Drucksache Nr. 15-2084/2019 S1:
Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 07.11.2019
TOP 7.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2084/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 07.11.2019
TOP 7.3.1.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat beschließt die DS 15-1893/2019 mit folgenden Änderungen:

Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen in der Regel mit dem gleichen Fahrbahnbelag wiederherzustellen. Nach individueller Prüfung können auch andere Beläge zum Einsatz kommen (z.B. geräuscharmer Asphalt statt Kopfsteinpflaster bzw. Kopfsteinpflaster statt Asphalt). Voraussetzung für die Nutzung von Kopfsteinpflaster ist eine homogene historische Bebauung in der betreffenden Straße. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Grundsätzlich kommt eine Änderung des Fahrbahnbelags nur bei Grunderneuerungen von Straßen zur Anwendung. Bei Sanierungsmaßnahmen wie dem Deckenprogramm oder bei Wiederherstellungen nach Straßenaufbrüchen für Leitungsarbeiten wird grundsätzlich mit dem gleichen Material gearbeitet.

Die Wahl der Fahrbahnbefestigung bei Grunderneuerungen richtet sich in erster Linie nach der Verkehrsbedeutung einer Straße und der jeweiligen Verkehrsbelastung. Im Weiteren sind ebenfalls die Ausbauart gleichartiger Straßen im Quartier, besondere Nutzungsanforderungen weiterer Verkehrsteilnehmer (z.B. des Radverkehrs) und/oder denkmalrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Querungsstellen in Fahrbahnen mit Kopfsteinpflasterbefestigung werden mittels geschnittenem Natursteinpflaster barrierefrei gestaltet.

Bei den Erneuerungen von Straßen im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) wird zwar die Verkehrsflächenaufteilung beibehalten, dennoch werden betroffene Querungsstellen regelgerecht barrierefrei ausgebaut. Dies erfolgt bei jeder Straßenerneuerung nach Regelzeichnungen der LHH entsprechend Informationsdrucksache Nr. 0504/2017 mit dem Einbau von taktilen Leiteinrichtungen (Rillen- und Noppenplatten nach DIN 32984) und abgesenkten Borden (0 cm bis 6 cm Ansichtshöhe) in der Nebenanlage.

Die Materialität der Fahrbahn kann sich im Rahmen von GiB-Erneuerungen auf Basis vorliegender Beschlüsse des Bezirksrates ändern. Bei den Planungen dazu wurden neben der Barrierefreiheit stets auch die Belange des Radverkehrs sowie denkmalrechtliche und stadtgestalterische Belange berücksichtigt.
Diese Abwägung ist auch für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen für das Sonderprogramm in 2014 und 2015 erfolgt. Die Verwaltung hat bei der Vorstellung der vorgeschlagenen Straßen zur Erneuerung insbesondere auf die Barrierefreiheit und die Fahrradfreundlichkeit des Asphaltbelags hingewiesen (siehe auch Beschlussdrucksache 15-0891-2015) und diesen für die Erneuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hierzu hat der Bezirksrat jedoch z.T. abweichende Beschlüsse gefasst.
Mit den Drucksachen 1074-2015 und 1075-2015 hat der Stadtbezirksrat entschieden, dass in der Landwehrstraße und der Ziegelstraße die Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster erneuert wird. Diese Beschlüsse werden von der Verwaltung demnächst umgesetzt. Insbesondere in der Landwehrstraße als Hauptroute des Radverkehrs (die durch die Tunnellösung für den Südschnellweg noch an Bedeutung gewinnen wird mit vielen anliegenden Zielen, wie z.B. Einzelhandel, Post etc.) widerspricht diese Lösung der aktuellen Beschlusslage. Sollte in der Landwehrstraße, aber auch bei den anderen noch nicht umgesetzten Maßnahmen, aufgrund der aktuellen Beschlusslage doch, wie ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen, aus Gründen der Barrierefreiheit und der Fahrradfreundlichkeit ein bituminöser Fahrbahnbelag gewünscht werden, bittet die Verwaltung dazu um einen kurzfristigen Beschluss.