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das in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Agrikulturprogramm für Hannover“ als Fortschreibung des Landwirtschaftsprogramms der Landeshauptstadt Hannover von 1994, zuletzt fortgeschrieben 2001, zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant, da Männer und Frauen unabhängig ihres Geschlechts gleichermaßen von dem Beschluss betroffen sind.
Begründung des Antrages
Die Landwirtschaft sowie die zahlreichen unterschiedlichen Formen des Gärtnerns erfüllen wertvolle Mehrfachfunktionen in der Stadt Hannover.
Sie können
1. Freiräume in der dicht besiedelten Stadt für die Naherholung erhalten, die bei umweltschonender Nutzung
2. auch dem Naturschutz und dem Klimaschutz dienen, und
3. auf möglichst kurzen Wegen zur Lebensmittelversorgung der Stadtbevölkerung beitragen.
Diese Flächen und Nutzungen zu erhalten sowie im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung weiterzuentwickeln, ist Anliegen des Agrikulturprogramms.
Das Agrikulturprogramm bietet ein Handlungskonzept zur Sicherung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie zur Beförderung nachhaltiger Formen von landwirtschaftlicher Produktion und nachhaltigen Formen des Gärtnerns. Das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit dient der Bewusstseinsbildung der StadtbewohnerInnen hinsichtlich ihres Verbraucherverhaltens sowie dem Aufzeigen von Möglichkeiten der regionalen und gesunden Ernährung und soll auch zum aktiven Gärtnern animieren.
Das Agrikulturprogramm ist ein Baustein für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes „Mein Hannover 2030“.
Übersicht über die Handlungsfelder und Umsetzungsstrategien
| Priorität | Finanzierung |
1. Flächensicherung für landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen |
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· Keine Inanspruchnahme von besonders schützenswerten Landwirtschaftsflächen (Ackerbauliches Ertragspotential > 70 sowie Vorrangflächen für Landwirtschaft nach dem regionalen Raumordnungsprogramm; vgl. Karte 7 Agrikulturprogramm) | I | keine Kosten |
· Bei Festsetzung von Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen soll der Realisierung von produktionsintegrierter Kompensation der Vorrang eingeräumt werden (z.B. Ackerwildkrautschutz, Lerchenfenster, Extensives Grünland, Ökolandbau etc.) | II | durch Kompensations-
mittel |
2. Wirtschaftliche Existenzsicherung der Betriebe |
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· Wesentliche Grundlage der Existenzsicherung ist der Flächenerhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen (vgl. 1.) | I | keine Kosten |
· Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für Produkte in Stadt und Umland durch Förderung regionaler Vermarktung (vgl. 4.) | II | Kosten abhängig von Projekten |
3. Förderung von umweltschonenden und ökologischen Bewirtschaftungsformen |
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· Pflege durch Nutzung: Extensiv-Grünland, Pflegeflächen, wo möglich durch umweltgerechte Nutzung pflegen. Wird bereits realisiert, soll fortgeführt werden | I | Kompensations-mittel, bzw. Dauerpflege durch Verpachtung |
· Mehr Ökolandbau in der Stadt |
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o Wenn der LHH Pachtflächen zur Neuvergabe zur Verfügung stehen, werden diese bevorzugt an ökologisch wirtschaftende Betriebe gegeben (Pachtflächenvergabe) | I | keine Kosten |
o Realisierung von Ökolandbau als Ersatzmaßnahme, wo sich die Möglichkeit bietet (siehe auch 1.) | II | durch Kompensations-mittel |
| Priorität | Finanzierung |
1. Regionale Vermarktung durch Stadt als Verbraucherin |
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· Die Stadt Hannover soll als Verbraucherin mit gutem Beispiel vorangehen und regionale und ökologische Produkte in eigenen Einrichtungen (Kitas, Kantinen, Freizeitheime etc.) und auf Veranstaltungen verwenden (Beispiel Nürnberg) | I | Mehrkosten derzeit nicht bezifferbar |
· Stadt als Vermittlerin: Interessensgruppen u. Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Aktion auf Bauernmarkt, Bauernhoferlebnisse) | II | Ergebnishaushalt
plus Drittmittel |
· Beitritt der Stadt Hannover zum Netzwerk der Biostädte. Die Stadt Hannover erklärt damit ihren Willen zur Förderung der Biologischen Landwirtschaft, regionaler Produkte und zur Förderung regionaler Verbrauchs- u Esskultur | III | Kosten abhängig von Projekten |
2. Öffentlichkeitsarbeit / Information und Aktion: |
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· zur Landwirtschaft in der Stadt Hannover o z.B. Führungen im Rahmen Grünes Hannover | II | Ergebnishaushalt |
· zu ökologischer und regionaler Bewirtschaftung o z.B. Bauernhoferlebnisse (Programm in Zusammenarbeit mit der Region Hannover) | I | Ergebnishaushalt |
· zu bewusstem Verbraucherverhalten und Aufzeigen von Möglichkeiten der regionalen und gesunden Ernährung, z.B.: | I | Ergebnishaushalt |
o Programm „Offene Landwirtschaften“ von Stadt und Region (z.B. „essbare Rastplätze”) | I |
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o Selbsterntegärten durch landwirtschaftliche Betriebe als Dienstleistung | I |
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o Temporäres Gärtnern auf Brachflächen, Grabeländern sowie in Abwägung und im Einzelfall auf Grünflächen | II |
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o Kleingärtner über den Bezirksverband animieren und begleiten bei der Förderung des Nutzpflanzenanbaues | II |
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Bei den unterschiedlichen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit soll die Zusammenarbeit
/ Vernetzung mit regionalen Akteuren und unterstützenden Institutionen hergestellt werden | I | Ergebnishaushalt |
Kosten
· Mittel aus laufendem Haushalt
Für die Umsetzung von Teilen des Landwirtschaftsprogramms im Zusammenhang mit dem „Maßnahmenprogramm zur Freiraumentwicklung“, dem „Grünen Ring“ bzw. dem Programm „Mehr Natur in der Stadt“ wurden in den vergangenen Jahren bereits personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt. Für die Fortschreibung als Agrikulturprogramm müssen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Innerhalb des Programms „Mehr Natur in der Stadt“ stehen im Rahmen des Bausteins „urbane Agrikultur als Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung einzelner Projekte zur Verfügung.
· Kompensationsmittel
Im Zusammenhang mit der Realisierung von Ersatzmaßnahmen stehen investive Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die in Kooperation mit Landwirten realisiert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur „Produktionsintegrierten Kompensation“, wie z.B. die Etablierung extensiver Grünlandnutzung oder des Ökolandbaus, die Einrichtung von Lerchenfenstern oder die Anlage von Ackerwildkrautschutzstreifen.
· Mittel und Unterstützung durch Kooperationspartner
Für die Realisierung und Mitfinanzierung von Projekten aus den Handlungsfeldern 4 und 5 ist die Fortführung der Zusammenarbeit mit der Region Hannover angestrebt, die auch in der Vergangenheit schon die Finanzierung von Einzelprojekten und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück fortgesetzt werden, die im Rahmen ihres Forschungsschwerpunktes „urbane Agrikultur“ bei der Projektinitiierung, Konzepterarbeitung und Beratung durch Forschungsprojekte sowie durch studentische Arbeiten kostenfrei Unterstützung leisten kann.
· Drittmittel und Bereitstellung von Mitteln durch die LHH
Für Einzelprojekte, deren Finanzierung im Voraus nicht abzusehen und noch nicht gesichert ist, sollen Drittmittel beantragt werden. Derartige Projekte stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt der Bewilligung der angestrebten Drittmittel und der Bereitstellung der Mittel der Landeshauptstadt Hannover in gesonderten Beschlussdrucksachen.
Nach Beschluss der DS soll das Agrikulturprogramm als Broschüre aufbereitet werden.