Antrag Nr. 15-2173/2019:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Bevor sich der Bezirksrat grundsätzlich für oder gegen Kopfsteinpflaster in den Bereichen von Alt-Döhren ausspricht, werden gemäß §35 der Geschäftsordnung des Rates
  • der Seniorenbeirat
  • der SoVD
  • der ADFC
  • und ein Verband, der sich für die Belange der Fußgänger einsetzt zu dem Thema angehört
Um Anwohnern von Straßen mit Kopfsteinpflaster die Gelegenheit zu geben, sich an der Diskussion etwa im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu beteiligen, ist die entsprechende Sitzung des Stadtbezirksrates in allen für den Stadtbezirk relevanten Medien anzukündigen.

Begründung

Eine Kopfsteinpflasterung hat – fachgerecht ausgeführt – in Straßen mit einer alten Bausubstanz einerseits einen gewissen Charme.

Andererseits ist Kopfsteinpflaster für Radfahrer nicht angenehm zu fahren und für mobilitätseingeschränkte Personen schlecht zu queren. Zudem hilft Kopfsteinpflaster beim Befahren durch den Kraftverkehr nicht gerade, den Verkehrslärm zu mindern.

Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, sollten zuvor Vertreter von Gruppen, die möglicherweise durch eine Entscheidung für Kopfsteinpflaster beeinträchtigt werden, angehört werden.