Drucksache Nr. 0563/2014 E1 N1:
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (15-0671/2014) zur Drucksache Nr. 0563/2014 - Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 23.04.2014: Schulausschuss: Getrennte Abstimmung zu den einzelnen Antragspunkten: Antrag Punkt 1 zu ergänzen: 14 Ja-, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Antrag in den Punkten 3-5 zu folgen: einstimmig Antrag im Punkt 2 teilweise zu folgen: 13 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Antrag im Punkt 6 abzulehnen: 7 Ja-, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
  • 08.05.2014: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung: Pkt 1: Mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beschlossen, Pkt 2, 3, 4 und 5: Einstimmig beschlossen, Pkt 6: Mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beschlossen,

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0563/2014 E1 N1
4
 

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (15-0671/2014) zur Drucksache Nr. 0563/2014 - Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,


den Änderungsantrag (Anlage 1) des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Punkt 1. zu ergänzen, in den Punkten 3. bis 5. zu folgen, im Punkt 2. teilweise zu folgen und im Punkt 6. abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Auf die in der Drucksache Nr. 0563/2014 getroffenen Aussagen wird verwiesen.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 12. März 2014 einstimmig sechs Änderungsempfehlungen beschlossen:
Rat und Verwaltung werden gebeten,
1. Nr. 1 und 2 der Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: Im Stadtbezirk wird mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eine 2-zügige Grundschule mit Ganztagsschulbetrieb bzw. eine entsprechende Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg am Standort Kattenbrookstrift 30 errichtet, übergangsweise am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 aufbauend eingerichtet. Die Organisationsform (eigenständige Grundschule oder Primarstufe der IGS) sowie der Standort eines zu errichtenden Neubaus steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der IGS Kronsberg. Dabei sind die Ergebnisse (Beschlusslage der IGS Kronsberg mit ihren Gremien u. a. der Teilkonferenz Gebäudeentwicklung) einzubeziehen. Die Finanzierung muss sichergestellt sein bzw. werden.

2. Nr. 3 der Beschlussvorlage ist inhaltlich wie folgt zu modifizieren: Die Neuordnung der Schuleinzugsbereiche ist dahingehend zu verändern, dass der Stadtteil Wülferode auch zukünftig im Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge verbleibt. Dabei zu berücksichtigen sind zusätzlich die Standorte der Kindergärten (Kita Pappelteich [Anecampstraße 22] und die Sankt-Johannis-Kita [Alte Bemeroder Straße 104]), vernunftgeboten zugehörig zum Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge.

3. Nr. 4 der Beschlussvorlage wird wirksam, wenn die Neuordnung der Grundschuleinzugsbereiche in Text und Karte erneut, nach Maßgabe nach Nr. 2 verändert vorgelegt und beschlossen wurde.

4. Die neue Grundschule sollte baldmöglichst auch einen neuen Namen erhalten.

5. Die neue Grundschule darf nur in Räumlichkeiten am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 einziehen, sofern diese zuvor renoviert und auf Sicherheitsaspekte wie u. a. den Brandschutz hinsichtlich Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Einrichtungen geprüft und ggf. in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind, sollte dieses wider Erwarten nicht so sein.

6. Es bleibt bei dem Ausbau der Grundschule an der Feldbuschwende zu einer Ganztagsschule, so dass ebenfalls mit Beginn des Schuljahres 2015/16 am 1. August 2015 auch dort der Ganztagsunterricht aufgenommen werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:

Die Verwaltung schlägt vor, die Drucksache zu Punkt 1. ergänzend wie folgt zu beraten:

Die Realisierung wird von der Verwaltung mit Hinblick auf Standort und Grundlage schulplanerischer Daten zeitnah geprüft und die politischen Gremien mit einer gesonderten Drucksache entsprechend informiert.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2. und 3.:

Die Verwaltung ändert die ausgewiesenen Einzugsbereiche der Drucksache Nr. 0563/2014 in den jeweiligen Anlagen dahingehend, dass der Stadtteil Wülferode dem Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge zugeordnet wird. Der Drucksachentext Nr. 0563/2014 wird im Gliederungspunkt III. "Änderung der Schulbezirke" folgendermaßen angepasst:

Durch die Errichtung einer weiteren Grundschule sind die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen. Der gemeinsame Schuleinzugsbereich der Grundschulen Am Sandberge und An der Feldbuschwende wird aufgelöst. Der Schulbezirk der neuen GS Kronsberg (Arbeitstitel) soll aus Teilbereichen der bisherigen Schulbezirke der GS Am Sandberge und der GS An der Feldbuschwende gebildet werden (siehe Anlage 2).

Die Schulbezirksveränderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):

a) GS Wasserkampstraße


Es wird auf die Ausführungen in der Drucksache Nr. 0563/2014 verwiesen.

b) GS Am Sandberge (siehe Anlage 3)
Es wird auf die Ausführungen in der Drucksache Nr. 0563/2014 verwiesen, ergänzt um folgende Aussage:

Der Stadtteil Wülferode gehört künftig weiterhin zum Schulbezirk der GS Am Sandberge. Im Einzelnen ist der Bereich durch folgende Straßen begrenzt: Wülferoder Straße, Heinrich-Warnecke-Weg, Debberoder Straße, südliche Grenze Baublocknr. 531013, bis Landesstraße 388, südliche Grenze Baublocknr. 531018, im weiteren Verlauf der Stadtbezirksgrenze Kirchrode-Bemerode-Wülferode bis nördliche Grenze Baublocknr. 531001, Gimseweg, entlang der Baublockgrenzen bis Wülferoder Straße

c) GS An der Feldbuschwende (siehe Anlage 4)
Der Schulbezirk wird westlich durch folgende Straßen begrenzt: Anecampstraße, Berkelmannstraße, südliche Grenze Baublocknr. 471027 bis Brabeckstraße, Alte Bemeroder Straße, Emslandstraße, Wülfeler Straße, Schwarze Worth, westliche und südliche Grenze Baublocknr. 471037, Laatzener Straße, Emmy-Noether-Allee, Kattenbrookstrift, Jacobskamp, Honerkamp, entlang der Baublockgrenzen 474003, 475024 bis Stadtbezirksgrenze Kirchrode-Bemerode-Wülferode, im weiteren Verlauf bis Südschnellweg, In der Bebie, Angerstraße

d) neue GS Kronsberg (Arbeitstitel)
Es wird auf die Ausführungen in der Drucksache Nr. 0563/2014 verwiesen.


Für Kindergärten gelten im Stadtgebiet Hannover, anders als für Grundschulen, keine festen Einzugsbereiche. Die Eltern wählen die Kindertagesstätte für ihr Kind u. a. nach dem pädagogischen Konzept oder dem Träger der Einrichtung aus. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Grundschuleinzugsbereich ist nicht gegeben.



Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:

Bei der Bezeichnung Grundschule "Kronsberg" handelt es sich um einen Arbeitstitel. Sobald die Grundschule gegründet ist, wird die Namensgebung durch die Schulgremien erfolgen.


Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:

Die von der neuen Grundschule genutzten Räumlichkeiten am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 werden, sofern notwendig, renoviert und in einem für den Schulbetrieb ordentlichen Zustand übergeben.
Die Verwaltung hat die bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Gegebenheiten geprüft. Es bestehen diesbezüglich keine Bedenken gegen die vorübergehende Einrichtung der Grundschule im genannten Schulgebäude.



Stellungnahme der Verwaltung zu 6.:

Der Ganztagsausbau der Grundschule An der Feldbuschwende befindet sich momentan in der Planungsphase. Realisiert werden sollen dabei eine Mensa, Freizeitbereiche und Differenzierungsräume. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2016 vorgesehen.
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Hannover / 23.04.2014