Antrag Nr. 15-1893/2019:
Mehr Barrierefreiheit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Bezirksratsherr Manfred Milkereit, Bezirksratsherrn Seela und Bezirksratsherrn Weinmann

Inhalt der Drucksache:

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Mehr Barrierefreiheit

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen mit geräuscharmem Asphalt barrierefrei überquerbar wiederherzustellen. Das gilt auch für schon beschlossene aber noch nicht realisierte Straßensanierungen – vorhandenes Kopfsteinpflaster ist zu ersetzen. Parkplätze können gepflastert ausgeführt werden, ggf. unter Benutzung des abgetragenen Alt-Pflasters. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.

Begründung

Noch immer sind viele Straßen im Stadtbezirk in schlechtem Zustand und sanierungsbedürftig, viele Fahrbahnen bestehen aus Kopfsteinpflaster. Im Zuge dieser dringend benötigten Sanierungsarbeiten müssen die Straßen mit Blick auf Wohnqualität, Verkehrsentwicklung und Barrierefreiheit zukunftssicher neu hergerichtet werden – so auch der Wunsch vieler Anwohner*innen.
Der Schutz vor Lärm darf hierbei genau so wenig vernachlässigt werden, wie die Benutzbarkeit durch mobilitätseingeschränkte Personen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator unterwegs sind, und Menschen mit Kinderwagen. Vor allem das Überqueren gepflasterter Fahrbahnen führt zu Vermeidung, unnötigen Umwegen und macht den Bezirk für diesen Personenkreis unattraktiv. Auch für den Fahrradverkehr stellt unebenes und glattes Kopfsteinpflaster eine große Konflikt- und Gefahrenquelle dar. Daher ist das Kopfsteinpflaster, auch im Hinblick auf die dringend notwendige Verkehrswende, nicht mehr zeitgemäß und muss im Zuge von ohnehin notwendigen Sanierungsarbeiten ersetzt werden. Eine Erleichterung und Attraktivitätssteigerung für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen ist dem Bezirk in vielerlei Hinsicht zuträglich. Das Festhalten an Kopfsteinpflaster als Fahrbahnbelag aus kosmetischen Gründen lässt sich nicht rechtfertigen, zumal es keinen historischen Stadtteilkern, wie z. B. in der Altstadt gibt.