Antrag Nr. 15-0671/2014:
Gemeinsamer Änderungsantrag zu:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache 0563/2014)

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag zu:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache 0563/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung werden gebeten,
1. Nr. 1 und 2 der Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: Im Stadtbezirk wird mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eine 2-zügige Grundschule mit Ganztagsschulbetrieb bzw. eine entsprechende Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg am Standort Kattenbrookstrift 30 errichtet, übergangsweise am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 aufbauend eingerichtet. Die Organisationsform (eigenständige Grundschule oder Primarstufe der IGS) sowie der Standort eines zu errichtenden Neubaus steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der IGS Kronsberg. Dabei sind die Ergebnisse (Beschlusslage der IGS Kronsberg mit ihren Gremien u. a. der Teilkonferenz Gebäudeentwicklung) einzubeziehen. Die Finanzierung muss sichergestellt sein bzw. werden.

2. Nr. 3 der Beschlussvorlage ist inhaltlich wie folgt zu modifizieren: Die Neuordnung der Schuleinzugsbereiche ist dahingehend zu verändern, dass der Stadtteil Wülferode auch zukünftig im Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge verbleibt. Dabei zu berücksichtigen sind zusätzlich die Standorte der Kindergärten (Kita Pappelteich [Anecampstraße 22] und die Sankt-Johannis-Kita [Alte Bemeroder Straße 104]), vernunftgeboten zugehörig zum Einzugsbereich der Grundschule Am Sandberge.

3. Nr. 4 der Beschlussvorlage wird wirksam, wenn die Neuordnung der Grundschuleinzugsbereiche in Text und Karte erneut, nach Maßgabe nach Nr. 2 verändert vorgelegt und beschlossen wurde.

4. Die neue Grundschule sollte baldmöglichst auch einen neuen Namen erhalten.

5. Die neue Grundschule darf nur in Räumlichkeiten am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 einziehen, sofern diese zuvor renoviert und auf Sicherheitsaspekte wie u. a. den Brandschutz hinsichtlich Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Einrichtungen geprüft und ggf. in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind, sollte dieses wider Erwarten nicht so sein.

6. Es bleibt bei dem Ausbau der Grundschule an der Feldbuschwende zu einer Ganztagsschule, so dass ebenfalls mit Beginn des Schuljahres 2015/16 am 1. August 2015 auch dort der Ganztagsunterricht aufgenommen werden kann.

Begründung

1. Der Stadtbezirksrat begrüßt ausdrücklich die Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtbezirk und damit verbunden die Neuordnung der Schuleinzugsbereiche. Die Evaluierung der zuletzt 2012 geänderten Grundschuleinzugsbereiche wurde vom Stadtbezirksrat damals schon als notwendig angesehen (Drucksache 15-0712/2012, was sich jetzt mit der vorgeschlagenen Änderung prinzipiell bestätigt. Auch die Orientierung der Kindergärten auf eine zuständige Grundschule wird erleichtert, insbesondere im Hinblick auf den möglichst nahtlosen Übergang von einer Bildungseinrichtung in die andere. Die Nichtrealisierung der Grundschule Kronsberg Süd (Drucksache 1390/2002) darf sich ähnlich nicht wiederholen.

2. Die bewährte Regelung der Schülerbeförderung mit Linienbussen bis zu einem Schulstandort unmittelbar vor die Gebäudetür sollte nicht leichtfertig aufgegeben oder verändert werden (siehe auch Nahverkehrsplan der Region Hannover und dortige Aussagen zur Bus-Linie 330 Bemerode – Wülferode – Lühnde).

3. Die Unterlagen zu den Grundschuleinzugsbereichen müssen neu aufgestellt werden.

4. Der Arbeitstitel „Grundschule Kronsberg“ birgt für eine eigenständige Schule die Verwechslungsgefahr mit der IGS Kronsberg – außer, die Schule wird zu einer Primarstufe der IGS Kronsberg entwickelt.

5. Der Sanierungsstau in der sog. Blauen Schule ist hinlänglich bekannt. Insbesondere Sicherheitsaspekte dürfen jedoch unter allen Umständen nicht außer Acht gelassen werden, wenn eine neue Schule in Betrieb genommen wird.

6. Die Grundschule an der Feldbuschwende mit einem anerkannt hohen Bedarf an einem offenen Ganztagsangebot nicht zu realisieren und eine neue Schule mit einem solchen Ganztagsangebot in zumindest vorerst unmittelbarer Nähe zu errichten, ist vor Ort nicht vermittelbar, sondern auch höchst unsolidarisch. Deshalb wird ein nicht zeitgleiches Vorgehen abgelehnt.