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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtÄnderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
Antrag,
die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 22.12.2022, zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Neuordnung der Gebühren für alle Märkte betrifft alle Marktbeschicker*innen und ihre Kund*innen gleichermaßen. Eine besondere Betroffenheit einzelner Gruppen ist nicht gegeben. Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkungen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der Kostendeckungsgrad für den Weihnachtsmarkt ist mit 100 % veranschlagt.
Begründung des Antrages
Wie in der DS- Nr. 2963/2022 beschlossen, wurde die Tarifstelle 3 Weihnachtsmarkt an der Marktkirche aus der "Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Märkte in der Landeshauptstadt Hannover" herausgenommen. Der Beschluss hierzu soll Anfang Februar 2023 erfolgen, um den Marktbeschicker*innen vor Bewerbungsschluss (bis 15.03.2023) Planungssicherheit zu geben.
Die Begründung der Gebührenhöhe ist aus der ursprünglichen DS 2305/2022 zu entnehmen.
Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
23.4
Hannover / Feb 7, 2023