Antrag Nr. 1304/2017:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0880/2017: Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0880/2017: Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Das Rahmenkonzept mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird insoweit abgeändert, dass Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter, welche die Befähigung zum Lehramt Deutsch besitzen, ein Studium Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache abgeschlossen haben oder diese Qualifikationen gerade erwerben, Honorarsätze von 35 Euro pro Zeitstunde erhalten.

Begründung

Um eine hohe Qualität der sprachlichen Integrationsprogramme sicherzustellen, ist es notwendig, dass qualifizierte Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter angemessen vergütet werden. Auf Bundesebene wurde bereits ein Mindesthonorar von 35,00 Euro für Deutschlehrkräfte in Integrationskursen beschlossen. Dieses Mindesthonorar sollten ebenfalls die Leiterinnen und Leiter von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit - bei entsprechender Qualifikation- erhalten.

Jens Seidel
Vorsitzender