Antrag Nr. 0694/2023:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0694/2023 (Originalvorlage)
0334/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3

Antrag

Antrag zu beschließen:

Die Beschlussdrucksache Nr. 0334/2023 wird wie folgt geändert:

  1. Die Unterscheidung zwischen Marktbeschickern, die lediglich unverarbeitete Lebensmittel anbieten und denen, die selbst gefertigte Speisen verkaufen, wird durch eine entsprechende Formulierung im Text der Satzung und im Anhang 5 verdeutlicht.
  2. Sämtliche Sicherheitskosten werden von der Landeshauptstadt Hannover getragen.
  3. Die Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung des Wunschbrunnenwaldes werden von der Landeshauptstadt Hannover getragen.
  4. Alle darüberhinausgehenden Kosten werden lediglich zu 65% in 2023 und zu 70% in 2024 auf die Marktbeschicker umgelegt. Die verbleibenden Kosten trägt die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung


Zu 1.: In der Gebührenkalkulation werden Marktbeschicker, welche lediglich unverarbeitete Lebensmittel verkaufen, nicht gesondert aufgeführt. Eine gesonderte Darstellung dieser Kategorie von Marktbeschickern würde die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gebührensatzung verbessern.

Zu 2.: Die Sicherheitskosten bei Großveranstaltungen sind in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße gestiegen. Die Sicherheit auf dem städtischen Weihnachtsmarkt ist eine hoheitliche Aufgabe, welche nicht zulasten der Marktbeschicker gehen darf.

Zu 3.: Der Wunschbrunnenwald führt nicht unmittelbar zu höheren Umsätzen bei den Marktbeschickern, zumal sich auch nur ein sehr kleiner Teil der Marktbeschicker in unmittelbarer Nähe der Attraktion befindet. Aus diesem Grund sollte die Stadt vollumfänglich für die Kosten des Wunschbrunnenwaldes aufkommen.

Zu 4.: Ein Kostendeckungsgrad von 100% würde für die Marktbeschicker eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten. Dies gilt es zu verhindern. Die Landeshauptstadt Hannover muss einen Teil der Marktkosten selbst tragen. Dies ist unerlässlich, damit der hannoversche Weihnachtsmarkt weiterhin attraktiv und vielfältig bleibt.