Drucksache Nr. 0563/2014:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0563/2014
5
 

Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

zu beschließen,

1. am Kattenbrookstrift 30, neben dem Schulstandort der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg eine neue 2-zügige Grundschule (GS) als Ganztagsschule zu errichten,
2. diese neue 2-zügige Grundschule übergangsweise am Schulstandort Friedrich-Wulfert-Platz 1 der Außenstelle der IGS Kronsberg mit Beginn des Schuljahres 2015/16 aufbauend einzurichten,
3. die Schulbezirke der GS Wasserkampstraße, GS Am Sandberge, GS An der Feldbuschwende entsprechend der Anlagen 1 - 5 zu verändern und für die neue GS Kronsberg (Arbeitstitel) den Schulbezirk festzulegen sowie
4. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 20.100,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -20.100,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42S - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt  21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 21.020,00 €
Abschreibungen 2.010,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 502,50 €
Transferaufwendungen 190.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -214.332,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -214.332,50 €


Zu den Kosten:
Für eine grundschulgerechte Erstausstattung mit Mobiliar und Lern- und Unterrichtsmitteln zur Einrichtung des vorläufigen Standorts der neuen Grundschule am Friedrich-Wulfert-Platz werden einmalig 15.100 € benötigt (Produkt 21101). Zusätzlich werden für die Ausstattung der Freizeitbereiche im Rahmen des Ganztagsbetriebs einmalig 5.000 € benötigt (Produkt 21101).

Die ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 214.332,50 € (Produkte 24302 / 21101) setzen sich bei voller Zweizügigkeit der Schule wie folgt zusammen:

Sach- und Dienstleistungen:
Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 1.020 € und einer einmaligen Einrichtungspauschale in Höhe von 20.000 €. (Produkt 21101)

Abschreibung:
10 % von 20.100 €.

Zinsen:
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme von 20.100 €.

Transferaufwendungen:
Auf Grundlage der Drucksache Nr. 2120/2013 zum Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen und Erhöhung des Budgets der Kooperationspartner sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln finanziert werden (Produkt 24302). Nach den bisherigen Erfahrungen mit den bestehenden Ganztagsgrundschulen würde dies an einer zweizügigen Schule nach vollständigem Aufbau einen Aufwand in Höhe von jährlich bis zu 190.800 € bedeuten. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.


Der Start der neuen Grundschule soll im Erdgeschoss durch Änderung der organisatorischen Zuordnung vorhandener Schulräume und durch Mitnutzung von Räumen der IGS erfolgen. Hierzu sind u.a. Malerarbeiten, Schönheitsarbeiten in WC-Räumen, (Wiederinbetriebnahme einer zurzeit verschlossenen Anlage), Abdeckung der E-Säulen in zwei NTW-Räumen und Verlagerung des Freizeitbereiches erforderlich. Brandschutzmaßnahmen sind nicht notwendig. Die Kosten für die Umbau- und Anpassungsmaßnahmen und Instandhaltung am vorläufigen Standort der neuen Grundschule am Friedrich-Wulfert-Platz werden vom Fachbereich Gebäudemanagement zurzeit ermittelt.

Die voraussichtlichen Baukosten für den Neubau der Grundschule am Standort Kattenbrookstrift werden durch den Fachbereich Gebäudemanagement in einer gesonderten Drucksache dargestellt. Die Höhe der Finanzmittel für die Erstausstattung mit Mobiliar und Lern- und Unterrichtsmitteln für den Neubau der Grundschule am Standort Kattenbrookstrift betragen voraussichtlich einmalig 420.000 € (Produkt 21101).

Die Aufwendungen bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf sowohl für den vorläufigen Standort der neuen Grundschule am Friedrich-Wulfert-Platz, als auch für den Neubau der Grundschule am Standort Kattenbrookstrift können zurzeit noch nicht näher beziffert werden.
Die Personalaufwendungen für das erforderliche Schulverwaltungspersonal können ebenfalls noch nicht benannt werden.

Begründung des Antrages


I. Entwicklung der Schülerzahlen

Mit der Drucksache 0837/2013 „Grundschulentwicklungsplanung ab Schuljahr 2013/14 ff.“ informierte die Verwaltung hinsichtlich fehlender Raumkapazitäten, insbesondere an der Grundschule Wasserkampstraße, sowie einer notwendigen dauerhaften Entlastung an diesem Standort.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zeigt sich eine anhaltend hohe Schülerzahl, nicht zuletzt durch die dortige sukzessive Wohnbebauung, sodass die vorgegebene Zügigkeit der Grundschulen seit einigen Jahren teilweise überschritten wird.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen stellt sich für die einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt dar:

GS Wasserkampstraße
1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-Jahre
123
127
141
151
148
147
134
141
132
125

GS Am Sandberge
1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-Jahre
81
69
85
77
81
87
103
70
88
81
GS An der Feldbuschwende
1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-Jahre
125
114
130
133
120
135
134
130
122
104

Gesamte Einwohnerzahlentwicklung im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-Jahre
329
310
356
361
349
369
371
341
342
310

Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 01.01.2014 nach Grundschulbezirken und Altersgruppen – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 - STATIS

Bereits seit dem Schuljahr 2011/12 wird die GS Wasserkampstraße durch das Aufstellen von mobilen Raumeinheiten erweitert, um das erhöhte Schüleraufkommen zu decken. Darüber hinaus prüft die Verwaltung momentan, an welchen Grundschulstandorten zum kommenden Schuljahr zusätzliche mobile Raumeinheiten aufgestellt werden müssen.

Aufgrund der geplanten Erschließung weiterer Wohnbauflächen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, insbesondere in den Bereichen Büntekamp und Feldbuschwende, ist auch in den kommenden Jahren mit weiterhin hohen Schülerzahlen zu rechnen.

Die ledigliche Veränderung der bisherigen drei Grundschuleinzugsbereiche würde zu keiner nachhaltigen Entlastung der Schulen führen.
Um den anhaltenden Raumfehlbedarf dauerhaft zu reduzieren und somit eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen entsprechend ihrer vorgegebenen Zügigkeit zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen weiteren Grundschulstandort zu errichten und die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen.

II. Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Als neuer Schulstandort bietet sich ein Neubau als zweizügige Ganztagsgrundschule auf dem städtischen Grundstück Kattenbrookstrift 30, neben dem Schulstandort IGS Kronsberg, an.

Bis zur Fertigstellung des Neubaus am Kattenbrookstrift, soll die neue Grundschule ab dem Schuljahr 2015/16 im Gebäude der Außenstelle der IGS Kronsberg am Friedrich-Wulfert-Platz 1 aufbauend und vorübergehend, mit Ganztagsbetrieb eingerichtet werden.

III. Änderung der Schulbezirke:

Durch die Errichtung einer weiteren Grundschule sind die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen. Der gemeinsame Schuleinzugsbereich der Grundschulen Am Sandberge und An der Feldbuschwende wird aufgelöst. Der Schulbezirk der neuen GS Kronsberg (Arbeitstitel) soll aus Teilbereichen der bisherigen Schulbezirke der GS Am Sandberge und der GS An der Feldbuschwende gebildet werden (siehe Anlage 1).

Die Schulbezirksveränderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):

a) GS Wasserkampstraße (siehe Anlage 2)
Die GS Wasserkampstraße wird um das Gebiet südlich des Südschnellwegs entlastet. Diese Bereiche werden dem Schulbezirk der GS Am Sandberge zugeordnet.
b) GS Am Sandberge (siehe Anlage 3)
Der Grundschule Am Sandberge werden die Bereiche unterhalb des Südschnellwegs zugeordnet. Die südliche Grenze des Schulbezirks wird durch folgende Straßenzüge definiert:

In der Bebie, Angerstraße, Anecampstraße, Berkelmannstraße, südliche Grenze Baublocknr. 471027 bis Brabeckstraße, Alte Bemeroder Straße, Emslandstraße, Wülfeler Straße, westliche Grenze Baublocknr. 471029 bis Dreibirkenweg, südliche Grenze Baublocknr. 301027, Bundesstraße 6, nordwestliche Grenze Baublocknr. 301027, östliche Grenze Baublocknr. 477005 bis Südschnellweg.

c) GS An der Feldbuschwende (siehe Anlage 4)
Der Schulbezirk wird westlich durch folgende Strassen begrenzt: Anecampstraße, Berkelmannstraße, südliche Grenze Baublocknr. 471027 bis Brabeckstraße, Alte Bemeroder Straße, Emslandstraße, Wülfeler Straße, Schwarze Worth, westliche und südliche Grenze Baublocknr. 471037, Laatzener Straße, Emmy-Noether-Allee, Kattenbrookstrift, Jacobskamp, Honerkamp, Wülfeler Straße, Heinrich-Warnecke-Weg, Debberoder Straße, südliche Grenze Baublocknr. 531013 bis Landesstraße 388, südliche Grenze Baublocknr. 531018, im weiteren Verlauf der Stadtbezirksgrenze Kirchrode-Bemerode-Wülferode bis Südschnellweg, In der Bebie, Angerstraße

Der Stadtteil Wülferode gehört künftig zum Schulbezirk der GS An der Feldbuschwende (bislang GS Am Sandberge).

d) neue GS Kronsberg (Arbeitstitel) (siehe Anlage 5)
Der Schulbezirk der neuen Grundschule wird nördlich durch folgende Strassen begrenzt: Emmy-Noether-Allee, Kattenbrookstrift, Jakobskamp, Honerkamp, Wülfeler Straße, Heinrich-Warnecke-Weg, Debberoder Straße, südliche Grenze Baublocknr. 531013, bis Landesstraße 388, südliche Grenze Baublocknr. 531018, im weiteren Verlauf der Stadtbezirksgrenze Kirchrode-Bemerode-Wülferode bis Mailänder Straße, Weltausstellungsallee, Cousteaustraße.

Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsgebiete sind so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Schulen kommt und unzumutbare Schulweglängen vermieden werden. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.
Die Eltern in den betroffenen Bereichen werden im Frühjahr 2014 im Zuge der Anmeldungen zum Schuljahr 2015/16 schriftlich darüber informiert, dass es zu Veränderungen der Schuleinzugsbereiche kommen kann.

Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen besprochen.
Nach Beschlußfassung wird die Verwaltung die erforderliche Genehmigung zur Errichtung einer GS Kronsberg bei der Landesschulbehörde zum Schuljahr 2015/16 beantragen.
42.11 .1
Hannover / 06.03.2014