Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 07.11.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 31.10.2019)
Protokoll (erschienen am 14.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.08 - Datum 09.12.2019

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 7. November 2019,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 17.00 Uhr
Ende 21.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Röttger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD) 17.15 - 21.30 Uhr
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Schröder) (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP) 17.00 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) 17.30 - 19.23 Uhr
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung

Gäste
Herr Heinemann ehem. Stadtsuperintendent
Herr Dr. Kreter Fachbereich Kultur
Frau Kreye Polizei Hannover
Frau Lehmann Polizei Hannover
Herr Teune Polizei Hannover

Presse
Herr Zgoll Stadt-Anzeiger ab 17:12 Uhr

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Teilnehmenden

2. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum
THEMA: Anhörung des wissenschaftlichen Beirates zu namensgebenden Persönlichkeiten
Eingeladen sind:
Herr Hans-Martin Heinemann (ehem. Stadtsuperintendent) und
Herr Dr. Karljosef Kreter (Sachgebietsleitung Erinnerungskultur)

2.1. Informationen der Verwaltung zu den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats bezüglich der Straßen Marahrensweg und Pontenhof

2.2. Austausch mit dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel sowie den Einwohner*innen

3. Eröffnung der Bezirksratssitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

4. Vorstellung des gemeinsamen Sicherheitsberichts der Polizeidirektion Hannover und der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel

5. Einwohner*innenfragestunde

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements- Entwicklungen im Stadtbezirk

7. A N H Ö R U N G E N

8. E N T S C H E I D U N G E N

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Fußgängerampel Hildesheimer Straße, Ecke Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-2685/2019)

9.1.2. Sperrung der Holzbrücke "Späte Holzwiesen" über die Leine an der Masch
(Drucks. Nr. 15-2689/2019)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Auflösung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-2728/2019)

9.2.2. Wilkening in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2730/2019)

9.2.3. Vergessene Baustelle der Telekom
(Drucks. Nr. 15-2731/2019)

9.2.4. Grundwasserspiegel
(Drucks. Nr. 15-2732/2019)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Sanierung von Hochbahnsteigen
(Drucks. Nr. 15-2729/2019)

10. A N T R Ä G E

10.1. aus der letzten und vorletzten Sitzung

10.1.1. von Bezirksratsherrn Weinmann
(DIE PARTEI)

10.1.1.1. Döhren-Wülfel first!
(Drucks. Nr. 15-1887/2019)

10.1.2. von den Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.), Seela (FDP) und Weinmann (Die PARTEI)

10.1.2.1. Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-1893/2019)

10.1.2.1.2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2173/2019)

10.1.2.1.1. Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2084/2019)

10.1.3. der CDU-Fraktion

10.1.3.1. Einführung der Gelben und Blauen Tonne
(Drucks. Nr. 15-2230/2019)

10.2. Interfraktionell

10.2.1. Modellprojekt: Gelbe und blaue Tonnen statt Säcke im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2691/2019)

10.2.2. Modellprojekt: Gelbe und blaue Tonnen statt Säcke im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2691/2019 N1)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. "Sehenswerte" Mittelinsel in der Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2690/2019)

10.4. der CDU-Fraktion

10.4.1. Verkehrssicherheit am Spielplatz Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2734/2019)

10.4.2. Sportgeräte für den Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2735/2019)

10.4.2.1. Änderungsantrag zur DS 15-2735 /2019
Sportgeräte Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2899/2019)

10.4.2.2. Sportgeräte für den Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2735/2019 N1)

10.4.3. Erneuerung Straßenschild Lerchenfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2736/2019)

10.4.4. Ausbesserung der Gehwegplatten
(Drucks. Nr. 15-2737/2019)

10.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.5.1. Mehr Verkehrssicherheit und Wohnqualität: Tempo 30 in ganz Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2733/2019)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. September 2019 (öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Teilnehmenden
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und begrüßte zur Anhörung insbesondere Herrn Heinemann und Herrn Dr. Kreter.


TOP 2.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum
THEMA: Anhörung des wissenschaftlichen Beirates zu namensgebenden Persönlichkeiten
Eingeladen sind:
Herr Hans-Martin Heinemann (ehem. Stadtsuperintendent) und
Herr Dr. Karljosef Kreter (Sachgebietsleitung Erinnerungskultur)

Herr Heinemann und Herr Dr. Kreter stellten dem Bezirksrat und ca. 70 Gästen die Arbeit des wissenschaftlichen Beirates zur Betrachtung namensgebender Persönlichkeiten vor und begründeten, weshalb es Empfehlungen zu einer Umbenennung der Straßen "Marahrensweg" und "Pontenhof" gab:

Arbeit des Wissenschaftlichen Beirates:
Vom Rat der Landeshauptstadt Hannover wurde 2013 beschlossen, ein Gremium von Menschen mit gesellschaftlicher Verantwortung zu bilden (vgl. Drucksache Nr. 1921/2013).
Diesem Gremium gehörten z.B. Herr Fürst Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde und Herr Ehlers vom Verband der Geschichtslehrer an, die abgewogen und differenziert 460 Namen geprüft haben. Diese Expert*innen hätten einvernehmlich lediglich 17 Umbenennungen empfohlen, letztlich entscheiden müsse der jeweilige Bezirksrat, bzw. der Rat bei Straßen, die mehrere Stadtbezirke betreffen (z.B. Franziusweg). Bisher gebe es eine 40%ige Zustimmung zu den Empfehlungen. Kriterium für eine Umbenennung sei ein schwerwiegendes Handeln oder aktives Mitwirken im Unrechtsregime.

Zu August Marahrens (Marahrensweg) 
Herr Heinemann führte aus, dass der frühere Landesbischof vieles schweigend geduldet hätte. Es hätte von ihm erwartet werden können, dass er öffentlich dazu Stellung bezieht, dass hunderttausende Menschen entrechtet und ermordet wurden. Nach dem Krieg habe es nur einmal ein Bedauern gegeben.

Zu Josef Ponten (Pontenhof)
Herr Dr. Kreter erläuterte, dass Ponten heute ein wenig bekannter Schriftsteller war, der die Menschen mit seinen Reiseberichten begeistert habe. In der Wirkungszeit nach 1933 sei er negativ aufgefallen. Er war kein NSDAP-Mitglied, habe aber mit seiner Literatur, z.B. Roman der deutschen Unruhe den Rassismus unterstützt und sich negativ geäußert. Es gebe keine Dokumentation der Motive zur Benennung der Straße im Jahr 1974.
In der Nachbarschaft gebe es die Eupener Straße, die Malmedyer Straße und den Vennweg. Diese Benennung nach belgischen Orten erfolgte 1934, als es Gebietsansprüche auf diese Orte gab. Ponten sei 1883 in Eupen geboren.

Die Anhörung wurde durchgeführt von 17:00 bis 18:18 Uhr


TOP 2.1.
Informationen der Verwaltung zu den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats bezüglich der Straßen Marahrensweg und Pontenhof
vgl. Diskussion zu TOP 2. und 2.2.


TOP 2.2.
Austausch mit dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel sowie den Einwohner*innen
Frau Kellner dankte für die Informationen und sagte, dass sich nach den Fragen des Bezirksrates auch das Auditorium zu Wort melden könne. Allerdings werde es in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu einer möglichen Umbenennung geben, da hierfür ein entsprechender Antrag vorliegen müsse.

In einer engagierten Diskussion des Bezirksrates und der Anlieger*innen der beiden Straßen wurden verschiedene Nachfragen, Statements, Zitate und Vorschläge eingebracht, die stichwortartig zusammengefasst wurden:

Der heutige Blick auf die damalige Zeit:
Es gebe nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch viele Nuancen dazwischen.
Wie hätten wir damals gehandelt?
Damals gab es keine freie Presse und Meinungsäußerung.
Man dürfe heute nicht Richter sein.
Am Beispiel von Günter Grass wurde erörtert, dass dieser zu seiner SS-Vergangenheit Stellung nehmen und sein Handeln erklären konnte.
Man müsse mit der Geschichte leben und umgehen.
Die Fairness gebiete es, eine Person in vollem Umfang zu würdigen und nicht nur wenige Zitate zu betrachten.

Gab es ein schwerwiegendes Handeln bzw. eine aktive Mitwirkung von Marahrens?
Herr Heinemann betonte mehrfach, dass ein Theologe und Landesbischof einer Kirche, die sich auf die zehn Gebote beziehe, durch das Schweigen gehandelt habe und sich damit schuldig gemacht habe. Auch als die Synagogen öffentlich gebrannt haben, habe er geschwiegen. Herr Kreter ergänzte. dass er unterschrieben habe: "die Nationalsozialistische Weltanschauung ist die völkisch politische Lehre, die den deutschen Menschen bestimmt und gestaltet. Sie ist als solche auch für die christlichen Menschen verbindlich."
Anderseits gab es die Annahme, dass er als Kirchenmensch im Untergrund etwas positives für die Menschen getan habe.
Es gab auch kritische Zitate und dass er den Grundsatz Gott zu gehorchen zugunsten des Hitlerregimes relativiert habe.
Die aktive Duldung wurde von der Anliegerinitiative kritisch gesehen.

Anregung: Anbringung von Legendenschildern
Es wurde mehrfach angeregt, die Namen nicht zu ändern, sondern ggfs. ergänzende Legendenschilder zu montieren.

Mögliche Straßenumbenennung?
Bisher gab es keine Stimmen für eine Umbenennung.
Eine Beratung erfolge erst dann, wenn ein Antrag vorliege.

Wie bewertet die evangelische Kirche die Rolle von Herrn Marahrens?
Herr Heinemann antwortete ,dass es zur Zeit keine öffentliche Debatte gebe. Der Straßenname war eine Ehrung. Er sei auch nach dem Krieg Landesbischof gewesen und sollte in den 40er Jahren vom Bischofsamt zurücktreten. Dies habe er getan und Hanns Lilje wurde sein Nachfolger. Es gebe eine deutliche Mehrheit, dass das Verhalten unangemessen war. Es gebe überlieferte Bischofsbriefe, in den es keine Thematisierung gab.
Herr Dr. Kreter ergänzte, dass er von 1945-1947 Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätte, aber die Möglichkeit nicht genutzt habe.

Es gab den Einwand, dass aktuell eine Dissertation in Göttingen erstellt werde, das Annastift habe ein Hauptgebäude nach ihm benannt.

Kontakte zu Familienangehörigen Marahrens?
Es gab die Nachfrage, ob zu den ca. 200-300 Namensträgern (Enkeln) Kontakt aufgenommen wurde, insbesondere zu Frieder Marahrens, einem Pastor in der Erwachsenenbildung.
Herr Heinemann antwortete, dass bei keiner der 460 Personen mit Familienangehörigen gesprochen wurde. Es habe einen Austausch mit einem Kirchenhistoriker gegeben.

Gegenteilige Forschung zu Ponten
Von der Anliegerinitiative wurde vorgebracht, dass dieser eher ein Mitläufer gewesen sei. Eine Umbenennung solle es nur bei persönlichem Handeln geben. Dies sei bei Ponten nicht der Fall. Er habe mit Vorträgen und Lesungen sein Geld verdient, aber keine Propaganda im 3. Reich betrieben. Er wurde 1936 von der Gestapo verfolgt, weil er Juden half. Sein Reisepass wurde beschlagnahmt. Der Name sollte nicht ausgelöscht werden. Es gebe auch in Aachen und Düsseldorf Pontenstraßen, sein Grab befinde sich in München und wurde von der Stadt als Ehrengrab gepflegt. Ggfs. solle die Straße nach dem Berg Ponten im Allgäu benannt werden.
Herr Dr. Kreter sagte dazu, dass eine Ehrung für besondere Verdienste oder Vorbilder erfolgen sollte. Der Beirat hatte wegen diverser Veröffentlichungen und seiner Biografie Zweifel, dass Ponten eine solche Persönlichkeit sei.

Rassismus und Antisemitismus
Es gab die Frage, ob gerade in Zeiten, wo Rassismus und Antisemitismus erstarken, solche Personen als Vorbilder dienen können.

Waren beider eher Mitläufer?
Herr Heinemann sagte, dass Marahrens kein Mitläufer war. Er sei Landesbischof gewesen und man könne sehr viel über ihn nachlesen.
Herr Dr. Kreter ergänzte, dass beide "opinionleader" (Meinungsführer) waren. Ponten sei ein Bestsellerautor mit Anhängerschaft gewesen in einer besonderen Verantwortung, vor der er versagt habe.
Aus dem Gremium wurde auch eine aktive Beihilfe zum Völkermord bestätigt, deshalb solle der Marahrensweg umbenannt werden.

Umgang mit anderen Straßennamen oder Kasernen
In der Diskussion wurden auch andere kritische Namen genannt, z.B. Tramm, Hanebuth, Wallenstein oder Stadtbaumeister Hillebrecht. Es sollten eher die Opfer als die Täter gewürdigt werden.

Fazit
Es war eine interessante Diskussion und es gebe unterschiedliche Meinungen. Die Bürgerinitiativen hätten ebenfalls gut recherchiert. Die aktive Unterstützung des Nationalsozialismus sei fraglich. Beide Personen hatten eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung, somit gebe es besondere Ansprüche bei der Beurteilung, ob eine Ehrung mit Straßennamen gerechtfertigt sei. Es gebe Argumente für und wider eine Umbenennung der Straßen.

Frau Kellner dankte Herrn Heinemann und Herrn Dr. Kreter für die Informationen und bei den Zuhörer*innen für die anregte Diskussion und das große Interesse.
Anschließend wurde die Sitzung für ca. 5 Minuten unterbrochen.


TOP 3.
Eröffnung der Bezirksratssitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete um 18:25 Uhr die reguläre Bezirksratssitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden die folgenden Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 7, 8 und 12 wurden von der Tagesordnung genommen.
Es lag ein Änderungsantrag vor, der unter TOP 10.4.2.1. auf die Tagesordnung genommen wurde.
TOP 10.1.2.1.2. wurde vorgezogen und nach TOP 10.1.2.1. behandelt.
TOP 10.5.1. wurde von der CDU in die Fraktion gezogen
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 4.
Vorstellung des gemeinsamen Sicherheitsberichts der Polizeidirektion Hannover und der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Frau Kreye, die gemeinsam mit Frau Lehmann (neue Leiterin Einsatz) und Herrn Teune (Kontaktbeamter) gekommen war, stellte den neuen Sicherheitsbericht vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Sie gab zusätzlich den Hinweis, dass die Bevölkerung wachsam sein sollte und lieber die Polizei gerufen sollte, wenn etwas Merkwürdiges festgestellt werde.
Als Präventionsangebot gebe es Beratungen zu Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Wohnungseinbrüchen.

In der Diskussion gab es Nachfragen zu folgenden Themen:

Vermehrte Delikte
Frau Kreye sagte, dass Sachbeschädigungen und Diebstähle aus Kraftfahrzeugen leicht zugenommen hätten.

Straftaten durch reisende Einbrecherbanden?
Frau Kreye bestätigte, dass diese auch in Hannover aktiv seien. Im vorletzten Jahr konnte man ihnen bestimmte Taten zuordnen. Es gab einige Haftstrafen, aber auch die Routen änderten sich.

Zahl der Tageseinbrüche / Diebstähle aus Kfz bzw. Kfz-Zubehör
Frau Dr. Matz fragte, ob es eine Erklärung gebe warum die Zahl auf 77 gestiegen sei. In früheren Jahren lag die Zahl bei 62 und 65.
Frau Kreye sagte, dass es keine eindeutige Erklärung gebe. Manchmal seien es Straftatenserien, einzelne Gruppierungen oder Drogenabhängige. Es komme auch auf die Tatgelegenheit an und den jeweiligen Einbruchsschutz. Hochwertige Gegenstände wie Laptops, Handtaschen, Navis sollten nicht im Fahrzeug gelassen werden.
Frau Dr. Matz wandte ein, dass es auch Banden gebe, die gezielt Autozubehör wie Spiegel, eingebaute Navis, Radkappen etc. entwenden.

Sachbeschädigungen und Fahrraddiebstähle
Auch hier gebe es keine klare Ursache. Oftmals stünden Straftaten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum (z.B. gegen Fahrzeuge, Zäune und Blumenkübel treten). Dagegen gebe es keine Patentmaßnahmen

Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsdienst
Es würden frühzeitig Gespräche geführt über die gegenseitigen Erwartungen und Unterstützungen. Dann gab es eine Zeit der Orientierung und zu Abläufen in der Zusammenarbeit, Weitergabe von Informationen und wo der Ordnungsdienst im Stadtbezirk eingesetzt werde. Hinweise über Missstände im Stadtbezirk können gern auch an die Polizei gegeben werden.

Erfahrungen mit premap
Auf verschiedene Nachfrage antwortete Frau Kreye, dass es dieses Projekt einen guten und aktuellen Überblick über Tatörtlichkeiten gebe, aber dadurch keine Straftaten verhindert würden. Hilfreich sei eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz.

Frage nach politisch motivierten Straftaten bzw. Gefahr von Extremismus im Stadtbezirk
Hierzu antwortete Frau Kreye, dass die Zahlen nur landesweit erhoben werden. 2017 waren es 2.857, 2018 waren es 2.501 Taten. Davon waren in 2017 in Niedersachsen 166 Gewalttaten und 2018 waren es 217, die Zahl sei vergleichsweise überschaubar.

Drogendelikte und Kontrollen
Frau Kreye informierte, dass es gute Gründe gebe, Drogenkonsum und -Kriminalität zu verfolgen, auch wenn es politische Diskussionen zu einer Legalisierung gebe. Bei Drogenkarrieren sollte frühzeitig agiert werden, da diese häufig zu Kriminalität führen.

Frau Kellner dankte der Polizei für diese Informationen.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Anlieger kritisierte erneut die Verkehrssituation Peiner Straße / Hoher Weg. Er fragte, wann die für 2019 angekündigte Erneuerung erfolgen werde. Die Schwellen wurden installiert. Dadurch gebe es weniger Fahrzeuge, aber es werde weiterhin gerast. Der Lärmpegel sei gesunken.

Ein anderer Einwohner bezog sich auf die bereits häufig angesprochene Verkehrssituation Abelmannstraße bei der Post. Der Umbau der Landwehrstraße verzögere sich, deshalb sollte möglichst zeitnah eine farbliche Markierung als Halteverbot bei den abgesenkten Bordsteinen aufgebracht werden. Betroffen seien vor allem Ältere mit Rollatoren, Rollstühlen, aber auch Familien mit Kinderwagen und auch die Eltern mit Kindern in der Kita Brückstraße. Weiße Streifen als Markierung schnell machbar.
Herr Berger wird sich an den Fachbereich Tiefbau wenden und nachfragen, ob dies ohne politischen Antrag und großen Aufwand möglich ist.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Bauvorhaben Wilkening und Heimkehr und den bisher nicht beantworteten Fragenkatalog von 20 Fragen mit 70 Unterschriften. Bereits zum Bauvorbescheid hätten die Nachbarn nach § 68 wegen der Abweichungen beteiligt werden müssen. Von der Stadtplanung sei bereits im Verfahren Wilkening erläutert worden, dass eine Prüfung erfolgt sei und man ggfs. den Klageweg beschreiten müsse. Dies werde für das Vorhaben der Heimkehr ebenfalls befürchtet.
Herr Berger sagte, dass dies eine Angelegenheit der Bauordnung sei, er gebe es weiter.

Ein anderer Einwohner hob die große Dringlichkeit zur Beschilderung und Markierung am Waldheimer Tor hervor. Es sei eine farbliche Markierung des Radweges erforderlich. Seit zwei Monaten sei nichts passiert. Aufgrund des Dringlichkeitsantrag gab es die Entscheidung, dass es umgesetzt werde.
Herr Berger wird beim Fachbereich Tiefbau nach dem Termin zur Umsetzung fragen.
Frau Dr. Matz ergänzte, dass statt des Taxiplatzes jetzt zwei Kurzzeitparkplätze eingerichtet wurden. Die Beschilderung für die Radfahrer sei irreführend und somit nicht zielführend.
Frau Kellner sagte, dass auch das Halteverbot nicht beachtet werde und der für Ende Oktober zugesagte Briefkasten immer noch fehle.
Herr Berger wird nachfragen und den Bezirksrat informieren.

[Hinweis: die Deutsche Post hat den Briefkasten inzwischen am Ersatzstandort Wolfstraße / Liebrechtstraße aufgestellt]

Eine weitere Frage bezog sich auf die Wolfstraße/ Mainzer Straße und die Drucksache 15-2821/2014. Der Haltestreifen aus Richtung Mainzer Straße sollte zurückgesetzt werden, um den toten Winkel zu vermeiden. Am 08. September 2016 wurden erneut Maßnahmen beschlossen [Anmerkung: vgl. Drucksache 15-1824/2016]. In einer Anfrage am 16. August 2018 wurde eine Verbreiterung der Furt um insgesamt 4 m zugesagt nach einer Neuberechnung der Zwischenzeiten. Zur Umsetzung sei das 2. Quartal 2019 genannt worden. Im August 2019, also fünf Jahre später würden barrierefreie Leiteinrichtungen mit taktilen Elemente gefordert..
2017 gab es bereits zwei Unfälle , 2018 fünf Unfälle mit Personenschaden vier mit Fahrradbeteiligung. Jetzt beginne die Baumaßnahme Salzburger Straße. Er fragte, ob man abwarten wolle, bis 8 oder 10 Personen Unfälle erleiden. Das eine sei der Umgang mit der Planung, andererseits könne man diverse Probleme in zwei Wochen umsetzen

Herr Rinker bestätigte, dass diese Kreuzung immer wieder im Fokus stehe und es schnellstmöglich eine Veränderung geben soll. Da erst die Salzburger Straße umgebaut werde, gebe es jetzt eine andere Priorisierung.

Frau Dr. Matz vermutete, dass der Verwaltung diese Brisanz nicht klar sei und das Vorhaben deshalb immer zurückgestellt werde. Sie hoffe, dass bald über den Antrag mit den Rundum-Grün-Ampeln entschieden werde. Die Dringlichkeit sollte verdeutlicht werden oder die Verwaltung solle andere Maßnahmen vorschlagen. Sie fragte nach dem Stand der Planung.
Herr Berger verwies auf die 4-Monatsfrist, die Prüfung laufe also noch.
Frau Kellner bat, die Verwaltung zu fragen, was als Provisorium möglich sei. Sie sagte, dass es um Kinder und Menschenleben gehe.
Frau Jakob regte an, die vier Monate nicht auszuschöpfen.

Ein Anlieger bezog sich auf die Vollsanierung der Wolfstraße, die 2020 anstehe. Er fragte, ob die Sanierung auf der Grundlage des Vorbescheides erfolge und fragte, ob die Bauvorhaben Wilkening und Heimkehr bei der Kanalisation und Ver- und Entsorgung berücksichtigt werden.
Ebenso wurde nach der künftigen Buslinienführung gefragt.
Frau Kellner sagte, dass die Sanierung seit ca. 10 Jahren gefordert werde und bat, die Kurve zu entschärfen. Auch diese Frage sollte mitgenommen werden.

durchgeführt von 19:22-19:46 Uhr


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements- Entwicklungen im Stadtbezirk
Herr Berger informierte über die Informationsveranstaltung zum Südschnellweg am 21. November 2019 im Freizeitheim Döhren und über die Sperrung des Schulhofs Loccumer Straße für die Öffentlichkeit am 09. und 10. November wegen eines Zirkusses, der dort gastiert.


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N
Abgesetzt


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N
Abgesetzt


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Fußgängerampel Hildesheimer Straße, Ecke Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-2685/2019)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Die Fußgängerampel an der Hildesheimer Straße, Ecke Am Mittelfelde, nördliche Seite, hat eine sehr kurze Grünphase. Es gelingt nicht, die Fahrspuren stadteinwärts, die Stadtbahngleise und die stadtauswärts führenden Fahrspuren bei einer Grünphase zu überqueren. Läuft man schnell, so gelangt man bei grün nur bis zum Gleisbett der Stadtbahn, dann zeigt die Fußgängerampel schon wieder rot.
Das Problem dabei ist, dass man in der Mitte keine Möglichkeit mehr hat wieder eine Grünphase für die Fußgängerampel zu bekommen, da es keinen Schalter gibt.
Die Fußgängerampel an der gleichen Kreuzung in südlichen Bereich hat in der Mitte einen zusätzlichen Bedarfsschalter, so dass es dort nicht so problematisch ist, wenn man als Fußgänger in einer Ampelphase nicht die gesamte Straßenbreite schafft.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Kann an dem nördlichen Überweg die Grünphase so verlängert werden, dass Fußgänger in einem Zug die Straße überqueren können?
2) Ist es möglich, in der Mitte einen Schalter anzubringen, um wieder eine Grünphase für Fußgänger anzufordern;
3) falls nein, wie will die Verwaltung sicherstellen, dass Passanten, die es nur bis zur Mitte schaffen, gefahrlos die restliche Strecke überqueren können, ohne auf andere Menschen zu warten, die vom Straßenrand den Druckknopf der Ampel betätigen.
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.)
Die Mindestfreigabezeit der nördlichen Furt wurde zwischenzeitlich von 8 s auf 14 s erhöht. Damit ist gewährleistet, dass mit den in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen definierten Gehgeschwindigkeiten mehr als zwei Drittel der Fahrbahnbreite überschritten werden kann.
Im Falle der Anforderung durch blinde oder sehbehinderte Menschen erhöht sich dieser Wert sogar auf 18 s und es kann die ganze Fahrbahn gequert werden.

Unter anderem für langsam zu Fuß Überquerende aber auch für solche, die erst in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, schließt sich an diese Grünzeit eine Räumzeit an, bis die Kraftfahrzeuge Grün bekommen. Damit ist dann sichergestellt, dass sie auch dann die Fahrbahn noch sicher verlassen können, wenn das Fußgängersignal bereits wieder Rot zeigt.

Zu 2.)
Es handelt sich bei der Fußgängerfurt um eine durchgehende Furt. Es gibt keine ausreichend große Aufstellfläche in der Fahrbahnmitte um einen sicheren Stopp von Wartenden zu gewährleisten. Die Installation eines Anforderungstasters ist daher zum einen nicht zulässig und zum anderen auch nicht sinnvoll.

Zu 3.)
Durch die verlängerte Freigabezeit ist die Querung der Furt deutlich erleichtert. Die Position der Signalgeber in Kombination mit der Straßenverkehrsanlage zeigen nach der Straßenverkehrsordnung zudem eindeutig, dass es sich um eine durchgehende Furt handelt, die auch in einem Zuge gequert werden soll.

Herr Schade fragte, ob es bei der gefährlichen Mittelinsel nicht fatal sei, wenn wenn Menschen in der Mitte stehen und die Ampel schalte auf rot. Er fragte, ob es eine Anzeige geben könne, wie lange noch grün sei, damit man ggfs. die nächste Grünphase abwarte.

Frau Ohlhorst antwortete, dass ihr solche Anzeigen (Countdown-Ampeln) aus dem Ausland bekannt seien, aber bisher nicht in Hannover. Sie regte an, die fast verdoppelte Grünphase abzuwarten, ob dies ausreichend sei.

Frau Miskovic sagte, dass sie es ausprobiere und fragte, wann die Umstellung erfolgte. Das Warten der Mitte sei unglücklich.

Frau Ohlhorst informierte, dass die Antwort vom 05. November sei und die Umstellung jetzt erfolgt sein müsste.

Herr Rinker bat, keine langen Nachfragen zu den Anfragen zu stellen, damit eine Beantwortung aller Anfragen möglich ist.

TOP 9.1.2.
Sperrung der Holzbrücke "Späte Holzwiesen" über die Leine an der Masch
(Drucks. Nr. 15-2689/2019)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Die Holzbrücke "Späte Holzwiesen" über die Leine im Naherholungsgebiet an der Masch wurde aus Tragsicherheitsgründen für mindestens ein halbes Jahr nach Bekanntgabe gesperrt, Eine Sanierungsmaßnahme ist laut Verwaltungsmitteilung wohl voraussichtlich möglich, jedoch anscheinend damit wohl nicht ganz nicht sicher.
Die Brücke ist bereits 2016 laut Drucksache 15-1210/2016 F1 wegen baulicher Abgänge und Einschränkungen saniert worden. Genauer genommen sollten damals wohl die
Bohlenbeläge ausgetauscht werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Reparaturarbeiten bzw. Bohlenbeläge im Jahre 2016 (komplett), wie in der DS
versprochen, durchgeführt
2. Wie groß ist der Sanierungsaufwand heute - auch im Vergleich zu einem etwaigen Ersatzbau der Brücke?
3. Sind nach den o.a. Reparaturmaßnahmen Kontrollen ( 3-mal pro Jahr) vorgenommen
worden (bitte mit Angabe, wann genau dies geschehen ist und wann erste Hinweise auf
erneute Schäden gesehen wurden)?


Herr Berger beantwortete diese wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Bohlenbeläge wurden 2016 komplett ausgetauscht.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung prüft zurzeit, ob eine Sanierung der Brücke möglich ist oder ob ein Ersatzneubau erforderlich wird. Zum Umfang einer möglichen Sanierung kann daher zurzeit noch keine Aussage getroffen werden.

Zu Frage 3:
Seit dem Austausch der Bohlenbeläge wurden die regelmäßigen Brückenkontrollen selbstverständlich weiter durchgeführt (25.1.2017; 30.8.2017; 4.12.2017; 13.4.2018; 22.8.2018; 10.12.2018; 9.5.2019; 16.8.2019). Diese Brückenkontrollen sind jedoch nicht auf die detaillierte Begutachtung des Tragwerkes ausgelegt, sondern dienen in erster Linie dazu die grundsätzliche Verkehrssicherheit zu überprüfen. Das Brückentragwerk wird im Rahmen der „einfachen Brückenprüfungen“ und der „Brückenhauptprüfungen“, die im Wechsel alle 3-4 Jahre stattfinden, genauer begutachtet. Die nunmehr festgestellten Schäden, die das Tragwerk der Brücke betreffen, wurden im Zuge der Brückenhauptprüfung im September 2019 erstmalig festgestellt.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Auflösung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-2728/2019)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Seit Jahren wird davon gesprochen, dass die Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, derzeit in der GS Loccumer Straße untergebracht, aufgelöst und an den Hauptstandort zurückgeführt werden soll. Für den Schulalltag ist diese Situation zunehmend schwieriger, denn es mussten Räume, die eigentlich der Außenstelle der Realschule zustehen, an die Grundschule abgegeben werden. Die Grundschule ist zweizügig angelegt, in den letzten Jahren seit 2016 dreizügig belegt und benötigt entsprechend mehr Allgemeine Unterrichtsräume.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der Stand der Planungen, den Hauptstandort der Realschule zu erweitern, damit die Außenstelle zurückgeführt werden kann?
2. Welche Zeitschiene wird seitens der Schulverwaltung und des Gebäudemanagements verfolgt, bis wann dieses Vorhaben erreicht sein soll?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1) Für die Erweiterung der Realschule Dietrich Bonhoeffer wurde eine Machbarkeitsstudie zu verschiedenen Varianten der Erweiterbarkeit angefertigt. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, Varianten zu entwickeln, die eine perspektivische Entwicklung der Liegenschaft berücksichtigen, eine Erweiterung im laufenden Betrieb ermöglichen und letztlich eine dem aktuellen Bedarf entsprechende wirtschaftliche Lösung darstellen. In Abstimmung mit der Schulleitung wurde sich für eine Erweiterung des bestehenden hinteren Klassentraktes entschieden.
Mit Bereitstellung der Mittel im Teilhaushalt 19 (Gebäudemanagement) konnte in einem EU-weiten Vergabeverfahren ein Architekturbüro für die Planungsleistungen beauftragt werden. Das Projektteam arbeitet sich derzeit in die Grundlagen ein und beginnt mit den Vorbereitenden Arbeiten zum Start der Vorentwurfsplanung.


Zu 2) In der Leistungsphase 2, der Vorentwurfsplanung wird ein erster Terminplan durch das Architekturbüro vorgelegt. Erst nach Vorlage des Terminplans im Frühjahr 2020 können belastbare Aussagen zu voraussichtlichem Baubeginn und geplanter Baufertigstellung gemacht werden.

Frau Dr. Matz fragte, wie viel Geld für die Planungskosten dieser Maßnahme vorhanden sei, da im Investitionsprogramm kein Geld eingeplant sei und die Kosten sicherlich steigen.
Herr Berger wird die Zahlen nachreichen.
Herr Schade sagte, dass der Bezirksrat für Realschulen nicht zuständig sei, dennoch bat er um eine Information zu den Planungen an den Bezirksrat.

[Die Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagements lautet wie folgt:
Zur Finanzierung der Maßnahme werden rd. 6 Mio. Euro benötigt. Die Mittel werden im Teilhaushalt 19 bereit gestellt.
Zur Bitte des Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel, rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen informiert zu werden, teilt die Fachverwaltung mit, dass sie das gerne tun wird, sobald der entsprechende Terminplan vorliegt].


TOP 9.2.2.
Wilkening in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2730/2019)

Frau Waase stellte die Anfrage.

Noch immer regt sich Unmut in der Bevölkerung bzgl. des Erweiterungsbaus des „Dr. med. Ernst-August Wilkening Pflegeheims“ in Waldheim. Anwohner befürchten eine weitere Zuspitzung der bereits angespannten Verkehrs- und Parksituation. Insbesondere wird bemängelt, dass mit dem Erweiterungsbau ein ungehinderter Zugang für Rettungskräfte nicht gewährleistet sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Aspekte können gemäß §73 NBauO nicht selbstständig vom Bauamt beurteilt werden (z. B. Belange der Stadtentwässerungsbetriebe, der Wasserversorgungsbetriebe, Träger öffentlicher Belange)?
2. Inwiefern wird beim Erweiterungsbau Wilkening und auf welcher Rechtsgrundlage vom gültigen Bebauungsplan abgewichen?
3. Inwiefern wurden ausreichend Stellplätze und die Passierbarkeit von Rettungswegen gewährleistet?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1:
§ 73 NBauO regelt die Bauvoranfrage bzw. den Bauvorbescheid.
Inhaltlich: Alle maßgeblichen internen und externen Behörden sind im Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden – und haben entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in die Baugenehmigung aufgenommen worden. Es bestanden keine Bedenken.

Zu 2:
Rechtsgrundlage für die im Verfahren erteilten Befreiungen vom Bebauungsplan wurden auf der Grundlage des § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. Die geringfügigen Überschreitungen von Grund- und Geschossflächenzahl sowie der Überschreitung der Baugrenze sind in Anbetracht des öffentlichen Interesses positiv begleitet worden.

Zu 3:
Auch die Themen Stellplatzanzahl und Passierbarkeit von Rettungswegen wurden geprüft – und in Abstimmung mit der Feuerwehr beschieden. In der Baugenehmigung sind entsprechende Forderungen / Regelungen aufgenommen.
Es sind 37 Stellplätze für KFZ und 10 Fahrradstellplätze für das Gesamthaus geplant. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungswagen sind freizuhalten.

In der Baugenehmigung wurde eingehend auf die Bedenken der Nachbarn eingegangen. Der Bescheid ist entsprechend zugestellt worden.


Frau Jakob hatte eine Nachfrage zu Antwort 2 , was "geringfügige Überschreitungen" seien und bat um konkrete Zahlen zu den Abweichungen der "positiven Begleitung" in Anbetracht des Öffentliches Interesses. Die Anlieger befürchten massive Beeinträchtigungen und die Antwort sei nicht konkret.

Auch Herr Schade fragte wegen der Abweichungen bei der Grund- und Geschossflächenzahl und der Baugrenze nach.

Frau Ohlhorst gibt die Fragen weiter.

Ein Anlieger ging erneut auf § 68 NBauO zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit ein. 20% höhere Geschossflächen seien keine geringfügigen Abweichungen, auch künftig vier Geschosse seien eine große Veränderung. Die Bauvorhaben Wilkening und Heimkehr seien beide unsäglich.
Nach Auskunft der Stadtplanung habe es eine eingehende Prüfung gegeben und die Anlieger seien ggfs. auf den Klageweg verwiesen.

Frau Kellner sagte, dass die Bauverwaltung zuständig sei.

Frau Jakob sagte, dass eine Bauvoranfrage dazu diene, dass man die Sicherheit bekomme, dort bauen zu dürfen.
Sie bedauerte, dass die Bauverwaltung nicht anwesend sei.

TOP 9.2.3.
Vergessene Baustelle der Telekom
(Drucks. Nr. 15-2731/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage.

Vor etlichen Monaten hat die Telekom in Döhren in diversen Straßen neue Kabel legen lassen. So auch in der Straße Leineinsel vis à vis von Nr. 7/9. Außerdem wurde ein Schaltkasten neu gesetzt. Dazu war es nötig Straßen und Fußwege aufzugraben. Diese Arbeiten sind inzwischen erledigt.

Allerdings ist die besagte Baustelle seit Monaten verwaist. Es findet keine Aktivität mehr statt. Der Fußweg sowie ein Parkplatz sind seit der Zeit gesperrt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Wenn ja, wieso ist diese Baustelle noch nicht beseitigt?
3. Wenn nicht, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Telekom aufzufordern, die Baustelle schnellstmöglich zu beenden, damit der Fußweg und auch der Parkplatz wieder benutzt werden können?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Die Baustelle der Telekom ist dem Fachbereich Tiefbau bekannt. Laut Auskunft der Telekom waren technische Probleme beim Anschluss des Schaltkastens die Gründe für die lange Bauzeit.
Eine Fertigstellungsmeldung der Telekom mit der Bitte um endgültige Wiederherstellung des Straßenaufbruchs lag dem Fachbereich Tiefbau bislang nicht vor.
Auf erneute Nachfrage konnte die Telekom nun bestätigen, dass die Leitungsarbeiten abgeschlossen sind und der Straßenaufbruch endgültig geschlossen werden kann.
Die Arbeiten wurden anschließend direkt vom Fachbereich Tiefbau beauftragt. Eine Fertigstellung ist in der 45. KW geplant.


TOP 9.2.4.
Grundwasserspiegel
(Drucks. Nr. 15-2732/2019)

Herr Sommerkamp stellte die Anfrage.

Aufgrund klimatischer Einflüsse sinkt unter anderem der Grundwasserspiegel. Das wird u.a. auch dadurch deutlich, dass die Eilenriede „austrocknet“. Es ist daher sehr wichtig, dass das Regenwasser wieder versickern kann. Da aber in den letzten Jahren durch Hoch- und Tiefbaumaßnahmen diese Möglichkeit immer mehr eingeschränkt wird, leidet die Neubildung von Grundwasser mit den bekannten Folgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie groß sind die Flächen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, die in den letzten Jahren versiegelt bzw. entsiegelt wurden?

2. Hat die Verwaltung eine Strategie, um die Gewinnung von Grundwasser zu verbessern?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu 1. Dazu liegen der Verwaltung keine Daten vor.

Zu 2. Die Strategie der Verwaltung wurde 2007 mit dem Ratsbeschluss zu den Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich (Drs. 1440/2007 E1) festgelegt.

Die Inhalte des Kapitels 2 Regenwasser werden im Folgenden auszugsweise zitiert:

„Die Versickerung von Niederschlagswasser hat Vorrang vor dem Anschluss an die Kanalisation. Seit 1996 muss gemäß der Abwassersatzung für die Stadt Hannover auf jedem Grundstück, auf dem eine Versickerung technisch möglich ist, das Regenwasser zur Versickerung gebracht werden. Eine weitere Regenwasserbewirtschaftung findet durch die Regenwasserrückhaltung (Speicher, Gründächer oder Versickerung) (…) statt.

Für Dachbegrünungen, die auch für die Speicherung und Rückhaltung des Regenwassers eine Rolle spielen, gibt es eine verwaltungsinterne Leitlinie über die Festsetzung in Bebauungsplänen (…)“ siehe Drs. 1785/2012.

„Seit 1993 wird jeder Bebauungsplan daraufhin geprüft, ob es in erster Priorität möglich ist, das Regenwasser versickern zu lassen, anstatt es in die Regenwasserkanalisation abzuleiten. Ist die Prüfung technisch und rechtlich positiv verlaufen, wird die Regenwasserversickerung im Verfahren zur Bauleitplanung eingefordert. Bei vollständiger Versickerung entfällt dabei die Einleitungsgebühr für das Regenwasser in das Kanalnetz. Die Regenwasserbewirtschaftung ist fester Bestandteil der städtebaulichen Planung. Es wird in allen Bebauungsplanverfahren in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, ob und wie der Untergrund für eine Regenwasserbewirtschaftung/Versickerung geeignet ist und welches Versickerungs-/Rückhaltesystem geeignet ist.
Zur Minimierung der Versiegelung werden regelmäßig Festsetzungen in Bebauungsplänen getroffen, z. B. über die Materialien zur Befestigung von Stellplätzen oder zur Überbaubarkeit von Grundstücksteilen (Ausschluss von Nebenanlagen).

Wenn im Abwägungsprozess nichts gegen die Versickerung von Niederschlagswasser spricht, erfolgt die Festsetzung im Bebauungsplan. Regenwasserversickerung ist eine der möglichen Ausgleichsmaßnahmen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbewältigung.

Sowohl das Niedersächsische Wassergesetz als auch die Änderungssatzung der Landeshauptstadt Hannover [vom 02.12.2004] (…) geben der Regenwasserbewirtschaftung Vorrang vor der Regenwasserableitung (die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser umfasst die Gesamtheit in Form von Regenwasserrückhaltung, Regenwasserversickerung, Verdunstung und gedrosselte Ableitung auf das Maß des natürlichen Gebietsabflusses wie vor der Bebauung – für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover schon seit Jahren von der Unteren Wasserbehörde bei der Region Hannover auf den Wert 3 l / (s x ha) festgelegt). (…)

Für die Regenwasserbewirtschaftung werden in der Bauleitplanung von vornherein entsprechende Flächen freigehalten. Dies gilt für private und öffentliche Flächen.

Im Rahmen der nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird im Bebauungsplanverfahren für den öffentlichen Raum ebenfalls geprüft, ob z. B. ein Versickerungssystem geeignet ist. Ist dies der Fall, wird die Verpflichtung zur Versickerung im Bebauungsplan textlich festgesetzt. Diese Festsetzung gilt für private und für öffentliche Flächen.“

Auch bei Gebäuden im Bestand ohne entsprechenden Bebauungsplan besteht über die Gebührensatzung der Stadtentwässerung für Grundstückseigentümer*innen der Anreiz, durch die Versickerung des Regenwassers die jährliche Niederschlagswassergebühr von 68 Cent pro m² zu sparen.

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Sanierung von Hochbahnsteigen
(Drucks. Nr. 15-2729/2019)
Frau Meier stellte die Anfrage.

Seit Mitte Juni wurden im Bezirk Döhren-Wülfel die beiden Hochbahnsteige der Stadtbahn an der Fiedelerstraße und Bothmerstraße saniert. Die Arbeiten dauerten rund viereinhalb Monate. In dieser Zeit war an den beiden Hochbahnsteigen kein barrierefreier Zugang möglich. Außerdem kam es aufgrund der teilweisen Straßensperrung über Monate zu Verkehrsbehinderungen, die auch Busse und Krankenwagen betraf. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll mit der Sanierung des Hochbahnsteigs „Peiner Straße“ begonnen werden.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf das verantwortliche Infrastrukturunternehmen infra einzuwirken, um die Bauarbeiten zeitlich so zu optimieren, dass die Beeinträchtigung für Stadtbahnnutzer und andere Verkehrsteilnehmer weniger gravierend sind und die Arbeiten schneller abgeschlossen werden?
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

„Um die Bahnsteige zu sanieren sind viele verschiedene Arbeitsschritte erforderlich. Zunächst muss der vorhandene Belag entfernt werden. Im nächsten Schritt werden die mit Chlorid belasteten Bereiche des Betons entfernt und die darunterliegende Bewehrung saniert. Anschließend muss das Fertigteil mit neuem Beton reprofiliert werden. Zusätzlich werden Instandhaltungsmaßnahmen am Stahlbau durchgeführt. Das bietet sich an wenn der Belag entfernt ist, da der Übergangsbereich der Stahlbauteile im Bereich des Bodenbelags am stärksten belastet und damit am anfälligsten für Schäden ist.
Bevor die zusätzliche Abdichtung aufgebracht wird, muss der frisch eingebaute Beton abbinden. In dieser Phase entsteht dann manchmal der Eindruck es würde nicht gearbeitet und man könnte schneller fertig werden. Betonabbindezeiten sind jedoch zwingend zu beachten, so dass hier keine Beschleunigung möglich ist. Abschließend wird der neue Bodenbelag verlegt.
Für diese Arbeiten ist es unbedingt notwendig gut qualifiziertes Personal, das leider nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, einzusetzen, um die gewünschte Qualität zu erhalten.
Theoretisch könnten einige Tage Zeit gewonnen werden, wenn die einzelnen Arbeitsschritte noch stärker ineinander verschachtelt werden. Dies birgt aber das Risiko, dass nachfolgende Gewerke durch vorlaufende Gewerke behindert werden. Bei gut 4 Monaten Sanierungszeit steht das theoretisch mögliche Einsparpotenzial an Bauzeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Risiken.
Die Arbeiten wurden geballt in diesem Jahr durchgeführt, da durch den zunehmenden Einsatz von TW3000 keine Ersatzniedrigbahnsteige mehr hätten bedient werden können. Die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste wären zu einem späteren Zeitpunkt größer gewesen.

Die Aussage, dass der Hochbahnsteig Peiner Straße im kommenden Jahr saniert werden soll ist nicht richtig. Der Hochbahnsteig Peiner Straße hat bereits eine verbesserte Bahnsteigkonstruktion. An diesem Bahnsteig ist daher keine Sanierung unter Vollsperrung geplant.
Für das Jahr 2020 ist jedoch im Bereich des Bezirksrates Döhren-Wülfel die Sanierung des Hochbahnsteigs Stadtfriedhof Seelhorst vom 22.06-13.09.2020 vorgesehen. Während dieser Zeit finden keine Messen statt, so dass keine 3-Wagen-Züge eingesetzt werden müssen.
Dieser Bahnsteig hat eine Länge von ca. 100 m. Damit der Hochbahnsteig auch während der Sanierung für die Fahrgäste genutzt werden kann, ist für 2020 auf beiden Bahnsteigseiten die Sanierung von nur ca. 50 m vorgesehen. Während der Arbeiten wird der Bahnsteig mit 2-Wagenzügen angefahren. Der Bahnsteig kann also weiterhin genutzt werden wobei der Zugang zum Bahnsteig nur von einer Seite möglich ist.
Die restliche Bahnsteigfläche soll im Folgejahr saniert werden.

Wegen des ganzjährigen Einsatzes von 3-Wagen-Zügen auf der Linie 1, war eine hälftige Sanierung der Bahnsteige Bothmerstraße und Fiedelerstraße nicht möglich.“

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus der letzten und vorletzten Sitzung

TOP 10.1.1.
von Bezirksratsherrn Weinmann
(DIE PARTEI)


TOP 10.1.1.1.
Döhren-Wülfel first!
(Drucks. Nr. 15-1887/2019)

Herr Weinmann brachte den Antrag ein

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, mit der die Grenze zwischen den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel so verlegt wird, dass das Neubaugebiet Kronsberg-Süd vollständig in den Stadtbezirk Döhren-Wülfel eingegliedert wird.

2 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Schade sagte, dass dem Antrag nicht zugestimmt werde.

Herr Rühmeier gab zu Bedenken, dass das neue Wohngebiet nicht in zwei Bezirke geteilt werden sollte. Besser sei, es abzugeben oder ein Gebietstausch. Die Politik solle pragmatisch handeln.

Frau Meier sagte ebenfalls, dass man dem Antrag nicht zustimmen werde.

Frau Jakob ergänzte, dass der Antrag abgelehnt werde, da es keine ständigen Veränderungen geben könne.

TOP 10.1.2.
von den Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.), Seela (FDP) und Weinmann (Die PARTEI)

TOP 10.1.2.1.
Mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-1893/2019)

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen mit geräuscharmem Asphalt barrierefrei überquerbar wiederherzustellen. Das gilt auch für schon beschlossene aber noch nicht realisierte Straßensanierungen – vorhandenes Kopfsteinpflaster ist zu ersetzen. Parkplätze können gepflastert ausgeführt werden, ggf. unter Benutzung des abgetragenen Alt-Pflasters. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.

siehe Ergebnis des Änderungsantrags von Bündnis 90 / Die Grünen DS 15-2084/2019 (TOP 10.1.2.1.1.)


TOP 10.1.2.1.2.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS 15-1893/2019 - mehr Barrierefreiheit
(Drucks. Nr. 15-2173/2019)

Herr Schade brachte den Antrag ein und sprach sich für eine Anhörung mit Informationen aus.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Bevor sich der Bezirksrat grundsätzlich für oder gegen Kopfsteinpflaster in den Bereichen von Alt-Döhren ausspricht, werden gemäß §35 der Geschäftsordnung des Rates
  • der Seniorenbeirat
  • der SoVD
  • der ADFC
  • und ein Verband, der sich für die Belange der Fußgänger einsetzt zu dem Thema angehört
Um Anwohnern von Straßen mit Kopfsteinpflaster die Gelegenheit zu geben, sich an der Diskussion etwa im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu beteiligen, ist die entsprechende Sitzung des Stadtbezirksrates in allen für den Stadtbezirk relevanten Medien anzukündigen.

5 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Herr Rinker sagte, dass bereits alle Informationen vorliegen, deshalb sei keine Anhörung notwendig.

Frau Jakob sagte, dass sich die Bürger*innen und auch der Seniorenbeirat in jeder Sitzung umfangreich beteiligen könnten, eine gesonderte Anhörung sei somit nicht erforderlich.

Herr Schade wandte ein, dass nicht für jede Straße eine Anhörung erfolgen sollte. Mit dem Antrag werde die Bürgerbeteiligung gerade unterstützt.

Frau Meier sagte, dass man sich mit dem Thema gemeinsam mit den Bürger*innen oft beschäftigt habe. Man müsse sich jede Straße anschauen. Es brauche keine Anhörung. Für Fußgänger sei Asphalt besser. Es gebe einen Grundsatzbeschluss, in bestimmten Straßen Kopfsteinpflaster zu behalten.

TOP 10.1.2.1.1.
Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen
zur Drucksache 15-1893/2019 Mehr Barrierefreiheit

(Drucks. Nr. 15-2084/2019)

Herr Rinker brachte den Änderungsantrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt die DS15-1893/2019 mit folgenden Änderungen:

Bei Straßensanierungen und -bauarbeiten sind die Fahrbahnen in der Regel mit dem gleichen Fahrbahnbelag wiederherzustellen. Nach individueller Prüfung können auch andere Beläge zum Einsatz kommen (z.B. geräuscharmer Asphalt statt Kopfsteinpflaster bzw. Kopfsteinpflaster statt Asphalt). Voraussetzung für die Nutzung von Kopfsteinpflaster ist eine homogene historische Bebauung in der betreffenden Straße. Zudem sind an Querungsstellen stets stufenfreie, barrierefreie Übergänge zwischen Fußweg und Fahrbahn zu errichten.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.3.1.
Einführung der Gelben und Blauen Tonne
(Drucks. Nr. 15-2230/2019)

Zurückgezogen


TOP 10.2.
Interfraktionell

TOP 10.2.1.
Modellprojekt: Gelbe und blaue Tonnen statt Säcke im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (Drucks. Nr. 15-2691/2019)
wurde durch Neufassung ersetzt


TOP 10.2.2.
Modellprojekt: Gelbe und blaue Tonnen statt Säcke im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (Drucks. Nr. 15-2691/2019 N1)

Auf Anregung von Herrn Milkereit wurde der Antrag entsprechend ergänzt.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kontakt zu Region, zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und zum Dualen System zu treten:

1. mit dem Ziel im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ein Modellprojekt durchzuführen, durch
welches die gelben und blauen Säcke durch die gelben und blauen Tonnen ersetzt werden.

2. In den Stadtteilen, wo die Umsetzung aus Platzgründen schwierig ist, für eine Übergangszeit den gelben Sack parallel anzubieten.

3. Perspektiv zu berücksichtigen, wie in Stadtteilen mit wenig Platz, die komplette Abschaffung der gelben Säcke ermöglicht wird.

Das Ergebnis ist dem Bezirksrat vorzustellen.


Einstimmig


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
"Sehenswerte" Mittelinsel in der Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-2690/2019)

Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Verkehrsinsel Brückstraße in Höhe der "Döhrener Masch" im Randbereich mit
solarbetriebenen LED-Leuchten auszustatten.

Einstimmig


TOP 10.4.
der CDU-Fraktion

TOP 10.4.1.
Verkehrssicherheit am Spielplatz Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2734/2019)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Kinder in der verkehrsberuhigten Straße Fiedelerstrasse am Spielplatz Fiedelerplatz zu verbessern.

Einstimmig


TOP 10.4.2.
Sportgeräte für den Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2735/2019)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.
Der ursprüngliche Antrag sei wegen der Finanzierung nicht umgesetzt worden, die Idee soll wieder aufgenommen werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit dem Sozialverband Ortsverband Döhren-Wülfel Mittelfeld, einen Vorschlag für Sportgeräte für Senioren auf der Außenanlage am Nachbarschaftstreff in Mittelfeld zu erarbeiten und den Bezirksrat über die Planung und die Kosten zu informieren.

wurde durch Interfraktionellen Antrag ersetzt (vgl. Neufassung TOP 10.4.2.2.)


Frau Kellner ergänzte und korrigierte, dass die Verwaltung bereits 2015 mit dem Bau einer Rampe eine Vorleistung erbracht habe und die Gelder für zwei Sportgeräte über den Seniorenbeirat bereitgestellt werden sollten. Die Verwaltung warte, dass der Antrag umgesetzt werden kann. Mittlerweile sei alles viel teurer geworden.

Frau Jakob sagte, dass sie mit dem damaligen Organisator der Spenden gesprochen habe. Es habe Spender gegeben. Jetzt sei der Wunsch des Sozialverbandes zur körperlichen Betätigung gekommen und mit der Fraktion besprochen worden. Nun gebe es eine neue Institution, hier aktiv zu werden. Es sollen 1-2 Geräte angeschafft werden. Der Antrag sei als interfraktioneller Antrag vorgesehen gewesen. Die Abstimmung soll mit dem Sozialverband erfolgen.

Herr Schade brachte den Änderungsantrag ein.

Frau Meier bestätigte, dass manche Anträge mehrfach gestellt würden, bis sie umgesetzt werden. Der erste Antrag aus 2015 sei gescheitert. Nach der Abstimmung mit dem Sozialverband sollte ein interfraktioneller Antrag formuliert werden.

Ein Mitglied des Sozialverbandes bedauerte, dass seit 5 Jahren nicht passiert sei, obwohl das Projekt von vielen befürwortet wurde. Es gebe jetzt 1.000 neue Bürger. Er habe keine Sponsoren.

Frau Jakob erinnerte sich, dass es damals Finanzzusagen gab.

Frau Kellner sagte, dass das Konzept stehe und der Beschluss mit der Maßgabe erfolgte, dass die Mittel bereitgestellt werden. Die Verwaltung warte, dass sie starte könne. Ende 2017 waren diese Geräte zu teuer, deshalb wurden die restlichen Mittel anderweitig vergeben.
Eigentlich sei es eine Aufgabe der Stadt, deshalb sollte angefragt werden wie viel Geld sie übernehmen kann. Restliche Gelder des Bezirksrates sollen für zum Jahresende für eine Kita und diese Geräte bereitgestellt werden.

Frau Jakob war erfreut, dass sich der Sozialverband kümmern wolle, deshalb sei der neue Antrag von der CDU gestellt worden. Sie begrüßte den Vorschlag eines interfraktionellen Antrags.

Frau Kellner ergänzte, dass die Geräte damals mit einer Bürger*innenbeteiligung ausgesucht seien und die Kosten inzwischen auf 20.000,- € für zwei Geräte angestiegen seien.

Herr Schade sagte, dass eigentlich alle Fraktionen dasselbe wünschen und deshalb ein Änderungsantrag formuliert werden sollte.

Die Sitzung wurde bis 21:17 Uhr unterbrochen.

TOP 10.4.2.1.
Änderungsantrag zur DS 15-2735 /2019
Sportgeräte Nachbarschaftstreff

(Drucks. Nr. 15-2899/2019)

Herr Schade brachte den Änderungsantrag ein.

Antrag
Die Stadt Hannover wird gebeten, den Bezirksrat über den möglichen zeitlichen Rahmen und die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung der am 12.11.2015 vom Bezirksrat Döhren Wülfel in einem interfraktionellen Antrag (DS Nr. 15-2401/2015/S1) bereits einstimmig beschlossenen Umwandlung des Außengeländes am Nachbarschaftstreff Mittelfeld zu einem Mehrgenerationen Bewegungsparcours zu informieren. Dem Antrag war damals von der Verwaltung gefolgt worden. Des Weiteren wird die Stadt Hannover gebeten, dem Bezirksrat mitzuteilen ob und wenn ja in welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen sie Teile der zu erwartenden Kosten übernehmen kann und wird.

wurde durch Interfraktionellen Antrag DS 15-2735/2019 N1 ersetzt (vgl. TOP 10.4.2.2.)


TOP 10.4.2.2.
Sportgeräte für den Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2735/2019 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit dem Sozialverband Ortsverband Döhren-Wülfel Mittelfeld, einen Vorschlag für Sportgeräte für Senioren auf der Außenanlage am Nachbarschaftstreff in Mittelfeld zu erarbeiten und den Bezirksrat über die Planung und die Kosten zu informieren.

Wir verweisen auf den beschlossenen und bewilligten interfraktionellen Antrag DS Nr. 15-2401/2015 S1.

Desweiteren wird die Stadt Hannover gebeten, dem Bezirksrat mitzuteilen, ob und wenn ja in welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen sie Teile der zu erwartenden Kosten übernehmen kann und wird.



Einstimmig


TOP 10.4.3.
Erneuerung Straßenschild Lerchenfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2736/2019)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenschild "Achtung Radfahrer" auf der linken Seite in der Lerchenfeldstraße/Ecke Grabenweg erneuert wird.

Einstimmig

Herr Milkereit sagte, dass ein solcher Antrag überflüssig sei und bat, künftig den Stadtbezirksmanager über solche Missstände zu informieren.

Frau Jakob erläuterte, dass kürzlich nur das eine Schild erneuert wurde, das andere aber nicht, deshalb habe man diesen Antrag gestellt.

TOP 10.4.4.
Ausbesserung der Gehwegplatten
(Drucks. Nr. 15-2737/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den Plattenweg zwischen dem Gemeindehaus St. Petri und der Kita Brückstraße zum Kirchplatz/Glocksee Schule bzw. Wiehbergstraße auszubessern.

Einstimmig

Herr Milkereit sagte, dass auch bei diesem Antrag ein telefonischer Hinweis an das Stadtbezirksmanagement ausreichend gewesen wäre.

Frau Jakob entgegnete, dass die Gehwegplatten gefährlich seien und man nicht alles telefonisch regeln könne.

TOP 10.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.5.1.
Mehr Verkehrssicherheit und Wohnqualität: Tempo 30 in ganz Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2733/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit alle Straßen des Bezirks in die bestehenden Tempo 30-Zonen integriert werden können. Eine Ausnahme soll nur an Hauptverkehrsachsen wie der Hildesheimer Straße, Wilkenburgstraße, Garkenburgstraße, Am Mittelfelde (bis Karlsruher Straße), Karlsruher Straße und der Hermes Allee gelten.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. September 2019 (öffentlicher Teil)
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Kellner schloss die öffentliche Sitzung um 21:20 Uhr.





Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin