Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Der Antragstext wird wie folgt
geändert:
die Fortsetzung des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0 in folgenden Punkten zu beschließen:
I. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Die Landeshauptstadt Hannover verzichtet auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31.12.2022. Außerdem verzichtet die Landeshauptstadt bei städtischen Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums, die zum Zwecke der Außengastronomie vermietet sind, ebenfalls bis zum 31.12.2022 auf den Mietzins. Die Landeshauptstadt Hannover verzichtet weiterhin auf die Erhebung sonstiger Gebühren, die für gastronomische Betriebe erhoben werden.
II. Gestattung des Aufstellens von Zelten, Pavillons und sonstiger verkehrs- sowie standsicherer Überdachungen für die Außengastronomie, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.
Die LHH lässt das Aufstellen von Zelten, Pavillons und sonstigen verkehrs- sowie standsichere Überdachungen für die Außengastronomie in der Landeshauptstadt bis zum 31.12.2022 zu, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Fortsetzung des Corona-Stabilitätspakets 2.0 dient der Abmilderung der Belastungen der Unternehmensbranchen der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft. Diese betrifft die Unternehmer*innen gleichermaßen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
Kostentabelle
Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31.12. 2022 entspricht einem Finanzvolumen von ca. 540.000 Euro.