Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 13.08.2018

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 29.08.2018

PROTOKOLL

20. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 13. August 2018, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller (AfD) 14.00 - 15.25 Uhr
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse
(Herr Mittelstädt)
Frau Sandkühler
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 15.50 Uhr

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Schwarz (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
Herr Quast (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bonk (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Grundmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Montag, 7. Mai 2018 - A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema: "Saubere Luft und mehr Mobilität für Hannover"

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung am 07.05.2018
- öffentlicher Teil -

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 04.06.2018
- öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)

3.2. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Vorsitz in der aha-Verbandsversammlung
(Drucks. Nr. 1498/2018)

3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“
(Drucks. Nr. 1240/2018 mit 2 Anlagen)

3.4. Ausweisungsverfahren zum Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ (NSG-HA 217) im Rahmen der nationalstaatlichen Sicherung von FFH-Gebieten –
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG an die Verfahrensführende Region Hannover
(Drucks. Nr. 1518/2018 mit 1 Anlage)

3.5. Fortführung der Pedelec-Vermietung im Rahmen des Pedelec-Verleihsystems "PedsBlitz"
(Drucks. Nr. 1478/2018 mit 2 Anlagen)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1242/2018)

4.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1242/2018: Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1612/2018)

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung von Bienen durch vielfältigere Blumenwiesen
(Drucks. Nr. 1660/2018)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung am 07.05.2018
- nichtöffentlicher Teil -

10. Visaprüfung 2017
(Informationsdrucks. Nr. 1213/2018)

11. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

12. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 3.3. (DS Nr. 1240/2018), 3.5. (DS Nr. 1478/2018) und 4.2.

(DS Nr. 1660/2018) wurden auf Wunsch der SPD und nach Beschluss der Ausschussmitglieder in die Fraktion gezogen.

· TOP 3.4. (DS Nr. 1518/2018) wurde auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen und nach einstimmigem Beschluss der Ausschussmitglieder in die Fraktion gezogen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass zu dieser Drucksache noch fristgerecht eine Stellungnahme bei der Region Hannover einzureichen sei. Durch ein Ziehen der Drucksache in eine Fraktion sei diese Frist nicht mehr einzuhalten. Darin könne ein Einverständnis der Stadtverwaltung zu den Vorschlägen der Region gesehen werden. Dann müsse die Verwaltung ein Zurückziehen der Drucksache in Erwägung ziehen.

Ratsherr Kreisz äußerte dazu, dass es ärgerlich sei, wenn die Verwaltung solch fristabhängigen Fälle direkt nach der Sommerpause auf die Tagesordnung setze. Dann hätten die Fraktionen noch keine ausreichenden Möglichkeiten gehabt, sich über die entsprechende Drucksache zu beraten. Hierauf solle zukünftig besser geachtet werden.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Fristen von der Region gesetzt worden seien und die Stadtverwaltung darauf leider nur bedingt Einfluss hatte nehmen können. Über ein Absetzen der Drucksache müsse nun verwaltungsintern beraten werden.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr Dr. Preinfalk machte auf einen Presseartikel aufmerksam, in dem hannoversche Ratspolitiker eine stärkere Stadtbegrünung und die Neupflanzung von 1.000 Bäumen in der Innenstadt forderten.
Für das Bauvorhaben "Wiesenstraße 40" in der Südstadt hingegen sei die Fällung von 19 vitalen, alten Bäumen geplant. Ähnliches sei vor einigen Jahren bereits in der Goseriede der Fall gewesen.
Er fragte, ob man solchen Maßnahmen bzw. einem solchen Bebauungsplan in der heutigen Zeit noch zustimmen könne. Hier würde eine grüne Oase, die ein Biotop bilde, für nicht benötigte Luxuswohnungen geopfert. Benötigt würden eher Sozialwohnungen.
Die Einwohnerinitiative zur Wiesenstraße habe bereits 2016 und 2017 mit Flyern auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Man bitte die Stadt insbesondere angesichts von Wetterereignissen wie Starkregen und Hitzewellen, solche Bauvorhaben zu überdenken.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte dazu, dass zur Wiesenstraße zurzeit ein Bebauungsplanverfahren laufe ("Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße"). Der zugehörige Durchführungsvertrag habe sich kürzlich zur Beratung im zuständigen Stadtbezirksrat befunden. Diverse Änderungsanträge dazu würden derzeit von der Verwaltung geprüft. Bei Vorliegen eines Ergebnisses werde man die Drucksache auch den Ratsgremien vorlegen.
Auf dem betreffenden und bereits bebauten Grundstück solle eine Nahverdichtung und damit die Schaffung von mehr Wohnraum vorgenommen werden. Dies sei der steigenden Nachfrage nach mehr preisgünstigem Wohnraum in der Stadt geschuldet.
Im Verfahren würden alle Belange gegeneinander abgewogen, dazu gehörten selbstverständlich auch die Fragen der Biotopwertigkeit und der Naturschutzbelange. In diesem Zusammenhang sei die Abwägung dann letztendlich zugunsten der Schaffung neuen Wohnraums ausgefallen. Daher müssten tatsächlich Bäume gefällt werden, was allerdings im Vorfeld des Verfahrens bereits sehr sorgfältig geprüft worden sei. Im Rahmen der Regelungen der Baumschutzsatzung müsse man die gefällten Bäume durch Ersatzpflanzungen ersetzen. Die Entscheidung sei daher auf der Basis des geltenden Rechts gefällt worden, die Entfernung von Bäumen zugunsten schwerwiegenderer Belange sei damit rechtens.

Herr Dr. Preinfalk bedankte sich für die Erklärungen. Es sei aus Sicht der Bürger jedoch leider nicht nachvollziehbar, dass man vitale, alte Bäume nicht stehen lasse und die ökologisch unzureichenden Ersatzpflanzungen nicht an Ort und Stelle vornehme, sondern in kilometerweit entfernten Stadtrandgebieten. Bereits 2016 habe die Bürgerinitiative darauf aufmerksam gemacht, dass die Ersatzpflanzungen nur dann ein echter Ersatz seien, wenn pro einer gefällten, 50 Jahre alten Buche ca. 2.000 Jungbäume im Abstand von einem Meter gepflanzt würden. Zudem sei fraglich, ob die Ersatzpflanzungen am Rand der Stadt in irgendeiner Art und Weise der Innenstadt dienlich seien.
Er fragte weiterhin, warum es den Grünen Politikern der Ratsfraktion offensichtlich egal sei, ob und wo in der Stadt Ersatzpflanzungen vorgenommen würden. Einer dieser Politiker habe sich in einer Ratssitzung entsprechend geäußert.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, dass als oberste Priorität für Baumfällungen die entsprechenden Ersatzpflanzungen gälten, welche auch möglichst in der Nähe der Entnahmestelle der Altbäume anzusiedeln seien. Dies sei jedoch nicht immer ohne weiteres möglich, wenn man keine geeigneten Grundstücke in der Nähe zur Verfügung habe. Die Verwaltung gehe insgesamt bei der Auffindung geeigneter Pflanzstellen mit großer Sorgfalt vor, demnach betrachte man das Thema selbstverständlich nicht als egal bzw. gleichgültig.

Frau Flat gab an, ebenfalls zur Einwohnerinitiative zu gehören. Sie wies darauf hin, dass ein Ratspolitiker in einem Presseartikel davon gesprochen habe, dass man Flächen in der Stadt entsiegeln müsse. Sie fragte, an welcher Stelle die Verwaltung eine Flächenentsiegelung vorsehe, wenn gleichzeitig eine Flächenversiegelung von 70 - 90% am Maschsee stattfinden solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies auf ein bestehendes Programm des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zur Entsiegelung von Flächen hin. Dies gelte für städtische Flächen, es sei aber auch die Förderung für die Entsiegelung privater Flächen enthalten. Zeitweise könne man Artikel dazu in der Presse finden, wie bspw. kürzlich zu einer Fläche in Linden (Link: https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2017/Landeshauptstadt-und-BUND-Region-Hannover-starten-F%C3%B6rderprogramm-zur-Fl%C3%A4chenentsiegelung).

Frau Flat gab an, man habe einigen Presseartikeln diverser Tageszeitungen vor einiger Zeit entnehmen können, dass die Stadtverwaltung und der Bauausschuss den Verkauf von 2/3 der zu bebauenden Flächen am Kronsberg an entsprechende Investoren beschlossen hätten. Die Bedingung dafür sei, dass dort über 2.000 Wohnungen neu geschaffen würden. Das noch verbleibende Drittel sei noch nicht verkauft worden, weil man zunächst sichergehen wolle, dass nach der erfolgten Bebauung kein Wohnungsleerraum entstünde.
Sie fragte, warum der letzte Teil nicht verkauft worden sei, wenn Wohnraum in Hannover geschaffen werden solle.
Weiterhin fragte sie, wie die Stadtverwaltung es bei den aktuellen Grundstückspreisen in der Wiesenstraße schaffen wolle, den neuen Wohnraum dort für Mieter bezahlbar zu machen bzw. wie die Stadtverwaltung einen Mietpreis von 15 €/m² einschätze. Sie fragte, wer der Meinung der Verwaltung nach solche Preise noch entrichten könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass der Kronsberg auf Ratsbeschluss hin in 3 Abschnitten bebaut werden solle. Zwei Abschnitte wolle man durch Zusammenschlüsse von Wohnungsbaufirmen entwickeln lassen, den 3. Abschnitt würde die Stadt selbst entwickeln. Das besagte, letzte Drittel solle tatsächlich nicht sofort veräußert werden, weil man den Baufortschritt der ersten beiden Drittel abwarten wolle. Das Drittel werde dann zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet.
Die aktuellen Einwohnerzahlen Hannovers machten deutlich, dass dringend neuer Wohnraum benötigt werde, jedoch gebe es stets eine Dynamik in der Nachfrage. Diese werde man daher nach dem neu geschaffenen Wohnraum zunächst beobachten. Wenn sie stiege, könne das verbliebene Drittel entsprechend vermarktet werden.

Frau Malkus-Wittenberg ergänzte, dass zurzeit grundsätzlich in Hannover Wohnraum fehle und die Verwaltung daran arbeite, Flächen für die Neuschaffung freizustellen. Dafür stelle man Bebauungspläne auf. Die Wohnungsbauoffensive stehe in Hannover für die Absicherung der Entstehung preisgünstigen Wohnraums. Diese Leitlinie habe die Stadt sich selbst gegeben, sie stelle aber auch eine Vereinbarung mit den Wohnungsbauunternehmen dar. Sie besage, dass grundsätzlich 25% aller neu geschaffenen Wohnungen preisgünstig erstellt werden sollten.

Frau Preinfalk fragte, wie es dann zu erklären sei, dass in der Wiesenstraße 40 stattdessen eine Art Luxusquartier geschaffen werde und die 25% preisgünstiger Wohnraum "ausgelagert" würden.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, dass eine Bereitstellung des preisgünstigen Wohnraums auch an anderer Stelle im selben Stadtteil möglich sei.

Frau Preinfalk wies darauf hin, dass die Bürgerinitiative entsprechend recherchiert habe. Bei den umgebenden Wohnungen der WGH bestünde nicht die Möglichkeit, die 25% günstigen Wohnraums für die Wiesenstraße 40 zu stellen. Sie fragte, wie die Verwaltung in dieser Situation vorgehen werde.

Frau Malkus-Wittenberg stellte fest, dass Frau Preifalk hier auf einen Änderungsantrag aus dem zuständigen Stadtbezirksrat Südstadt-Bult zur Drucksache Nr. 1091/2018 (Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße) hinweise, der sich mit dieser Thematik befasse. Die Verwaltung prüfe diesen Antrag zurzeit.

Anmerkung:

Die Antwort bzw. Stellungnahme der Verwaltung zum entsprechenden Änderungsantrag wird im - öffentlich über das Internet verfügbaren - Sitzungsmanagement der Stadt veröffentlicht werden und wird dann dort über die Suchfunktion auffindbar sein (über die Eingabe der Drucksachennummer 15-1594/2018). Link:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/Suche.xsp

Frau Preinfalk wies auf ein Schreiben der Bürgerinitiative zur Wiesenstraße hin, welches diese am 20.06.2018 an die Stadtverwaltung mit der Bitte um Weiterleitung an die Ratsleute geschrieben habe.
In dem Schreiben habe die Initiative ihre Enttäuschung am Vorgehen der Verwaltung und über deren Umgang mit Bäumen geäußert.
Am 15.06.18 sei von SPD, Grünen und FDP im Bezirksrat Südstadt-Bult ein Antrag gestellt worden, der die Erhaltung von 75% des Baumbestandes auf dem Grundstück beantrage, insbesondere der Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen würden. Dieser Antrag sei klammheimlich zurückgezogen worden. Der Investor dürfe damit zahlreiche Bäume fällen.
Am 27.07.2016 habe der Bezirksbürgermeister Lothar Pollähne gegenüber dem hannoverschen Fernsehsender H1 ausgesagt, dass er mit der geplanten Fällung der Bäume nicht einverstanden sei.
Sie fragte, wie glaubhaft die Politiker und wie belastbar ihre Äußerungen bei der anhaltenden Klimadiskussion seien, bzw., wie viel Einfluss die Politik auf die Verwaltung noch nehmen könne und ob die Bedenken der Anwohner*innen noch ernst genommen würden.
Sie weise ausdrücklich auf die über 800 gesammelten Unterschriften hin, die sich gegen den rechtswidrigen Bebauungsplan aussprächen. Weiterhin fragte sie, ob die anwesenden Ratspolitiker*innen sich das betreffende Grundstück bereits persönlich angesehen hätten.
Laut Kritik des BUND seien die bisher erfolgten Gutachten der Stadt zum Bebauungsplan nicht belastbar. Die Äußerungen bspw. zu den Fledermäusen seien zweifelhaft, weil die üblichen Gutachterprozesse zur Feststellung des Bestandes vor Ort nicht eingehalten worden seien. Auch das Vorkommen anderer geschützter Arten sei im Gutachten falsch dargestellt. Diese Kritik werde von der LHH ignoriert. Die Initiative richte daher die eindringliche Bitte um weitere Prüfung und ein Überdenken der Bebauung an den Umweltausschuss, um eine klimafreundliche und zukunftsfähige Entscheidung zu treffen.

Frau Malkus-Wittenberg erwiderte, dass es in Bauleitverfahren oft mehrfach Diskussionen um Verfahrensstände gebe. Wenn die Initiative - bspw. im Rahmen der Auslage des Bebauungsplans - an die Stadtverwaltung geschrieben habe, dann werde dies auch der Politik vorgelegt und allgemein für die Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegt. Diese entscheide dann, inwieweit die Anregungen, Kritiken und Stellungnahmen der Einwohner*innen in das Verfahren mit einflössen. Es bestehe ein Wechselspiel zwischen Vorschlägen der Verwaltung und Entscheidungen der Politik.

Herr Dr. Preinfalk fragte an die Verwaltung, ob die über 800 gesammelten und eingereichten Unterschriften der Menschen, die für einen Bestand der bisherigen Bebauung und der ökologischen Gegebenheiten in der Wiesenstraße 40 einträten, von der Verwaltung im weiteren Verfahren berücksichtigt würden, und wenn ja, inwieweit.

Frau Malkus-Wittenberg wiederholte, dass die Unterschriften im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan offengelegt und bekanntgegeben würden. Im letzten Verfahrensschritt zum Bebauungsplan, also zum Satzungsbeschluss, würden alle Informationen vorgelegt und damit auch die Unterschriften. Es falle demnach nichts unter den Tisch.

Herr Dr. Preinfalk fragte nach, wem aus der Verwaltung die Vorlage der 800 Unterschriften tatsächlich bekannt sei.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, dass bei einer fristgerechten Vorlage von Unterschriften zu Bebauungsplanverfahren alles an die zuständige Verwaltung weitergereicht werde.

Ratsherr Bindert ergänzte, dass die Einreichung der besagten 800 Unterschriften sowohl der Verwaltung als auch der Politik bekannt und bewusst sei.
Durchgeführt
2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Montag, 7. Mai 2018 - A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema: "Saubere Luft und mehr Mobilität für Hannover"
Ratsherr Wolf merkte an, dass das Protokoll dieser sehr aufschlussreichen Anhörung nicht einfach in irgendwelchen Ordnern abgelegt werden solle. Man müsse vielmehr nun Konsequenzen daraus ziehen und Gelder in die Hand nehmen, um mehr für die Verbesserung der Umwelt und der Luftqualität tun zu können. Das betreffe auch die Verhandlungen zum Haushalt, wo man diese Themen berücksichtigen müsse.

Einstimmig

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung am 07.05.2018
- öffentlicher Teil -

Einstimmig

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 04.06.2018
- öffentlicher Teil -

Einstimmig

3. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)
Ratsherr Oppelt merkte aus Sicht seiner Partei an, dass diese großen Wert darauf lege, auch zukünftig in alle Vorgänge und Entscheidungen zum Thema Stadtreinigung mit einbezogen zu werden, da diese fast immer auch Fragen zum Umwelt- und Naturschutz berührten. Daher sehe man die Thematik als so wichtig an, dass auch der Umweltausschuss entsprechend beteiligt werden solle, selbst wenn zukünftig ein anderes Dezernat federführend zuständig sei.
Ratsherr Wolf gab an, dass die Zuweisung der Zuständigkeit über die Fragen der Stadtreinigung an den Ordnungs- und Finanzdezernenten aus umweltpolitischer Sicht eine völlig falsche Entscheidung darstelle. Das Thema Abfall und der Umgang damit sei überwiegend eine Frage der Umwelt- und Luftverschmutzung. Auch er sei der Meinung, dass der Umweltausschuss die Federführung darüber behalten solle.

Ratsherr Kreisz schloss sich den bisherigen Ausführungen an. Eine weitere Beteiligung des AUG trotz Wechsel der Federführung erachte auch seine Partei als sinnvoll, gerade im Hinblick auf Sauberkeit und Umweltschutz der Grünflächen.


Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für Abfall nicht beim AUG läge, sondern bei der Region Hannover. Der AUG sei zuständig für die Thematiken der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
In der Geschäftsordnung des Rates seien die Zuständigkeiten der Ratsgremien für die einzelnen Fragestellungen geregelt. Solange diese GO nicht durch Ratsbeschluss geändert würde, bliebe damit der AUG weiterhin thematisch für Straßenreinigung und Winterdienst mit zuständig, vor allem bei umweltrelevanten Belangen. Im Zuge des Zuständigkeitswechsels in den Dezernaten würde sich zukünftig aber der Finanzausschuss federführend mit diesen Themen beschäftigen.

Ratsherr Oppelt fragte, warum man kein "Gesamtpaket" erstellt habe, dem man alle Formulierungen und Zuständigkeiten entnehmen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, das die Erforderlichkeit weiterer Änderungen bisher noch nicht im Fokus gewesen sei. Dies werde aber im nächsten Schritt erfolgen.
9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

3.2. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Vorsitz in der aha-Verbandsversammlung
(Drucks. Nr. 1498/2018)

Einstimmig

3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“
(Drucks. Nr. 1240/2018 mit 2 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

3.4. Ausweisungsverfahren zum Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ (NSG-HA 217) im Rahmen der nationalstaatlichen Sicherung von FFH-Gebieten –
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG an die Verfahrensführende Region Hannover
(Drucks. Nr. 1518/2018 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

3.5. Fortführung der Pedelec-Vermietung im Rahmen des Pedelec-Verleihsystems "PedsBlitz"
(Drucks. Nr. 1478/2018 mit 2 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1242/2018)

Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass ihm der Änderungsantrag Drucks. Nr. 1612/2018 der AfD nicht weit genug gehe. Er bezöge sich lediglich auf eine Quote von 30% für öffentlich geförderten Wohnungsbau je Stadtbezirk in Neubaugebieten. Damit würde eine integrationsfördernde Durchmischung der Wohnbevölkerung verhindert. Er sehe nicht gerne bestimmte Bevölkerungsgruppen in bestimmten Wohn- oder auch Neubaugebieten konzentriert. Der Antrag würde somit genau das hervorrufen, was er eigentlich verhindern solle.
Er verweise in diesem Kontext auf den Antrag seiner Ratsgruppe. Dieser fordere eine Quote von 30% öffentlich geförderten Wohnraums sowie eine belegrechtsgebundene Gestaltung von 15% des geförderten Wohnungsbaus. Dies sei wichtig, da die auslaufenden Belegrechtswohnungen teilweise den Anteil der neu verfügbaren Belegrechte überschreiten würden. Anzahlmäßig gebe es zu wenig städtische Belegrechtswohnungen. Diese traurige Tatsache berge weiteren, sozialen Sprengstoff, wenn sozial schwache und benachteiligte Menschen weiterhin vergessen würden. Wer keine bezahlbare Wohnung fände, laufe Gefahr, auf lange Sicht in einem Obdachlosenheim oder auf der Straße zu landen, eine Problematik, die in Hannover zunehme.
Gut zwei Jahre nach der Wohnungsbauoffensive 2016 könne definitiv noch keine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt festgestellt werden. Darunter litten alle Mieter*innen, die auf geförderten Wohnungsbau angewiesen seien. Darum müsse der Anteil des geförderten Wohnraums jetzt erhöht werden, um eine Entlastung zu erreichen. Der Anteil des geförderten Wohnraums müsse in der gesamten Stadt durchgängig 30% betragen, das gelte auch für 15% des geförderten und belegrechtsgebundenen Wohnungsbaus.
Die Ratsgruppe Linke/Piraten sei für eine echte Erhöhung des Anteils geförderten Wohnraums in Hannover, anders als die AfD dies mit ihrem Änderungsantrag beabsichtige.

Ratsherr Semper wies darauf hin, dass das Thema des sozialen Wohnungsbaus zurzeit besonders im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen aktuell sei. In der Vergangenheit habe es einen parteiübergreifenden Konsens gegeben, in dessen Rahmen man in der Regel die Quoten von 20 - 25% festgelegt habe und wovon nur im Ausnahmefall abgewichen worden sei. Er halte den vorliegenden Antrag, der noch 5% zusätzlich fordere, für wenig zielführend. Im Gegenteil sei zu prüfen, ob man den bisherigen Anteil von 25% überhaupt noch weiterhin realisieren könne. Durch die Quotierungen beim Neubau müsse man die Kosten auf die 75% der frei finanzierten Wohnungen umlegen.
Zurzeit liege die Situation vor, dass im Neubau von heute der bezahlbare Wohnraum des mittleren Preissegments kaum noch verfügbar sei. Insofern würden 5% zusätzlicher sozialer Wohnungsbau bewirken, dass das mittlere Preissegment sich erhöhe. Daher müsse man sich Gedanken darüber machen, wie man mehr sozialen Wohnungsbau über andere Wege finanzieren könne. Weitere Erhöhungen im Neubau seien bei den aktuellen Baupreisen aus Sicht seiner Partei der falsche Weg. Es würde sonst auch eine Benachteiligung derjenigen Gruppen bewirken, die mit ihren Steuergeldern zur Baufinanzierung beitrügen, besonders von jungen Familien, Rentern etc.

Ratsherr Kreisz gab an, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde, da u. a. auch kein Zusammenhang zu umweltrelevanten Themen erkennbar sei. Solche Themen gehörten eher in den Bauausschuss.
Nur mit starren Quoten werde man zudem das Problem des sozialen Wohnungsbaus wahrscheinlich nicht lösen können. Ein Investor könne Einbußen durch Sozialwohnungsbau im Zweifelsfall auf die frei finanzierten Wohnungen wieder aufschlagen. Es müsse eher nach Wegen gesucht werden, das mittlere Preissegment zu stärken und in diesem mehr Wohnraum zu schaffen. Derzeit liege der Preis bei ca. 800 €/m². Problematisch sei dabei bereits der hohe Preis des Baulands, der die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erheblich erschwere.
Zum Änderungsantrag der AfD wolle er sich nicht weiter äußern, weil es klar sei, in welche Richtung dieser gehe.

Ratsherr Drenske war der Meinung, dass der Antrag der Gruppe Linke/Piraten in der bereits von Ratsherrn Semper erwähnten Einigung auf Quoten von 20 - 25% Chaos stiften würde. Er sei froh über die Existenz der Einigung, die eine Erhöhung des Anteils an sozialem Wohnungsraum bewirke. Wenn man sich als Partner auf etwas geeinigt habe, solle man sich auch daran halten und nicht nach kurzer Zeit Veränderungen vorschlagen. Daher werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass seine Partei erst seit zwei Jahren Mitglied im Rat sei. Er könne daher die Hetze gegen die AfD nicht nachvollziehen. Man müsse nicht immer denken, dass deren Anträge in eine bestimmte Richtung gingen. Man wolle beim derzeitigen Zustand der Wohnungsnot natürlich helfen und unterstützen. Es wäre wünschenswert, wenn alle Parteien dies unterstützen würden.
Im Fall der Wiesenstraße 40 sei seine Partei die Einzige gewesen, die für die Anwohner*innen eingetreten sei, damit man den Kindern und Enkelkindern keine zubetonierte Stadt hinterlasse. Es wäre empfehlenswert, wenn die Mitglieder aller Parteien viel mehr unter die Leute gehen würden, um deren Interessen ergründen zu können.

Herr Kruse war ebenfalls der Meinung, dass bestimmte Absprachen zunächst eingehalten werden sollten, bevor man sie wieder in Frage stelle. Sozialen Wohnraum betrachte er zudem nicht als "Wohltat", sondern als Grundrecht. Der Seniorenbeirat würde es sehr begrüßen, wenn man die vereinbarten 25% auch wirklich umsetzen könne.

Ratsherr Bingemer gab an, dass seine Partei mit der Verabredung zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft auf das Ziel von 25% sozialem Wohnungsbau sehr zufrieden sei. Marktwirtschaftliche Komponenten dürfe man auch in der Wohnungswirtschaft nicht ausklammern. Dies sei wichtig für die Entfaltung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Er erinnere daran, dass es bei einigen Sozialwohnungen in Kirchrode Leerstände gebe, daher müsse man abwägen, wo und wann man dieses Instrument einsetze.
Ihm fehle im Antrag Drucks. Nr. 1242/2018 zudem ein Vorschlag oder ein mit den Marktteilnehmern abgesprochenes Konzept zur Gegenfinanzierung, was man leider als substantielle Schwäche des Antrags ansehen müsse. Seine Fraktion werde daher ebenfalls beide Anträge ablehnen.
1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung




4.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1242/2018: Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1612/2018)

1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung von Bienen durch vielfältigere Blumenwiesen
(Drucks. Nr. 1660/2018)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete, dass die Verwaltung gerne zum aktuellen Sachstand des Luftreinhalteplans informieren wolle. Über den Sommer hinweg habe es Meldungen von Prof. Dr. Dudenhöffer zum Thema gegeben. Dieses werde gleich von Herrn Schmidt im Rahmen eines Vortrages vorgestellt.
Weiterhin verwies sie auf eine Tischvorlage zum Thema "Förderanträge im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020" aus, siehe Anlage Nr. 1). Darin enthalten sei eine Zusammenstellung von sämtlichen Anträgen der unterschiedlichen Akteure und Antragsteller im Rahmen dieses Förderprogramms.

Herr Schmidt stellte das Thema "Informationen zur Luftreinhalteplanung" mit einem Vortrag dar, siehe Anlage Nr. 2).

Ratsherr Drenske bezeichnete den leichten Rückgang der NO2-Werte, den er auf die Maßnahmen der Verwaltung zurückzuführe, als erfreulich. Leider würden die Messwerte an den Messstationen die Grenzwerte noch immer überschreiten. Dies mache das Versagen der Bundesregierung und die kriminelle Haltung der Automobilindustrie deutlich, die weiterhin versuche, ihre Aktivitäten zu verschleiern.
Besonders interessant sei die kürzlich veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Dudenhöffer bzw. der Universität Duisburg-Essen zur Einhaltung der Luftwerte in Hannover gewesen. Diese Angelegenheit könne man nur als dreiste Geldmacherei bezeichnen. Es würden Aussagen in der Öffentlichkeit getätigt und für eine nähere Begründung dazu dann Geld bzw. Steuergelder von der Stadt Hannover erpresst. Niemand könne bis jetzt nachvollziehen, ob der Inhalt der Studie überhaupt korrekt sei. Für eine Hochschule sei dies ein unseriöses Vorgehen. Staatliche Hochschulen würden im Vergleich dazu wesentlich transparenter und demokratisch nachvollziehbarer arbeiten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass jedes Institut und jede Hochschule das Recht habe, eigene Studien zu erstellen.
Die Verwaltung sei über die Nachricht, dass die Grenzwerte in Hannover in 2019 wahrscheinlich eingehalten würden und dadurch keine Fahrverbote mehr nötig seien, sehr erstaunt gewesen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn man mit der Stadt über diese Erkenntnisse gesprochen und sie mit einbezogen hätte, damit sie diese neuen Ergebnisse hätte überprüfen können. Für eine Aushändigung der betreffenden Studie sei ein vierstelliger Betrag gefordert worden, daher habe sich die Verwaltung gegen den Erwerb entschieden.
Der entscheidende Partner für die Lieferung von Daten, auf denen die Stadt aufbaue, sei das Land Niedersachsen bzw. das Gewerbeaufsichtsamt. Zudem sei das MW für die Genehmigung der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Hannover zuständig.
Sicherlich wäre es interessant gewesen zu erfahren, warum Prof. Dr. Dudenhöffer zu anderen Ergebnissen gekommen sei als das Gewerbeaufsichtsamt, jedoch könne man dies eher als wissenschaftliches oder akademisches Interesse bezeichnen. Statt also Geld dafür auszugeben, habe sich die Verwaltung dazu entschlossen, die geforderte Summe in dringendere Projekte zu stecken.
Fragwürdig an der erwähnten Studie sei sicherlich, dass man Ergebnisse veröffentliche, ohne die Methodik der Untersuchungen dazu offenzulegen. Daher werde man weiter auf Grundlage der Daten des Gewerbeaufsichtsamtes und in Absprache mit diesem das weitere Vorgehen zur Luftreinhaltung planen.

Ratsherr Oppelt rügte die gerade getätigten Aussagen bzw. die erfolgte Kritik der Stadtverwaltung an einem anerkannten Wissenschaftler, ohne dessen Methoden zu kennen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette klärte auf, dass die Methodik von Prof. Dr. Dudenhöffer von der Stadt nicht be- bzw. verurteilt werden könne, weil ihr diese Methodik, wie beschrieben, nicht bekannt sei.

Ratsherr Oppelt bekräftigte, dass er die Aussagen der Verwaltung dennoch als ausgesprochen unseriös beurteile. Man könne daraus ableiten, dass der Stadt die Ergebnisse der Studie nicht in den Kram passten. Immerhin bestehe der Oberbürgermeister seit Monaten auf Fahrverboten für Dieselfahrzeuge.
Zudem sehe die CDU es als fragwürdig an, dass die Stadt das Geld in die Studie nicht investieren wolle. Immerhin könne man sich dadurch vielleicht einige hunderttausende an Euros für unnötige oder ungeeignete Maßnahmen sparen. Die CDU habe sich über die Ergebnisse der Studie sehr gefreut, zumal deren Ergebnisse auch keine wesentlich anderen als die der Stadtverwaltung gezeigt hätten, wie man im gerade erfolgten Vortrag habe sehen können. Es sei völlig berechtigt, wenn die Medien über die Studienergebnisse berichten würden, auch wenn sich die Stadt diesen Ergebnissen verweigern wolle.
Die CDU fordere anhand dieser Studie besonders das Wirtschafts- und Umweltdezernat sowie den Oberbürgermeister dazu auf, Maßnahmen wie Fahrverboten und Straßensperrungen endgültig abzuschwören. Die Autofahrer*innen in Hannover, insbesondere die Dieselfahrer*innen seien lange genug durch die Aussagen der Stadtführung verunsichert worden.
Weiterhin halte er das Absinken der Luftverschmutzungswerte nicht dem Eingreifen der Stadtverwaltung zugute, sondern schreibe es eher dem allgemeinen Wechsel privater KFZ-Halter auf benzinbetriebene Fahrzeuge zu, der schon seit einiger Zeit stattfinde.
Aus Sicht der CDU solle die Stadt jetzt eher fleißig Fördergelder einwerben. Ansatzweise sei im Vortrag ja bereits über Förderanträge berichtet worden. Der Aspekt der Landesfördermittel sei jedoch seiner Auffassung nach noch nicht beleuchtet worden. Eine Stellungnahme der Verwaltung dazu sei wünschenswert. Da das Thema Luftreinhaltung insbesondere in großen Städten eine Rolle spiele, stelle die CDU die Forderung auf, dass die Stadt sich beim Land um einen möglichst großen Anteil an Fördermitteln bemühen solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies zwar angekündigt habe, dass den Städten, die vom Luftreinhalteplan betroffen seien, entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Bislang lägen aber dazu keine weiteren Informationen vor, auch nicht für den Verwendungszweck der Mittel.
Wenn tatsächlich ein solcher Anspruch für die Stadt bestehe, werde man diesen auch entsprechend einfordern, denn man freue sich über jeden Euro zur Finanzierung der Maßnahmen.
Allgemein bestehe für die Stadt die Herausforderung, dass die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen besonders geprüft werden müssten. Das Bundesverwaltungsgericht habe bestimmt, dass die Einhaltung der Grenzwerte im Jahr 2019 entscheidend dafür sei, ob die Stadt Maßnahmen ergreifen müsse oder nicht. Als Grundlage dafür könne sie nur auf die Daten und Ergebnisse des Gewerbeaufsichtsamtes zurückgreifen, da der Stadt die Inhalte der Studie von Prof. Dr. Dudenhöffer nicht bekannt seien. Entscheidend für die Luftreinhalteplanung seien amtliche Messdaten und nicht Prognose- oder Studiendaten Dritter.

Ratsherr Bingemer stimmte Ratsherrn Oppelt zu, dass eine Anforderung der Studienergebnisse durch die Stadt sinnvoll gewesen wäre. Der geforderte Betrag erschiene ihm als nicht allzu hoch. Er betrachte das Vorgehen der Universität Duisburg-Essen zudem nicht als ungewöhnlich. Es sei üblich, dass von Universitäten Beträge für Studien gefordert würden, weil sie ansonsten auf Landesfördermittel angewiesen seien. In den Ausschreibungen der Universitäten sei dies für wissenschaftliche Arbeiten oft verankert.
Es hätte trotz der Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes bei einer Analyse der Studienergebnisse durch die Stadt einen gewissen Synergie-Effekt ergeben.
Er fragte, ob es im Hinblick auf die Klageerwiderung der Stadt zur Klage der DUH bereits einen Tenor der Gerichtsbarkeit gebe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass bisher noch kein Tenor erkennbar sei. Zur Klageschrift der DUH habe die Stadt Stellung genommen, woraufhin dazu eine Stellungnahme der DUH erfolgt sei. Zu dieser werde die Stadt dann nochmals Stellung nehmen. Die Gerichtsbarkeit habe sich bisher noch in keiner Richtung geäußert. Es würde zurzeit abgefragt, ob die Stadt alle Vorgehensweisen geprüft und alle relevanten Fragestellungen mit einbezogen habe.

Ratsherr Drenske verdeutlichte, dass die Grüne Ratsfraktion für eine demokratische Kontrolle von Wissenschaft eine höhere Transparenz und Überprüfbarkeit der Studie von Prof. Dr. Dudenhöffer eingefordert habe. Nur weil ein Wissenschaftler renommiert sei, bedeute dies nicht, dass er immer richtig liege. Zudem werde das Institut, für das Prof. Dr. Dudenhöffer arbeite, größtenteils von der Autoindustrie finanziert. Die veröffentlichten Studienergebnisse seien sicherlich ganz im Sinne dieser Industrie. Die dort vorhandene Kriminalität sei bekannt. Daher fordere er mehr Transparenz zu dieser Studie.

Ratsherr Kreisz gab an, dass er es für entscheidend halte, wenn die Stadt geeignete Maßnahmen finde und ergreife, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen könnten. Sicherlich sei es schade, dass für die Studie so viel Geld verlangt würde, daher begrüße er die Entscheidung der Stadt, dorthinein keine Gelder zu investieren. Immerhin rede man hier über Steuergelder, die eine solche Investition finanzieren müssten. Der Kauf der Studie lohne sich nicht, wenn man vorher nicht zumindest einen kleinen Einblick in diese erhalte, denn ohne Einblick könne die Richtigkeit der Ergebnisse nicht beurteilt werden.
Entscheidungsgrundlage für die Stadt seien die Ergebnisse des Gewerbeaufsichtsamtes. Immerhin müssten die Kommunen ausbaden, was man auf Europa-, Bundes- und Landesebene bisher versäumt habe.

Ratsherr Hirche gab an, dass die AfD gegen ein Dieselverbot sei und dies auch in einigen Tagen bei einer Demo am Pferdeturm verkünden werde. Die Bevölkerung sei zu diesem Thema völlig verunsichert.

Ratsherr Wolf berichtete von einer Informationsveranstaltung der Ratsgruppe Linke/Piraten, die am 10.08.2018 im Rathaus stattgefunden habe. Zu Gast sei der Umweltberater Dr. Axel Friedrich gewesen. Der Saal sei fast voll gewesen, daran habe man das große Interesse innerhalb der Bevölkerung erkennen können. Nach außen hin habe man als Sichtweise der Stadtverwaltung wahrnehmen können, dass diese mit wenig Mitteln und Aufwand Effekte zu erreichen versuche und alles, was tatsächlich zu entscheiden wäre, auf höhere Ebenen wie den Bund schiebe.
Von Dr. Friedrich und der Ersten Stadträtin Tegtmeyer-Dette seien dann innerhalb einer Diskussion einige Lösungsvorschläge auf kommunaler Ebene präsentiert worden. Unter anderem seien dabei auch Umrüstsätze für Diesel-PKW erwähnt worden, die laut Aussagen der Autoindustrie angeblich nicht ohne großen Aufwand hergestellt werden könnten und auch nicht funktionell seien.
Zurzeit würden solche Umrüstsätze jedoch von einem Team um Dr. Friedrich herum selber produziert und seien demnächst auch für rund 2.000 Euro öffentlich bestellbar. Sie würden tatsächlich ca. 80% der Feinstaub- bzw. NO2-Belastung reduzieren. Es gebe also Lösungen und Alternativen.
Dr. Friedrich habe auch davon berichtet, dass die Stadt Berlin die öffentlichen Parkplätze so verteuert habe, dass es oft von vielen PKW-Fahrer*innen vermieden werde, in die Stadt hinein zu fahren und ihren Wagen dort abzustellen.
Ein umlagen- oder steuerfinanziertes 365-Euro-Ticket oder ein ticketloser ÖPNV seien weiterhin geeignete Maßnahmen, die man in Betracht ziehen könne. Die Diskussion darüber, dass letztere Maßnahmen nicht umsetzbar seien, weil sonst u. a. die öffentlichen Verkehrsmittel völlig überlastet seien, müsse kontrovers geführt und Modelle dazu entwickelt werden. Es gebe Städte, in denen diese Maßnahmen wunderbar funktionieren würden. Das würde auch in Hannover gehen, man müsse dafür nur entsprechend Geld in die Hand nehmen.
Die Diskussion sei insgesamt sehr anregend verlaufen. Auch aus Sicht der Stadt sei gut dargestellt worden, welche Möglichkeiten für die Verwaltung bestünden. Insgesamt müsse man diesem Thema mehr Beachtung schenken, weil es den Leuten in der Stadt sozusagen unter den Nägeln brenne und man endlich "Action" dazu sehen wolle.


Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die Verwaltung schon mehrfach darüber berichtet habe, dass sie bereits viele Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Bereichen umsetze. Die Fragestellung, ob man auch kurzfristig Erfolg erziele, hänge maßgeblich von der Reduzierung des Ausstoßes der Dieselfahrzeuge ab. Da dies über die Technik bisher noch nicht erreichbar gewesen sei, bliebe nur die Reduzierung der Anzahl an Dieselfahrzeugen. Wenn sich dies ebenfalls schwierig gestalte, müsse auf Grundlage des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werden, ob die Anordnung von bestimmten Diesel-Fahrverboten verhältnismäßig und angemessen sei, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können.
Die Verwaltung sei maßgeblich auf die gesetzlichen Gegebenheiten angewiesen, um Einfluss auf die Dieselfahrzeuge in der Stadt nehmen zu können. Die Einführung der Blauen Plakette hätte eine rechtmäßige und stringente Steuerung dahingehend erlaubt, welche Fahrzeuge Zufahrt zur Stadt bekommen hätten und welche nicht. Andere Maßnahmen könnten nur in Abhängigkeit der Erlaubnis des Landes durchgeführt werden. Daher sei die Verwaltung diesbezüglich in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, was sie auch in der Diskussionsrunde klargestellt habe.

Frau Grundmann stellte das Thema "Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën" mit einem Vortrag dar, siehe Anlage Nr. 3).
Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
Herr Dirscherl erinnerte daran, dass die Verwaltung und aha vor einigen Jahren über eine geplante Anschaffung von elektronisch betriebenen Laubblasgeräten berichtet hätten. Bei aha sei dies zwischenzeitlich erfolgt. Er fragte, ob die Verwaltung ihre Zusage ebenfalls inzwischen umgesetzt habe.

Protokollantwort:

Es wird auf die Protokollantwort zur Sitzung vom 07.08.2017 verwiesen.


Derzeit sind im Bereich 67.3 des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün 15 akkubetriebene Laubblasgeräte im Einsatz.

Weiterhin kam Herr Dirscherl auf das Thema Bienen zu sprechen. Man müsse die Situation für diese Insekten verbessern, zum Beispiel durch mehrjährige Blühpflanzen auf den städtischen Wiesen.
Er habe sich in letzter Zeit zudem einige Ackerrandstreifen angesehen, die mit ihren Wildblumen eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen darstellten. Der Zustand sei leider oft eine Schande. Oft sei von den Streifen, die ca. 2 Meter breit sein müssten, nicht mehr viel übrig. Zusätzlich wären sie von den Feldbewirtschaftungen und Spritzmitteln der Landwirte betroffen.
Immer mehr verbreite sich auch eine Krankheit unter den Bienen, bei der die Insekten ihre Flügel nur noch unzureichend ausbilden könnten. Es gebe mehrere Theorien über die möglichen Ursachen. Eine Theorie betreffe den Befall von Bienenstöcken mit einer Milbenart, die die Bienen schwäche und einen Virus übertrage, der eine Deformation der Bienenflügel bewirke.
Eine neue Theorie besage, dass evtl. die modernen Bienenstöcke falsch konstruiert sein könnten, so dass sich darin durch gestaute Feuchtigkeit Schimmel bilde und die Bienen ebenfalls schwäche. Ein Umbau sei jedoch möglich, der dann eine Ventilation der Luft durch den Stock ermögliche.
In einem gesunden Bienenvolk seien die Tiere durch den Verzehr ihres eigenen Honigs dazu in der Lage, ihre Krankheiten zu kurieren, da dieser zahlreiche, gesundheitsfördernde Stoffe enthalte. Jedoch würde der Honig bei den meisten Honigbienenvölkern regelmäßig durch den Imker entnommen und durch Zuckerlösung ersetzt. So fehlten den Tieren dann wichtige Stoffe für die Aufrechterhaltung ihres Immunsystems, was ebenfalls ganze Bienenvölker gefährde. An diesen Themen forsche u. a. das Bieneninstitut in Celle.
Was den Einsatz von sogenannten Öko-Insektenschutzmitteln angehe, gehe davon ebenfalls eine Gefahr für Bienen aus, da diese daran eingingen. Hiervor müsse also gewarnt werden.
Erfreulich dagegen wäre es, wenn in der Waldstation Eilenriede eine Info-Station über Bienen eingerichtet würde, wo man Details über das Leben dieser Insekten erfahren könne.

Protokollantwort:

Die Verwaltung hat die Notwendigkeit zum Bienenschutz erkannt und verweist auf zahlreiche Projekte und Programme, die der Förderung der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet dienen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen werden in diesen Programmen die Lebens- und Nahrungsgrundlagen nicht nur der Honigbienen, sondern auch der Wildbienen gesichert und ausgebaut. Wildbienen sind hinsichtlich ihrer Bestäubungslistungen mindestens so wichtig wie die domestizierte Honigbiene.


In der Landeshauptstadt Hannover profitieren Bienen und andere Insekten maßgeblich von dem Mosaik an Biotopen, welche eine Großstadt wie Hannover bietet. Bei Ersatzpflanzungen von städtischen Bäumen wird darüber hinaus u.a. auch auf die Eignung der Pflanzen als Bienenweide geachtet.
Die aktuellen Programme der Verwaltung sind:

- "Mehr Natur in der Stadt",


- "Stadtgrün - artenreich und vielfältig",
- "Wildnis wagen",
- "Landwirtschaftsprogramm (Ökologischere Bewirtschaftung)",
- "Dach- und Fassadenbegrünung",
- "Naturnahe Waldbewirtschaftung".

In der Waldstation wird zudem umfassend zum Thema Insekten informiert. Das betrifft in erster Linie Wildbienen. Geeignete Fördermaßnahmen, z.B. Varianten zu Insektenhotels, werden ebenfalls präsentiert.
Die Zuständigkeit und Kompetenz zur Haltung von Honigbienen, zur Behandlung von deren möglichen Krankheiten und zur Konstruktion von Bienenstöcken liegen allerdings nicht bei der Verwaltung, sondern beim Veterinäramt.
Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L





Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 16:05 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll






Anlage Nr. 1)


Anlage Nr. 2)

Anlage Nr. 3)