Drucksache Nr. 0844/2012 E1:
Ergänzungsantrag der Verwaltung zum Änderungsangtrag 15-1321/2012 des Stadtbezirks-
rates Bothfeld-Vahrenheide zum Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 – Umbau zur KITA (2 Gruppen)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
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1. Ergänzung
0844/2012 E1
1
 

Ergänzungsantrag der Verwaltung zum Änderungsangtrag 15-1321/2012 des Stadtbezirks-
rates Bothfeld-Vahrenheide zum Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 – Umbau zur KITA (2 Gruppen)

Antrag,

den Änderungsantrag 15-1321/2012

zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus technischen Aspekten der Erweiterung und der finanziellen Auswirkung ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die Maßnahme fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.800
Investitionsmaßnahme 36501.901
GY Hersch. AS, Umb. KiGa Gruppen
Kinderbetreuung, sonst. Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.116.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 25.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.141.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Produkt 11118
Kindertagesbetreuung
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 131.000,00 €
Abschreibungen 15.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 28.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -174.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -174.500,00 €
Finanzierung
Durch Zurückweisung des Antrages ändern sich die Kosten der Projektfinanzierung nicht.

Begründung des Antrages

Zu 1.:
Aufgrund des derzeitigen Bedarfs im Stadtteil Sahlkamp ist der Wunsch nach Erhalt einer Kinderbetreuungseinrichtung (Krippe oder Kindergarten) an diesem Standort nachvollzieh-
bar.

Die Verwaltung unterstützt den Erhalt des Standortes, wenn sich für dieses Objekt ein geeigneter Träger finden sollte und eine entsprechende Vermietung von Seiten des Eigen-
tümers in Aussicht gestellt wird.

Eine feste Zusage für den Erhalt des bisherigen Standortes kann von der Verwaltung jedoch nicht gegeben werden, da sich die Räumlichkeiten nicht im Besitz der LHH befinden. Der Erhalt des alten Standortes ist somit abhängig davon, Interessenten für den weiteren Betrieb zu finden und die Fortführung des Mietvertrages durch den Vermieter zu erwirken.

Zu 2.:
Ein konkreter Projekt-Terminplan existiert zurzeit noch nicht. Eine Fertigstellung vor 2015 wird von der Verwaltung nicht ausgeschlossen. Das Projekt wird parallel bereits bearbeitet und soll zeitnah realisiert werden. Da Projektierung, Planung, Verwaltungs-, Vergabe- und Bauverfahren einen zeitlichen Vorlauf erfordern, kann von der Verwaltung aufgrund der noch zahlreich vorhandenen Unsicherheitsfaktoren kein konkreter Fertigstellungstermin fest zugesagt werden.

Zu 3.:
Es gibt zurzeit keine Rahmenbedingung zur Inklusion. Die Verwaltung ist bestrebt, die Inte-
gration von Kindern mit Behinderung weiter auszubauen. Es ist im jeweiligen Einzelfall zu bedenken, dass die Einrichtung von integrativen Kindergartenplätzen zu einer Reduzierung der an diesem Standort angebotenen Betreuungsplätze führt. Da es sich um einen Umbau einer bestehenden Außenhülle handelt, ist der zur Verfügung stehende Raum begrenzt. Die Erweiterung des Platzangebotes kann erst im zweiten Bauabschnitt erfolgen.
19 .2
Hannover / 12.06.2012