdrucksache genannt wird, zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Planung wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änd. lag in der Zeit vom 7. Juli 2011 bis 22. August 2011 öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahme der Grundstückseigentümerin ein. Diese Stellungnahme wurde nach Erörterungsgesprächen im Januar 2012 modifiziert.

Inhalt der Stellungnahme der Grundstückseigentümerin:


Der Vorgabe des Fassadenmaterials als Klinker wird (schweren Herzens) zugestimmt. Eine Beschränkung der Farbgestaltung wird abgelehnt, weil sie angesichts der Tatsache, dass der Endnutzer oder Endinvestor nicht feststehe, eine zu starke Einschränkung darstelle.

Stellungnahme der Verwaltung:

In der ersten Stellungnahme war auch der Verzicht auf die Festlegung des Fassadenmaterials gefordert worden. Nach mehreren Gesprächen ist der vorliegende Kompromiss (keine Festlegung der Fassadenfarbe) gefunden worden, der aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar ist und eine qualitätvolle Bebauung gewährleistet. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Anregung zu berücksichtigen.

Die textlichen Festsetzungen wurden nach der öffentlichen Auslegung dahingehend geändert, dass die Regelungen zur Farbgestaltung der Fassaden entfallen sind. Die Begründung des Bebauungsplanes wurde entsprechend angepasst. Durch diese Änderungen sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es wurden deshalb nach
§ 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB die von den Änderungen betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15. Februar 2012 aufgefordert, bis zum 5. März 2012 eine Stellungnahme zur geänderten Planung abzugeben. Es gingen keine Stellungnahmen aufgrund dieser eingeschränkten Beteiligung ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu


können.
61.12 
Hannover / 02.05.2012