Antrag Nr. 0370/2023:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0370/2023 (Originalvorlage)
0334/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die DS 0334/2023 und ihre Anlagen wie folgt zu ändern:

Der Kostendeckungsgrad für den Weihnachtsmarkt beträgt im Jahr 2023 65% und im Jahr 2024 70%.

Die entstehenden Fehlbeträge sind aus dem allgemeinen Haushalt zu decken.

Begründung


Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des weiterhin wirtschaftlich schwierigen Gesamtumfelds werden die Gebühren für den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2023 und 2024 nur moderat angehoben.

Deshalb soll der Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 65 Prozent und im Folgejahr 70 Prozent betragen.

Zur Deckung des Fehlbedarfs ist im ersten Jahr eine Gebührenerhöhung in den Kategorien der Tarifstelle 3 um maximal 50 Prozent vorzunehmen.

Dies geschieht auch vor dem Hintergrund dessen, dass die Bewerbungslage und die Angebote in den neu eingeführten Kategorien Händler*innen und Kunsthandwerk/Weihnachtsartikel nach Auskunft der Verwaltung relativ dünn ist und in diesen Bereichen somit eine Angebotslücke vermieden werden muss, da dies die Attraktivität des Weihnachtsmarktes mindern würde.

Insgesamt wird mit dieser notwendigen und verhältnismäßigen Gebührenerhöhung das Ziel verfolgt, den Weihnachtsmarkt auch in den folgenden Jahren in seiner Angebotsattraktivität zu erhalten, ein moderates Preisgefüge sicherzustellen und erfolgreich weiter zu entwickeln.