Antrag Nr. 1455/2016:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks.Nr. 1013/2016: Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefestes

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1455/2016 (Originalvorlage)
1013/2016 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks.Nr. 1013/2016: Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefestes

Antrag

zu beschließen:

Die Vereinbarung über die Ausrichtung des Maschseefestes wird um folgende Punkte ergänzt:
· Bei der Ausrichtung des Maschseefestes sind in Abstimmung mit der Stadtverwaltung auch hohe Umweltstandards umzusetzen, insbesondere im Bereich der Abfallvermeidung (z. B. Nutzung von Mehrweggeschirr).
· Bei der Auswahl der Gastronomiestände sollen nach Möglichkeit solche bevorzugt werden, die in besonderem Maße Produkte aus dem fairen Handel, aus ökologischem Anbau bzw. aus regionaler Herkunft anbieten.
· Die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Gedenkstätte am Maschsee für die Bücherverbrennung 1933 an der Geibelbastion muss spätestens ab 2017 gewährleistet werden (Überbauung der Gedenk-Bodenpatte z. B. durch eine transparente Plexiglasscheibe).
· Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist zu garantieren und verstärkt zu kontrollieren. Unternehmen, die Eintragungen im Gewerbezentralregister im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten haben, werden von der Platzvergabe bis zur Tilgung der Einträge ausgeschlossen. Unternehmen, die sich um Plätze beim Maschseefest bewerben, haben daher unaufgefordert entsprechende vollständige Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
· Es ist zu garantieren, dass Grünflächen und Wege insbesondere durch LKW beim Auf- und Abbau sowie bei der Anlieferung zum Maschseefest nicht beschädigt bzw. ausreichende Schutzmaßnahmen gegen eine Beschädigung getroffen werden. Beschädigungen sind von den entsprechenden Standanbietern kostenpflichtig zu beheben.

Begründung

Das Maschseefest sollte genutzt werden, dass die Landeshauptstadt Hannover sich auch bei solch einem großen Ereignis umweltfreundlich präsentiert.

Seit Mai 2013 erinnert eine an der Geibelbastion in den Boden eingelassene Gedenktafel an die Bücherverbrennung der Nationalsozialisten am 10. Mai 1933.

In den vergangenen Jahren sind wiederholt durch Beschäftigte beim Maschseefest Dumpinglöhne beklagt worden. Lohndumping muss deshalb bei dieser wichtigen Veranstaltung entsprechend § 21 III i.V.m. § 21 I Nr. 9 und § 20 MiLoG ausgeschlossen und ggf. sanktioniert werden.

Die Wege entlang des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers sind erst im Frühjahr d.J. aufwendig ausgebessert worden. Die Schäden an Rad- und Fußwegen wie auch an Grünflächen sind auch durch übermäßige Belastungen durch den Lieferverkehr mit schweren LKW zu den Maschseefesten entstanden. Erneuten Beschädigungen soll deshalb vorgebeugt werden.

Christine Kastning Sylvia Klingenburg-Pülm
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende