Antrag Nr. 1328/2017:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1304/2017: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0880/2017 - Änderung und Anpassung des Rahmenkonzeptes mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1304/2017: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0880/2017 - Änderung und Anpassung des Rahmenkonzeptes mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Antrag

zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Das Rahmenkonzept mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird insoweit abgeändert, dass Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter, welche die Befähigung zum Lehramt Deutsch besitzen, ein Studium Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache abgeschlossen haben oder diese Qualifikationen gerade erwerben, Honorarsätze von 35 Euro pro Zeitstunde erhalten.

Begründung


In Punkt 3.6 der Anlage zur Ursprungs-Drucksache 0880/2017 wird die erforderliche Qualifikation der Sprachkursleiterinnen und -leiter definiert. Demzufolge sollen sie möglichst die Befähigung zum Lehramt Deutsch, ein Studium Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache oder eine durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare pädagogische Qualifikation besitzen. Insofern wird eine entsprechende Qualifikation aller Sprachkursleitenden vorausgesetzt. Im Sinne der Gleichbehandlung sind diese auch identisch zu bezahlen.

Brigitte Falke
Stellv. Gruppenvorsitzende