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Änderungsantrag des Schulausschusses aus dem Änderungsantrag der ElternvertreterInnen im Schulausschuss ( DS Nr. 2616/2013) zu "Hannoversches Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen (DS Nr. 2119/2013)
Antrag, zu beschließen:
Der Antragstext in 'Anlage 1, 1. Wahlfreiheit der Schulen' wird wie folgt ergänzt:
Schulen, die zum Schuljahr 2014/2015 noch nicht an dem Mittagessenkonzept teilnehmen, werden für den Zeitraum eines weiteren Jahres mit der bis dahin geltenden Übergangsregelung bezuschusst.
Dazu muss der Satz 'Die in Aussicht gestellte ...' entfallen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den Auswirkungen des „Hannoverschen Mittagessenkonzepts für Ganztagsschulen“ sind Schülerinnen und Schüler gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Zu den Kosten wurden keine Angaben gemacht.
Begründung des Antrages
Begründung aus dem Antrag:
Die Zahlung für das Schuljahr 2014/15 soll den Schulen, die die Anforderungen des Mittagessenkonzeptes noch nicht umsetzen bzw. sich daran nicht im gebotenem Umfang unter Einbeziehung aller Interessengruppen beteiligen können, nicht nur Anreiz, sondern Zeichen des Verständnisses, Anerkennung der Situation und Unterstützung sein. Diese Übergangsregelung und die zusätzliche Zeit sollten diese Schulen zu einer schnellstmöglichen Teilnahme motivieren.
Der Antrag resultiert aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter/innen im Schulausschuss, Drucksache Nr. 2616/2013 (beigefügt als Anlage 1). Dieser wurde -inklusive der Änderungen aus dem dazu vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache Nr. 2621/2013)- mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.
42.21
Hannover / 17.12.2013