Drucksache Nr. 1013/2016:
Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefestes

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1013/2016
1
 

Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefestes

Antrag,

der als Anlage beigefügten Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefesteszuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach der Höhe der von der HVG an die Landeshauptstadt zu leistenden Gebühren und Entgelte sowie der Höhe des Gewinns, der mit der Veranstaltung des Maschseefestes erzielt wird.

Begründung des Antrages

Das Maschseefest wurde im Jahr 1986 in einer Kooperation von Landeshauptstadt Hannover und Verkehrsverein Hannover e.V. initiiert. Mit Vereinbarung vom 11.03.1999 (modifiziert durch Vereinbarungen vom 07.04.2003 sowie vom 07.06.2010) übernahm der Verkehrsverein bzw. sein Rechtsnachfolger, der Hannover Tourismus e.V., die eigenverantwortliche Durchführung des Festes. Mit Vereinbarung vom 23.10.2010 wurde die Berechtigung zur Durchführung des Festes auf die Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) übertragen. Das Maschseefest ist zwischenzeitlich eine der bedeutendsten Veranstaltungen in der Landeshauptstadt. Es hat sich zu einem erheblichen Tourismus- und Wirtschaftsfaktor entwickelt.

Das Maschseefest soll künftig von der Hannover Veranstaltungs GmbH (HVG) durchgeführt werden. Die dieser Drucksache als Anlage beigefügte Vereinbarung regelt den Vertragsübergang und die künftigen Rechtsbeziehungen:

· Die HVG führt das Maschseefest bis zum Jahr 2022 eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung durch.

· Die Landeshauptstadt erhält ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Gastronomiestände.

· Die Landeshauptstadt stellt der HVG die erforderlichen Veranstaltungsflächen zur Verfügung. Im Gegenzug für die Flächenüberlassung leistet die HVG an die Landeshauptstadt Sondernutzungsgebühren und Nutzungsentgelte nach Maßgabe der jeweils geltenden Tarife (derzeit ca. 190.000,00 €).

· Die HVG erbringt für die Landeshauptstadt im Zusammenhang mit dem Maschseefest Werbeleistungen mit einem Wert von 60.000,00 €. Sie bietet darüber hinaus ein kostenfreies Besucher- und Kinderprogramm an, für das vertraglich ein Wert von 100.000,00 € angesetzt wird.

· Auf die Forderungen der Landeshauptstadt für die Flächenüberlassung werden die Forderungen der HVG für die Werbeleistungen und die Ausrichtung des kostenfreien Kinder- und Besucherprogramms angerechnet.

· Erzielt die HVG einen Gewinn aus der Veranstaltung, so steht der Landeshauptstadt davon die Hälfte zu.

15.5 
Hannover / 28.04.2016