Drucksache Nr. 1886/2011:
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld, Bemerode / „östlich Weltausstellungsallee“
Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1886/2011
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld, Bemerode / „östlich Weltausstellungsallee“
Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Einleitung des 222. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Hannover und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1764 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu beschließen,

2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Darstellung einer Sonderbaufläche Logistik / Festsetzung eines Sondergebietes Logistik -
für die 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Hannover und den Bebauungsplan Nr. 1764 entsprechend der Anlagen 3, 4 und 5 zuzustimmen,

3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes ermittelt. Auf der Planungsgrundlage des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das zu beplanende Gebiet liegt östlich des Messegeländes und des Messeschnellweges. Es wird zurzeit überwiegend als Messeparkplatz genutzt und hat eine Größe von ca. 30 ha.

Ein renommiertes Unternehmen im Versandhandelsbereich sucht einen Standort für ein neues Logistikzentrum in Norddeutschland. In einer Halle mit einer Lagerfläche von
ca. 110.000 m² sollen mindestens 1.000 Dauerarbeitsplätze entstehen. In Saisonzeiten
(z. B. für das Weihnachtsgeschäft) werden darüber hinaus mindestens 1.000 bis 1.500 weitere Arbeitskräfte benötigt. Das Gebiet am Messegelände eignet sich aus Sicht des Unternehmens aufgrund der hervorragenden Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (direkte Anbindung der Weltausstellungsallee an den Messeschnellweg und damit auch an die Bundesautobahnen 2 und 7) sowie der sehr guten Anbindung an den ÖPNV (Stadtbahnlinie 6) besonders gut für diesen Zweck, da sowohl die An- und Auslieferung der Waren wie auch die An- und Abfahrt der Beschäftigten optimal erfolgen kann. Der Standort ist deshalb in der engsten Wahl neben 2 bis 3 anderen norddeutschen Standorten. Die Stadt Hannover teilt die Einschätzung der genannten Standortvorteile. Es ist deshalb das Ziel der Stadt, diese Ansiedlung und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet im westlichen Teil Sonderbaufläche Messe und im östlichen Teil gemischte Baufläche dar. Der gültige Bebauungsplan Nr. 1557 setzt Sondergebiet Messeparkplätze, Kerngebiet, Mischgebiet und einen öffentlichen Spielplatz, der Bebauungsplan Nr. 1160 Gewerbegebiet fest. Ein Logistikzentrum ist danach planungsrechtlich nicht zulässig. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Ansiedlung planungsrechtlich ermöglichen.

Der Bebauungsplan Nr. 1764 liegt im Gebiet von zwei Stadtbezirken. Damit handelt es sich um einen Bebauungsplan mit einer über einen Stadtbezirk hinausgehenden Bedeutung. Der Verwaltungsausschuss ist aus diesem Grund auch für den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Antragspunkte 2 und 3) für den Bebauungsplan zuständig.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Damit soll ein straffer Verfahrensablauf erreicht werden.

Das Verfahren soll nicht weitergeführt werden, falls sich das Unternehmen für einen anderen Standort entscheidet. In diesem Fall bleibt es vorerst bei dem derzeitigen Planungsrecht.

61.12  / 61.15
Hannover / 22.09.2011