Drucksache Nr. 0060/2016:
Verordnung über die Festetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0060/2016
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Verordnung über die Festetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Antrag,

der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Land Niedersachsen hat durch seinen gewässerkundlichen Landesdienst, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, die Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Wietze und Nebengewässer für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt.

Die Region Hannover hat nach § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen. In Absprache mit dem Landkreis Celle und Zustimmung des Fachministeriums übernimmt die Region Hannover die Festsetzung auch im Landkreis Celle. Damit werden für die Flussgebietseinheit der Wietze einheitliche Regelungen geschaffen.

Da ausschließlich die Wietze in Teilbereichen der Landeshauptstadt Hannover verläuft, nimmt die Verwaltung lediglich zu den Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes der Wietze Stellung.

Vor Erlass der Verordnung führt die Region Hannover gemäß §115 Abs. 3 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz durch.

Vor diesem Hintergrund wurde der Verwaltungsentwurf mit den dazugehörigen Arbeitskarten in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover bis zum 15.02.2016 wurde durch die Region Hannover gewährt.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf der Verordnung bestehen nicht. Vielmehr sollen durch die Verordnung wichtige Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger Hannovers vor einem 100-jährlichen Hochwasser geschützt werden.

Dennoch soll aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover der Verordnungstext unter § 3 (3) „Im Überschwemmungsgebiet ist allgemein zugelassen“, ergänzt werden, um die vorbereiteten Maßnahmen zur naturnahen Auenentwicklung im Bereich der sogenannten Fuhrbleek sicher zu stellen (Beschlussdrucksache Nr. 1449/2011 sowie Informationsdrucksache Nr. 1430/2010).

Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.
61.15 
Hannover / 12.01.2016