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zur Umsetzung der Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungskonzept HSK IX+ (DS 1810/2015) und des Änderungsantrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 2569/2015) folgende Punkte zu beschließen:
1. In bestehenden Ganztagsgrundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder (Horte, Innovative Modellprojekte, Schulergänzende Betreuungsangebote) - gemäß Anlage 1 - Planungsgespräche, mit den vor Ort Beteiligten zu führen, mit dem Ziel der Zusammenführung der Betreuungsangebote am Schulstandort.
2. In geplanten Ganztagsgrundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder - gemäß Anlage 2 - frühzeitig und vorbereitend Planungsgespräche mit den vor Ort Beteiligten zu führen, mit dem Ziel der Zusammen-
führung - ab Beginn des Ganztagsbetriebs an der Grundschule.
Die außerschulischen Betreuungsangebote und das Ganztagsangebot in Grundschulen richten sich generell an alle Geschlechter. Sowohl der Ausbau der Ganztagsgrundschulen, als auch die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten in Ganztagsgrundschulen sind Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter.
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts HSK IX+ (DS 1810/2015) und dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 2569/2015) beauftragte der Rat die Verwaltung unter anderem, ein mittel- und langfristiges Konzept zum Ausbau der Ganztagsgrundschule und zur Sicherung einer qualitativen Grundschulkinderbetreuung zu entwickeln.
Ziel ist eine verlässliche und bedarfsgerechte qualitative Betreuung der Grundschulkinder sicherzustellen und die Akzeptanz der Ganztagsgrundschulen kontinuierlich zu erhöhen.
Die Verwaltung legte mit der Drucksache 1164/2018 „Qualitätsoffensive Grundschul- kinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen“ die finanziellen Eckpunkte für eine qualitativ verbesserte Grundschulkinderbetreuung in der Ganztagsgrundschule als wichtigen Baustein für das Gesamtkonzept Grundschulkinder- betreuung vor. Dies auf Grundlage der identifizierten Entwicklungserfordernisse im Rahmen der Analyse zum Ganztag.
Mit dieser Drucksache wird der mittel- bis langfristige Plan zur Zusammenführung verschiedener Betreuungsangebote vorgeschlagen.
Zu 1.:
Wie bereits in der Informationsdrucksache 0881/2017 „Zwischenbericht zur Qualitäts- offensive Grundschulkinderbetreuung“ ausgeführt, soll die Zusammenführung von Horten und Ganztagsgrundschulen am Standort Grundschule dazu beitragen, vorhandene Räume für die Ganztagsgrundschule zu nutzen und so das Erfordernis neue Räume zu schaffen reduzieren.
Die Umnutzung vorhandener Räume ermöglicht eine Qualitätssteigerung im Ganztag, den Kindern stehen mehr Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung. In insgesamt 16 bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen sind insgesamt 25 außerschulische Gruppen mit insgesamt 484 Plätzen räumlich untergebracht - siehe
Anlage 1. Der jährliche städtische Aufwand für die Betriebsführung dieser Betreuungsformen beträgt 1.668.000 €.
Zur Überführung der außerschulischen Betreuungsangebote in die Ganztagsgrundschule soll im Rahmen von Planungsgesprächen vor Ort, schulstandortspezifisch ein Überführungskonzept mit den Beteiligten erarbeitet werden.
Dabei werden verschiedene Faktoren wie beispielsweise Laufzeiten von Verträgen mit Eltern und Beschäftigten, Raumbestand der Schule, mögliche Umbaukosten oder Küchennutzung geprüft und berücksichtigt.
Den politischen Gremien werden entsprechende standortbezogene Einzeldrucksachen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 2.:
Die bauliche Umsetzung von 7 weiteren Ganztagsgrundschulen
ist mittelfristig geplant und teilweise bereits im Investitionsmemorandum berücksichtigt, siehe auch DS 0669/2017 N1 „Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/21“.
An diesen Grundschulen sind insgesamt 19 außerschulische Gruppen mit insgesamt 364 Plätzen am Standort integriert - siehe
Anlage 2. Der jährliche städtische Aufwand für die Betriebsführung dieser Betreuungsformen beträgt. 1.125.000 €.
Vorbereitend und frühzeitig (rd. 2 Jahre vorher) sollen an diesen Standorten Planungsgespräche geführt werden, mit dem Ziel der Überführung der außerschulischen Einrichtungen in die Ganztagsgrundschule - mit Beginn des Ganztagsbetriebs der Schule. Die dadurch freiwerdenden Räume können entsprechend in die Bauplanung der Grundschule einbezogen werden. Die räumliche Ressource kann somit qualitativ für den Ganztag der Grundschule genutzt werden.
Auch hier werden den zuständigen politischen Gremien entsprechende Einzeldrucksachen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Darüber hinaus liegt von weiteren 7 Grundschulen bisher keine Interessenbekundung für den Ganztagsbetrieb vor. Hier sind 18 außerschulische Betreuungsgruppen am Schulstandort integriert, mit insgesamt 352 Plätzen und einem jährlichen Aufwand für die Betriebsführung dieser Betreuungsformen in Höhe von 795.000 € - siehe
Anlage 3.
Sofern für die Grundschule eine Interessenbekundung für den Ganztag erfolgt, wird gemäß Beschlussfassungspunkt 2 verfahren, d.h. die außerschulische Betreuung wird zukünftig, mit Beginn des Ganztagsschulbetriebs in das Ganztagsangebot der Schule überführt.
Bezogen auf die weiteren Horte außerhalb von Schulstandorten (in der Regel in Kindertagesstätten integriert) wird davon ausgegangen, dass sich mit der Zunahme der Ganztagsgrundschulen und der Qualitätssteigerung im Ganztag das Nachfrageverhalten der Eltern nach Hortplätzen verändern wird.
Sofern eine Hortgruppe keine ausreichende Belegung mehr erzielt, besteht die Möglichkeit, durch Umwandlung benötigte rechtsanspruchsrelevante Krippen- und Kindergartenplätze in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten anzubieten.
Im Bedarfsfall melden die betriebsführenden Träger der Horte der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gegenüber Handlungsbedarf. Die Umwandlungsgespräche erfolgen sodann in enger Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung. Diese Umwandlung ist bereits gängige Praxis.
Wie auch in der Vergangenheit legt die Verwaltung in diesen Fällen den politischen Gremien eine standortbezogene Drucksache zur Beschlussfassung vor.
Diese Umwandlungen ermöglichen die Schaffung zusätzlicher rechtsanspruchsrelevanter Plätze für Krippe oder Kindergarten, mit dem besonderen Vorteil, dass für die Landeshauptstadt Hannover keine Investitionskosten für den Bau einer neuen Gruppe aufgebracht werden müssen, wodurch fiktiv durchschnittlich 750.000 € pro neugebauter Gruppe eingespart werden. Es fallen lediglich Umbaukosten an (z.B. Sanitärbereich/Größe der Toiletten), die derzeit durchschnittlich mit rd. 75.000 € pro Gruppe veranschlagt werden.
Der
Anlage 4 ist eine
Gesamtübersicht der seit 2016 erfolgten Umwandlungen zu entnehmen. Ebenfalls aufgeführt sind bereits bekannte Planungen für die Jahre 2018 und 2019.
Danach konnten/können insgesamt 428 Hortplätze umgewandelt werden, zugunsten von 157 Krippenplätzen und 124 Kindergartenplätzen.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien künftig regelmäßig einen Sachstands- bzw. Fortschreibungsbericht zum Umsetzungskonzept vorlegen.