Drucksache Nr. 0880/2017:
Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0880/2017
2
 

Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Antrag,

das Rahmenkonzept mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit – Anlage 1 -, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Kommunalaufsicht, mit Wirkung zum 01.01.2017 zu beschließen.

Die bisherigen Regelungen aus der Beschlussdrucksache Nr. 1674/2003 werden durch diese Fördergrundsätze ersetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von jungen Menschen beiderlei Geschlechts aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36303
Jugendschutz
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 21.550,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -21.550,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -21.550,00 €
Die Mittel stehen im Haushalt unter der Kostenstelle 51528003 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Aufgrund der hohen Anzahl von schutzsuchenden Menschen in Deutschland und die damit verbundene Aufgabe, geflüchtete Kinder und Jugendliche in das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem zu integrieren, ließ den Fachkräftebedarf für Sprachkurse in Hannover sprunghaft ansteigen.

Die große Nachfrage nach qualifizierten Sprachlehrerinnen und Sprachlehrern macht es für Anbieter von Sprachkursen in Hannover immer schwieriger, geeignete Sprachkursleitungen für ein bei 20,-- EUR liegendes Honorar zu gewinnen. Die Honorarsätze für die sprachlichen Integrationsprogramme sind seit 2003 nicht mehr erhöht worden. Die Fachverwaltung schlägt daher eine Anhebung der Honorarsätze von gegenwärtig 20,-- EUR auf 25,-- EUR pro Zeitstunde vor. Der Vorschlag orientiert sich an Honorarsätze für vergleichbare Tätigkeiten an der VHS Hannover.

Weitere Veränderungen des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen ergeben sich aus SGB II- und SGB III-Änderungsgesetzen zur Deutschförderung.

Als Anlage 2 ist beigefügt die derzeit geltende Fassung des Rahmenkonzeptes mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen (DS 1674/2003); die vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen sind mittels Durchstreichungen bzw. Kursivschrift kenntlich gemacht. Die vorgeschlagene Neufassung des Rahmenkonzeptes ist als Anlage 1 beigefügt.
51.2 
Hannover / 12.04.2017