Antrag Nr. 2439/2013:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2119/2013 (Hannoversches Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2439/2013 (Originalvorlage)
2119/2013 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2119/2013 (Hannoversches Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und geändert:

d)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungen zu Buchstaben a), b) und c) unter Berücksichtigung der weiteren Bausteine zur Mittagessenversorgung (siehe Anlage 1) vorzunehmen, wobei Anlage 1 wie folgt geändert und neu gefasst wird:

1) Wahlfreiheit der Schulen
Alle Schulen können entscheiden, ob sie am städtischen Mittagessenkonzept teilnehmen wollen oder nicht. Die in Aussicht gestellte städtische Förderung … durch die jeweilige Schule erfüllt werden. Schulen, die nicht am städtischen Mittagessenkonzept teilnehmen, erhalten durch Vorlage der ausgegebenen Mittagessensanzahl den entsprechenden Förderzuschuss.

2) Eigenverantwortlichkeit der Schule und Essenbeirat
Durch die Eigenverantwortlichkeit der Schulen ist weiterhin die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung des Mittagessens gegeben. Die Wünsche der Eltern und der Schülerinnen und Schüler sollen berücksichtigt werden.
Die Chance zur Verbesserung der Bildungsqualität … aller am Schulleben beteiligten Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Verwaltung, Eltern, Schulträger) genutzt werden. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule soll kann das schulische Verpflegungskonzept künftig Teil der Schulentwicklung und des Schulprogramms sein.

3) Essenbeirat
Die Sicherstellung von Qualität … aus Schulleitung und Elternvertretung o. ä. übernehmen. Ein Essenbeirat kann seitens der Schule gebildet werden.

6) Bau und Ausstattung der Küchen bzw. Mensen (Verteilerküchen inkl. Trinkbrunnen)
Der Bau und die Ausstattung der Mensen ... standardmäßig zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Kombidämpfer) hat gegenwärtig die Schule oder der Caterer zu beschaffen und zu unterhalten.

9) Pädagogisches Konzept- dabei Ziel: 50%ige Teilnahme
Von den teilnehmenden Schulen wird ein pädagogisches Konzept erwartet, in dem das Ziel beschrieben wird, wie mindestens eine fünfzigprozentige Teilnahme der im Ganztag befindlichen Schülerinnen und Schüler am Schulmittagessen erreicht werden soll wie eine hohe Teilnehmerzahl am Mittagessen erreicht werden kann. Durch das pädagogische Konzept soll eine hohe Identifikation mit dem eigenen Mittagessenangebot geschaffen werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass den Kindern die Möglichkeit eingeräumt wird, das mitgebrachte Pausenbrot gemeinsam mit den anderen Kindern beim Mittagessen verzehren zu können.

[Wünschenswert wäre es, wenn … auch mitgebrachtes Pausenbrot verzehrt werden kann.]
Ebenso wäre es wünschenswert, wenn auch die Lehrkräfte und Betreuungskräfte der Kooperationspartner in ein gemeinsames Mittagessen eingebunden werden können.

Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass die Schulen aufgrund der durchgeführten Befragung keine Schwierigkeit darin sehen, das Schulkonzept um einen zusätzlichen Baustein im Hinblick auf das Mittagessen zu erweitern.

Als aktuelles Detailproblem zeigte sich … keinen Kontrahierungszwang begründen können.

10) Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die finanziellen Fördermöglichkeiten durch das Bildungs- und Teilhabepakets sind auszuschöpfen. Diese Vorgabe ist Bestandteil des elektronischen Abrechnungssystems.
Die Caterer rechnen … bzw. beim Ausfüllen des Antragsformulars.

11) Cafeterien/Kioske
Cafeterien/Kioske werden können weiterhin in den weiterführenden Schulen mit Sekundarbereich II vorgehalten werden. In Grundschulen sind Cafeterien/Kioske … für das Frühstück beinhalten. An Schulen mit Sekundarbereich II (Integrierte Gesamtschulen und Gymnasien) muss die Kombination von Cafeteria (Frühstück/Snacks über Eltern/Förderverein gelingen und darf sollte nicht zu einer Reduzierung der Mittagessenteilnehmerinnen und -teilnehmer führen (beispielsweise durch Schaffung einer unnötigen Konkurrenzsituation durch doppelte Warmverpflegung). Cafeterien/Kioske sind grundsätzlich weiterhin von der Schule zu betreuen und zu organisieren.

Begründung

Im Sinne der Gleichbehandlung sollen alle Schulen – unabhängig von der Teilnahme am Mittagessenkonzept – die Möglichkeit erhalten, städtische Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Um Schulkinder, die am Ganztagsangebot nicht teilnehmen und/oder ein Pausenbrot mitbringen, während des Mittagessens nicht auszugrenzen, sind die oben genannten Ergänzungen sinnvoll und notwendig.


Jens Seidel
Vorsitzender