Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 19.06.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.06.2019)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 20.06.2019

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 19. Juni 2019,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.15 Uhr
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Anwesend: Fraktionszugehörigkeit:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Bulut) (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.) 20.15 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI) 20.30 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD) 18.00 - 20.55 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.00 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.45 - 22.15 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (PIRATEN)

Verwaltung:
Herr Gronemann Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Büchle Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau

Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Pfingsten Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2019

3. A N H Ö R U N G: Neubau der IGS Linden

4. B E R I C H T E

4.1. Bericht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
Planungen in Bezug auf die Bundesstraße 6

4.2. Bericht der Verwaltung: Vorstellung der Varianten der Erneuerungsmaßnahme Rampenstraße

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 1334/2019)

5.2. Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 1376/2019)

5.3. Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem
(Drucks. Nr. 1470/2019)

5.4. Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 1405/2019)

5.5. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1475/2019)

5.6. Gymnasium Helene-Lange-Schule, Hauptgebäude, Umsetzung G9
(Drucks. Nr. 1711/2019 mit 3 Anlagen)

5.7. Gymnasium Helene-Lange-Schule, Außenstelle Ihmeschule, Umsetzung G9
(Drucks. Nr. 1712/2019 mit 3 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1788/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Erneuerung eines Verkehrszeichens in der Niemeyerstraße
(Drucks. Nr. 15-1611/2019)

7.1.2. Überprüfung der Poller auf dem Lindener Marktplatz durch den städtischen Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-1617/2019)

7.1.3. Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer im Rahmen der Umleitung der Streckenführung des Fahrradverkehrs auf der Falkensstraße zwischen Hohestraße und Deisterstraße Fahrtrichtung stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-1806/2019)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Erlass einer Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung
(Drucks. Nr. 15-1618/2019)

7.2.2. Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
(Drucks. Nr. 15-1070/2019)

7.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.3.1. Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 15-1590/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Grundstück Pavillionstraße
(Drucks. Nr. 15-1578/2019)

8.1.2. Veränderungen Weberstraße - Wegzug der Fa. Kamolz
(Drucks. Nr. 15-1579/2019)

8.1.3. Wohnhaus Pavillionstraße 2
(Drucks. Nr. 15-1580/2019)

8.1.4. Auskunft zum möglichen Neubau-Grundstück des Godehardistiftes
(Drucks. Nr. 15-1609/2019)

8.1.5. Verbleib der zwei Stahlpoller am Radweg Falkenstraße 29
(Drucks. Nr. 15-1610/2019)

8.2. der SPD-Fraktion



8.2.1. Spielgeräte und Pausenhof der GS Egestorffschule
(Drucks. Nr. 15-1587/2019)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Position der Glascontainer nach Umgestaltung der Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-1619/2019)

8.4. der Fraktion DIE LINKE.

8.4.1. Folgen des Haupteigentümerwechsels für das Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1623/2019)

8.4.2. Zwangsräumungen in Linden-Limmer 2018
(Drucks. Nr. 15-1624/2019)

8.5. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

8.5.1. Nachpflanzungen von Bäumen in Linden
(Drucks. Nr. 15-1588/2019)

8.5.2. Trinkwasserbrunnen auf dem Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-1589/2019)

8.5.3. Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 15-1608/2019)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 27. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die anwesenden Gäste, welche die Einladung des Stadtbezirksrates zur Anhörung mit dem Thema „Neubau der IGS Linden“ angenommen haben.

Bezirksbürgermeister Grube macht alle Anwesenden darauf aufmerksam, dass die Presse anwesend ist und diese beabsichtigt, Film- und Tonaufnahmen zu fertigen. Er weist auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit hin.

Bezirksratsherr Geffers teilt mit, dass Filmaufnahmen seine Person betreffend zu unterlassen sind.

Bezirksratsherr Klenke bringt einen Antrag zum Thema „Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer im Rahmen der Umleitung der Streckenführung des Fahrradverkehrs auf der Falkenstraße zwischen Hohestraße und Deisterstraße Fahrtrichtung stadteinwärts“ ein und begründet dessen Dringlichkeit. Der Antrag erhält die erforderliche Mehrheit der Stimmen von Zweidritteln der Mitglieder und wird als Tagesordnung 7.1.3. Beratungsgegenstand der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Grube schlägt vor, die Abstimmung über die Verwaltungsvorlagen (Tagesordnungspunkte 5.1. bis 5.5.) en block durchzuführen, da es sich hierbei um jährlich wiederkehrende Vorlagen handelt und inhaltlich nichts verändert wurde.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates beschließen einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt 5 ff. (Verwaltungsvorlagen) und Tagesordnungspunkt 7. ff. (eigene Anträge des Stadtbezirksrates) für das Beteiligungsverfahren zu öffnen.

Bezirksratsherr List stellt fest, dass die geplante Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Linden-Limmer abgesagt wurde. Der genaue Grund der Absage erschließt sich ihm jedoch nicht. Er bittet die Verwaltung um ergänzende Informationen.

Herr Mingers sagt zu, das Thema unter Tagesordnungspunkt 9 aufzugreifen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.

Die erweiterte Tagesordnung wird festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2019

Genehmigt


TOP 3.
A N H Ö R U N G: Neubau der IGS Linden

Bezirksbürgermeister Grube erläutert das Verfahren der folgenden Anhörung und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Herr Gronemann nicht als externer Sachverständiger am Verfahren teilnimmt, sondern die Position der Verwaltung im Anschluss an die Anhörung vertritt und für Fragen zur Verfügung steht.

Herr Schütz (Schulleitung) sowie die Schülerinnen Lina Manger und Eva Schieber (Schüler*innenvertretung) berichten gemeinsam über Wünsche und Perspektiven für einen Neubau der IGS Linden.

[Präsentation als Anlage 1 zu Protokoll]

Bezirksratsherr List zeigt sich erfreut darüber, dass die Aktionen der Schüler*innen offenbar zu einem Umdenken in der Ratspolitik geführt haben. Die Schulform der integrierten Gesamtschule ist aus seiner Sicht die am besten geeignete Schulform, um Kinder und Jugendliche für die Zukunft auszubilden. Die Verwaltung ist nun gefordert, die entwickelten Ideen auch entsprechend umzusetzen.

Beigeordneter Machentanz fragt, ob die virulente Idee, die IGS im Ihme-Zentrum anzusiedeln, realistisch sei.

Bezirksratsherrn Mallast sind die Zustände in der IGS Linden aus eigener Erfahrung bekannt. Da ein Baubeginn wohl erst ab 2030 möglich wäre, möchte er wissen, wie es bis dahin mit der IGS weitergeht. Zudem fragt er, ob ein Neubau im Bestand denkbar wäre oder bereits feststeht, dass ein neuer Standort gefunden werden muss.

Herr Gronemann antwortet, dass ein umfangreiches Sanierungsprogramm für die bestehenden Gebäude beschlossen wurde und dies sukzessive abgearbeitet wird. Da nicht alle Arbeiten im laufenden Betrieb umgesetzt werden können, weiche man häufig auf die Ferien aus.
Ob ein Neubau im Bestand oder ob ein neuer Standort gefunden werden muss, werde aktuell geprüft. In jedem Fall wird ein Beteiligungsverfahren eröffnet; der Prozess insgesamt wird Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Schütz ergänzt, dass grundsätzlich wohl auch ein Schulbetrieb im Ihmezentrum ermöglicht werden könnte. Als Beispiel führt er Berlin an, wo ein ähnliches Projekt erfolgreich realisiert wurde. Er spricht sich abschließend jedoch für einen Neubau am bisherigen Standort aus.

Bezirksbürgermeister Grube möchte wissen, ob es eine Investitionsgrenze für die Sanierung der jetzigen IGS geben wird, wenn ein Neubau beschlossen werden sollte.

Herr Gronemann antwortet, dass viele Maßnahmen für die jetzige IGS bereits beschlossen sind und auch entsprechend umgesetzt werden. Bei Bedarf werden weitere folgen, deren Wirtschaftlichkeit überprüft wird.

Frau Siaden Ortega berichtet aus Sicht der Elternvertretung.

[Präsentation als Anlage 2 zu Protokoll]

Anhörung wurde durchgeführt


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Bericht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
Planungen in Bezug auf die Bundesstraße 6


Herr Wunderling und Herr Tacke berichten für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).

Die NLSTBV gibt einen Überblick über die begonnenen Planungsarbeiten im Streckenabschnitt der B 6 zwischen der Stöckener Straße und dem Deisterkreisel.

Hintergrund der aufgenommenen Arbeiten ist das fortgeschrittene Alter der im Streckenabschnitt befindlichen Brückenbauwerke sowie der über die vergangenen Jahrzehnte zunehmende Schwerverkehr, welcher einen prioritären Austausch einzelner und den perspektivischen Ersatzneubau aller Bauwerke bedingt. Um die Einschränkungen des Streckenabschnittes zu minimieren und die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, wird hierbei eine Abschnittsbildung (hier Stöckener Straße bis Deisterkreisel) vorgenommen und der Abschnitt ganzheitlich beplant.
In diesem Zuge wird neben den erforderlichen Ersatzbauwerken auch die Straßenanlage berücksichtigt. Zur ggf. vorzunehmenden Anpassung an die anerkannten Regeln der Technik ist auch die Fahrstreifenbreite, die Anschlussstellen und Schutzeinrichtungen, insbesondere im Mittelstreifen, zu untersuchen.
Parallel zur Gesamtplanung des Streckenabschnittes wird das Unterführungsbauwerk der Leine (Schwanenburgbrücke) geplant, da dieses prioritär zu ersetzen ist.

Ziel der Teilnahme an der Sitzung des Bezirksrates ist die frühzeitige Information über den Beginn erster Untersuchungen. Über den fortschreitenden Planungsprozess wird anlassbezogen weiter informiert.

Bezirksratsfrau Steingrube möchte wissen, ob erweiterte Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Schwanenburgbrücke Richtung Deisterkreisel berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Mallast unterstützt diese Forderung und möchte wissen, ob der Westschnellweg Bestandsschutz genießt oder ggf. eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung mit Folgemaßnahmen erfolgen muss. Weiter möchte er möchte er wissen ob der Bezug der Wasserstadt im berechneten Verkehrsaufkommen berücksichtigt wurde und ob aus Sicht der NLSTBV eine Überbauung des Westschnellweges im Zusammenhang mit dem Neubau der IGS Linden möglich wäre.

Herr Wunderling antwortet, dass Schallschutzuntersuchungen fester Bestandteil des Verfahrens seien. Er erläutert weiter, dass der Schnellweg grundsätzlich Bestandsschutz genießt und nur bei wesentlichen Anpassungen eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss. Da die Planung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewertet werden, ob die möglichen Anpassungen als wesentlich einzustufen sind.
Er berichtet weiter, dass man sich bezüglich der Wasserstadt in Abstimmungsgesprächen mit der Landeshauptstadt Hannover befinde und der NLSTBV die Überlegungen zur Überbauung des Westschnellweges bekannt seien. Die Entwicklung derartiger Ideen sei jedoch ausschließlich Angelegenheit der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsherr Dzienus sagt aus, dass die Aspekte einer gewünschten Verkehrswende aus seiner Sicht zu wenig Beachtung finden und möchte wissen, inwieweit diese berücksichtigt werden. Zudem weist er auf eine ausstehende Entscheidung der Verwaltung, zu einer möglichen Verlängerung der Fußgängerzone Limmerstraße hin, welche in der Folge andere Verkehrsströme mit sich bringen könnte. Eine eventuelle positive Entscheidung müsste entsprechend einbezogen werden.

Herr Wunderling antwortet, dass es Aufgabe der NLSTBV ist, mit den aktuell bestehenden Verkehren zu arbeiten. Mögliche Änderungen des Verkehrsaufkommens, durch eine Änderung im Bereich der Limmerstraße, wären im Rahmen einer Erhebung zu ermitteln.

Bezirksratsfrau Martin möchte wissen, ob es konkrete Absichten gibt, die vorhandenen Verkehrswege auf dem Westschnellweg zu verbreitern, um dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Zudem möchte sie wissen, ob auch über

Tunnellösungen für den Fernverkehr nachgedacht wird.

Herr Tacke antwortet, dass es Bestandteil des Prozesses ist, verschiedene Varianten zu durchdenken. Zunächst stehen jedoch die vorbereitenden Maßnahmen im Vordergrund und daran anschließend können Einzelmaßnahmen geprüft werden.

Bezirksratsherr Geffers möchte wissen, ob der NLSTBV Planungen bekannt sind, die die Entwidmung der Wunstorfer Straße als Bundesstraße zum Ziel haben.

Herr Wunderling antwortet, dass er hierzu keine Informationen hat.

Bezirksratsherr Müller stellt einen übermäßigen Verkehr für die vorhandene Infrastruktur fest. Er sagt aus, dass der Fokus zunächst darauf gelegt werden sollte, den Schwerlastverkehr über andere Verkehrswege umzuleiten.

Herr Wunderling entgegnet, dass die Fernstraßen grundsätzlich zur Aufnahme des Schwerlastverkehrs geeignet sind. Das Fehlverhalten einzelner kann in zukünftigen Konzepten nicht berücksichtigt werden. Die Straßen sind grundsätzlich zum Fahren da und jeder / jede hat den berechtigten Anspruch sein / ihr Ziel zu erreichen.

Beigeordneter Machentanz möchte ergänzend wissen, um wieviel Meter die Straßen breiter werden müssten um den Verkehrsfluss zu.

Herr Wunderling antwortet, dass jeder Abschnitt einzeln betrachtet werden müsse und er gegenwärtig keine Aussage treffen kann. Er verweist auf die stattfindenden vorbereitenden Maßnahmen.

Bezirksratsherr Ganskow teilt seinen Eindruck mit, dass durch die zu erwartenden Maßnahmen der Individualverkehr wieder an Attraktivität gewinnen wird. Dies ist aber vom Bezirk nicht gewollt. Er fragt, ob durch die Sperrung einzelner Straßen, eine Verbesserung des Verkehrsflusses insgesamt erreicht werden könnte. Internationale Großstädte wie bspw. New York hätten mit solchen Maßnahmen bereits gute Erfahrungen gemacht.

Herr Tacke antwortet, dass es die Absicht der NLSTBV ist, die vorhandenen Verkehrswege aufrecht zu erhalten und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten. Eine Steigerung der Attraktivität für den motorisierten Verkehr ist daher nicht ihr Ziel, auch wenn dies eine Folge einzelner Maßnahmen sein könnte.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die frühzeitige Einbindung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, auch wenn konkrete Planungen noch nicht diskutiert werden konnten. Er wünscht sich eine weitere frühzeitige und konsequente Beteiligung des Gremiums.

Berichtet

TOP 4.2.
Bericht der Verwaltung: Vorstellung der Varianten der Erneuerungsmaßnahme Rampenstraße

Frau Bussenius und Frau Holthaus-Voßgröne stellen die möglichen Varianten der Erneuerungsmaßnahme Rampenstraße vor.

[Präsentation als Anlage 3 zu Protokoll]

Bezirksratsfrau Martin bedankt sich für den Vortrag und möchte in Bezug auf die Oberflächenversieglung wissen, wo die Unterschiede zwischen Asphalt und Pflastersteinen hinsichtlich des Abflusses sind.

Bezirksratsherr Mallast stellt zur Diskussion, den vorangegangenen Beschluss des Stadtbezirksrates aufzuheben und dann die Rampenstraße in ihrer jetzigen Form zu erhalten.

Bezirksratsherr List erkundigt sich, ob bekannt ist, wo die einzusetzenden Steine hergestellt werden. Er vermutet, dass diese eher importiert werden und weist auf die meist prekären Arbeitsbedingungen in den Herstellungsländern hin.

Frau Bussenius antwortet, dass die zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben werden müssen und daher die Baustoffe in der Regel aus Asien importiert werden. Sie informiert weiter, dass Regenwasser bei einer asphaltierten Decke über die Gosse abgeleitet wird und bei Pflasterung mit Steinen, das Wasser durch die Zwischenräume versickert.

Bezirksratsherr Geffers weist daraufhin, dass Radfahrer*innen in der Regel nicht die Rampenstraße nutzen, auch wenn dies hier offensichtlich angenommen wird. Er weist in diesem Zusammenhang auf die lange angekündigte und noch ausstehende Erneuerung der Brücke im Bereich der Nieschlagstraße hin, welche hier mitgedacht werden müsste.

Einwohner 2 stellt sich als Anwohner der Rampenstraße vor. Er erklärt, dass man sich seinerzeit u.a. für die Erhaltung des Kopfsteinpflasters ausgesprochen habe, um die Wasserversorgung der Kastanienbäume nicht zu gefährden. Er befürchtet, dass die Versorgung bei einer asphaltierten Decke nicht mehr gegeben wäre. Zudem könnte das Wurzelwerk durch die Bauarbeiten beschädigt werden, was im schlimmsten Fall ein Absterben der Bäume zur Folge hätte.

Frau Bussenius entgegnet, dass es hierfür spezielle Verfahren gebe, die sicherstellen sollen, dass keine Bäume beschädigt werden. Sie weist zudem auf die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover hin.

Einwohner 3 stellt sich ebenfalls an Anwohner der Rampenstraße vor und spricht sich gegen die vorgestellten Varianten aus. Er bevorzugt es den Bestand zu erhalten und diesen behutsam zu sanieren. Er bewertet die Straße auch als identitätsstiftend, weshalb eine Umgestaltung für ihn nicht in Frage kommt.

Bezirksratsherr Zielke kritisiert, dass bei den verschiedenen Varianten der Aspekt der zu erwartenden Nutzungsdauer nicht berücksichtigt wurde. Eine Asphaltdecke müsse häufiger ausgebessert werden als bspw. Kopfsteinpflaster.

Bezirksratsherr Mallast sagt aus, dass sich bei ihm der Eindruck verfestige, von einer Grunderneuerung abzusehen. Eine Sanierung der Nebenanlagen unter Beibehaltung des Bestandes scheint die favorisierte Lösung zu sein.

Einwohner 4 stimmt dieser Aussage zu und spricht sich ebenfalls lediglich für eine Sanierung der Nebenanlagen aus.

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, ob wasserdurchlässiger Asphalt eine denkbare Alternative wäre.



Frau Holthaus-Voßgröne antwortet, dass dieser Asphalt lediglich auf Autobahnen verbaut wird und nicht im Stadtgebiet.

Einwohner 5 macht deutlich, dass auch wasserdurchlässiger Asphalt für ihn keine echte Alternative darstellt und er unterstützt die Beibehaltung des jetzigen Zustandes.

Aufgrund der vorangegangenen Diskussion fasst Bezirksbürgermeister Grube zusammen, dass die Grunderneuerung der Rampenstraße nicht nach den vorgestellten Varianten der Verwaltung vorgenommen werden soll. Auch der bereits getroffene Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer scheint nicht länger den Wunsch der Anwohnerschaft zu repräsentieren. Er schlägt vor, dass sich der Stadtbezirksrat Linden-Limmer der Thematik erneut annimmt und einen ergänzenden interfraktionellen Antrag in die nächste Sitzung einbringt.

Frau Holthaus-Voßgröne ergänzt, dass eine solche Maßnahme dann jedoch nicht aus dem Programm „Grunderneuerung im Bestand“ finanziert werden würde, sondern die Verwaltung die Kosten anteilig aus dem laufenden Haushalt für Unterhaltungsmaßnahmen decken müsste.

Berichtet


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 1334/2019)

Antrag,

zu beschließen,
dem Diakonischen Werk, Stadtverband Hannover e.V., - Die Leine-Lotsen - zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes in der Egestorffschule, Petristraße 4, 30449 Hannover
  • für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

  • Einstimmig


  • TOP 5.2.
  • Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
  • (Drucks. Nr. 1376/2019)

  • Antrag,

  • zu beschließen,




    dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover
    • für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

    • Einstimmig


  • TOP 5.3.
  • Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem
  • (Drucks. Nr. 1470/2019)

  • Antrag,

  • zu beschließen,
    • im Familienzentrum Bethlehem, Bethlehemsplatz 1 B, 30451 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

    und
    • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

    • Einstimmig


  • TOP 5.4.
  • Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
  • (Drucks. Nr. 1405/2019)

  • Antrag,

  • zu beschließen,
    • den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) um zwei Jahre zu verlängern

    und
    • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2019 bis zum 31.07.2021, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

    • Einstimmig


  • TOP 5.5.
  • Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
  • (Drucks. Nr. 15-1475/2019)

  • Antrag,

  • zu beschließen,



    dem Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2019/2020 Mittel in Höhe von bis zu 12.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

    Einstimmig


    TOP 5.6.
    Gymnasium Helene-Lange-Schule, Hauptgebäude, Umsetzung G9
    (Drucks. Nr. 1711/2019 mit 3 Anlagen)


    Aufgrund des inhaltlich gleichen Zusammenhangs wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 5.6. und 5.7. zusammen geführt.

    Bezirksratsfrau Steingrube möchte wissen, ob die Sporthalle Ihmeschule von einer Sanierung ausgeschlossen ist. Im Kellergeschoss finden jedoch Arbeiten statt.

    Bezirksratsherr Ganskow fragt nach, ob es sich um einen Einzelfall handelt, dass ausgerechnet diese Sporthalle kein barrierefreies WC bekommt, da es in der Drucksache explizit erwähnt wird.

    Frau Büchle erklärt, dass der Innenraum der Sporthalle nicht von der Sanierung umfasst ist, die Nassbereiche (Duschen und WCs) jedoch schon. Es ist dem Gebäude geschuldet, dass hier im Kellergeschoss kein barrierefreies WC ermöglicht werden kann. Auf allen anderen Etagen wird es dies zukünftig geben. Ein barrierefreier Zugang insgesamt wird folglich auch gegeben sein.

    Bezirksratsherr Müller stellt eine deutliche Kostensteigerung für Architekten- und Ingeniuersleistungen fest. Er fordert entsprechende Zwischeninformationen, damit der Stadtbezirksrat auch überprüfen kann, ob die beschlossenen Kosten eingehalten werden.

    Herr Gronemann antwortet, dass über Kostenüberschreitungen bis zu einer gewissen Summe in Form einer Informationsdrucksache informiert wird. Fällt die Summe der Kostensteigerung über diese Wertgrenze hinaus aus, muss eine neue Beschlussdrucksache in die Gremien gegeben werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Kosten eingehalten werden, wenn eine entsprechende Information unterbleibt.

    Bezirksratsherr Mallast möchte wissen, ob die Zuwegung für das Hauptgebäude der Helene-Lange-Schule auch über die Falkenstraße erfolgen kann. Bisher ist die Zuwegung über die Hohe Straße vorgesehen.

    Herr Gronemann antwortet, dass dieser Wunsch nicht vorgebracht wurde und die Zuwegung weiterhin über die Hohe Straße vorgesehen ist.


    Herr Mingers ergänzt, dass die Engstelle im Gehweg der Hohe Straße – auch in Verbindung mit dem Problem des Fahrbahnrandparkens und der zu geringen Restfahrbahnbreite – der Verwaltung bekannt sei. Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Kindertagesstätte Hohe Straße gibt es seit 2018 Überlegungen, den öffentlichen Straßenraum zwischen der Posthornstraße und dem Haupteingang zum Helene-Lange-Gymnasium niveaugleich als verkehrsberuhigten Bereich zu erneuern. Danach wird der gesamte Straßenraum breiter, so dass die Restfahrbahnbreite auskömmlich ist. Damit folglich auch insgesamt sicherer.
    Der zeitliche Rahmen der Straßenbaumaßnahme wird sich an der Beendigung der Arbeiten des Kita-Neubaus orientieren.

    Antrag,

    1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für das Gymnasium Helene-Lange zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen des Abiturs nach 13 Jahren in Höhe von insgesamt Höhe 1.490.000 €
    sowie
    2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

    Einstimmig


    TOP 5.7.
    Gymnasium Helene-Lange-Schule, Außenstelle Ihmeschule, Umsetzung G9
    (Drucks. Nr. 1712/2019 mit 3 Anlagen)

    Antrag,


    1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für das Gymnasium Helene-Lange zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen des Abiturs nach 13 Jahren in Höhe von insgesamt Höhe 5.960.000 €

    sowie

    2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.


    Einstimmig


    TOP 6.
    EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

    TOP 6.1.
    Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
    (Drucks. Nr. 15-1788/2019)

    Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.




    Antrag

    Der Stadtbezirksrat möge die nachstehenden Zuwendungen beschließen:
    - Empfänger: Lütje Liga e.V.
    - Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
    - Verwendungszweck: Zuschuss Erschließung Räumlichkeiten
    (Anlage 1)
    - Empfänger: Kanu-Sport-Club-Hannover e.V:
    - Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €
    - Verwendungszweck: Zuschuss Bedachung Bootshaus
    (Anlage 2)
    - Empfänger: Lindener Narren e.V.
    - Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
    - Verwendungszweck: Zuschuss Umbaukosten
    (Anlage 3)
    - Empfänger: Herr Jonas Wömpner (Graffiti Netz Hannover)
    - Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
    - Verwendungszweck: Zuschuss Anschaffung Gerüst
    (Anlage 4)
    - Empfänger: Verein für Sozialmedizin Hannover e.V.
    - Zuwendungsbetrag: 1.345,00 €
    - Verwendungszweck: Zuschuss Anschaffung Sitzmöbel
    (Anlage 5)

    15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

    TOP 7.
    A N T R Ä G E

    TOP 7.1.
    der CDU-Fraktion

    TOP 7.1.1.
    Erneuerung eines Verkehrszeichens in der Niemeyerstraße
    (Drucks. Nr. 15-1611/2019)
    Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsherr Ganskow bewertet das Anliegen des Antrages als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Er geht davon aus und erwartet, dass Mitarbeiter*innen Verkehrszeichen kontrollieren und ggf. deren Erneuerung veranlassen.

    Antrag


    Der Bezirksrat möge beschließen:


    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ (§ 41, Anlage 2, Zeichen 267 StVO) in der Niemeyerstraße in Höhe des bisherigen Postgebäudes zu erneuern.

    15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 7.1.2.
    Überprüfung der Poller auf dem Lindener Marktplatz durch den städtischen Ordnungsdienst
    (Drucks. Nr. 15-1617/2019)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu veranlassen, dass der Städtische Ordnungsdienst regelmäßig die ordnungsgemäße Verwendung der dort vorhandenen herausnehmbaren Poller überprüft.

    Einstimmig


    TOP 7.1.3.
    Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer im Rahmen der Umleitung der Streckenführung des Fahrradverkehrs auf der Falkensstraße zwischen Hohestraße und Deisterstraße Fahrtrichtung stadteinwärts
    (Drucks. Nr. 15-1806/2019)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Falkenstraße Fahrtrichtung stadteinwärts vorgenommene geänderte Verkehrsführung für Fahrradfahrer für diese entsprechend rechtzeitig angekündigt wird und dafür Sorge zu tragen, dass ein Befahren der vorgesehenen Umleitung auch gefahrlos durch die Fahrradfahrer möglich ist. Ab der Hohestraße sollte auf der Falkenstraße bis zur Bushaltestelle der Linie 120 auf dem bisherigen Parkstreifen ein Fahrradstreifen gelb markiert werden. Insbesondere soll in diesem Bereich auf verkehrswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge geachtet werden.

    Einstimmig


    TOP 7.2.
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    TOP 7.2.1.
    Erlass einer Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung
    (Drucks. Nr. 15-1618/2019)


    Bezirksratsherr Mallast bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Beigeordneter Machentanz stellt in Aussicht, diesen Antrag auch im Rat in die Diskussion einzubringen.

    Bezirksratsherr Knoke ergänzt, dass für den Erlass einer solchen Satzung tatsächlich und ausschließlich der Rat der Landeshauptstadt Hannover zuständig ist.

    Stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz weist daraufhin, dass ein ähnlich lautender Antrag vor längerer Zeit bereits eingebracht wurde und von der Verwaltung abgelehnt wurde.

    Bezirksbürgermeister Grube erklärt, dass der Antrag seinerzeit mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich wurde auf Landesebene ein Gesetz verabschiedet, welches den Erlass einer entsprechenden Satzung möglich macht.

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:
    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover erarbeitet einen Entwurf für eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung, den sie nach der Sommerpause den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegt.

    Einstimmig


    TOP 7.2.2.
    Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
    (Drucks. Nr. 15-1070/2019)

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsfrau Steingrube steht der Idee einer Einrichtung grundsätzlich positiv gegenüber, fragt jedoch, wie die Kreuzungen innerhalb dieser Fahrradstraßen gestaltet sind.

    Bezirksratsherr Geffers äußert Zweifel an der Funktionalität solcher Fahrradstraßen. Zudem könnte der Eindruck entstehen, man räume dem Fahrradverkehr Vorrechte ein.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass es Standards für solche Routen gebe, die auch hier Anwendung finden. Diese stellen auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen sicher. Die Einrichtung entsprechender Routen wird durch die Stadt gefördert und er stellt weitere Anträge auf Einrichtung solcher Routen in Aussicht.

    Antrag


    Der Bezirksrat möge beschließen:
    Die Verwaltung wird aufgefordert, zwischen Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke) eine durchgängige Veloroute einzurichten.
    Die Verbindung soll in der Holzrehre beginnen und über die Sichelstraße und den Eichenbrink in die Liepmannstraße führen und dann über die Noltestraße am Schmuckplatz in zwei Routenäste abzweigen. Der erste Routenast führt über die Velberstraße, Ahlemer Straße, Pavillonstraße und dann über Fössestraße und Spinnereistraße zur Leinertbrücke. Der zweite Routenast führt über die Velberstraße, Leinaustraße, An der Bettfedernfabrik über den August-BaumgarteGang zur Justus-Garten-Brücke (siehe rote Streckenführung Anlage 1).
    Auf dieser Strecke soll durch entsprechende Beschilderung der Radverkehr gegenüber den einmündenden oder kreuzenden Straßen durchgängig vorfahrtberechtigt sein, mit Ausnahme der Querung des Eichenbrinks und des Kötnerholzweges, um so Verhaltenssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu schaffen und eine zügige Befahrbarkeit sicherzustellen.
    Die Veloroute ist nach den Standards des ADFC umzusetzen (siehe Anlage 2) und im Rahmen des Masterplans 2018 (Green City Plan Hannover) der Landeshauptstadt Hannover und der beschlossenen Finanzierung mit Haushaltsmitteln für 10 Velorouten (DS H-0174-2019) umzusetzen. Der Masterplan sieht den „Auf-/Ausbau einer stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur" vor.

    9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


    TOP 7.3.
    von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

    TOP 7.3.1.
    Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
    (Drucks. Nr. 15-1590/2019)
    Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, warum das geforderte Gutachten den Mitgliedern des Stadtbezirksrates nicht als vertrauliches Dokument zur Verfügung gestellt werden kann.

    Herr Pfingsten antwortet, dass der Einblick in das Gutachten einen förmlichen Antrag auf Akteneinsicht darstellt und dieses Recht lediglich den Ratsfrauen und Ratsherren vorbehalten ist. Insofern müsste der Kontakt zu diesen gesucht werden, wenn eine Einsichtnahme weiterhin angestrebt wird.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt eine besondere Intensität des Bezirksratsherrn Ganskow in Angelegenheiten das Ihme-Zentrum betreffend fest. Da er als Eigentümer unmittelbar betroffen sei, würde er es begrüßen, wenn Bezirksratsherr Ganskow bei zukünftigen Abstimmungen das Ihme-Zentrum betreffend den Raum verließe oder sich zumindest enthalten würde.

    Bezirksratsherr Ganskow entgegnet, dass er aus seiner Sicht nicht von einer Mitwirkung ausgeschlossen sei, da es sich hier um Steuerverschwendung halte und mögliche Informationen hierzu seien im allgemeinen öffentlichen Interesse.

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung wird gebeten, das Gutachten zur Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung durch das Ihme-Zentrum zu veröffentlichen.

    Sollte dies aus datenschutz- oder sonstigen rechtlichen bzw. anderen Gründen nicht möglich sein, soll eine Bekanntmachung gegenüber dem Stadtbezirksrat in nicht-öffentlicher Form erfolgen.

    14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 8.
    A N F R A G E N

    TOP 8.1.
    der CDU-Fraktion

    TOP 8.1.1.
    Grundstück Pavillionstraße
    (Drucks. Nr. 15-1578/2019)
    In der Pavillionstraße, zwischen der Viktoriastraße und der Fortunastraße, gibt es ein Grundstück, das seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt wird. Auf diesem Grundstück befand sich eine Kohlenhandlung
    Wir fragen die Verwaltung:
    1. Ist der Verwaltung dieses Grundstück bekannt und hat sie Kontakt zum
    Eigentümer?
    2. Besteht die Möglichkeit, dass dieses Grundstück bebaut werden kann?
    3. Wenn nein, warum nicht?
    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    Zu 1.)
    Auf dem Grundstück Viktoriastraße 2 befinden sich neben einem Wohnhaus (DS 15-1580/2019) noch weitere Gebäude bzw. Überdachungen. Diese scheinen größenteils ungenutzt zu sein. Ein Kontakt zu der/m Eigentümer*in besteht nicht.

    Weitere nicht genutzte Grundstücke sind der Verwaltung in dem Bereich nicht bekannt.

    Zu 2.)
    Ja, für das Grundstück Pavillionstraße 2 gilt der Bebauungsplan Nr. 968. Eine Bebauung ist grundsätzlich entlang der Pavillionstraße und Fortunastraße mit zwei Vollgeschossen möglich. Eine bauliche Nutzung des rückwärtigen Grundstücks ist nur eingeschränkt zulässig. Die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung sind einzuhalten.


    TOP 8.1.2.
    Veränderungen Weberstraße - Wegzug der Fa. Kamolz
    (Drucks. Nr. 15-1579/2019)
    Die Kfz-Firma Kamolz hat ihren Standort in der Weberstraße in diesem Jahr aufgegeben. Das Grundstück ist mit einem Bauzaun abgezäunt.
    Wir fragen die Verwaltung:
    1. Liegt ein Antrag auf Abriss vor?
    2. Soll dort Wohnungsbau entstehen?
    3. Wenn dort Wohnungen gebaut werden sollen, wie sieht es mit Parkplätzen/Tiefgerage aus?
    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    zu Frage 1.) - 3.)
    Die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G. hat das Grundstück erworben, um dort Wohnungsbau zu entwickeln. Die notwendigen Einstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Der Bauantrag ist bereits eingereicht.

    Der Abbruch ist genehmigungsfrei.

    TOP 8.1.3.
    Wohnhaus Pavillionstraße 2
    (Drucks. Nr. 15-1580/2019)
    In der Pavillionstraße, zwischen der Viktoriastraße und der Fortunastraße, gibt es ein Wohnhaus, in dem sich viele Jahre eine Tischlerei befand. Dieses Wohnhaus sieht sehr verlassen aus.
    Wir fragen die Verwaltung:
    1. Ist der Verwaltung dieses Wohnhaus bekannt und hat sie Kontakt zum Eigentümer?
    2. Weiß die Verwaltung um die Gründe, warum dieses Haus wohl unbewohnt ist?
    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    Zu 1.) und 2.)
    Der Verwaltung sind keine baurechtlichen Verfahren zu dem Gebäude bekannt. Ein Kontakt zu der/m Eigentümer*in besteht nicht.

    Informationen zu dem angenommenen Leerstadt liegen der Verwaltung nicht vor.

    TOP 8.1.4.
    Auskunft zum möglichen Neubau-Grundstück des Godehardistiftes
    (Drucks. Nr. 15-1609/2019)

    Seit Anfang Mai 2019 ist durch die Godehardistift-Initiative und die Medien bekannt geworden, dass dem Betreiber des Godehardistiftes durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zwei Grundstücke für einen möglichen Neubau des Godehardistiftes „angeboten“ wurden. Eines dieser Grundstücke soll für dieses Projekt als geeignet erscheinen.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
    1. Um welche beiden „angebotenen“ Grundstücke (postalisch) handelt es sich hierbei, welches ist das favorisierte Grundstück?
    2. Mit was für einem Zeitansatz kalkuliert die Verwaltung für ein baurechtliches Genehmigungsverfahren, sollte es zu einer positiven

    Entscheidung/einem Abschluss durch den Betreiber des
    Godehardistiftes kommen.

    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    Zu 1.)
    Über die Medien wurde bereits veröffentlicht, dass dem Betreiber des Godehardistiftes der öffentliche Parkplatz in der Deisterstraße nördlich der ehemaligen Hautklinik anhand gegeben wurde.

    Zu 2.)
    Bei Positiver Entscheidung für einen Neubau des Godehardistiftes muss das Baurecht über die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden. Hierfür sind ca. zwei Jahre anzusetzen. Im Anschluss folgt das Baugenehmigungsverfahren.


    TOP 8.1.5.
    Verbleib der zwei Stahlpoller am Radweg Falkenstraße 29
    (Drucks. Nr. 15-1610/2019)

    Aufgrund eines positiven Beschlusses in der Bezirksratssitzung vom 07.11.2019 (15-2114/2018) entschied die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, bis Ende Februar 2019 im Bereich Falkenstraße 29 im Übergangsbereich von der Fahrbahn auf die Nebenanlage links und rechts vom Radweg zwei Stahlpoller mit retroreflektierenden Streifen auf Breite des ankommenden Radweges einzubauen (15-2114/2018 S1). Diese Maßnahme ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. Die Radwegfurt wird weiterhin regelmäßig dazu genutzt, um den Rad- und den Gehweg im genannten Bereich zu befahren und dort zu parken.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
    1. Warum wurde die Maßnahme bisher nicht umgesetzt?
    2. Bis wann ist definitiv mit einer Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?



    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich


    Aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen konnte die Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung wird die Arbeiten bis zum Ende der Sommerferien ausführen lassen.

    TOP 8.2.
    der SPD-Fraktion

    TOP 8.2.1.
    Spielgeräte und Pausenhof der GS Egestorffschule
    (Drucks. Nr. 15-1587/2019)
    Beim 11.ten Eltern-LehrerInnen-Dialog Linden-Süd am 16.05.2019 informierten die Eltern die anwesenden Bezirksratsvertreter darüber, dass auf dem Pausenhof Spielgeräte entfernt
    worden sind. Der Grund war für sie nicht erkennbar, da nur sehr wenige Spielgeräte dort installiert waren. Außerdem stellten sie fest, dass durch die dort aufgestellten Unterrichtscontainer die für die Schulkinder verfügbaren Freifläche sehr stark verringert ist, so dass durch beide Maßnahmen die Pausengestaltung stark eingeschränkt sei.

    Wir fragen die Verwaltung:

    1. Warum wurden die Spielgeräte entfernt und warum ist dieses nicht in der unterrichtsfreien Zeit der Sommerferien geschehen?
    2. Ist der Ersatz für die entfernten Spielgeräte geplant und wann werden die neuen Geräte installiert?
    3. Gibt es vor Ort Erweiterungsflächen für den Pausenhof bzw. die Pausengestaltung, wenn ja wo und wann wird diese Erweiterung erfolgen?


    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    Zu 1.)
    Die Spielgeräte wurden im Rahmen der Verkehrssicherung entfernt, um ein unbefugtes Be-
    spielen zu verhindern. Die Spielgeräte werden Zug um Zug erneuert. Ein Spielgerät wurde
    bereits ersetzt und in Betrieb genommen

    Zu 2.)
    Das zweite Spielgerät ist Ende Mai 2019 bestellt worden.

    Zu 3.)
    Die Außenfläche der Schule in Richtung Ritter-Brünning Straße wird derzeit überplant und
    umgebaut. Hier wird ein zusätzlicher Pausenhof geschaffen. Es ist geplant, dass der
    zusätzliche Pausenhof in der 26. KW zur Nutzung frei gegeben wird.

    TOP 8.3.
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    TOP 8.3.1.
    Position der Glascontainer nach Umgestaltung der Haltestelle Wunstorfer Straße
    (Drucks. Nr. 15-1619/2019)

    Im Rahmen des Hochbahnsteigbaus an der Stadtbahnhaltestelle Wunstorfer Straße wurden im vergangenen Jahr auch die Nebenanlagen erneuert.
    Die ursprüngliche Planung sah stadteinwärts einen, sich der Straßenführung angepassten, leicht gebogenen Radweg vor. Die bereits vorhandenen, unterirdischen Glascontainer sollten an ihrem bisherigen Standort verbleiben (s. Abb. 1).
    Nach Abschluss der Arbeiten und der Freigabe des Radweges vor einigen Monaten, zeigte sich, dass von diesen Planungen abgewichen wurde. Die Glascontainer befinden sich nun zwischen Straße und Radweg. Letzterer wird um die Container herumgeführt. Fast immer ist der Radweg mit Glasscherben übersät. Hinzukommt, dass von den Glascontainern selbst eine Gefahr ausgeht, da sie unerwartet „im Weg stehen“. Sie sind insbesondere in der Dunkelheit erst spät zu erkennen und durch keine Warnbarken etc. gesichert.



    Wir fragen die Verwaltung:
    1. Wann und warum wurden die ursprünglichen Planungen geändert und weswegen wurde der Stadtbezirksrat nicht über die Änderungen informiert?
    2. Wir bewertet die Verwaltung den jetzigen Standort der Glascontainer hinsichtlich der Gefahrenquellen wie Radwegeverschwenkung und Glasscherbenaufkommen?
    3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden um die beschriebenen Probleme mittelfristig zu lösen (Reinigungsintervalle verkürzen, Container versetzen, Warnbeschilderung o.ä.)?

    Abb. 1: Geplante Position der Glascontainer und Radwegverlauf nach Drucksache Nr. 2374/2016 Anl. 2



    Abb. 2: Tatsächliche Position der Glascontainer

    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich


    Zu 1.)
    Der ursprünglich vorgesehene Standort konnte nicht realisiert werden, da im Bereich der neu entstandenen Fußgängerquerung nicht genügend LKW-Aufstellfläche für den Entsorgungsvorgang vorhanden war und so die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit für die Fußgänger nicht gewährleistet werden konnte. Aufgrund von vorhandenen Leitungstrassen und Wurzelbereichen der Bestandsplatanen war nur die heutige Lage der Glascontainer realisierbar.

    Da es sich hier um ein Planungs- und Ausführungsdetail handelte, wurde der Bezirksrat nicht erneut informiert.

    Zu Frage 2.) und 3.):
    Der derzeitige Standort ist mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und grundsätzlich verkehrssicher, sofern die Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen. Um die Radfahrer zusätzlich auf die Glascontainer hinzuweisen, wird die Verwaltung kurzfristig Baken installieren. Weiterhin wurde Aha als Erlaubnisnehmer und Entsorger auf das erhöhte Reinigungserfordernis an diesem Standort hingewiesen.

    TOP 8.4.
    der Fraktion DIE LINKE.

    TOP 8.4.1.
    Folgen des Haupteigentümerwechsels für das Ihme-Zentrum
    (Drucks. Nr. 15-1623/2019)


    Seit der Zwangsversteigerung großer Teile des Ihme-Zentrums im Jahr 2015 hat es große öffentliche Bemühungen mit der Eigentümerin, der Ihme-Zentrum (IZ) Hannover GmbH, gegeben. Dabei hat die Stadt Hannover Zusagen erwirkt, welche eine Instandsetzung der Fassade herbeiführen sollen. Diese wird von den anderen Eigentümer*innen als sehr wichtig angesehen, die Umsetzung sollte 2019 beginnen.

    Während der letzten Jahre wurde deutlich, dass die IZ Hannover GmbH als Tochterfirma von Intown insbesondere deren Interessen vertritt, die Stadt Hannover also mit Intown Vereinbarungen für die nähere Zukunft getroffen hat. Umso mehr überrascht es, dass diese sich nun von der IZ Hannover GmbH zu Gunsten der Sapina Holding getrennt hat, welche nun im Wesentlichen die Rolle von Intown übernimmt.

    Da aber die Eigentümerin gleichgeblieben ist, sollten auch vertragliche Vereinbarungen weiter eingehalten werden. In den ersten öffentlichen Auftritten von Lars Windhorst als Großanteilseigner der Sapina Holding konnte dieser noch keine konkreten Pläne neben einer Zusage „investieren zu wollen“ vorlegen.

    Daher fragen wir die Verwaltung:
    1. Ist bekannt, ob die angekündigte Übereignung der IZ Hannover GmbH an die Sapina Holding abgeschlossen ist?

    2. Haben neben der Aufstellung von Gerüsten bereits tatsächliche Arbeiten an der Fassade begonnen?
    Wenn Ja: Welche?
    Wenn Nein: Wann ist mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen?

    3. Sind der Verwaltung Inhalte des Kaufvertrages für die IZ Hannover GmbH bekannt, welche auf die Interessen der Stadt Hannover Einfluss haben?
    Wenn Ja: Welche?
    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich

    zu 1.)
    Am 18.05. wurde die Verwaltung darüber informiert, dass Sapinda Holding B.V. zum 20.05.2019 umbenannt wird und künftig als Tennor Holding B.V. (“Tennor”) firmiert.
    Nach Auskunft vom 12.06.2019 soll das sogenannte Closing des Vertrages kurzfristig vollzogen werden. Der Kaufpreis sei auf ein Treuhandkonto überwiesen. Ein konkreter Termin ist der Verwaltung nicht bekannt.

    zu 2.)
    Seit Bekanntwerden des Verkaufs sind keine wesentlichen Arbeitsfortschritte erzielt worden. Der neue Großeigentümer hat zugesagt, unmittelbar nach dem Closing einen neuen Zeitplan aufzustellen und die Arbeiten zügig aufzunehmen und durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu nach der Sommerpause berichten.

    zu 3.)
    Inhalte des Kaufvertrages sind der Verwaltung nicht bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit des Mietvertrages mit der IZ Hannover GmbH einschließlich aller darin geregelten Verpflichtungen des Vermieters vom Ei-gentümerwechsel nicht berührt wird („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB iVm. § 578 BGB).


    TOP 8.4.2.
    Zwangsräumungen in Linden-Limmer 2018
    (Drucks. Nr. 15-1624/2019)

    Viele Menschen in Linden-Limmer sehen diesen Stadtbezirk als ihren Kiez an. Das hat viele Gründe, aber auch häufig, dass sie hier aufgewachsen sind oder seit mehreren Jahrzehnten leben. Während noch vor 20 Jahren die Mieten insbesondere in Linden als sehr niedrig angesehen werden konnten, entwickelt sich der Wohnungsmarkt in den letzten Jahren rasant: Die Neuvermietungspreise und Kaufpreise pro Quadratmeter steigen teilweise im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr.

    Damit ist die Möglichkeit vieler Menschen, welche unseren Bezirk durch ihr Engagement mitgeprägt haben, in diesem Bezirk weiter wohnen zu können, aufgrund wirtschaftlichen Drucks durch erhöhte Mieten in Folge von Modernisierungen oder Anpassung an die mittlerweile gestiegenen Mieten, bedroht.

    Mieterhöhungen durch Modernisierungen werden häufig dort erfahren, wo große Immobiliengesellschaften mehrere Häuserblöcke halten, wie beispielsweise im Sporlederweg, wo Vonovia angekündigt hat, die Mieten nach durchgeführter energetischer Sanierung zu erhöhen.

    Als Folge dieser Entwicklung steht die Vertreibung von Menschen aus ihrem Kiez. Dabei agiert auch die Stadt Hannover, indem sie Zwangsräumungen selbst dann nicht verhindert, wenn für die betreffende Person / die betreffenden Personen kein angemessener Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. In einem Fall in Linden hat dies zur Obdachlosigkeit der betroffenen Person und in diesem Jahr zu ihrem Tod geführt.

    Daher fragen wir die Verwaltung:

    1. Wer sind die 10 größten Vermieter von Wohnungen in Linden-Limmer und wie viele Wohnungen besitzen diese jeweils?
    2. Wie viele Zwangsräumungen hat es 2018 in Linden-Limmer gegeben?
    3. Wie viele dieser Zwangsräumungen betrafen Mietverhältnisse, die bereits mehr als 5 Jahre bestanden?

    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich
    Die Landeshauptstadt Hannover bekommt vom Amtsgericht Hannover gem. § 22 Abs. 9 SGB II und § 36 Abs. 2 SGB XII eine Kopie der Klageschriften bei Räumungsklagen wegen Mietrückständen übersandt. Räumungsklagen aus anderen Gründen wie z.B. mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf werden nicht übermittelt.
    Das Team Wohnungserhaltende Hilfen bietet den betroffenen Haushalten dann Beratungen und Einzelfallhilfen an, um einen Wohnungsverlust zu vermeiden. Eine Hilfestellung der Stadt ist nur im Rahmen des gesetzlich geregelten Mietrechts möglich und von der Mitwirkung der Betroffenen abhängig, sodass nicht in allen Fällen eine Zwangsräumung verhindert werden kann.
    Weiterhin erhält die Stadt vom Amtsgericht alle angesetzten Räumungstermine über Wohnraum (unabhängig vom Räumungsgrund).
    Wenn Haushalte, die von einer Räumung betroffen sind, weder einen neuen Wohnraum noch eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung haben, werden sie auf die Möglichkeiten der Unterbringung durch die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen der Gefahrenabwehr hingewiesen (Unterkünfte für Familien und für Einzelpersonen einen Bettplatz in einer Gemeinschaftsunterkunft durch den Bereich Unterbringung - 61.6).

    Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

    zu 1.)
    Der Verwaltung stehen dazu keine kleinräumigen Statistiken zur Verfügung.

    Im Zensus 2011 wurde die Eigentumsform der Wohnungen in den Gebäuden abgefragt. Die Werte beziehen sich auf die gesamte Stadt mit dem Stand Zensus, 9. Mai 2011:

    27,2 % des Wohnungsbestandes gehören Wohnungseigentümer*innen (meist Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*innen)
    41,5 % Privatpersonen (Streubesitzer*innen)
    10,4 % Wohnungsgenossenschaften (Spar- und Bauverein, Heimkehr, Kleefelder G, WGH, etc.)
    5,9 % kommunalen Wohnungsunternehmen (hanova, ZVK etc.)
    9,1 % privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen (Gundlach, Vonovia, Meravis etc.)
    3,4 % anderen privatwirtschaftl. Unternehmen
    0,2 % Bund o. Land
    2,4 % Organisationen ohne Erwerbszweck (z.B. Kirche)

    Für den Stadtbezirk Linden-Limmer sind die Zahlen etwas anders verteilt:
    Hier liegt der Anteil an Privatbesitzer*innen mit Streubesitz höher (bedingt durch die Wohnungs- und Gebäudestruktur in den Altbauten bilden sie die größte Gruppe der Vermieter*innen) und der Anteil des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümer*innen ist deutlich darunter (signifikant unterdurchschnittlicher Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern).
    Der Anteil kommunaler (Anteil der Belegrechtswohnungen leicht überdurchschnittlich im Vergleich zur Stadt) und genossenschaftlicher Unternehmen (Spar- und Bauverein, Heimkehr, Selbsthilfe Linden, WGH etc..) dürfte ebenfalls höher sein.

    Zu 2.)


    Angesetzte Räumungstermine
    Linden-Nord
    10
    Linden-Mitte
    10
    Linden-Süd
    13
    Limmer
    5

    38

    Im Stadtbezirk Linden-Limmer waren 2018 38 Räumungstermine angesetzt. In der Regel werden nicht alle angesetzten Räumungen auch tatsächlich durchgeführt. Im Jahr 2018 wurden im gesamten Stadtgebiet 76,5 % der angesetzten Räumungen tatsächlich durchgeführt. Konkrete Zahlen für die einzelnen Stadtbezirke liegen nicht vor.


    Zu 3.)
    Hierzu liegen keine Zahlen vor.

    Nicht in allen Fällen ist im Vorfeld ein Kontakt zu den betroffenen Haushalten zustande gekommen. Weder bei der Übersendung der Räumungsklagen noch der -termine vom Amtsgericht werden Daten zur Dauer des Mietverhältnisses übermittelt.



    TOP 8.5.
    von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

    TOP 8.5.1.
    Nachpflanzungen von Bäumen in Linden
    (Drucks. Nr. 15-1588/2019)

    Mit Beantwortung der Anfrage 15-1086/20191 wurde mitgeteilt, dass zwischen 2009 und 2018 insgesamt 270 Straßenbäume im Stadtbezirk gefällt wurden. Dafür wurden 134 Bäume nachgepflanzt, eine Nachpflanzung von 43 weiteren Bäumen ist in Prüfung. Insgesamt wurden 325 Straßenbäume neu gepflanzt, 146 davon auf Standorten vorher gefällter Bäume. Demnach wurden 12 Bäume auf Altstandorten gepflanzt, sind aber gemäß Antwort der Verwaltung keine Nachpflanzungen.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

    1. Warum wurden 12 Bäume, die an Altstandorten gepflanzt worden sind, nicht als Nachpflanzungen gerechnet?

    2. Welche Regelungen (Stammdurchmesser, Höhe, Sorte) bestehen für die Nachpflanzung von entfernten Bäumen hinsichtlich der Anzahl pro entferntem Baum
    a) bei Bebauungsplänen,
    b) bei sonstigen entfernten Bäumen?

    3. Wie viele Bäume können nach aktuellen Erkenntnissen noch im Bezirksgebiet gepflanzt werden und können dies auch Bäume mit für Menschen genießbaren Früchten sein? Wenn nicht, warum nicht, und gibt es davon Ausnahmen?

    1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1086-2019F1


    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich


    Zu 1.)
    Diese Frage bezieht sich auf die Tabelle, in der die Fällungen und Nachpflanzungen für die
    Jahre 2009 bis 2018 zusammengestellt sind.

    Alle 146 Pflanzungen auf den Standorten gefällter Bäume werden als Ersatzpflanzung
    gerechnet. Die Werte in dieser Tabelle können aber nicht direkt gegeneinander
    aufgerechnet werden, da gefällte Bäume oft nicht im gleichen Jahr, sondern erst später
    nachgepflanzt werden. So wurden seit 2009 auch Bäume nachgepflanzt, die schon vor 2009
    gefällt wurden. Dadurch ist es möglich, dass im Betrachtungszeitraum mehr Ersatzbäume
    gepflanzt wurden, als es Ersatz nur für die Fällungen dieser Jahre gab.

    Zu 2.)
    Entnommene Bäume werden in selbiger Anzahl ersetzt. Wir pflanzen in der Regel „20-
    25iger“-Qualität, was den Stammumfang in 1 m Höhe gemessen anbetrifft. Bezüglich der
    favorisierten Gattung/Art/Sorte ist keine konkrete Aussage möglich, da diese von vielen
    verschiedenen Faktoren (Standorteigenschaften und -ansprüche, Platzverhältnisse,
    Bodenbedingungen, Ästhetik usw.) abhängt.



    a) bei Bebauungsplänen, bei denen es bisher keine Baurechte gibt, wird die Eingriffsregelung nach dem Modell EIBE (Eingriffsbewertungsmodell) angewandt. Bei älteren Bebauungsplänen, bei denen schon Baurechte bestehen, gelten die Regelungen der Baumschutzsatzung.

    b) Wir sind bestrebt, Baumstandorte eins zu eins wieder zu besetzen. Nur bei unterirdischem Leitungsverlauf oder widrigen Platzverhältnissen (durch Bebauung oder Ober-/bzw. Fahrleitungen der Üstra) wird von selbiger Position abgewichen und auf Kompensationsflächen ersetzt.

    Zu 3.)
    Siehe Antwort zu Frage 2. Nicht jede scheinbar freie Landschaft (Grünzug) eignet sich zur
    Baumpflanzung. Es ist landschaftsplanerisch oder ökologisch auch von Interesse, „freie
    Pläne“ zu erhalten. Für die Naherholung und das Landschaftsbild sind Wiesen und
    Ruderalflächen auch ohne Baumbestand von Bedeutung. Da, wo es möglich ist, wird auch
    auf heimische Obstgehölze zurückgegriffen.

    TOP 8.5.2.
    Trinkwasserbrunnen auf dem Küchengartenplatz
    (Drucks. Nr. 15-1589/2019)

    Prognostiziert wird für den Sommer 2019 ein ähnlich warmer wie in 2018. Wasser ist dann das Lebenselexier schlechthin. Öffentliche Wasserspender sind dann für Menschen sehr hilfreich, insbesondere für diejenigen ohne feste Bleibe.

    Auf dem Küchengartenplatz befindet sich ein formschöner, öffentlicher Trinkwasserbrunnen. Dem Vernehmen nach spendet er jedoch die meiste Zeit seit der Inbetriebnahme im Jahr 2006 kein Wasser. Auch aktuell, zum Zeitpunkt der Formulierung dieser Anfrage, gibt er kein Wasser.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

    1. Wann war der Trinkwasserbrunnen das letzte Mal in Betrieb und an wie vielen Tagen seit Inbetriebnahme im Jahr 2006 war er insgesamt außer Betrieb?

    2. Wann wird dieser Trinkwasserbrunnen wieder in Betrieb gesetzt und warum ist das bislang noch nicht geschehen?

    3. Für den Fall, dass keine Inbetriebnahme vorgesehen ist, warum nicht?


    Beantwortung erfolgt auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich


    zu 1.)
    Der Brunnen auf dem Küchengartenplatz ist funktionsfähig und wird zurzeit betrieben. Die städtischen Mitarbeiter überprüfen regelmäßig sämtliche Brunnen der Landeshauptstadt Hannover auf Ihre Funktionsfähigkeit und etwaige Beschädigungen. Bei dem Trinkwasserbrunnen auf dem Küchengartenplatz wurden in den letzten Jahren keine Ausfälle beobachtet.




    zu 2.)
    Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, ist der Brunnen funktionsfähig und wird betrieben. Grundsätzlich erfolgt der Betrieb der städtischen Trinkwasserbrunnen, in Abhängigkeit vom Wetter, gewöhnlich von Ende Mai/Anfang Juni bis Ende Oktober jeden Jahres. Aufgrund der Trinkwasserverordnung muss dies in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Wegen fehlender Kapazitäten der ausführenden Firma erfolgte die Inbetriebnahme dieses Jahr erst ab dem 13.06.2019.

    TOP 8.5.3.
    Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
    (Drucks. Nr. 15-1608/2019)

    Nach verschiedenen Verwaltungs-Aussagen existiert zur geplanten Durchwegung von der Blumenauer Straße durch das Ihme-Zentrum zur Ida-Arenhold-Brücke ein Rechtsgutachten, welches die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer freien Zugänglichkeit über das Privatgelände des Ihme-Zentrums behandelt.

    Eine solche freie Zugänglichkeit ist eine der Voraussetzungen für die
    Inanspruchnahme von Fördergeldern, die für die Herstellung der Durchwegung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
    1. Ist die Veröffentlichung des besagten Rechtsgutachtens ausgeschlossen? Wenn Ja, warum und ist die Vorlage gegenüber den Mitgliedern des Bezirksrats als vertrauliches Dokument möglich? Wenn dies nicht möglich ist, warum nicht?
    2. Welche Kosten haben sich in Zusammenhang mit der Erstellung der Durchwegung inclusive der Kosten für das Gutachten bislang schon ergeben?
    3. Welche Fristen sind für die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel einzuhalten und ist es realistisch, dass dies gelingt?
    In der Sitzung beantwortet

    zu 1.)
    Einer Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt berechtigte Interessen der Landeshauptstadt Hannover entgegen. Das Gutachten bildet die Grundlage der Verhandlungsstrategie der Landeshauptstadt Hannover mit der Eigentümergemeinschaft und mit der IZ Hannover GmbH über die Realisierung eines dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Durchwegung durch das Ihmezentrum. Eine Veröffentlichung des Gutachtens wäre daher zum derzeitigen Zeitpunkt geeignet, die Verhandlungsposition der Landeshauptstadt Hannover nachhaltig zu schwächen. Daher ist das Gutachten bis zum Abschluss der Verhandlungen über die vertragliche Gestaltung der Durchwegung im Ihmezentrum vertraulich zu behandeln.

    Darüber hinaus enthält das Gutachten Angaben zu vermögensrechtlichen Verhältnissen der Teileigentümer des Ihmezentrums Hannover. Da zumindest einige Teileigentümer namentlich bekannt sind und sich die Angaben zu den vermögensrechtlichen Verhältnissen somit bestimmten natürlichen Personen zuordnen lassen, handelt es sich mittelbar um personenbezogene Daten. Eine Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens bedürfte daher möglicherweise einer Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 7 DSGVO.

    Vom OE 61.41 wurde jedoch eine um mittelbare personenbezogene Angaben bereinigte Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Rechtsgutachtens erstellt, die dieser Drucksache als Anlage beigefügt wurde. Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, den Bezirksrat nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit dem Sondereigentümer IZ Hannover GmbH sowie mit der Eigentümergemeinschaft zu informieren. Nach Abschluss des Eigentümerwechsels bei der IZ Hannover GmbH sollen die Gespräche in den nächsten Wochen und Monaten erneut aufgenommen und intensiviert werden. Ein weiterer Termin wurde für die 26. KW vereinbart. Die Verwaltung erwartet, dass sich bis zum Ende der Sommerpause konkrete Ergebnisse aus diesen Gesprächen ergeben werden.

    zu 2.)
    Bislang wurden gegenüber der LHH Kosten in der Höhe von rund 125.430 € abgerechnet. Die Hauptposten verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Bezahlung von Rechtsgutachten, Moderationsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit sowie auf ein Gutachten zur baulichen Machbarkeit der Durchwegung des Basisgeschosses zwischen Ida-Arenhold-Brücke und Blumenauer Straße/Gartenallee. Etwaige Kosten der IZ Hannover GmbH, der Eigentümergemeinschaft IZH oder anderer Beteiligter sind der LHH nicht bekannt.

    zu 3.)
    Die Maßnahme muss gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 30.11.2021 abgeschlossen sein. Die fristgerechte Umsetzung der Maßnahme ist maßgeblich von den konkreten Entwicklungsabsichten der IZ Hannover GmbH abhängig. Die neue Eigentümerin der IZ Hannover GmbH hat für den Juli 2019 die Vorlage eines Zeitplans angekündigt. Konkrete Realisierungschancen können daher seitens der Landeshauptstadt Hannover derzeit noch nicht benannt werden.

    TOP 9.
    Bericht des Stadtbezirksmanagements

    Herr Mingers berichtet, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Verwaltung, die Führungsspitze entschieden hat, die für den 21.08.2019 vorgesehene Einwohnerversammlung nicht durchzuführen.

    Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn List, was mit den aktuellen Entwicklungen gemeint ist, antwortet Herr Mingers, dass er davon ausgegangen ist, dass alle Kenntnis von dem Antrag des Oberbürgermeisters Herrn Schostok auf Versetzung in den Ruhestand haben und dass der Rat diesem zugestimmt hat.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin drückt sein Unverständnis über die aus seiner Sicht unzureichenden Vertretungsstrukturen aus. Er weist weiter daraufhin, dass es vermutlich nun keine Möglichkeit mehr gebe, rechtzeitig über die Vorgänge auf dem Gelände der Wasserstadt informiert zu werden.

    Herr Mingers bittet darum, die Absage der Einwohnerversammlung nicht mit dem Konflikt des Stadtbezirksrates über den Umgang mit ihren Rechten zu vermengen.

    Bezirksratsherr Müller sagt aus, dass eine weitergehende Erläuterung in der Absage angebracht gewesen wäre. Diese Absage erweckt den Eindruck, als wäre sie final, was so nicht akzeptiert werden wird.



    Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass er in der Angelegenheit den Kontakt zu Verwaltung suchen und intensivieren wird. Eine Absage ohne Alternative werde er nicht akzeptieren.

    Es wurde berichtet


    TOP 10.
    Informationen über Bauvorhaben

    Frau Winters informiert, dass in Bezug auf eine mögliche Durchwegung des Ihme-Zentrums eine Internetseite durch das Planungsbüro eingerichtet wurde.
    Diese ist zu erreichen unter: https://iz-pfadfinder.de/

    Es wurde berichtet


    TOP 11.
    Einwohner*innenfragestunde
    nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


    Einwohner 1 teilt seinen Eindruck mit, dass der Westschnellweg zu einer Autobahn ausgebaut werden soll und spricht sich dagegen aus. Nicht die Verbreiterung von Fahrspuren müsse geprüft werden, sondern deren Verengung. Er weist auf die aus seiner Sicht gefährliche Situation im Bereich der Göttinger Straße hin, wo die Fahrspuren zu breit und die Nebenanlagen zu eng sind.

    Durchgeführt in der Zeit von 20:09 Uhr - 20:14 Uhr

    Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 22.15 Uhr.


    Für das Protokoll:

    Grube Pfingsten


    Bezirksbürgermeister Schriftführer