Drucksache Nr. 2809/2021:
Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
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2809/2021
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Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0

Antrag, die Fortsetzung des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0 in folgenden Punkten zu beschließen:

  1. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
    Die Landeshauptstadt Hannover verzichtet auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31.05.2022. Außerdem verzichtet die Landeshauptstadt bei städtischen Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums, die zum Zwecke der Außengastronomie vermietet sind, ebenfalls bis zum 31.05.2022 auf den Mietzins.
  2. Gestattung des Aufstellens von Zelten, Pavillons und sonstiger verkehrs- sowie standsicherer Überdachungen für die Außengastronomie, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.
    Die LHH lässt das Aufstellen von Zelten, Pavillons und sonstigen verkehrs- sowie standsichere Überdachungen für die Außengastronomie in der Landeshauptstadt bis zum 31.05.2022 zu, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Fortsetzung des Corona-Stabilitätspakets 2.0 dient der Abmilderung der Belastungen der Unternehmensbranchen der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft. Diese betrifft die Unternehmer*innen gleichermaßen, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Kostentabelle

Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31. Mai 2022 entspricht einem Finanzvolumen von ca. 290.000 Euro.

Begründung

Mit der Drucksache Nr. 2727/2021 ist die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, welche Maßnahmen aus dem hannoverschen Corona-Stabilitätspaket 2.0 (DS-Nr. 0078/2021) angesichts der aktuellen Pandemie-Lage fortgeführt und evtl. ergänzt (auch im Hinblick auf das Schausteller*innengewerbe) werden müssten. Mit der vorgelegten Drucksache kommt die Verwaltung diesem Prüfauftrag nach.

Die weitere Prüfung von Maßnahmen in Sinne der DS Nr. 2727/2021 hat ergeben, dass das geltende Verbot für die Aufstellung von Pavillons und Zelten für gastronomische Zwecke gem. §7 Abs. 3 S. 7 Sondernutzungssatzung der LHH und die Maximalhöhe von 1,60 m für Windschutz gem. § 7 Abs. 3 S. 2 Sondernutzungssatzung der LHH bis zum 31.05.2021 ausgesetzt werden soll (vgl. DS Nr. 2848/2020).

Durch die Fortsetzung dieser Maßnahmen wird die lokale Wirtschaft und insbesondere die Gastronomieunternehmen gestärkt. Eine besondere Stundungsregelung festzuschreiben, ist nicht erforderlich, da die ADA 20/34 das gesamte Feld vollinhaltlich abdeckt.

Die übrigen Fördermaßnahmen der Stabilitätspakets 2.0, dazu gehörte der Verzicht auf städtische Nutzungsgebühren für Sporthallen, eine Projekt- und Konzeptförderung für Kulturschaffende und gemeinwohlorientierte Kultureinrichtungen sind aktuell nicht fortzuführen.

Aus intensiven Gesprächen, die von der Sporthallenverwaltung mit den Vereinen geführt worden sind, ist deutlich geworden, dass die Einführung der 3G/2G Regelung bzw. aktuell der 2G + Regel für die Vereine weniger ein finanzielles als ein organisatorisches Problem darstellt. Aus diesem Grund haben bereits viele Vereine ihren Trainingsbetrieb bis Weihnachten eingestellt. Den Vereinen werden diese Stornierungen/Absagen der Trainingszeiten von der Sporthallenverwaltung nicht in Rechnung gestellt, so dass den Vereinen an dieser Stelle ohnehin keine Kosten entstehen. Nach den Weihnachtsferien sollte sich das Verfahren um 3G/2G/2G+ soweit eingespielt haben, dass die Durchführung des Trainingsbetriebes für die Vereine dann wieder weitestgehend „normal“ (unter diesen Umständen) möglich sein sollte.

Für den Kulturbereich wird eine weitere kurzfristige Förderung als ungeeignete Maßnahme eingeschätzt. Die Anzahl der Anfragen zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten ist aktuell sehr begrenzt. Die Entwicklung der Coronazahlen in Deutschland und auch Hannover haben nach aktueller Einschätzung zu einer großen Zurückhaltung der Kulturschaffenden in Bezug auf kurzfristig realisierbare Projekte/ Veranstaltungen geführt. Die etablierten und institutionell geförderten Kultureinrichtungen sind grundsätzlich in Bezug auf ein reduziertes Programm und die Sicherung des Lebensunterhaltes finanziell zumindest für 2022 abgesichert und überwiegend damit beschäftigt, sich einen dauerhaft veränderten Betrieb in „Nach–Corona -Zeiten“ vorzustellen. Hierbei geht es vor allem darum, besucher*innenintensive Aktivitäten umzusteuern, z.B. digitaler zu werden im Angebot oder die Anzahl der Angebote zu erhöhen, aber für kleinere Besucher*innenzahlen auszulegen.
Dez. II 
Hannover / 22.12.2021