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Von den Auswirkungen des „Hannoverschen Mittagessenkonzepts für Ganztagsschulen“ sind Schülerinnen und Schüler gleichermaßen betroffen.
Der Rat hat durch zwei beschlossene Begleitanträge zur Drucksache 1200/2012 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 die Grundlagen für ein neues „Hannoversches Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“ gelegt.
Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen von derzeit durchschnittlich 3,50 € pro Essen auf 2,80 € pro Essen (Preisstand 2013) zu erreichen.
Die Verwaltung hat in allen Ganztagsschulen mit Mittagessen die vom Rat geforderte Befragung durch standardisierte Interviews durchgeführt. Dadurch konnten die derzeitige Situation, die Erwartungen der Schulen und die Einschätzungen der Verwaltung abgeklärt und aufeinander abgestimmt werden. Die Ergebnisse der Interviews sind in das Mittagessenkonzept eingeflossen.
Vorangestellt werden kann die Aussage, dass nahezu alle befragten Schulleitungen grundsätzlich Interesse am neuen „Hannoverschen Mittagessenkonzept in Ganz- tagsschulen“ haben.
zu a) Auswahl von unterschiedlichen Caterern für die Essenanlieferung
Nach Prüfung der vom Rat geforderten Rahmenbedingungen und rechtlichen Gegebenheiten schlägt die Verwaltung vor, die gewünschten Rahmenbedingungen durch ein sogenanntes „einstufiges Verfahren der Konzessionsvergabe“ zu schaffen.
Durch Bekanntgabe (Dauer etwa 52 Tage - nach Abklärung aller Details bzw. Voraussetzungen) wird je Los eine Konzession zur Mittagessenversorgung (Essenanlieferung und -ausgabe) für alle Ganztagsschulen ausgeschrieben. Jede Ganztagsschule bildet dabei ein Los. Mehrere Schulen können sich zu einem Los zusammenschließen. Für jedes Los kann die jeweilige Schule / der jeweilige Essenbeirat eigene, vergaberechtlich zulässige Kriterien ergänzen und das Kriterium der Qualität des Essens (Geschmack, Aussehen, Konsistenz, usw.) bewerten. Der jeweilige Punktsieger nach den vorgegebenen Kriterien erhält den Zuschlag. Um flexibel zu bleiben, könnten einjährige Verträge mit der Option für den Auftraggeber (Schulverwaltung) zur automatischen jährlichen Verlängerung (bis maximal vier Jahre) erfolgen. Möchte die Schule/der Essenbeirat das Vertragsverhältnis beenden, wendet sie/er sich zwecks Kündigung und einer neuen Vergabe an die Schulverwaltung.
Details hierbei sind:
· Vertragspartner sind der Caterer und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die das Essen für ihre Kinder bestellen.
· Der Konzessionär erhält als Vergütung das Recht zur entgeltlichen Verwertung der eigenen Leistung.
· Der Konzessionär trägt das wirtschaftliche Betriebsrisiko und ist den Unwägbarkeiten des Markts ausgesetzt (Risiko der Konkurrenz, Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, Risiko der Zahlungsunfähigkeit <derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden>, Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen, Haftungsrisiko).
· Die Schulen/Essenbeiräte haben über die eigenen ergänzenden Kriterien und über den Test von Qualität und Geschmack Einfluss auf die Catererauswahl.
· Der Binnenmarktrelevanz des stadtweiten Auftragsvolumens wird durch ein trans- parentes und nachvollziehbares Vergabeverfahren Rechnung getragen.
· Hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten schließt die Landeshauptstadt Hannover mit dem Caterer eine entsprechende Überlassungsvereinbarung ab.
Die jeweiligen Teilnahmewettbewerbe laufen nach einem vierstufigen Verfahren ab. Durch die Schulverwaltung würden 1. die formalen Voraussetzungen, 2. die Eignung und 3. die Angemessenheit des Preises geprüft. In der 4. Stufe prüfen die Schulen/die Essenbeiräte die Qualität bzw. den Geschmack des Essens und die zusätzlichen spezifischen Kriterien. Die Gesamtauswertung nimmt die Schulverwaltung vor und stellt den Sieger fest.
zu b) Ausgabe des Mittagessens
Die Verwaltung empfiehlt, die Ausgabe von Mittagessen an den Ganztagsschulen in Hannover gemeinsam mit der Dienstleistungskonzession für die Essenanlieferung jeweils an einen Caterer zu vergeben. Um einen Anreiz zur Steigerung der Essenzahlen zu schaffen, soll die Förderung in Form von Sachkostenzuschüssen, gemessen an der Zahl der ausgegebenen Essen, vorgenommen werden.
Die bisherige Fördersystematik der Zahlung einer Pauschale im Bereich der Grundschulen auf der Grundlage der Gesamtschülerzahl einer Schule begünstigte eher die Schulen mit einer geringen Essenbeteiligung. Dieses Verfahren wird durch das vorstehende Anreizsystem abgelöst.
Sofern es rechtlich möglich und realisierbar ist, sollen bei der Vergabe spezifische Erfordernisse oder Erwartungen (z.B. sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse, Beschäftigung von leistungsgeminderten Arbeitskräften, Qualifizierungsmaßnahmen, Hygienestandards, usw.) gefordert werden.
Um Einrichtungen wie z.B. die Hannoverschen Werkstätten zu berücksichtigen, kann gem. § 3 Absatz 5 j VOL/A bei vorliegendem Interesse der jeweiligen Schule eine vorgelagerte freihändige Vergabe vorgenommen werden. Über einen solchen Weg wäre eine Einbeziehung von Schwerbehinderten möglich.
Nach aktuellem Stand gilt die Gewährung von Sachkostenzuschüssen für die Ausgabe des Mittagessens für 57 Ganztagsschulen. In den übrigen sieben Ganztagsschulen bleibt es beim bisherigen Einsatz von städtischen Ausgabekräften.
Sofern sich beispielsweise ein Förderverein o.ä. in der Lage sieht, die Verteilung des Mittagessens selbst zu organisieren, soll auch die Möglichkeit bestehen, bei der Losbildung hierauf Rücksicht zu nehmen. Die Bezuschussung erfolgt analog dem skizzierten Anreizsystem pro Mittagessen.
Sofern es nicht gelingt, über einen Caterer die Essenausgabe zu organisieren, sind Alternativlösungen zu überlegen.
Im Rahmen der Vergabe der Dienstleistungkonzessionen werden bezüglich der Beschäftigung von Küchenkräften folgende Anforderungen an die anbietenden Caterer gestellt:
· Die Einhaltung geltender arbeitsrechtlicher Bestimmungen muss gewährleistet sein.
· Der Konzessionär verpflichtet sich, alle eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gleichem Entgelt zu entlohnen (Entgeltgleichheit von Frauen und Männern - equal-pay).
· Der Konzessionär verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen, die sich nicht in einem geringfügigen Be- schäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 SGB IV befinden.
· Nachweispflicht über die Einhaltung der Anforderungen gegenüber der Landeshauptstadt Hannover.
Die Übernahme vorhandener Küchenkräfte könnte erst im Rahmen späterer Folge- ausschreibungen sichergestellt bzw. gefordert werden.
Die Verwaltung hat im Vorfeld zu den jetzt vorgelegten Beschlussempfehlungen zur Aufgabenstellung hinsichtlich der Essenverteilung folgende Varianten untersucht:
· Variante1
Verteilung des Mittagessens durch städtisches Personal; dies könnte auch in enger Zusammenarbeit mit dem Stützpunkt Hölderlinstraße (OE 50.4) geschehen.
· Variante2
Verteilung des Mittagessens durch von der Stadt beauftragtes Personal. Dies hätte eine Ausschreibung mit dem Ziel einer Vollkostenübernahme zu Folge. Das Preisangebot müsste mit einem Betrag pro ausgegebenes Mittagessen abschließen.
· Variante3
Ausgabe des Mittagessens durch einen zuvor ausgesuchten Caterer - siehe den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu b). Der Caterer erhält einen festgelegten Zuschuss pro Mittagessen für die Verteilung des Essens.
Die Gewährung von Sachkostenzuschüssen wird als wirtschaftlich günstigste Variante vorgeschlagen. Im Vergleich zur Durchführung der Mittagessenausgabe mit städtischem Personal ist diese unter Berücksichtigung von Sach- und Gemeinkosten gemäß den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bei den Personalkosten zum Zeitpunkt Schuljahr 2014/15 um ca. 75% kostengünstiger.
zu c) Elektronisches Abrechnungssystems / Diskriminierungsfreie Bezahlung
Die Sondierung des Marktes hat ergeben, dass es leistungsfähige elektronische Abrechnungssysteme gibt, die die von der Stadt Hannover gewünschten Erfordernisse erfüllen. Ebenso setzt die Mehrzahl der Caterer solche Systeme bereits ein. Die Koppelung eines Einsatzes von Abrechnungssystemen in Verantwortung des jeweiligen Caterers gewährleistet die Beseitigung von Störungen im Betriebsablauf der Mensen, ohne hierfür auf Seiten der Stadt Ressourcen vorhalten zu müssen.
Das elektronische Abrechnungssystem einschließlich einer diskriminierungsfreien Bezahlung umfasst dabei die Abrechnungssoftware (Bestellung, Ausgabe, Zahlungsabwicklung), die Mindestanforderungen an die notwendige Hardware (Terminal, Lesegerät, Bon-Drucker, Identifikationsmedien) und den Betrieb durch den jeweiligen Caterer bzw. Dienstleister. Einfache Strukturen der Verfahrensabläufe und ähnliche Hardwarekomponenten lassen auch bei verschiedenen Systemanbietern keine Nachteile in der Nutzerfreundlichkeit erwarten. Das Verfahren läuft autonom zwischen dem Caterer und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ab. Die Stadt Hannover stellt in diesem Startmodell lediglich die notwendige Infrastruktur (Telefonanschluss, Steckdose/n, Verkabelung) zur Verfügung.
Es wurde auch in Erwägung gezogen, ein solches Abrechnungssystem in einer Eigenwahrnehmung durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme anzubieten. Bei einer durch die Landeshauptstadt implementierten Lösung ist jedoch derzeit mit hohem Projektaufwand und neuem Betreuungsaufwand zu rechnen, die die Einsparungen beim Essen voraussichtlich nicht aufwiegen.
Die Vergabe eines zentralen Abrechnungssystems an einen Dienstleister wäre deutlich kostenaufwändiger und unter den gegebenen Rahmenbedingungen durch die Landeshauptstadt in 2014 nicht zu realisieren.
Eine andere Beurteilung könnte sich erst ergeben, wenn die derzeitigen Essenzahlen deutlich ansteigen würden bzw. sich die vom Rat gewünschte 50%ige Mittagessenbeteiligung aller im Ganztag befindlichen Schülerinnen und Schüler abzeichnet. Erst dann könnte sich eine Wirtschaftlichkeit für eine Eigenwahrnehmung durch die Stadt ergeben (Zielmodell).
Der Entwurf eines Anforderungsprofils für ein elektronisches Abrechnungssystem ist in
Anlage 2 beigefügt.
zu b) bis c)
Für die Schülerinnen und Schüler, die die Vergünstigungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, soll der jeweilige Kostenträger wie bisher mit den Kosten für die Verteilung des Mittagessens und des Abrechungssystems belastet werden. Dadurch vermindert sich der städtische Mitteleinsatz entsprechend.
Zusammenfassung
Das „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“ besteht aus den zuvor unter a) bis c) und den in der
Anlage 1 genannten Bausteinen.
Die Verwaltung ist weiterhin dabei, schnellstmöglich die beschriebenen Teilmaßnahmen des Konzepts zu bearbeiten und umzusetzen.
Über die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts wird fortlaufend berichtet.