Antrag Nr. 15-1942/2011:
Zusatzantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte 06 und 08 zu Drucks. Nr. 1886/2011: 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Mittelfeld. Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1942/2011 (Originalvorlage)
1886/2011 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Bezirksratsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) und Döhren-Wülfel (08)

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte 06 und 08 zu Drucks. Nr. 1886/2011: 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Mittelfeld. Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass folgende Maßnahmen im Zusammenhang betrieben werden:

1. Parallel mit der Beschlussfassung zu o. g. Bauleitplanverfahren ist eine Regelung herbeizuführen, dass die Straßenzüge Emmy-Noether-Allee - Kattenbrookstrift - Wülferoder Straße und Laatzener Straße - Emslandstraße - Lange-Hop-Straße bzw. Laatzener Straße - Wülfeler Straße - Hinter dem Dorfe - Brabeckstraße zumindest im Ziel- und Quellverkehr zum Logistikzentrum südlich der Emmy-Noether-Allee- das gilt ggf. auch schon zu Zeiten der Baudurchführung - von diesem Verkehr freigehalten wird.

2. Die Verwaltung wird gebeten, zusätzlich in einen Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern, in einem Nachbarschaftsdialog über die beabsichtigten planrechtlichen Festsetzungen zu treten - außerhalb des normierten Verfahrensablaufes.

3. Die Verwaltung wird bezüglich der stillgelegten und wohl gesicherten Deponie im Falle einer Beräumung einer Teilfläche aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Abfalltransporte, insbesondere mit umweltgefährdenden Stoffen, außerhalb von Wohngebieten ihren Weg zu einer Verwertung oder Beseitigung nehmen.

Begründung

Zu 1: Alle Straßen nördlich der Emmy-Noether-Allee führen durch Wohngebiete oder unmittelbar an ihnen vorbei, im Falle der Kattenbrookstrift sogar an einer Schule vorbei. Die Knotenpunkte sind überdies wegen der zu kleinen Schleppkurven für Lkw ungeeignet, was durch die im Verlauf der dort verkehrenden Buslinien exemplarisch belegt wird: Überfahren der Borde. Ebenso ist der Straßenquerschnitt vielfach nicht auf Lkw in größerem Umfang abgestimmt.

Zu 2: Der Nachbarschaftsdialog soll der fachkundigen Information und der informellen Aussprache über Anregungen und Bedenken dienen.

Zu 3: Eine ggf. notwendige Altlastenbeseitigung soll so sicher wie möglich durchgeführt