Informationen:
Beratungsverlauf:
- 19.08.2009: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult |
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Handlungsbedarf zur Änderung des Bebauungsplans besteht durch eine Bauvoranfrage. Der ALDI-Markt soll, nach Aufgabe der Tankstelle, durch einen Neubau sowie mit zusätzlichen Stellplätzen an der Hildesheimer Straße erweitert werden.
Die unmittelbare Nachbarschaft ist jedoch städtebaulich durch mehrgeschossige Wohn- und Geschäftsgebäude (Hildesheimer Straße) sowie mehrgeschossige Wohnhäuser (Siemensstraße, Mozartstraße) in geschlossener Blockrandbebauung geprägt. Diese Bebauungsart soll auch für den Planbereich aufgenommen und als geschlossene Bebauung auf der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt werden.
Die Geländeoberflächen im Plangebiet sollen durch Festsetzung frei von ruhendem Verkehr gehalten und die erforderlichen Stellplätze in der vorhandenen bzw. zu erweiternden Tiefgarage untergebracht werden.
Die Änderung des Bebauungsplans bewirkt keine erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Voraussetzungen zur Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB liegen vor.
Nach dem Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan vom 26.03.2009 (Drucksache 0483/2009) wurde die Bauvoranfrage gem. § 15 Abs. 1 BauGB vorerst bis April 2010 zurückgestellt. Einer Erweiterung des ALDI-Marktes bis zur zulässigen Größe von 800 m² Verkaufsfläche steht grundsätzlich nichts entgegen, wenn die vorstehend genannten Planungsziele nicht beeinträchtigt werden.