Antrag Nr. 15-1941/2011:
Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte 06 und 08 zu Drucks. Nr. 1886/2011: 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Mittelfeld. Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1941/2011 (Originalvorlage)
1886/2011 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Bezirksratsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) und Döhren-Wülfel (08)

Inhalt der Drucksache:

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Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stadtbezirksräte 06 und 08 zu Drucks. Nr. 1886/2011: 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Mittelfeld. Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee" Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass der Antrag um folgende Maßgaben erweitert wird:

1. Der Lärmschutz ist gegenüber den Wohngebieten nach dem einschlägigen Regelwerk, den Wohnbauflächen und in gleichem Maße den der Erholung dienenden Flächen zu gewähr-leisten. Jede Verbesserung des Lärmschutzes durch eine möglichst tiefe Lage der Distributionshalle ist auszuloten und hinsichtlich der Immissionen zu optimieren.

2. Das Wasserregime im Plangebiet darf keine Auswirkungen auf die Seelhorst und die Eilenriede zeitigen.

3. Die Frischluftschneise von der Karlsruher Straße bis zum Kronsbergkamm ist umfänglich zu erhalten.

4. Die offensichtlich stärkere und großflächige statt der (planrechtlich ausgewiesenen) kleinteiligen (mit Grüninseln verbundene) Oberflächennutzung ist hinsichtlich des Eingriffs in Natur und Landschaft vor Ort zu kompensieren, zum einen durch Eingrünung im Zusammenhang ggf. mit einer Lärmschutzwand, zum anderen in aller nächster Nähe - was den unmittelbar vor Ort nicht umsetzbaren Anteil anbetrifft - im östlichen (noch nicht hergestellten) Teil des Parks Kattenbrook.

Begründung

Zu 1: Die Lärmsituation darf sich nicht nachteilig gegenüber heute (planrechtliche Situation) auf die angrenzenden Gebiete, auch und insbesondere im Verhältnis zu der noch nicht ausgeführten Bebauung auswirken. Die ursprünglichen Kriterien der sog. Übergangszone von Wohnen zum Gewerbe sollen beibehalten werden. - Ein Referenzobjekt in Bad Hersfeld, Amazonstraße 1, weist eine um die Halle herumlaufende Verkehrserschließung aus. Die maßgeblichen Emissionsquellen (u. a. das Ladegeschäft) müssen abseitig vom Wohnen angeordnet werden.

Zu 2: Die Waldgebiete sind zu ihrem naturnahen Erhalt vor einer Einflussnahme auf den Anströmbereich des Grundwassers zu schützen.

Zu 3: Die divergierenden Aussagen in der gültigen (bei einer grundsätzlich offenen Bauweise) und der jetzt zur Beschlussfassung stehenden (bei einer ca. 11 ha großen Halle) Unterlage sind aufzuklären und fachlich richtig zu stellen.

Zu 4: Die Ausdehnung der Halle und der umgebenden Verkehrsflächen lässt die Kompensation unmittelbar vor Ort vsl. nicht umsetzbar erscheinen. Eine Ausgleichsfläche in der Nähe wird deshalb vorsorglich benannt.