Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aus technischen Aspekten der Erweiterung und der finanziellen Auswirkung ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die Maßnahme fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In der Drucksache 1388/2010 N1 hat die Verwaltung unmittelbaren Handlungsbedarf auf-
gezeigt und die Schaffung zusätzlicher 225 Kindergartenplätze vorgeschlagen. Diese Plätze wurden im November 2010 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 1 SGB VIII gewährleisten zu können, wurde mit dem Sofortprogramm Kindergarten (DS Nr.: 0644/2011) beschlossen, die Umsetzung der bereits in Planung befindlichen Plätze teilweise vorzuziehen.
Dazu ist es erforderlich, alle Ressourcen und Kapazitäten zu mobilisieren, um dem genann-
ten Bedarf kurzfristig begegnen zu können.
Am Standort Sahlkamp 143 besteht nun darüber hinaus die Möglichkeit, kurzfristig in einer ersten Ausbauphase eine dauerhafte Einrichtung für zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen zu installieren. Diese Einrichtung soll als selbständige Kindertagesstätte in Träger-
schaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gem. GmbH geführt wer-
den. Die Trägerauswahl erfolgt aufgrund der räumlichen Nähe der vom DRK geführten ein-
gruppigen Kita Hägewiesen 64 D. In dieser Einrichtung werden 25 Kindergartenkinder betreut. Sie ist nur mit hohem Personalaufwand zu führen und ist daher aus finanziellen Gesichtspunkten sehr Personalkostenintensiv. Diese Gruppe wird aufgegeben und geht in der neuen Kindertagesstätte Sahlkamp 143 mit auf.
Darüber hinaus soll in einer zweiten Bauphase das zur Kita umgebaute Gebäude Sahlkamp 143 um zwei Krippengruppen ergänzt und endgültig als viergruppige Einrichtung geführt werden.
Die geplante Kindertagesstätte trägt dazu bei, in einem ersten Schritt die Nachfrage und den damit verbundenen Rechtsanspruch auf einem Kindergartenplatz sicher zu stellen. Die weitergehende Planung und die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze steht im direkten Zusammenhang mit dem zum 01.08.2013 geplanten Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren.
Aufgrund der vorgenannten Zusammenhänge und der aktuellen Bedarfsprognosen für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten ausgelastet und dieses Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein werden.
Baubeschreibung
Das vorhandene, eingeschossige Schulgebäude (Baujahr 1998) befindet sich in einem sehr guten Allgemeinzustand. Es bietet sich in idealer Weise für die Umnutzung zu einer Kinder-
tagesstätte an.
Die ehemaligen Klassenräume werden zu je zwei Gruppen- und Kleingruppenräumen um-
gebaut. Alle Fensterflächen bleiben erhalten. Der vorhandene Verbindungsgang zwischen den beiden bestehenden Schulbaukörpern wird als Eingangsbereich/Windfang für die neue Kindertagesstätte weiter genutzt. Der neue Küchen-, Technik- und Sanitärtrakt ist im west-
lichen Gebäudeteil (ehem. Musikraum) untergebracht. Das Büro der Kitaleitung ist zentral in der Nähe des Eingangsbereiches angeordnet. Personalraum und Abstellraum befinden sich an der südöstlichen Giebelseite, mit Bezug zu den Gruppenräumen.
Es wird ein Personal- und ein Behinderten-WC eingerichtet.
Die Küche und der Personalbereich sind bereits für den Betrieb mit vier Gruppen ausgelegt. Für die geplante Erweiterung um zwei weitere Gruppen müssen diese Räume nicht noch mal errichtet werden.
Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
Alle Außenzugänge des Neubaus werden barrierefrei ausgeführt, die Zugänglichkeit des Außengeländes und der Spielbereiche werden barrierefrei gestaltet. Die Kita erhält ein behindertengerechtes WC und einen Behindertenparkplatz auf dem Grundstück.
Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) sind in die Umbauplanung eingeflossen.
Energetischer Standard
Da die Außenhülle aufgrund des guten vorhandenen baulichen Zustands nicht verändert wird, entspricht der energetische Standard dem Stand der Ersterrichtung.
Terminplanung
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll zum Jahreswechsel 2012/2013 erfolgen.