Drucksache Nr. 0844/2012:
Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 – Umbau zur KITA (2 Gruppen)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0844/2012
3
 

Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 – Umbau zur KITA (2 Gruppen)

Antrag,

  1. der Errichtung einer Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen
    (50 Kinder) in Ganztagsbetreuung, der Übertragung der Trägerschaft an das DRK Region Hannover e. V.,
  2. der Gewährung laufender Zuwendungen auf der Basis der geltenden Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) ab 01.01.2013, spätestens ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis

    und
  3. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO in Höhe von insge-
    samt 1.116.000 €, der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn

    zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus technischen Aspekten der Erweiterung und der finanziellen Auswirkung ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die Maßnahme fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.800
Investitionsmaßnahme 36501.901
GY Hersch. AS, Umb. KiGa Gruppen
Kinderbetreuung, sonst. Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.116.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 25.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.141.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Produkt 11118
Kindertagesbetreuung
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 131.000,00 €
Abschreibungen 15.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 28.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -174.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -174.500,00 €
Anmerkung:
Es entstehen einmalig Einrichtungskosten von insgesamt 25.000,00 € aus dem Produkt 36501, Teilfinanzhaushalt 51.
Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen:
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement; 1,2 %) in Höhe von 13.392,00 €.

Die benötigten Betriebsmittel werden ab 2013 bei Produkt 36501 und der Kostenstelle 51410100 - Betriebskostenersatz (BKE) – in Höhe von 117.560,00 € veranschlagt.

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Eltern-
beiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag han-
delt.

Abschreibungen
1,1 % von 1.116.000,00 € sowie 10% von 25.000,00 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 1.141.000,00 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 131.000,00 € führen direkt oder indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung.

Finanzierung
Aus dem Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement des Jahres 2011 stehen Mittel in Höhe von 466.000 € zur Verfügung.

Im Teilfinanzhaushalt 2012 des Fachbereiches Gebäudemanagement in der Position 36501.800 stehen Mittel in Höhe von 400.000 € zur Verfügung.

Die weitere Finanzierung in 2013 in Höhe von 250.000 € erfolgt aus gleicher Position wie 2012.

Die Finanzierung in dem Folgejahr 2013 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Teilfinanzhaushaltes des Fachbereiches Gebäudemanagement.

Die Einrichtungskosten sind im Teilhaushalt 51 für das Jahr 2012 vorgesehen.

Begründung des Antrages

In der Drucksache 1388/2010 N1 hat die Verwaltung unmittelbaren Handlungsbedarf auf-
gezeigt und die Schaffung zusätzlicher 225 Kindergartenplätze vorgeschlagen. Diese Plätze wurden im November 2010 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

Um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 1 SGB VIII gewährleisten zu können, wurde mit dem Sofortprogramm Kindergarten (DS Nr.: 0644/2011) beschlossen, die Umsetzung der bereits in Planung befindlichen Plätze teilweise vorzuziehen.

Dazu ist es erforderlich, alle Ressourcen und Kapazitäten zu mobilisieren, um dem genann-
ten Bedarf kurzfristig begegnen zu können.

Am Standort Sahlkamp 143 besteht nun darüber hinaus die Möglichkeit, kurzfristig in einer ersten Ausbauphase eine dauerhafte Einrichtung für zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen zu installieren. Diese Einrichtung soll als selbständige Kindertagesstätte in Träger-
schaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gem. GmbH geführt wer-
den. Die Trägerauswahl erfolgt aufgrund der räumlichen Nähe der vom DRK geführten ein-
gruppigen Kita Hägewiesen 64 D. In dieser Einrichtung werden 25 Kindergartenkinder betreut. Sie ist nur mit hohem Personalaufwand zu führen und ist daher aus finanziellen Gesichtspunkten sehr Personalkostenintensiv. Diese Gruppe wird aufgegeben und geht in der neuen Kindertagesstätte Sahlkamp 143 mit auf.

Darüber hinaus soll in einer zweiten Bauphase das zur Kita umgebaute Gebäude Sahlkamp 143 um zwei Krippengruppen ergänzt und endgültig als viergruppige Einrichtung geführt werden.

Die geplante Kindertagesstätte trägt dazu bei, in einem ersten Schritt die Nachfrage und den damit verbundenen Rechtsanspruch auf einem Kindergartenplatz sicher zu stellen. Die weitergehende Planung und die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze steht im direkten Zusammenhang mit dem zum 01.08.2013 geplanten Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren.

Aufgrund der vorgenannten Zusammenhänge und der aktuellen Bedarfsprognosen für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten ausgelastet und dieses Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein werden.

Baubeschreibung
Das vorhandene, eingeschossige Schulgebäude (Baujahr 1998) befindet sich in einem sehr guten Allgemeinzustand. Es bietet sich in idealer Weise für die Umnutzung zu einer Kinder-
tagesstätte an.

Die ehemaligen Klassenräume werden zu je zwei Gruppen- und Kleingruppenräumen um-
gebaut. Alle Fensterflächen bleiben erhalten. Der vorhandene Verbindungsgang zwischen den beiden bestehenden Schulbaukörpern wird als Eingangsbereich/Windfang für die neue Kindertagesstätte weiter genutzt. Der neue Küchen-, Technik- und Sanitärtrakt ist im west-
lichen Gebäudeteil (ehem. Musikraum) untergebracht. Das Büro der Kitaleitung ist zentral in der Nähe des Eingangsbereiches angeordnet. Personalraum und Abstellraum befinden sich an der südöstlichen Giebelseite, mit Bezug zu den Gruppenräumen.

Es wird ein Personal- und ein Behinderten-WC eingerichtet.

Die Küche und der Personalbereich sind bereits für den Betrieb mit vier Gruppen ausgelegt. Für die geplante Erweiterung um zwei weitere Gruppen müssen diese Räume nicht noch mal errichtet werden.



Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.

Alle Außenzugänge des Neubaus werden barrierefrei ausgeführt, die Zugänglichkeit des Außengeländes und der Spielbereiche werden barrierefrei gestaltet. Die Kita erhält ein behindertengerechtes WC und einen Behindertenparkplatz auf dem Grundstück.

Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) sind in die Umbauplanung eingeflossen.

Energetischer Standard
Da die Außenhülle aufgrund des guten vorhandenen baulichen Zustands nicht verändert wird, entspricht der energetische Standard dem Stand der Ersterrichtung.

Terminplanung
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll zum Jahreswechsel 2012/2013 erfolgen.
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Hannover / 11.04.2012