Antrag Nr. 15-1321/2012:
Änderungsantrag zur DS 0844/2012; Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 - Umbau zur Kita

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS 0844/2012; Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 - Umbau zur Kita

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext der Drucksache Nr. 0844/2012 wird um folgende Punkte ergänzt:

1.) Die Kita Hägewiesen 64D bleibt am Standort erhalten und wird - ggf. unter anderer Trägerschaft - als Kitaeinrichtung mit 25 Plätzen fortgeführt.
2.) Die für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehene Ergänzung um zwei Krippengruppen ist von Beginn an zu planen und zu einem früheren Zeitpunkt als 2015 zu realisieren.
3.) In die Drucksache sind Handlungsansätze zur Verwirklichung von Inklusion einzuarbeiten.

Begründung

Vorbemerkung:

Im Februar 2012 hat der Bezirksrat die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung im März einen Sachstandsbericht zur Krippen- und Kitaplatzversorgung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorzulegen (Drucksache Nr. 15-0432/2012 N1). Da dies aus verwaltungsinternen Gründen bisher nicht erfolgt ist, fehlt dem Bezirksrat eine verlässliche Datengrundlage, um den Bedarf an Krippen- und Kitaplätzen einschätzen und die Auswirkungen der Drucksache Nr. 0844/2012 vollständig beurteilen zu können. Nach Auffassung der SPD-Fraktion hätte somit der Sachstandsbericht vor Beratung der o.g. Drucksache vorgestellt werden müssen. Da am 25.06.2012 die achtwöchige Anhörungsfrist des Bezirksrates abläuft, die nächste Bezirksratssitzung jedoch erst am 27.06.2012 stattfindet, gilt dann die Anhörung des Bezirksrates auch ohne entsprechende Stellungnahme gem. § 29 Abs. 1 S. 2 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover als erfolgt. Insofern ist es erforderlich, dass der Bezirksrat bereits in der heutigen Sitzung ggf. Änderungen zur o.g. Drucksache formuliert und diese abschließend berät.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sind in die Drucksache Nr. 0844/2012 drei Änderungen aufzunehmen, die wie folgt begründet werden:

Zu 1.): Erhalt der Kita Hägewiesen 64D
Die neue Kita im Sahlkamp 143 soll zunächst mit zwei Kitagruppen mit 50 Plätzen gegründet und die Trägerschaft dem DRK Region Hannover e.V. übertragen werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die DRK-Kita Hägewiesen 64D mit 25 Kitaplätzen zu schließen. Im Ergebnis werden somit nur 25 neue Kitaplätze im Stadtteil Sahlkamp geschaffen.

Obwohl die Datengrundlagen des Sachstandsberichtes zur Krippen- und Kitaplatzversorgung noch nicht vorliegen, ist in zahlreichen Gesprächen mit Kitaeinrichtungen, Arbeitsgruppen und Eltern festgestellt worden, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und insbesondere im Stadtteil Sahlkamp ein deutlich höherer Bedarf an Krippen- und Kitabetreuung als die derzeit verfügbaren Plätze besteht. Insofern sollten die Krippen- und Kitaplätze ausgebaut und bestehende Einrichtungen nicht aufgegeben werden. Die Kita Hägwiesen 64D ist deshalb mit 25 Plätzen zu erhalten.

Die Kita Hägewiesen 64D wird derzeit vom DRK Region Hannover e.V. betrieben. Sollte seitens des DRK eine Fortführung dieser Einrichtung nicht möglich sein, ist eine anderweitige Trägerschaft anzustreben und der Bestand der Kita Hägewiesen 64D sicherzustellen.

Zu 2.): Frühere Schaffung von zwei Krippengruppen
In einer zweiten Bauphase ist die Ergänzung der Kita im Sahlkamp um zwei Krippengruppen vorgesehen. Zwar ist diese Erweiterung bereits in das Krippenausbauprogramm aufgenommen, eine Fertigstellung ist jedoch frühestens 2015 zu erwarten.

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr zum 01.08.2013 und den hohen Bedarf an Krippenplätzen im Stadtteil Sahlkamp, ist die zweite Bauphase zeitlich vorzuziehen. Die baulichen und konzeptionellen Planungen sollten deshalb bereits jetzt begonnen werden, damit eine Realisierung der zwei Krippengruppen vor dem Jahr 2015 möglich ist.

Zu 3.): Umsetzung von Inklusion
Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Verwaltung im vergangenen Jahr mit der Drucksache Nr. 1967/2011 - „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ ein Handlungsprogramm zur Verwirklichung von Inklusion in der Stadt Hannover vorgelegt. Danach soll das Thema Inklusion künftig noch stärker als bisher fachübergreifend Bestandteil der Verwaltungsplanungen und -handlungen werden. Als wichtige Maßgabe wird darin formuliert, dass „Inklusion im Rahmen der kommunalen Bildungs- und Kitaplanung verpflichtend einbezogen wird.“ Drucksache Nr. 1967/2011, S. 1

Die vorliegende Drucksache zur Errichtung der Kita im Sahlkamp benennt jedoch keinerlei Handlungsansätze zur Verwirklichung von Inklusion und bleibt somit hinter den eigenen Vorgaben der Verwaltung bzw. denen des Rates der Landeshauptstadt Hannover zurück. Die Drucksache ist deshalb entsprechend zu ergänzen.