Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 03.12.2020

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 04.12.2020

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 3. Dezember 2020,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Anne-Stache-Allee 7

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Langrehr) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Nolte) (CDU)
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
(Bezirksratsherr Roden) (PIRATEN)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (DIE LINKE)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU) 19.00 - 20.30 Uhr
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Höppner Stadtplanung
Frau Roick Tiefbau

Gäste:
Herr Brandt JFL Wohnpark Ricklingen GmbH
Herr Priese JFL Wohnpark Ricklingen GmbH

Presse:
Herr Schwarzenberger "HAZ"

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 17.09.2020

3. B E R I C H T E

3.1. Planungen zum Parkhaus am Stadtbahnendpunkt Wettbergen

3.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.3. Bericht aus den Sanierungskommissionen

3.4. Stadtbezirksmanagement

3.5. Informationen über Bauvorhaben

4. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2694/2020)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Brandschutz von öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2269/2020)

6.1.2. Verkehrsspiegel im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2295/2020)

6.1.3. Abgestellter Fahrradanhänger an der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2296/2020)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Wennigser- und Gehrdener Straße – wie ist der Zeitplan?
(Drucks. Nr. 15-2420/2020)

6.2.2. Radweg an der Westseite vor dem Ricklinger Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2421/2020)

6.2.3. Abstellen von PKW auf Grünstreifen und Fuß-/Radweg
(Drucks. Nr. 15-2422/2020)
6.2.4. Göttinger Hof, Radweg von /nach Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2423/2020)

6.2.5. Parksituation von Wohnwagen und Gespannen in der Kopenhagener Straße
(Drucks. Nr. 15-2546/2020)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Übernachtungen auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2559/2020)

6.3.2. Kennzeichnung von Parkflächen im Zero-E-Park 2./3. BA
(Drucks. Nr. 15-2560/2020)

6.3.3. Eigentümerwechsel/Neubau Ecke Gehrdener-Springerstr.
(Drucks. Nr. 15-2561/2020)

6.3.4. Corona Stabilitätspakt für Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-2562/2020)

6.3.5. Einschränkungen des Straßenverkehrs In der Rehre durch Stadtbahnverlängerung auf der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-2563/2020)

6.3.6. Bautätigkeiten in der Hauptstraße Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2564/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Am 16.06.2020 neu eingebaute Fahrradständer in der Straße „ An der Kirche“
vor Hausnummer 3 neben den drei Parkplätzen in der Parkbucht.
(Drucks. Nr. 15-1441/2020)

7.1.2. Fahrradständer Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1906/2020)

7.1.3. Straßenbereich Hauptstraße/ In der Rehre/ An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-1909/2020)

7.1.4. Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-1911/2020)

7.1.4.1. Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1911/2020 (Lärmschutz auf Bolzplätzen)
(Drucks. Nr. 15-2291/2020)

7.1.4.2. Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-1911/2020 N1)

7.1.5. Versetzung Fahrradbügel Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1912/2020)
7.1.5.1. Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1912/2020 (Versetzung Fahrradbügel Stammestraße)
(Drucks. Nr. 15-2292/2020)

7.1.6. Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wallensteinstraße / Torstenssonstraße
(Drucks. Nr. 15-1907/2020)

7.2. der AfD-Fraktion

7.2.1. Kommunale Ehrenämter wertschätzen
(Drucks. Nr. 15-2294/2020)

7.2.2. Weihnachtsmarkt der Stiftung Edelhof in Ricklingen ermöglichen und unterstützen
(Drucks. Nr. 15-2293/2020)

7.2.3. Weitere Fahrradbügel an der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2297/2020)

7.3. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.3.1. Schwimmunterricht für Schüler*innen
(Drucks. Nr. 15-2543/2020)

7.3.2. Beschilderung des Radweges von der Kreuzung Göttinger Chaussee/Anne-Stache-Allee bis Stadtteilzentrum
(Drucks. Nr. 15-2544/2020)

7.4. Gemeinsam von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.4.1. Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2020
sowie der Restmittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2019
(Drucks. Nr. 15-2545/2020)

7.4.2. Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen in der Beckstraße
(Drucks. Nr. 15-2557/2020)

7.5. der CDU-Fraktion

7.5.1. Grünfläche zwischen der Straße In der Rehre und Friedhofsgelände
(Drucks. Nr. 15-2558/2020)

7.6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.6.1. Zuwendung aus Eigenen Mitteln – 03.12.2020 -
(Drucks. Nr. 15-2767/2020)

7.6.2. Coronahilfen für Sport-, Schützen- und Karnevalsvereine Im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2972/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 3.1. wurde abgesetzt.
TOP 6 wurde abgesetzt, weil die Anfragen schriftliche beantwortet wurden.
Unter TOP 7.6.2. wurde die Drucksache Nr. 15-2972/2020 nachgereicht.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einschließlich der Änderungen einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 17.09.2020

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Planungen zum Parkhaus am Stadtbahnendpunkt Wettbergen

Der angekündigte Bericht wurde verschoben.
Die Region Hannover hatte zurückgemeldet, dass die infra die Planungsleistungen frühestens Anfang 2021 ausschreibe. Daher sei davon auszugehen, dass erst Mitte 2021 erste Pläne vorlägen, die präsentiert werden könnten.


TOP 3.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Schrader berichtete.


TOP 3.3.
Bericht aus den Sanierungskommissionen

Bezirksratsfrau Walther berichtete aus der Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost.

Bezirksratsherr Dr. Menge berichtete aus der Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg.


TOP 3.4.
Stadtbezirksmanagement

Frau Schwarze berichtete zu folgenden Themen:

Einkaufswagen: Dezernat II (Finanzen, Ordnung und Feuerwehr), das inzwischen die Zuständigkeit für die Problematik übernommen hat, plane, direkten Kontakt zu den Märkten aufzunehmen. Dafür werde um Unterstützung dahingehend gebeten, dass dem Stadtbezirksmanagement Datum und Ort des Fundes eines Einkaufwagens und Name des Marktes benannt werden.

Statistische Profile der Stadtteile und Stadtbezirke seien auf der aktualisierten Internetpräsentation www.statistikprofile-hannover.de zu finden.

Stadtfriedhof Ricklingen: Die Weißdornallee würde derzeit mit 80 jungen Bäumen wieder hergestellt und damit die Fällungen (wegen Alter oder Krankheit) der letzten 20 Jahre kompensiert.

Lichtinstallation am Stadtteilzentrum Ricklingen am 4. Dezember
Das Künstler*innen-Projekt von Timo Stoffregen werde am Freitag (4. Dezember) ab 18 Uhr am und um das Stadtteilzentrum Ricklingen präsentiert.


TOP 3.5.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Höppner kündigte für eine der nächsten Sitzungen einen Bericht zum Kastanienhof 3 a-b an.

Frau Roick berichtete zur besonderen Aufpflasterung in der Hauptstraße in Wettbergen.

Es habe mehrfach Veränderungen und Nachbesserungen sowohl im Rahmen der Gewährleistung durch das Bauunternehmen als auch durch Arbeiten des Erhaltungsbezirks gegeben. Die Geräuschentwicklung sei vor allem dem Abrollen der Reifen auf dem Pflaster (hartgebranntes Klinkerpflaster mit Fase) zuzuordnen. U.a. durch Abbremsvorgänge in südlicher Fahrtrichtung vor den Querriegeln wölbe sich das Pflaster dort immer wieder auf. Aufgrund der leichten Hanglage schwemme das Fugenmaterial auch immer wieder aus (u.a. auch durch die maschinelle Reinigung durch aha) und müsse neu eingefegt und eingeschlämmt werden.
Geplant sei, im Frühjahr parallel zur Vollsperrung der Hauptstraße die Anrampungen abzuflachen und darüber hinaus Pflasterschäden laufend auszubessern sowie fehlendes Fugenmaterial regelmäßig zu ersetzen.

Folgende Maßnahmen seien grundsätzlich denkbar:
> regelmäßiges erneutes Einschwemmen
> Unterlassen der Maschinenreinigung durch aha
> Ersetzen der Pflasterbettung und des Fugenmaterials durch bitumengebundenes Material (sehr kostenintensiv)

Baulich nicht umsetzbar sei das Aufbringen einer Asphaltdecke.

Die Bezirksratsmitglieder aller Fraktionen äußerten sich mehrheitlich sehr verärgert über die Situation und monierten, dass von der Verwaltung keine langfristige Lösung angestrebt würde.
Bezirksbürgermeister Markurth zog daraufhin das Fazit, dass dafür wohl ein politischer Beschluss gefasst werden müsse.

Herr Priese und Herr Brandt stellten das Wohnbauprojekt an der Göttinger Chaussee 267m vor.

Stellvertretender Bezirksratsherr Dette bedauerte sehr, dass das Vorhaben nicht mindestens den KfW-Standard 40 erreiche.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Sie wurde durchgeführt von 20.15 Uhr bis 20.20 Uhr.

Ein Einwohner regte an, dass man die Möglichkeit schaffen sollte, an die Müllmelde-App GPS-Daten übermitteln zu können, um somit den genauen Standort kenntlich machen zu können.



Bezirksbürgermeister Markurth unterbrach die Sitzung coronabedingt von 20:20 Uhr bis 20:35 Uhr.



TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2694/2020)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:

1. IB 06-2020 Das jüdisch-bucharische-sefardische Zentrum erhält zur Gestaltung des
Spielplatzes bis zu 2.900,- €
2. IB 10-2020 Der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkunft Tresckowstr. 45 erhält für
Laptops bis zu 3.000,- €


Auf Antrag der AfD- Fraktion wurden die Anträge einzeln abgestimmt:
Der Antrag IB 06-2020 wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag IB 10-2020 wurde mit 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen angenommen.



TOP 6.
A N F R A G E N

>> alle Anfragen wurden schriftlich zum Protokoll beantwortet!

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Brandschutz von öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2269/2020)

Immer wieder müssen bei älteren öffentlichen Gebäuden in der Stadt Hannover die Brandschutzmaßnahmen erneuert werden. Grund dafür sind meist die sehr veralteten Brandschutzeinrichtungen in den jeweiligen Gebäuden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann waren die letzten Brandschutzbesichtigungen der Feuerwehr und des Ordnungsamtes an diesen Gebäuden im Stadtbezirk Ricklingen?
2. Wie viele Schulen, Freizeiteinrichtungen, o.ä. werden im Stadtbezirk Ricklingen jährlich auf ihre Brandschutzsicherheit geprüft?
3. Bei welchen Schulen im Stadtbezirk Ricklingen muss der Brandschutz erneuert werden?

Antwort:

Frage 1: Der Fachbereich Feuerwehr führt auf Grundlage des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in besonderen Objekten und Einrichtungen regelmäßig Brandverhütungsschauen durch. Das Ordnungsamt bzw. der Fachbereich Öffentliche Ordnung besitzt hier keine Zuständigkeit.
Der Überprüfungsschwerpunkt liegt auf der Erfassung von betrieblichen, technischen und organisatorischen Mängeln. Ferner werden im Rahmen der Brandverhütungsschau die objektspezifischen Brandschutzeinrichtungen für die Feuerwehr gesichtet bzw. die externen Prüfnachweise hierfür geprüft, z.B. Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen. Durch die Brandverhütungsschau werden auch die objektspezifischen Einsatzplanungen bewertet, so z.B. die Aufstellflächen für die Feuerwehr, die Anleiterbarkeit des Gebäudes oder vorhandene Feuerwehrpläne.


Zur Abgrenzung sei erwähnt, dass es sich bei der Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr nicht um eine bauordnungsrechtliche Überprüfung handelt. Es wird nicht begutachtet, ob die Gebäude der aktuellen Baugenehmigung entsprechen oder ob bestehende Gebäude an die aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden sollen oder müssen. Auch die systematische Erfassung von abgängigen und defekten Bauteilen und Anlagen zählt nicht zum Überprüfungsumfang einer Brandverhütungsschau.
Die Überprüfungsfrist im Rahmen von Brandverhütungsschauen beträgt im Regelfall fünf Jahre. Nur in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, finden die Brandverhütungsschauen in einem Abstand von höchstens drei Jahren statt. Vereinzelt und anlassbezogen können die Überprüfungsfristen auch angepasst werden, z.B. bei Neu- und Umbaumaßnahmen.
Im Stadtbezirk Ricklingen sind von insgesamt 45 städtischen Objekten 27 als brandschaupflichtig eingestuft. Diese 27 Objekte gliedern sich in 16 Einrichtungen für Kinder (Kitas/Horte) und neun Schulen sowie zwei weitere Objekte, darunter das Stadtteilzentrum Ricklingen. Die letzten Begehungen der einzelnen brandschaupflichtigen Einrichtungen bzw. eine Beteiligung bei Neu- und Umbaumaßnahmen durch den Fachbereich Feuerwehr liegen daher längstens fünf bzw. drei Jahre zurück.


Frage 2: Wie unter Frage 1. erläutert, finden Brandverhütungsschauen der Feuerwehr regelmäßig alle fünf oder drei Jahre statt. Folglich werden aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage keine städtischen Gebäude systematisch in einem Jahresrhythmus durch den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen einer Brandverhütungsschau begangenen.
Unabhängig von den Brandverhütungsschauen durch den Fachbereich Feuerwehr werden jedoch in allen städtischen Objekten regelmäßig Begehungen durch den Fachbereich Gebäudemanagement durchgeführt. Im Rahmen der baulichen Unterhaltung werden auch die technischen Brandschutzeinrichtungen, wie Brand- und Gefahrenmeldeanlagen, Feuer- und Rauchschutztüren, Rauchabzüge etc. auf Basis normativer Vorgaben im Regelfall jährlich oder zweijährlich durch Sachkundige geprüft.


Frage 3: In den vergangenen Jahren wurden in einigen Schulen im Stadtbezirk Ricklingen Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes durchgeführt. Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt:
- GS Wettbergen: Herstellung von außenliegenden Fluchttreppen, Einbau einer Brandwarnanlage im Forum
- GS Wilhelm Busch: Ertüchtigung der Treppenräume, Schaffung von zwei baulichen Fluchtwegen mittels Bypass-Lösungen
- GS Stammestraße: Schaffung von zwei baulichen Fluchtwegen mittels Bypass-Lösungen im Altbau
- OBS Peter Ustinov: Ertüchtigung eines Treppenraumes, Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe, Schaffung von zwei baulichen Fluchtwegen mittels Bypass-Lösungen

- OBS Peter Ustinov, Außenstelle Pyrmonter Straße: Schaffung eines Treppenraumes, Anbau einer außenliegenden FluchttreppeSofern in Schulen Mängel im Rahmen von Brandverhütungsschauen, Begehungen oder aufgrund von Sachkundigenprüfungen erkannt werden, werden kleinere Mängel möglichst kurzfristig behoben. Bei umfangreicheren Maßnahmenbedarf werden geeignete Projekte zur Verbesserung der Situation in die Wege geleitet. Aktuell sind z.B. folgende Vorhaben geplant bzw. in Umsetzung:

- GS Stammestraße: Überprüfung und ggfs. Ertüchtigung oder Neuerstellung von Brandschutz-Unterdecken im Altbau (in Umsetzung)
- GS Mühlenberg: Ersatzneubau des gesamten Schulgebäudes (voraussichtlich ab 2021)
- RS Johannes Kepler: Herstellung von außenliegenden Fluchttreppen, Ertüchtigung des innenliegenden Treppenraumes (in Umsetzung)

Die Gewährleistung und Sicherstellung des baulichen Brandschutzes ist grundsätzlich eine Aufgabe über die gesamte Lebenszeit der Schulgebäude. Es werden, zumeist anlassbezogen z.B. bei Änderungen des Schutzziels, Nutzungsänderungen oder ähnlichen, fortlaufenden Maßnahmen geplant und durchgeführt. Beispielhaft seien die Erneuerung von Brand- und Rauchschutztüren, die Ertüchtigung von Bauteilen, der Einbau von Warn- und Meldeanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung der Flucht- und Rettungswege genannt.


TOP 6.1.2.
Verkehrsspiegel im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2295/2020)

Im Stadtgebiet von Hannover wurden an insgesamt 100 gefährlichen Kreuzungen einfache Verkehrsspiegel angebracht. Die ersten der neuen „Trixi-Spiegel“ wurden nach Angaben der Stadtverwaltung bereits Anfang September an einigen ausgewählten Standorten installiert. Die Standorte sollten laut Stadtsprecher nach und nach ausgewählt werden. Die Spiegel sollten außerden nicht nur an Unfallstellen installiert werden, sondern auch präventiv an Standorten mit unzureichenden Sichtachsen1.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie viele dieser Verkehrsspiegel wurden bislang im Stadtbezirk Ricklingen aufgestellt?
  2. An welchen Standorten im Stadtbezirk Ricklingen befinden sich diese Verkehrsspiegel?
  3. An welchen Standorten im Stadtbezirk Ricklingen sieht es die Verwaltung angedacht weitere Verkehrsspiegel aufzustellen?

Zusammenfassende Antwort

Die Verwaltung hat seit 02.09.2020 an insgesamt 65 Örtlichkeiten im Stadtgebiet zur Optimierung Verkehrssicherheit für Radfahrende Verkehrsspiegel (so genannten Trixi-Spiegeln) installiert. Die Spiegel sollen die Sichtbeziehungen für rechtsabbiegende Fahrzeuge auf den Radverkehr verbessern.
Es sollen insgesamt 100 Spiegel im Stadtgebiet installiert werden. Zunächst wurde vorrangig die Installation an lichtsignalgeregelten Kreuzungen/Einmündungen umgesetzt, an denen
1. der Rechtsabbieger nicht separat signalisiert ist (d.h. der geradeausfahrende Radverkehr gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern grün hat) und
2. sich in den vergangenen Jahren vereinzelt Verkehrsunfälle zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrenden ereignet haben.

In einem zweiten Schritt wurden auch Spiegel an anderen Örtlichkeiten (insb. dort, wo ein hoher Radverkehrsanteil ist und auch vermehrt Schwerlastverkehr rechts abbiegt) installiert, um Sichtbeziehungen noch weiter zu optimieren.
Damit soll die Verkehrssicherheit für Radfahrende auch präventiv verbessert werden, so wie beispielsweise auch durch die seit etwa 2 Jahren laufenden Maßnahmen zur Rotmarkierung aller Radwegefurten an Knotenpunkten im Stadtgebiet.

Nach den vorliegenden Unterlagen haben sich im Stadtbezirk Ricklingen erfreulicherweise in den letzten Jahren keine (polizeilich erfassten) Verkehrsunfälle mit schwereren Unfallfolgen von Radfahrenden mit rechtsabbiegenden Fahrzeugen an lichtsignalgeregelten Kreuzungen/Einmündungen ereignet.
Insofern erfolgte bisher im Stadtbezirk Ricklingen nur an der Einmündung In der Rehre/Auf dem Grethel (aufgrund der dortigen besonderen örtlichen Verhältnisse) eine Installation von Trixi-Spiegeln.

Derzeit ist die Installation von Spiegeln an anderen Örtlichkeiten im Stadtbezirk nicht vorgesehen.


TOP 6.1.3.
Abgestellter Fahrradanhänger an der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2296/2020)

Seit längerem steht an einem der Fahrradbügel an der Grundschule Stammestraße ein Fahrradanhänger. Dieser ist ca. zwei Meter lang, ist stark beschädigt und blockiert insgesamt zwei Abstellplätze für Fahrräder.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist dieses Problem der Verwaltung bekannt?
  2. Was wird die Verwaltung unternehmen um diesen Anhänger zu entfernen?

Antwort von aha

Der im Antrag beschriebene Anhänger, der sich auf öffentlicher Fläche befand, wurde nach Prüfung als schrottwertig eingestuft und sofort von der Abfallfahndung der Stadtreinigung entfernt.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Wennigser- und Gehrdener Straße – wie ist der Zeitplan?
(Drucks. Nr. 15-2420/2020)

Die Anwohner*innen der Wennigser- und Gehrdener Straße leiden seit Jahren unter Straßenbaumaßnahmen. Derzeit sind noch die Bereiche Wennigser Straße ab Kreuzung Gehrdener Straße Richtung Rohrskamp und Gehrdener Straße ab Ronnenberger Straße bis Springer Straße betroffen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Planungsstand für die Fertigstellung der Wennigser Straße und der Gehrdener Straße?
2. Können die Bauwagen entfernt oder so platziert werden, dass sie nicht sichtbehindernd sind?
3. Im Baustellenbereich und in der Nähe der Bauwagen wird zunehmend Müll entsorgt. Wer ist für die Beseitigung zuständig?


Antwort:

Zu Frage 1.)
Die Fertigstellung der Wennigser Straße erfolgt vorbehaltlich der Witterung bis Ende diesen Jahres. Der Ausbau der Gehrdener Straße beginnt voraussichtlich im 1. Quartal 2021. Die Bauzeit beträgt vorbehaltlich der Witterung ca. 5 Monate.
Zu Frage 2.)
Die Lage der Baustellen- und Materialcontainer sowie die Lagerfläche sind aufgrund der Platzverhältnisse in dem gesamten Quartier nur an der aktuellen Stelle möglich.

Zu Frage 3.)
Bei einer Prüfung der Örtlichkeit wurde kein Müll angetroffen. Jeglicher im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche befindliche Müll wird durch die Baufirma entsorgt.


TOP 6.2.2.
Radweg an der Westseite vor dem Ricklinger Stadtfriedhof

(Drucks. Nr. 15-2421/2020)

Der markierte Radweg auf dem Seitenstreifen endet plötzlich vor dem Café Allegro auf dem Fußweg (siehe Foto). Es gibt bislang keine Beschilderung, die ihn ab dort als Fuß- und Radweg kennzeichnet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird diese Beschilderung angebracht?
2. ist ggf. eine andere Lösung vorgesehen?


Antwort

Höhe Göttinger Chaussee 248 zu Beginn der Einengung der baulichen Seitenanlage wurde eine Beschilderung „Gehweg“ mit Zusatz „Radverkehr frei“ zwischenzeitlich aufgestellt.


TOP 6.2.3.
Abstellen von PKW auf Grünstreifen und Fuß-/Radweg
(Drucks. Nr. 15-2422/2020)

Auf dem Fuß- und Radweg in der Nähe der Kreuzung Bückeburger Allee/Göttinger Chaussee (Südseite) und der Tankstelle stellen die Nutzer des hinter der Mauer liegenden Hauses permanent Autos und Schrott-Fahrzeuge auf dem Grünstreifen vor der Mauer halbseitig auf dem Fuß- und Radweg ab. Dadurch kommt es zu Behinderung von Radfahrer- und Fußgänger*innen. Zudem wird Eingangsbereiches des Stadtteiles verunstaltet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Grünstreifen in Privatbesitz?
2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um diesen oben genannten Missstand zu beheben?
3. Wird untersucht, ob von den Fahrzeugen eine Gefährdung des Grundwassers ausgeht?


Antwort des NLSTBV
(Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr):

Der `beklagte` Streifen entlang der Grundstücksmauer (rückseitig des Hauses), befindet sich im Eigentum des Bundes (Bundesrepublik Deutschland). Bei Begehung des Grundstückes wurden auf dem Grünstreifen drei abgemeldete Fahrzeuge und ein Anhänger festgestellt; siehe beigefügtes Foto im Dateianhang. Wie lange sich diese Fahrzeuge bereits dort befinden, können wir nicht beantworten.
Es kann bestätigt werden, dass der Anhänger leicht in den Fuß- und Radweg hineinragte.

Zwischenzeitlich konnten wir bereits den Eigentümer ermitteln, dem gemäß Katasterauszug das an den Grünstreifen angrenzende Haus der Göttinger Chaussee 78, Flurstück 8/115, Flur 7, in der Gemarkung Ricklingen, gehört.

Wir werden diesen nunmehr anschreiben und auffordern, sich des Sachverhaltes anzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die hier abgestellten Fahrzeuge geräumt werden. Es ist anzunehmen, dass eventuell Mieter Ihre Fahrzeuge dort widerrechtlich abgestellt haben. Folglich müsste hier der Hauseigentümer als zuständiger Vermieter die dort wohnhaften Mietparteien befragen/anschreiben. Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite nicht vollends bestätigt werden.

Eine Untersuchung auf etwaige Gefährdung des Grundwassers durch die hier abgestellten Fahrzeuge wurde unsererseits bislang nicht ausgeführt.


TOP 6.2.4.
Göttinger Hof, Radweg von /nach Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2423/2020)

Dieser Radweg wird durch die aktuelle Pollersetzung auf eine Fahrspur eingeengt (siehe Foto). Vor einiger Zeit wurden Markierungen auf der Straße vorgenommen, die darauf hindeuten, dass die Poller so versetzt werden sollen, dass wieder zwei Spuren genutzt werden können. Bislang ist das nicht geschehen.

Wir fragen die Verwaltung:
Wann wird die offensichtlich schon geplante Maßnahme umgesetzt?


Antwort:
Die Maßnahme wurde in der 47. Woche umgesetzt.


TOP 6.2.5.
Parksituation von Wohnwagen und Gespannen in der Kopenhagener Straße
(Drucks. Nr. 15-2546/2020)

Die Kopenhagener Straße entwickelt sich nach Einschätzung von Anwohnerinnen und Anwohnern immer mehr zu einem Dauerabstellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile. Um die maximale Abstelldauer von 14 Tagen gemäß § 12 Abs. 3 StVO nicht zu überschreiten, werden die Fahrzeuge regelmäßig lediglich um wenige Zentimeter bewegt. 2003 hat die Verwaltung auf eine Bezirksratsanfrage zur Abstellsituation von LKW und Wohnwagen in der Bergfeldstraße geantwortet, dass LHH und Polizei für diesen Bereich eine Parkbeschränkung für diese Fahrzeugtypen ablehnen, da die Bergfeldstraße eine Hauptverkehrsstraße sei und sonst eine Verdrängung in die Wohnstraßen erfolge. Dieser offensichtlich auch aus Sicht der Verwaltung nicht erwünschte Effekt scheint jedoch inzwischen eingetreten zu sein, wie die Situation in der Kopenhagener Straße zeigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1.) Werden regelmäßige Kontrollen abgestellter Wohnwagen, LKW und Gespanne durch Polizei, Verkehrsaußendienst und Städtischen Ordnungsdienst im Stadtteil Wettbergen durchgeführt, und welche Verstöße gegen die Dauerparkbeschränkung haben diese in den letzten Jahren festgestellt?
2.) Wie beurteilt die Verwaltung die Ausweisung eines Eingeschränkten Halteverbots für Wohnwagen und Gespanne in der Kopenhagener Straße in der Zeit von z.B. 00.00-06.00 Uhr, um das unerwünschte Abstellen in den Wettberger Wohnstraßen zu unterbinden?
3.) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um der Dauerparksituation vor Ort wirksam entgegenzutreten?


Antwort



Zu Frage 1:
Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs fällt in erster Linie in die Zuständigkeit des Verkehrsaußendienstes der Landeshauptstadt Hannover. In den Jahren 2019 und 2020 hat der Verkehrsaußendienst im gesamten Stadtgebiet insgesamt 568 Anhänger und Wohnwagen in die Überwachung aufgenommen. Im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Oktober 2020 wurden für insgesamt 333 Anhänger/Wohnwagen aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer von zwei Wochen Anzeigen aufgenom-
men. Eine Auswertung nach Stadtbezirken ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Außerhalb des Cityrings werden Parkverstöße zumeist aufgrund von Hinweisen und Beschwerden kontrolliert. Zur Kopenhagener Straße lagen solche Hinweise in den letzten Jahren nicht vor, so dass dort sporadisch überwacht worden ist. Diese Anfrage wird zum Anlass genommen, dort für einige Zeit im Rahmen der personellen Kapazitäten verstärkt zu überwachen.

Ergänzung des PK Ricklingen
"Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir den beschriebenen Bereich aus polizeilicher Sicht gesondert in Augenschein genommen. Die Situation stellt sich vor Ort so dar, dass derzeit max. 3 verschiedene Fahrzeuge, darunter 2 Wohnmobile, den Parkraum nutzen.


Eine Überprüfung der Radstellung zum Nachweis von Positionsveränderungen wurde durch uns nicht durchgeführt.

Der Schwerpunkt der Parksituation liegt nach unserer Einschätzung eher in der subjektiven „Wegnahme“ eines Parkplatzes für andere Anwohner als in der Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs. Weitere polizeiliche / repressive Maßnahme sind derzeit nicht vorgesehen. Der Kontaktbeamte PHK Siegmund hat ergänzend jedoch ein Gespräch mit einer Fahrzeughalterin geplant, um die Situation zu begleiten."

Zu Frage 2 und 3:
Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen schwere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie schwere Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässige Gesamtmasse in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht regelmäßig parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen alle Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen parken. Dies gilt nicht, wenn der Anhänger an das Kfz gekoppelt ist und mit diesem ein Gespann bildet.

Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung parkte in der Kopenhagener Straße ein Wohnmobil und ein Wohnwagen-Gespann. Schwere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t und schwere Kraftfahrzeuganhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 t parkten nicht vor Ort.

Die vorgefundene geringe Anzahl von parkenden Wohnmobilen und Wohnwagen in dem Wohngebiet Kopenhagener Straße kann verkehrsrechtlich nicht als störend gedeutet werden. Bereits die Verbotsbeschilderung eines örtlichen, zeitlich beschränkten Parkverbots für Personenkraftwagen über 2,8 t wäre somit unverhältnismäßig.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Übernachtungen auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2559/2020)

Anwohner des Butjerbrunnenplatzes beobachten dort ein zunehmendes Übernachten Wohnungsloser, dies teils alkoholisiert und mit Belästigungen der Passanten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist dies der Verwaltung bekannt?
2. Wenn ja, werden Maßnahmen ergriffen?

Antwort

Der städt. Ordnungsdienst ist seit Eingang der Anfrage mehrfach vor Ort gewesen, konnte dort aber keine Personen antreffen. Die Obdachlosen und Trinkenden am Butjerbrunnenplatz sind in Fachbereich Ordnung schon lange bekannt. Wenn sie auf dem Platz angetroffen wurden, konnte bisher kein störendes Verhalten festgestellt werden. Der Ordnungsdienst wird weiterhin kontrollieren und Flyer zu Hilfsangeboten der Stadt aushändigen, wenn dies von den betroffenen Personen erwünscht ist. Bisher wurden entsprechende Angebote abgelehnt.

Bei akuten Störungen sollte eine Meldung per Telefon (16 85 55 55) oder oder E-Mail
(
ordnungsdienst@hannover-stadt.de) erfolgen, damit den Beschwerden zeitnah nachgegangen werden kann.


TOP 6.3.2.
Kennzeichnung von Parkflächen im Zero-E-Park 2./3. BA
(Drucks. Nr. 15-2560/2020)

Das Parken in Spielstraßen außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen ist verboten. Im Bebauungsplan Nr. 1522 wurden entsprechende Parkflächen festgesetzt. Die Markierungen fehlen jedoch bis heute.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist dies der Verwaltung bekannt?
2. Zu wann wird der Mangel abgestellt?


Antwort

In Bebauungsplänen eingetragene Aufteilungen der Straßenverkehrsflächen stellen in der Regel lediglich eine Absichtserklärung in Form einer nachrichtlichen Darstellung dar. Insbesondere die Anordnung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum unterliegt den im Prozess der Bebauung und der Anlage von Grundstückszufahrten und Grundstückszugängen geschaffenen Gegebenheiten.

Zu 1.) Der Verwaltung ist die fehlende Markierung der geplanten öffentlichen Stellplätze in den Anliegerstraßen des 2. und 3. Bauabschnittes im „Zero-E – Park“ Wettbergen bekannt. Dies betrifft folgende Straßen:
2. BA: Ingeborg-Steinohrt-Weg, Gabriele-von-Glasow-Weg, Margarethe-Gehrig-Weg und Katharina-Behrendt-Weg
3. BA: Luise-Westkirch-Weg, Sophie-Sichart-Weg, Malwine-Enckhausen-Weg, Käthe-Vordtriede-Weg und Minna-von-Mädler-Weg
Nach nunmehr vollständiger Grundstücksbebauung in den vier westlich und fünf östlich an die Sammelstraße Mühlenwinkel anschließenden Anliegerstraßen hat die Verwaltung die Anordnung der gegenüber der Straßenplanung tatsächlich möglichen Stellplätze überprüft und festgelegt.

Zu 2.) Die farbliche Markierung der Stellplätze wird zeitnah, jedoch unter dem Vorbehalt der technisch erforderlichen Witterung bzw. Verarbeitungstemperatur erfolgen.


TOP 6.3.3.
Eigentümerwechsel/Neubau Ecke Gehrdener-Springerstr.
(Drucks. Nr. 15-2561/2020)

Der Komplex Ecke Gehrdener-Springerstr. Nordwest hat einen Eigentümerwechsel erfahren. Der Neueigentümer plant Abriss und Neubau unter Verlust des ansässigen Nahversorgers „Der kleine Laden“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was ist hierüber der Verwaltung bekannt?
2. Wenn Abriss und Neubau, wann?
3. Was ist dann für den Nahversorger vorgesehen?

Zusammenfassende Antwort

Der Eigentümerwechsel der Immobilie Springer Straße 29 ist der Verwaltung bekannt. Bauanträge liegen für den genannten Bereich nicht vor. Der Verwaltung sind keine Bauabsichten des Eigentümers bekannt. Sie bemüht sich um Kontaktaufnahme mit dem neuen Eigentümer, um die Fragen des Bezirksrats zu klären.


TOP 6.3.4.
Corona Stabilitätspakt für Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-2562/2020)

Die TuS Wettbergen hat Anträge zum Corona Stabilitätspakt für Sportvereine bei der LHH gestellt. Es handelt sich um Mehrausgaben und Mindereinnahmen aufgrund der Pandemie.
Dem Verein wurde uns von der LHH mitgeteilt, dass er nur dann eine Förderung erhalten kann, wenn am Ende des Jahres 2020 mit einem Haushaltsdefizit abgeschlossen wird. Dieses muss die Existenz des Vereins gefährden. Das wurde in einer Videokonferenzen mit den Sportvereinen, der LHH und dem Stadtsportbund nicht gesagt. Der Verein wird nicht mit einem Minus zum Jahresende abschließen und bekommt demnach auch keine Förderung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum ist eine finanzielle Förderung an die Existenzgefährdung gebunden?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Verein eine finanzielle Unterstützung erhält?
3. Welche Maßnahmen hat die LHH für die Unterstützung der Sportvereine in der Corona Krise geplant?

Antwort
zu 1.)
Gemäß Ziffer 2 des vom Rat der Landeshauptstadt beschlossenen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise (Drucksache 0982-2020), dient die Hilfe dazu, existenzbedrohliche Lagen zu kompensieren.
zu 2. und 3.)
Unter Ziffer 4 a) des vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Stabilitätspakets in der Corona-Krise (Drucksache 0982-2020) sind alle Möglichkeiten und Maßnahmen der Stadt für finanzielle Unterstützungen der hannoverschen Sportvereine abschließend aufgeführt:

· Beibehaltung der geplanten städtischen Förderung trotz Corona-bedingter Ausfälle und Anpassung von Zahlungsterminen
· Städtischer Verzicht auf Einnahmen, Mieten und Stundung
· Unterstützung der Sportvereine bei Corona-bedingtem Mitgliederschwund und Einnahmeausfällen.

Der TuS Wettbergen hat Anträge auf Förderung von Corona-bedingtem Mitgliederschwund bzw. Einnahmeausfällen gestellt. Der Antrag auf Förderung des Mitgliederschwundes musste aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden. Der Antrag auf Unterstützung wegen Corona-bedingter Einnahmeausfälle konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil trotz Aufforderung bislang nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind.
TOP 6.3.5.
Einschränkungen des Straßenverkehrs In der Rehre durch Stadtbahnverlängerung auf der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-2563/2020)

Nach langwierigen Bauarbeiten ist die Rehre endlich wieder befahrbar. Mit der Verlängerung der Stadtbahntrasse auf der Göttinger Chaussee wird befürchtet, dass es zu einer erneuten Vollsperrung kommt. Bei einer frühzeitigen Information können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf einstellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Umsetzung der Baumaßnahme unter Verkehr geplant oder ist mit einer Vollsperrung zu rechnen?
2. Falls ja: Ab und bis wann ist voraussichtlich mit einer Vollsperrung zu rechnen?

Antwort

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet.
Die infra teilt mit, dass sie regelmäßig über verschiedene Medien ausführlich über Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen informiert.

„Im Bereich in der Göttinger Chaussee mit der Einmündung der Straße In der Rehre wird vom Frühjahr 2021 bis Ende 2021 gebaut.
Nach aktueller Planung soll im Bereich der Einmündung halbseitig gebaut werden, so dass eine Vollsperrung nicht notwendig ist. Für einen qualitativ hochwertigen Deckeneinbau ist jedoch eine tageweise Vollsperrung sinnvoll. Dieses Detail ist bisher noch nicht abschließend mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.
Sollte es zu einer tageweisen Vollsperrung kommen, wird diese im Herbst 2021 stattfinden. Die infra wird selbstverständlich in gewohnter Weise darüber informieren“.


TOP 6.3.6.
Bautätigkeiten in der Hauptstraße Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2564/2020)

Nach einer schlechten Vorabinformation durch die Verwaltung für dieses Bauvorhaben ist es dringend notwendig einen Zwischenbericht zu erhalten. Der derzeitige Baufortschritt zeugt nicht unbedingt von einem nahen Abschluss der Bautätigkeiten. Zumal von einer Firma zugemacht wird und von der nächsten Firma wieder aufgemacht wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Baufortschritte?
2. Wann ist die Hauptstraße wieder beidseitig befahrbar und die Bürgersteige wieder in einem Zustand, der die Auflagen der Verkehrssicherheitspflicht entspricht?
3. Wann ist mit dem endgültigen Abschluss Bautätigkeiten zu rechnen und ist die geplante Generalwiederherstellung (Osterferien 2021) vorzuziehen so dass die Bürger wieder in einen Stadtteil ohne Baulärm und ständigen Umleitungen und Belästigungen leben können?

Antwort

zu Frage 1.)
Es handelt sich hier um Leitungsarbeiten im Zuge einer privaten Hochbaumaßnahme. Die Verwaltung bzw. der Fachbereich Tiefbau kann somit nicht über den Stand des Baufortschritts berichten.
Der Fachbereich Tiefbau erwartet von den betreffenden Leitungsträgern (enercity, Telekom, Stadtentwässerung) eine Fertigstellungsanzeige, um dann nach Abschluss der Leitungsarbeiten mit der Wiederherstellung der Verkehrsfläche zu beginnen.
Die Fertigstellungsanzeigen sollten in den nächsten Wochen eingehen.
Die Eröffnung des Ladengeschäfts (Bäckerei Schäfer) ist nach Kenntnis des Fachbereich Tiefbau auf vorrausichtlich Anfang Januar verschoben.

Zu Frage 2.)
Nach Beendigung der Arbeiten der Leitungsträger erfolgt die Aufhebung der aktuellen Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelung). Es werden wieder beide Fahrtrichtungen befahrbar sein. Mit örtlichen Einschränkungen ist weiterhin zu rechnen. Eine Abnahme der provisorischen Wiederherstellung durch die Leitungsträger erfolgt nach Fertigstellung der Leitungsarbeiten. Dabei wird auch auf einen verkehrssicheren Zustand geachtet.

Zu Frage 3.)
Die Wiederherstellung der Leitungsaufbrüche in der östlichen und westlichen Nebenanlage sowie der Herstellung der geänderten Zufahrt zum Ladengeschäft erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2021 in Abhängigkeit von der Witterung und Baufreiheit. Die Fahrbahndeckensanierung über die gesamte Fahrbahnbreite wird wegen der geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung ausgeführt. Aufgrund des Busverkehrs ist dies nur in den Ferien (Osterferien 2021) möglich.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Am 16.06.2020 neu eingebaute Fahrradständer in der Straße „ An der Kirche“
vor Hausnummer 3 neben den drei Parkplätzen in der Parkbucht.

(Drucks. Nr. 15-1441/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Ständer zu entfernen oder zu versetzen. Die Fahrradbügel sind eine Gefahr für aussteigende Fahrzeugführer oder Beifahrer.

Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.2.
Fahrradständer Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1906/2020)

Antrag
Die Grundschule Wettbergen erhält zusätzliche Fahrradständer.

Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.3.
Straßenbereich Hauptstraße/ In der Rehre/ An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-1909/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich für den oben genannten Straßenbereich eine dauerhafte Lösung vorzustellen, welche es nicht erforderlich macht, ständige Nachbesserungen einzufordern, die ohne jeglichen Erfolg sind.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.1.4.
Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-1911/2020)

AntragDie Verwaltung bringt Gummi-Abstandshalter zur Lärmminimierung an allen Zäunen sämtlicher Bolzplätze des Stadtbezirkes an bzw. erneuert diese. Die Verwaltung prüft darüber hinaus weitere geeignete Maßnahmen zur Verringerung von Geräuschemissionen.

Der Antrag wurde ersetzt durch 15-1911/2020 N1.

TOP 7.1.4.1.
Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1911/2020 (Lärmschutz auf Bolzplätzen)
(Drucks. Nr. 15-2291/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt eine Prioritätenliste zu erstellen, auf der die Bolzplätze im Stadtbezirk Ricklingen gelistet sind, die die Anwohner am meisten durch Lärm stören.

  1. Die Verwaltung informiert den Bezirksrat Ricklingen über die entstehenden Kosten für die sog. „Gummiabstandshalter“.
  2. Über die Nachrüstung der jeweiligen Bolzplätze im Stadtbezirk Ricklingen ist aufgrund der anfallenden Kosten im Einzelnen abzustimmen.
Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.1.4.2.
Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-1911/2020 N1)

Antrag
Die Verwaltung prüft geeignete Maßnahmen zur Verringerung von Geräuschemis-sionen auf Bolzplätzen (z.B. Gummi-Abstandshalter).

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.1.5.
Versetzung Fahrradbügel Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1912/2020)

Antrag
Die Fahrradbügel an der Stammestraße werden versetzt.

Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.5.1.
Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1912/2020 (Versetzung Fahrradbügel Stammestraße)
(Drucks. Nr. 15-2292/2020)

Antrag
Die Fahrradbügel an der Stammestraße werden versetzt. Ein Fahrradbügel wird auf die andere Straßenseite zu dem Verkehrsschild „eingeschränktes Halteverbot“, Höhe des Hauses Stammestraße 49 versetzt. Die anderen beiden Fahrradbügel bleiben auf der Straßenseite und werden so versetzt, dass sie in Fahrtrichtung hintereinander stehen.

Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.6.
Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wallensteinstraße / Torstenssonstraße
(Drucks. Nr. 15-1907/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an der Wallensteinstraße gegenüber der Einmündung Torstenssonstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen.

Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen angenommen.

TOP 7.2.
der AfD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Kommunale Ehrenämter wertschätzen
(Drucks. Nr. 15-2294/2020)

Antrag
den Bezirksratsfrauen- und Herren nach Ausscheiden aus dem Bezirksrat eine Urkunde als Wertschätzung für ihr kommunales Ehrenamt zu überreichen.




Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.2.2.
Weihnachtsmarkt der Stiftung Edelhof in Ricklingen ermöglichen und unterstützen
(Drucks. Nr. 15-2293/2020)

Antrag
Die Verwaltung unterstützt die Stiftung Edelhof in Ricklingen bei den Vorbereitungen zum Weihnachtsmarkt mit einem Sicherheits- und Hygienekonzept und finanzieren diesen.

Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.2.3.
Weitere Fahrradbügel an der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2297/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, an der Sitzgelegenheit/Mauer vor der Grundschule Stammestraße weitere Fahrradbügel aufzustellen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob diese Fahrradbügel dort längst oder in einer schrägen Formation etablierbar sind.

Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.3.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.3.1.
Schwimmunterricht für Schüler*innen
(Drucks. Nr. 15-2543/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, für die kommenden Jahre mit kreativen Lösungen dafür zu sorgen, dass der Schwimmunterricht für die Schüler*innen der Schulen im Stadtbezirk Ricklingen im Rahmen des Sportunterrichts im erforderlichen Maße erteilt werden kann. Möglichkeiten wären u.a. die Reservierung von Schwimmzeiten im Aegir-Bad oder Anmietung von Zeiten in den Bädern von Hemmingen und Empelde.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.3.2.
Beschilderung des Radweges von der Kreuzung Göttinger Chaussee/Anne-Stache-Allee bis Stadtteilzentrum
(Drucks. Nr. 15-2544/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, mit Verkehrszeichen, an den Straßenlaternen in beide Richtungen angebracht, deutlich zu machen, dass der Radweg von der Ecke Göttinger Chaussee/Anne-Stache-Allee bis zum Stadtteilzentrum in beide Richtungen befahren werden kann.

Der Antrag wurde mit 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen angenommen.

TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.4.1.
Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2020
sowie der Restmittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2019
(Drucks. Nr. 15-2545/2020)

Antrag
Die dem Stadtbezirk Ricklingen für das Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen sowie die Restmittel aus der für 2019 beschlossenen Maßnahme erhält die Außenstelle der Peter-Ustinov-Schule zur Aufwertung des Schulhofes.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.4.2.
Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen in der Beckstraße
(Drucks. Nr. 15-2557/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Beckstraße im Bereich der Kleingartenanlage und der Kindertagesstätte über einen längeren Zeitraum mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Messergebnisse dem Stadtbezirksrat Ricklingen zur Kenntnis vorzulegen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.




TOP 7.5.
der CDU-Fraktion

TOP 7.5.1.
Grünfläche zwischen der Straße In der Rehre und Friedhofsgelände
(Drucks. Nr. 15-2558/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine ökologische Begrünungsplanung zu erarbeiten und dem Bezirksrat vorzustellen. Besonders sind Futterpflanzen für Insekten zu berücksichtigen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.6.1.
Zuwendung aus Eigenen Mitteln – 03.12.2020 -
(Drucks. Nr. 15-2767/2020)

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:

26-2020 Vita Mezzo Voce erhält für ein Konzert in der Michaeliskirche
bis zu 1.000 €

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.6.2.
Coronahilfen für Sport-, Schützen- und Karnevalsvereine Im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2972/2020)

Antrag



Den Sportvereinen TuS Ricklingen, SV 08 Ricklingen, TSV Saxonia, SF Ricklingen, DRC, SV Aegir, TuS Wettbergen und MSV,
den Schützenvereinen USG Wettbergen und Schützengesellschaft Ricklingen,
den Karnevalsvereinen Fidele Ricklinger, Hannoverscher Carneval Club und Lindener Narren
wird eine Corona-Unterstützung aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates von je € 1.000,- ausgezahlt.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.



Bezirksbürgermeister Markurth beendete die Sitzung um 21.25 Uhr.


Protokollführung
Frau Spreen